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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

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  • Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

    Hallo Leute,
    Weil es grad bei Florians Kletter-Info-Treff Versuch wieder mal so aufs Tablett gekommen ist.
    ad 1) Rechtlich:
    Wie sieht es jetzt wirklich rechtlich und paragraphenmäßig mit solchen Kletter-Einladungen aus ? Gibt es hier juristisch kompetente Regeln ?
    ad 2) Moralisch:
    In einer Seilschaft, wenn zwei Leute durch das Seil verbunden sind, sollte meiner Meinung nach das Vertrauen da sein, sich auf den anderen verlassen zu können, abseits aller rechtlichen Konsequenzen.
    ad 3) Führungstour (auch privat oder unter Freunden):
    In dem Augenblick, wo ein Erfahrener einen Unerfahrenen mitnimmt, seh ich es als selbstverständlich an, dass der Führende sowohl die Verantwortung gegenüber seinem Gefährten, als auch gegenüber sich selbst über hat.

    Lg, Peter
    7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

  • #2
    AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

    Hallo!

    Ich habe am Freitag auch so eine Diskussion mit meinem Freund und "Kletterlehrer" gehabt. Wie das überhaupt rechtlich aussieht.
    Er ist Kletterlehrwart oder so ähnlich und hat gemeint, dass auch wenn wir beide privat unterwegs sind, er zur Rechenschaft gezogen werden kann, falls mir etwas zustößt - auch wenn wir in der Freizeit und zu unserem Vergnügen unterwegs sind. Da habe ich mich auch gewundert!

    Eigentlich wärs dann besser keine Ausbildung zu haben!

    Aber prinzipiell gehe ich sowieso nur mit Menschen die ich pers. kenne.

    mfg
    autschy
    HP über meine Bergtouren

    Kommentar


    • #3
      AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

      prinzipiell ist es so, dass der erfahrener bergsteiger zur verantwortung gezogen werden kann, egal ob mit oder ohne bezahlung ..
      gab schon entsprechende rechtssprechung

      daxy
      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

      asti, asti bandar ko bakaro!
      Langsam, langsam fang den Affen!
      Indisches Sprichwort

      Kommentar


      • #4
        AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

        Genau, das ist schon mal hier im Forum so ähnlich gestanden, drum denk ich mir, man sollte auch nicht zuviel über Paragraphen usw. nachdenken, eher sollte man sich in Selbsteinschätzung üben.
        Lg, Peter

        PS: Interessant wäre hier natürlich auch die Meinung eines Mitglieds der alpinen Vereine bzw. eines Rechtsanwaltes
        Zuletzt geändert von Das Wadl; 28.09.2004, 14:57. Grund: Erweiterung des Postings
        7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

        Kommentar


        • #5
          AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

          Und wie ist das ganze eigentlich????

          Wenn zwei etwa gleichwertige Seilpartner eine Tour unternehmen und überschlagend gehen?

          Ein Beispiel:
          Ich gehe mit Elisabeth den Vegetariersteig, wir sind etwa beide gleich gut oder gleich schlecht (haben wir am sonntag gemacht).
          Trage ich dann die Verantwortung, weil ich vor ca. 25 Jahren auch schon klettern war und Elisabeth erst heuer damit angefangen hat?
          Ist doch eine interessante Frage für Rechtsverdreher.

          Liebe Grüße
          Peter
          lupe
          (Sommerbild)

          Kommentar


          • #6
            AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

            Scheint ein allgemeines Problem unserer Zeit zu sein. Jeder verklagt jeden wegen jedem nix ist schneller verlang als Schmerzensgeld.
            Früher war es einfach ein Unfall, der halt passiert ist, heute wird dann gleich wild herumgeklagt oder nur mehr über Anwälte verkehrt.

            Leider weis ich das aus eigener Erfahrung....

            Tschö
            Mary
            Zuletzt geändert von Maryanson; 28.09.2004, 16:04.

            Kommentar


            • #7
              AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

              Zitat von daxy
              prinzipiell ist es so, dass der erfahrener bergsteiger zur verantwortung gezogen werden kann, egal ob mit oder ohne bezahlung ..
              gab schon entsprechende rechtssprechung
              daxy
              Hallo Daxy,
              ich weiß, werde aber deswegen trotzdem weiter Leute mitnehmen, die ich für "normal" halte und die Vertrauen zu mir haben, und auch selber bei besseren mitgehen, die mich mitnehmen und zu denen ich Vertrauen hab.
              Leider leben wir in einer Zeit, wo alles in Gerichtsverhandlungen endet, auch wenn jemand auf einer Bananenschale ausrutscht und sich den Fuß bricht.
              Der Materialismus erstickt das normale Leben.
              LG, Herbert
              [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

              Kommentar


              • #8
                AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                Es geht ja nicht nur ums Klettern, das Problem besteht bei jeder etwas schwierigerer Tour.
                Ich nehme an, wenn man mit guten Freunden unterwegs ist, wird es nicht zu gerichtlichen Klagen kommen - hoffe ich zumindest.
                Ich habe aber gehört, dass - unabhängig vom Verunfallten (schreckliches Wort) und auch ohne seiner Zustimmung - die Versicherung (Kranken- oder sonstige Versicherung) von sich aus eine Klage einbringen kann.

