Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

    Zitat von blackpanther
    neuen Lift in Losenheim gibt, dessen Betreiber auch auf die Idee kommen könnten, sowas einzuheben.
    Wenn sie das nicht wollen, dann sollen sie auch die zu-Fuß-Leute in Ruhe lassen,
    werma sehen.
    aber was anderes ist mir gestern aufgefallen. da haben wir in der früh in losenheim lawinensprengungen durchgeführt und einen teil der piste abgesperrt. die absperrungen wurden von tourengehern niedergetreten und der gesperrte raum betreten. auf die frage eines bergrettungsmannes wurde nur eine freche antwort gegeben. "I geh wo i wü".............. find i a net guat.

    prosit

    Kommentar


    • #17
      AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

      Zitat von pauli
      ... und einen teil der piste abgesperrt. die absperrungen wurden von tourengehern niedergetreten und der gesperrte raum betreten. auf die frage eines bergrettungsmannes wurde nur eine freche antwort gegeben. "I geh wo i wü".............. find i a net guat.
      Hast schon recht.
      Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
      Ich werde auch Straßensperren vor meinem Haus aufstellen anfangen, und dort einen Gehsteigzoll einheben. Ich muß ja auch den Gehsteig freischaufeln, oder?
      Zuletzt geändert von blackpanther; 02.01.2006, 16:48.
      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

      Kommentar


      • #18
        AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

        Zitat von blackpanther
        Alle, die Wurzengraben, Hoyos-, Salvisgraben, Lahningries, Fadendreieck, usw. fahren wollen, dürften dann zahlen, denn man MUSS durch das Schigebiet durch, wenn man rauf will.
        Nein, ich lass mich immer mit dem Hubschrauber rauffliegen

        Was natürlich jetzt den Vorteil hat, dass mir deutlich weniger Leute entgegenkommen, vorallem im Wurzengraben, weil diese ja abgeschreckt werden durch eine evt. Gebühr!!

        Also ungespurter Wurzengraben... hat doch was, oder???????

        Florian

        PS: Ich wollts ja nicht verraten, aber man könnte auch von Schneebergdörfl aus über halberten SChneidergraben und dann Gamsgartelgrat (wenn man ihn findet) mit Schi am Rücken aufsteigen... da kommst dann ums Schigebiet herum, und kannst dennoch die oben genannten Rinnen und Gräben fahren, um dann wieder beim Auto auf der selben Seite anzukommen... Aber mir gefällt mein Privathubschrauber besser

        PPS: Für die, die nur gschwind drüberlesen, zur Vermeidung von Komplikationen: Das war alles Ironie!
        Meine Berg-, Schi- und Klettertouren auf:
        www.motivation-is-all.at/index.php5

        Kommentar


        • #19
          AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

          Ich wüßte sogar noch ein paar (und deutlich interessantere, aber dafür auch längere) Zustiege als vom Sessellift, aber ich bin natürlich beim obigen Posting davon ausgegangen, daß 95% der Befahrer der Nordwestrouten, und auch der Lahning Ries, vom Losenheimer Parkplatz her kommen.
          Ist aber eh alles nur Theorie, denn dort hinten ists ja ein Spezialfall.
          Ich glaub es geht eher um richtige Schigebiete, wie Stuhleck oder so, wo die Leute mit Tourenschi über die Pisten gehen.
          [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

          Kommentar


          • #20
            AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

            Zitat von maxl
            Und wer soll dann den Aufstiegsweg finanzieren und erhalten??
            also auf der wurzeralm geht das!

            da legt der liftbetreiber abseits der piste eine rattrack-spur an. nur die ersten und die letzten fünf minuten (bei ca. 600 hm) muß man direkt am pistenrand gehen. unterwegs gibts immer schilder "schitourengehen bitte rechts". (man beachte das mittlere wort! das ist man so gar nicht gewohnt...)

            diesen ansatz finde ich höchst lobenswert!
            dadurch gibt es auch keine reibereien zwischen liftlern & tourengehern.

            es gibt dort halt auch keine andere möglichkeit, um zum stubwies, zur roten wand, zum warscheneck so-grat .. zu kommen, als entweder über die piste aufzusteigen oder mit der standseilbahn zu fahren (und solang ich zwei gesunde bzw. nur halbmarode füsse hab, fahr ich nicht mit der bim)

            NACHTEIL: bei allen anderen pistenaufstiegen - gamering von unten, verbindung wurzeralm-gamering - stehen grosse schilder "SCHITOURENGEHEN VERBOTEN"!
            egal - die hauptroute ist gut gewartet.

            auf diesem foto sieht die aufstiegsspur fast breiter aus als die piste , hinten mitte ein schild. [foto von herbert]
            Angehängte Dateien
            oba frogz mi ned wia

            Kommentar


            • #21
              AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

              Zitat von maxl
              Und wer soll dann den Aufstiegsweg finanzieren und erhalten??
              das machen sowieso die steuerzahler!

              zb Gerlitzen 80 Millionen Schilling,
              Nassfeld moch viel mehr usw....
              dh.

              hier gibt es nichts privates - ausser die gewinne!

              wenn die liftbetreiber keinerlei subventionen kassieren wuerden, waere es noch einzusehen - aber so????

              sollen sie zuerat die abkassierten subventionen zurueckzahlen und dann reden wird weiter!
              Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

              asti, asti bandar ko bakaro!
              Langsam, langsam fang den Affen!
              Indisches Sprichwort

              Kommentar


              • #22
                Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

                Tatsächlich hält der § 33 des Forstgesetzes die freie Betretbarkeit des Waldes - und eine Piste ist Teil des Waldes - fest.
                Der Vollständigkeit halber hab ich Euch den Text vom § 33 FG aus dem RIS rausgesucht - meines Erachtens nach eine eindeutige Definition was erlaubt ist und was nicht!


