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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Unterlassene Hilfeleistung

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  • Unterlassene Hilfeleistung

    Unterlassene Hilfeleistung

    Ich habe einen ganzen Haufen alter und neuer Bergbücher, viele Handeln von wahren Ereignissen und Tragödien. Was mir bei all den Geschichten und Erzählungen auffällt, ist die doch oft unterlassene Hilfeleistung. Ich will hier jetzt gar nicht so auf das Höhenbergsteigen ( über 7000m) eingehen, das wurde schon zu oft breitgetreten. Was mich eher interessiert sind die Touren in den Alpen. Gerade vom Monte Blanc oder dem Matterhorn hört und liest man immer wieder von Unfällen und achtlos vorbeigehenden Seilschaften. Ist der Gipfelsieg wirklich das wichtigste ? Hat sich das zum Normalfall entwickelt ?, tritt im Alpenraum die Erstversorgung in den Hintergrund, da Hubschrauber und Bergungsmannschaften sowieso zügig vor Ort ?
    Erst kürzlich stand ein Bericht in der Zeitschrift Alpin, wo ein abgestürzter Bergsteiger kurz unterhalb des Monte Blanc Gipfels in Ruf und Sichtweite der Aufsteigenden war, keiner ist zur Hilfe gekommen.
    Auch selber habe ich dieses Phänomen schon in weit aus leichteren Touren erlebt.

    Schöne „heile“ Bergwelt kann ich dazu nur sagen, und hoffe das ich nie Hilfe benötigen werde. Und falls doch haben alle ja immer ihren Lebensretter Nr 1 mit....das Handy.
    37
    Ich geh weiter, irgendwer hat sicherlich schon die Bergwacht gerufen
    2,70%
    1
    Bevor ich was falsch mache warte ich lieber erstmal ab
    0,00%
    0
    Ich schaue nach dem rechten, setze per Handy ein Notruf ab und geh weiter
    10,81%
    4
    Ich versorge den Verunglückten und kümmer mich um die Bergung, der Gipfel ist mir unwichtig
    86,49%
    32

  • #2
    AW: Unterlassene Hilfeleistung

    habe mit der letzten möglichkeit gestimmt, muss aber dazu sagen, dass ich noch nie in die verlegenheit kam und mir das auch nicht wünsche. weniger wegen dem bergziel (das ist mir als vertreter der philosophie "der weg ist das ziel" sowieso +/- egal), sondern weil man sich bei bergungen sicher auch sehr schnell und einfach in gefahr bringen kann (ich denke nur an lawinen).

    was man von an klassischen touren verunfallter liegengelassenen hört ist für mich sowieso ein kapitel für's strafgesetzbuch...
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #3
      AW: Unterlassene Hilfeleistung

      Mir fehlt die Antwort: "Ich bin Bergretter..."

      lg Stefan
      https://www.facebook.com/AlpinesNotfallmanagement

      Kommentar


      • #4
        AW: Unterlassene Hilfeleistung

        Habe nicht abgestimmt, da alle 4 möglichen Antworten man nicht gleichzeitig tippen kann.
        Denn je nach Einzelfall, würde ich nämlich alle 4 Varianten für durchaus sinnvoll halten.

        Zu Antwort 1: Wenn da schon etliche Leute drumherum sind(nicht nur rumstehen), für mich also es den offensichtlichen Anschein hat, daß da die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, dann brauche ich die Leute nicht noch durch meine Anwesenheit(Stichwort: Gaffer) nerven, außerdem wird es bei meinen Touren häufig noch eine Sprachbarriere geben, da würden meine Kommunikationsprobleme die schon aktiven Retter nur aufhalten.

        Zu Antwort 2: Wenn es mir aus medizinischen Gründen(ich bin Laie, kein Mediziner), z. Bsp.: komplizierte Verletzungen der Wirbelsäule etc., ratsam erscheint, die Verletzungen nicht noch zu verschlimmern, dann warte ich vielleicht wirklich ab; diese Variante dürfte zwar nur sehr selten sinnvoll sein, aber in bestimmten Fällen würde ich diese Lösung für recht gut halten, z. Bsp. wenn ich weiß, daß in wenigen Augenblicken(nur ganz wenige Minuten) ein Arzt eintreffen wird(weil er wenige Minuten hinter mir den Weg langkommen wird oder weil ich den Notarzt-Hubschrauber schon landen sehe); muß man abwägen, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen man für machbar hält oder ob man hoffnungslos überfordert(bzw. verunsichert) ist.