                Wisst Ihr da Näheres?

                Erik

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                  ...evtl. deckt ja die private Haftpflicht den Schaden ab (falls ich als der Verantwortliche bzw. der Sichernde einen Fehler gemacht habe) !?!?

                  Mit Grüßen,

                  Peter
                  (Dreieich in Hessen) - "Das Leben besteht aus Tagen, an die man sich erinnert." John Irving

                  Kommentar


                  • #10
                    Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                    Das Problem an sich ist doch eigentlich jenes daß sobald es zu einer Verletzung kommt der behandelnde Arzt bzw. das Spital eine Anzeige wegen Körperverletzung machen MUSS, dann kommen die Erhebungen "wer-wie wann-was-warum" und im Endeffekt landet - auch wenn alle Beteiligten es überhaupt nicht wollen - der Fall dann vor dem Kadi und der muß dann entscheiden ob es irgendein schuldhaftes Verhalten gegeben hat sprich ob der Unfall hätte verhindert werden können und wenn ja von wem - und der muß dann die Konsequenzen tragen.........so schaut's aus!
                    Und wenn dann im Urteil womöglich auch noch das Wort "fahrlässig" steht dann hilft auch keine Haftpflichtversicherung mehr......das alles stimmt mich irgendwie sehr nachdenklich..........
                    Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                      PS: Interessant wäre hier natürlich auch die Meinung eines Mitglieds der alpinen Vereine bzw. eines Rechtsanwaltes[/QUOTE]

                      dazu hat es erst vor kurzem einen artikel entweder in der Av zeitschrift oder in bergundsteigen gegeben

                      " Führen aus Gefälligkeit"

                      und da ist genaus das gestanden:
                      verantwortlich ist der erfahrenere

                      daxy
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
                      Langsam, langsam fang den Affen!
                      Indisches Sprichwort

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                        Bei über 1200 Teilnehmern des Forums müßte doch einige Rechtskundige dabei sein ?

                        Der oder Die müßten eigentlich die genaue Rechtslage zumindest für Österreich erkären können.

                        Das Thema interessiert glaube ich viele von uns!

                        Liebe Grüße
                        Peter
                        lupe
                        (Sommerbild)

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                        • #13
                          Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                          @daxy

                          völlig richtig, der erfahrenere Alpinist trägt im Grunde die komplette Verantwortung, solange alles gut geht ist die Welt ja auch in Ordnung......wo kein Kläger da kein Richter, nur wenn etwas passiert dann beginnen die Mühlen der Justiz zu mahlen und das ist im Grunde genommen ja auch gut so wenn man es vom Blickwinkel des Verletzten aus betrachtet...........Tatsache ist daß sich wirklich JEDER dieser Verantwortung bewußt sein muß daß es leider um mehr geht als nur um "miteinander Spaß in den Bergen haben"........es genügt schon eine Unachtsamkeit und aus dem Spaß wird in Sekundenbruchteilen bitterer Ernst.....
                          Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

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                          • #14
                            AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                            Hallo...

                            Es geht scheinbar um den § 1299 ABGB, den ich jetzt zitieren werde!

                            Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennt; oder wer ohne Not freiwillig ein Geschäft übernimmt, dess Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, dass er sich den notwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; er muss daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die UNERFAHRENHEIT desselben GEWUSST, oder bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem letzteren ein Versehen zur Last

                            Ich habe das jetzt einige Male durchlesen müssen, um es zu verstehen, aber es sagt schon einiges aus...

                            Es gibt "in dieser Umgebung" noch einige Interessante Paragraphen, die ich aber nicht alle zitieren möchte!!! Aber ich habe das ABGB zuhause, bei Interesse kann ich gerne Gesetztestext zuschicken!!

                            Florian
                            Meine Berg-, Schi- und Klettertouren auf:
                            www.motivation-is-all.at/index.php5

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                            • #15
                              AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                              Es klingt jetzt blöd - eine ganz normale Situation kann immerhalb von Sekunden plötzlich umschlagen - und dann kommt es auf Erfahrung und Glück (auch das braucht man manchmal) drauf an , eine Situation unbeschadet zu überstehen .
                              Häufig aber ist erst eine Verkettung mehrer Faktoren/auch Fehler die zu Unfällen führen .

                              Und dann ists wie bei einem Autounfall - diese ausschlaggebenden Sekunden werde von 10 Sachverständigen tagelang beurteilt

                              Nehmt niemanden mit wenn Ihr nicht zumindest eine gute Freizeit/Haftplichtversicherung habt !!!
                              Lg.Egon

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