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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegen Hilfsbereitschaft verklagt

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  • Wegen Hilfsbereitschaft verklagt

    Grüßt Euch,
    habe folgende Nachrichten im DAV Heft gelesen:

    Wegen Hilfsbereitschaft verklagt.

    Am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, erbarmt sich ein Bergführer einer erschöpften und von Schmerzen geplagten Teilnehmerin seiner Gruppe. Sie hat im Abstieg große konditionelle Probleme. Kurzerhand packt sich der Bergführer die Frau auf den Rücken und trägt sie ins Tal, um nicht in die Dunkelheit zu geraten. Unglücklicherweise stürzt der hilfsbereite Bergführer mit seiner Last, wobei sich die Kundin am Bein schwer verletzt. Ihre gerichtliche Klage hat Erfolg! Der Bergführer wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, da es nicht "notwendig" gewesen wäre, eine erschöpfte Teilnehmerin zu tragen. Ihr mehrere Pausen zu gewähren hätte ausgereicht. Das Gericht muss es ja wissen ...

    Bergretter übernehmen Verantwortung
    Die "Garantenstellung" eines Bergführers verpflichtet ihn per Vertrag zur Hilfeleistung gegenüber seinen Klienten. Das bedeutet, er muss sein Möglichstes tun, um einem verletzten Kunden zu helfen. Kommt jedoch auf einer Schutzhütte die Meldung, am Berg sei ein Unfall geschehen, ist der Bergführer nicht mehr oder weniger zur Hilfe verpflichtet als jeder andere Bergsteiger. Bricht aber nun ein Bergführer mit einer Gruppe von unbekannten Helfern auf, um Hilfe zu leisten, ist er auch für deren Sicherheit verantwortlich. "Kann man es einem Bergführer deshalb verwehren, wenn er darauf besteht, alleine los zugehen und nach dem Rechten sehen zu wollen?" fragt der erfahrene Bergführer, Bergretter und Alpinausbildner.

    Die rechtliche Grauzone, in der heute Bergführer teilweise agieren, führt in der Praxis oft zu schwierigen Entscheidungssituationen in ohnehin schon kritischen Momenten.

    Was meint ihr zu dieser Geschichte...?

    Lieben Gruß
    Wolfi
    Liebe Grüße
    Wolfi

    Es gibt nichts schöneres als alleine zu klettern -
    und nichts schlimmeres, als alleine klettern zu müssen !

    http://www.w-hillmer.de

  • #2
    AW: Wegen Hilfsbereitschaft verklagt

    Ich gehe einmal davon aus, dass das Gericht wesentlich mehr wusste, als wir hier im Forum! Daher wird die Meinung hier, über die Qualität einer Ferndiagnose nicht hinauskommen.

    Unabhängig davon, ist es für den "Geholfenen" sicher nicht zumutbar, dass er durch die Hilfe schwer verletzt wird! Da gibt es genug Urteile aus dem Strassenverkehr z.B. zum Thema "Autostopper ".

    So wie einem Arzt bei seiner Hilfeleistung ein Kunstfehler passieren kann, so kann auch einem Bergführer ein Fehler passieren - er ist ja nicht sakrosankt!
    Liebe Grüße Gerhard



    Zum Sterben zu jung
    Zum Arbeiten zu alt
    Zum Wandern und Reisen top fit

    Kommentar


    • #3
      AW: Wegen Hilfsbereitschaft verklagt

      ich sehe das ähnlich. ohne details schwierig sich ein bild zu machen, aber jemanden auf den schultern in´s tal tragen gibt es halt einfach nicht. entweder pausen und eventuelle unterstützung beim gehen, oder wenn das nicht mehr möglich ist bergrettung verständigen und mit behelfsmäßiger trage transport beginnen. etwas anderes hat der bergführer in seiner ausbildung sicher nicht gelernt.
      aus meiner langjährigen tätigkeit beim roten kreuz weiß ich, dass man oft dinge macht die so nicht ganz der lehrmeinung entsprechen, dafür muß man dann aber auch selber den kopf hinhalten wenn etwas schief geht. der kunde (bei uns patient) darf auf keinen fall einem erhöhten risiko ausgesetzt werden!!

      Kommentar


      • #4
        AW: Wegen Hilfsbereitschaft verklagt

        Zitat von wolfi
        Wegen Hilfsbereitschaft verklagt.
        Am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, erbarmt sich ein Bergführer einer erschöpften und von Schmerzen geplagten Teilnehmerin seiner Gruppe. Sie hat im Abstieg große konditionelle Probleme.
        Schon die Überschrift erscheint mir wiedersprüchlich: Die Teilnehmerin war scheinbar aufgrund der Tour mit dem selben Bergfuehrer in einen derart schlechten Gesundheitszustand geraten, das sich dieser dann erbarmt hat????
        Schon da zwängt sich der Verdacht auf, das der Bergfuehrer nicht erkannt hat, das die Person der Tour körperlich nicht gewachsen war. durch umkehr, mehr pausen oder langsameres tempo hätte die Verletzung verhindert werden können.
        ich kann und möchte hier nicht über Recht und Unrecht entscheiden, aber als Hilfsbereit würdde ich das Verhalten des Bergführers keinenfalls einstufen!
        neue Homepage: www.berg1.at.tf

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