        Zu Antwort 3: Durchaus möglich, hängt von den Verletzungen des Verunglückten ab und auch ob und wieviele (unverletzte) Begleiter der Verunglückte hat und ob diese Bergkameraden ein Telefon dabei haben; nicht immer muß man auch noch bei dem Verletzten bleiben(hängt auch davon ab, ob man selber allein oder in der Gruppe unterwegs ist; eine einzelne Person kann sich schlecht teilen); evtl. ist diese Variante dann sogar notwendig, wenn das Telefon nicht funktioniert am Unfallort(da Funkloch).

        Zu Antwort 4: Ist für mich die zuerst anzuwendende Variante, wird dann nicht angewendet, wenn die vorgenannten Varianten den Vorzug erhalten.
        Wobei es hier noch eine Abwandlung gibt: Ich bleibe nicht zwangsläufig bis zum Abschluß der Bergung, sondern nur solange, bis ich "die Verantwortung an Profis abgeben kann".

        Bisher bloß einmal in diese Situation gekommen.

        Vielleicht sollte man die Ausgangsfrage anders formulieren: Verhalten, wenn man als erster am Unfallort eintrifft; das wäre eindeutiger.

        Wünsche allen immer eine unfallfreie Tour.

        Rajiv
        Zuletzt geändert von Rajiv; 13.07.2006, 11:45.
        Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
        dann wollt ich jubeln laut,
        mir ist es nicht ums Elfenbein,
        nur um die dicke Haut.

        Kommentar


        • #5
          AW: Unterlassene Hilfeleistung

          Nur soviel zur rechtlichen Lage - mfbg mountainrescue

          Strafgesetzbuch
          Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
          28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)
          § 323c
          Unterlassene Hilfeleistung
          Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
          mfbg
          MR

          Kommentar


          • #6
            AW: Unterlassene Hilfeleistung

            ja, so ist es, am Berg, daheim, im Straßenverkehr...

            Das Handeln des Ersthelfers ist - soweit in den Grenzen (v.a. nichts verabreichen...) dafür auch rechtlich gedeckt (kann nicht belangt werden für mein Tun, sehr wohl für mein Nichtstun! - außer unzumutbar aufgrund Gefahrensituation oder viell. selber geschockt ... ). Ich formuliere es jetzt aus dem Gedächtnis aus dem EH-Kurs.

            Kann nur jedem raten der sich nicht sicher ist, so einen Kurs zu besuchen. Auch wenn man (hofft jeder) vielleicht nie in eine Situation kommt, jemandem in einem lebensbedrohlichen Zustand zu helfen, bringt es auch etwas Know-How für die "kleine" Erste Hilfe im Alltag. Aber sicher etwas mehr Klarheit...
            Grüße
            Bernd

            Kommentar


            • #7
              AW: Unterlassene Hilfeleistung

              Moin,

              Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!!


              sieh dazu auch: www.bergundsteigen.at -> alpine erste hilfe


              Kommentar


              • #8
                AW: Unterlassene Hilfeleistung

                Zitat von mountainrescue
                Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                Sorry, aber das ist das DEUTSCHE StGB. In Österreich gilt unser StGB, und das regelt in § 95:

                § 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
                (2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Unterlassene Hilfeleistung

                  Zitat von ingmar
                  Sorry, aber das ist das DEUTSCHE StGB. In Österreich gilt unser StGB, und das regelt in § 95:
                  Im österreichischem StGB steht aber offensichtlich praktisch dasselbe drin
                  lg deconstruct

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                  • #10
                    AW: Unterlassene Hilfeleistung

                    Ich habe auch für die letzte Möglichkeit abgestimmt.

                    Ich bin zum Glück noch nie in der Situation gewesen, aber auch bei "normalen Touren" kann immer etwas passieren.
                    Wenn man schaut, wieviele Wanderer an schönen und vor allem heißen Tagen unterwegs sind, teilweise schlecht ausgerüstet, mit zu wenig zum trinken oder konditionell nicht ganz fit.... Da wundert man sich teilweise, dass nicht mehr passiert.

                    Ich würde auf jeden Fall helfen!

                    Eine andere Frage stellt sich mir aber an dieser Stelle: Wieviele könnten überhaupt helfen???
                    Damit meine ich vom Wissen her, wie man jemanden versorgt...

