Grüßt Euch,
habe folgende Nachrichten im DAV Heft gelesen:
Wegen Hilfsbereitschaft verklagt.
Am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, erbarmt sich ein Bergführer einer erschöpften und von Schmerzen geplagten Teilnehmerin seiner Gruppe. Sie hat im Abstieg große konditionelle Probleme. Kurzerhand packt sich der Bergführer die Frau auf den Rücken und trägt sie ins Tal, um nicht in die Dunkelheit zu geraten. Unglücklicherweise stürzt der hilfsbereite Bergführer mit seiner Last, wobei sich die Kundin am Bein schwer verletzt. Ihre gerichtliche Klage hat Erfolg! Der Bergführer wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, da es nicht "notwendig" gewesen wäre, eine erschöpfte Teilnehmerin zu tragen. Ihr mehrere Pausen zu gewähren hätte ausgereicht. Das Gericht muss es ja wissen ...
Bergretter übernehmen Verantwortung
Die "Garantenstellung" eines Bergführers verpflichtet ihn per Vertrag zur Hilfeleistung gegenüber seinen Klienten. Das bedeutet, er muss sein Möglichstes tun, um einem verletzten Kunden zu helfen. Kommt jedoch auf einer Schutzhütte die Meldung, am Berg sei ein Unfall geschehen, ist der Bergführer nicht mehr oder weniger zur Hilfe verpflichtet als jeder andere Bergsteiger. Bricht aber nun ein Bergführer mit einer Gruppe von unbekannten Helfern auf, um Hilfe zu leisten, ist er auch für deren Sicherheit verantwortlich. "Kann man es einem Bergführer deshalb verwehren, wenn er darauf besteht, alleine los zugehen und nach dem Rechten sehen zu wollen?" fragt der erfahrene Bergführer, Bergretter und Alpinausbildner.
Die rechtliche Grauzone, in der heute Bergführer teilweise agieren, führt in der Praxis oft zu schwierigen Entscheidungssituationen in ohnehin schon kritischen Momenten.
Was meint ihr zu dieser Geschichte...?
Lieben Gruß
Wolfi
habe folgende Nachrichten im DAV Heft gelesen:
Wegen Hilfsbereitschaft verklagt.
Am Großglockner, dem höchsten Berg Österreichs, erbarmt sich ein Bergführer einer erschöpften und von Schmerzen geplagten Teilnehmerin seiner Gruppe. Sie hat im Abstieg große konditionelle Probleme. Kurzerhand packt sich der Bergführer die Frau auf den Rücken und trägt sie ins Tal, um nicht in die Dunkelheit zu geraten. Unglücklicherweise stürzt der hilfsbereite Bergführer mit seiner Last, wobei sich die Kundin am Bein schwer verletzt. Ihre gerichtliche Klage hat Erfolg! Der Bergführer wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, da es nicht "notwendig" gewesen wäre, eine erschöpfte Teilnehmerin zu tragen. Ihr mehrere Pausen zu gewähren hätte ausgereicht. Das Gericht muss es ja wissen ...
Bergretter übernehmen Verantwortung
Die "Garantenstellung" eines Bergführers verpflichtet ihn per Vertrag zur Hilfeleistung gegenüber seinen Klienten. Das bedeutet, er muss sein Möglichstes tun, um einem verletzten Kunden zu helfen. Kommt jedoch auf einer Schutzhütte die Meldung, am Berg sei ein Unfall geschehen, ist der Bergführer nicht mehr oder weniger zur Hilfe verpflichtet als jeder andere Bergsteiger. Bricht aber nun ein Bergführer mit einer Gruppe von unbekannten Helfern auf, um Hilfe zu leisten, ist er auch für deren Sicherheit verantwortlich. "Kann man es einem Bergführer deshalb verwehren, wenn er darauf besteht, alleine los zugehen und nach dem Rechten sehen zu wollen?" fragt der erfahrene Bergführer, Bergretter und Alpinausbildner.
Die rechtliche Grauzone, in der heute Bergführer teilweise agieren, führt in der Praxis oft zu schwierigen Entscheidungssituationen in ohnehin schon kritischen Momenten.
Was meint ihr zu dieser Geschichte...?
Lieben Gruß
Wolfi
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