                Benützung des Waldes zu Erholungszwecken -Arten der Benützung

                § 33. (1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2
                und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort
                aufhalten.

                (2) Zu Erholungszwecken gemäß Abs. 1 dürfen nicht benützt werden:
                a) Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot aus den
                Gründen des § 28 Abs. 3 lit. d (Bannwald), § 41 Abs. 2 (Waldbrandgefahr)
                oder § 44 Abs. 7 (Maßnahmen bei Schädlingsbefall) verfügt hat,
                b) Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen, wie
                Forstgärten und Saatkämpe, Holzlager- und Holzausformungsplätze,
                Material- und Gerätelagerplätze, Gebäude, Betriebsstätten von
                Bringungsanlagen, ausgenommen Forststraßen, einschließlich ihres
                Gefährdungsbereiches,
                c) Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen, diese
                unbeschadet des § 4 Abs. 1, solange deren Bewuchs eine Höhe von
                drei Metern noch nicht erreicht hat.

                (3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei
                Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des
                Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener
                Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das
                Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur
                auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne
                Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine
                darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die
                Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des
                Waldeigentümers gestattet. Eine Zustimmung kann auf bestimmte
                Benützungsarten oder -zeiten eingeschränkt werden. Sie gilt als
                erteilt, wenn die Zulässigkeit der Benützung und deren Umfang im
                Sinne des § 34 Abs. 10 ersichtlich gemacht wurde.

                (4) Soweit es die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Wälder zuläßt,
                hat der Erhalter der Forststraße deren Befahren durch Fahrzeuge im
                Rettungseinsatz oder zur Versorgung von über die Forststraße
                erreichbaren Schutzhütten zu dulden; einer Ersichtlichmachung im
                Sinne des § 34 Abs. 10 bedarf es nicht. Ist die Forststraße
                abgesperrt, so ist zwischen dem Erhalter der Forststraße und der für
                den Rettungseinsatz zuständigen Stelle eine für den Erhalter der
                Forststraße zumutbare Vereinbarung über die Zugänglichmachung der
                Forststraße zu treffen. Der Erhalter der Forststraße hat gegenüber
                dem Inhaber der Schutzhütte Anspruch auf eine dem Umfang der
                Benützung der Forststraße entsprechende Entschädigung für
                vermögensrechtliche Nachteile. Die Bestimmungen des § 14 Abs. 1
                dritter bis sechster Satz sind sinngemäß anzuwenden.

                (5) Durch die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken tritt eine
                Ersitzung (§§ 1452 ff. ABGB) nicht ein.

                (6) Die Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen des Abs. 3
                darf von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen
                werden.


                Quelle: RIS (Suchwort: Forstgesetz + § 33)
                Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

                Kommentar


                • #23
                  AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

                  Hier eine interessante Entwicklung am Patscherkofel :

                  Vor allem das Argument, daß Tourengeher manchmal bis oft frisch präparierte Pisten "defloreren", hat was für sich !

                  http://www.tirol.com/wirtschaft/inns...27190/index.do
                  TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                  Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

                    Zitat von Bergfex
                    :::§ 33 FG :::- meines Erachtens nach eine eindeutige Definition was erlaubt ist und was nicht!
                    ....
                    Hallo Martin!

                    Das hätte ich vor einiger Zeit auch noch behauptet, aber ...
                    da vor kurzem in einem UVS-Entscheidung § 33 Abs. 3 FG dahin gehend gedeutet wurde, dass Skitouren weit ab der Piste nur mit Genehmigung des Waldeigentümers erlaubt sind, würde ich mich nicht mehr so weit raus lehnen ...

                    Passt zwar nicht genau zum Thema, zeigt aber auf, dass Skitourengeher immer und überall die Bösen sind
                    http://www.alpenverein.at/portal/Hom...s/Kapelari.pdf

                    Kurzfassung:
                    Skitourengehen auf Pisten: nur bei Bezahlung
                    Abseits der Piste: nur nach Befragung des Grundeigentümers

                    LG
                    Erich
                    Zuletzt geändert von Bergdohle; 03.01.2006, 10:19.
                    „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Alpenverein gegen Abzocke von Tourengehern

                      wenn ich mit das gesetz so anschaue dann muessen halt die schitourengeher nicht schifahren sondern abwaerts LANGLAUFEN - dies ist naemlich gestattet
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
                      Langsam, langsam fang den Affen!
                      Indisches Sprichwort

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X