                    In diesem Sinne, unfallfreie Touren!

                    LG, Lilly!
                    Wenn du das Wundervolle nicht bewunderst,
                    hört es auf ein Wunder zu sein. (Lao-Tse)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Unterlassene Hilfeleistung

                      Hallo alle,

                      hier (und auch in anderen Foren) ist immer nur von dem doch relativ harmlosen § 323c StGB die Rede. Das stimmt nur insoweit, als "Fremde" betroffen sind. Wer z.B. mit Leuten am Seil geht (rechtlich: eine Gefahrengemeinschaft bildet) kann sich theoretisch sogar wegen Todschlags durch Unterlassen strafbar machen, wenn einem Seilpartner etwas passiert und man nicht hilft und der dann stirbt (wenn er hätte gerettet werden können). Der Extremfall sind 15 Jahre Knast. Braucht noch ein paar weitere Voraussetzungen, aber ansonsten...

                      Lg

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Unterlassene Hilfeleistung

                        Zitat von Rajiv

                        Habe nicht abgestimmt, da alle 4 möglichen Antworten man nicht gleichzeitig tippen kann.
                        Denn je nach Einzelfall, würde ich nämlich alle 4 Varianten für durchaus sinnvoll halten.

                        Vielleicht sollte man die Ausgangsfrage anders formulieren: Verhalten, wenn man als erster am Unfallort eintrifft; das wäre eindeutiger.

                        Wünsche allen immer eine unfallfreie Tour.
                        Ich Dir auch, Rajiv !

                        Das war eine Super-Antwort !
                        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Unterlassene Hilfeleistung

                          Zitat von Berghüpfer
                          Hallo alle,

                          hier (und auch in anderen Foren) ist immer nur von dem doch relativ harmlosen § 323c StGB die Rede. Das stimmt nur insoweit, als "Fremde" betroffen sind. Wer z.B. mit Leuten am Seil geht (rechtlich: eine Gefahrengemeinschaft bildet) kann sich theoretisch sogar wegen Todschlags durch Unterlassen strafbar machen, wenn einem Seilpartner etwas passiert und man nicht hilft und der dann stirbt (wenn er hätte gerettet werden können). Der Extremfall sind 15 Jahre Knast. Braucht noch ein paar weitere Voraussetzungen, aber ansonsten...

                          Lg
                          Kurze Übersetzung ins österreichische Strafrecht: Hier wird unter Totschlag nur die Tötung im Affekt (Sich-Hinreißen-Lassen aus einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung) subsumiert. Jede andere vorsätzliche Tötung ist Mord.

                          Mord und Totschlag sind in beiden Rechtsgebieten Vorsatzdelikte, man muss also den Erfolg (Tod) für möglich halten und sich damit abfinden. An letzterem fehlt es bei Mitgliedern der EIGENEN Seilschaft hoffentlich immer (drum wohl auch Berghüpfers Einschränkung auf "theoretisch").

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Unterlassene Hilfeleistung

                            Was Berghüpfer glaub ich meint, ist das Thema der Garantenstellung, das sich aus einer Gefahrengemeinschaft (Seilschaft, gemeinsame Tour usw) ergeben kann. Voraussetzung ist meist, das ein sehr erfahrener Bergsteiger mit einem weniger erfahrenen zusammen eine Tour macht und dem weniger Erfahrenen passiert etwas, wobei er die Gefahr aufgrund seiner Erfahrung nicht erkennen konnt, der Erfahrene aber schon.
                            Beispiel: Du gehst mit einem Unerfahrenen auf ne Skitour und der kommt in ne Lawine. Dann wird dich der Staatsanwalt fragen, wieso du als Erfahrener (=Verantwortlicher) überhaupt in den Hang eingefahren bist, woraus sich im schlimmsten Falle strafrechtliche Konsequenzen für dich ergeben könnten, auch wenn du deinen Pflichten zur Hilfeleistung voll nachgekommen bist.

                            Bekannt wurde dies v.a. durch das sog. Piz Buin Urteil. Dazu war in der bergundsteigen ein guter Artikel (Ausgabe 2/2005). Was allgemeines über die Garantenstellung hab ich auch noch hier gefunden.
                            lg deconstruct

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Unterlassene Hilfeleistung

                              Genau, das meinte ich - habe nur den Link nicht mehr gefunden.

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