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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

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Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

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  • Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

    Warscheneck über Zellerhütte:
    Zur Beachtung für alle die es nicht wissen, zwischen Rossleithen und Vorderstoder, der Parkplatz bei der 180° Kurve, die Wiese gegenüber, wo der Aufstieg zur Zellerhütte beginnt:

    Dort steht zwar ein Schild: "Lieber Schitourengeher, .... nur im gekennzeichneten Bereich gehen....", neben dem Schild unendlich viele Schispuren, und ein Schlepplift auf der Wiese.

    Der Wiesenbesitzer fotografiert einstweilen jedes geparkte Auto samt Schitourengeher beim Abmarsch/ Ankunft und hebt dann über Kennzeichen den Fahrzeughalter aus und droht dann mit Besitzstörungsklage.

    Gruß

    Mark8

  • #2
    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

    dem muß aber auch ziemlich fad sein. oder ist der ansturm über diese wiese wirklich so extrem? ich kenne die gegend leider nicht.
    mir kommt vor dass dieses jahr der große trend ausgebrochen ist, skitourengeher irgendwie zu schröpfen. parkgebühren, pistenbenützungsentgeld, besitzstörungsklagen, toiletenbenützungsentgeld, strafen wegen auslösen von lawinen.....
    am besten für alle wäre es wohl, wenn wir zuhause bleiben, chips fressen, bier trinken und rauchen.
    dann machen kellys und austria tabak wieder mehr geschäft, die kranken-versicherungskosten explodieren weiter, und die bauern und liftbetreiber haben wieder unverspurte wiesen vor der haustüre, das ist ihnen ja sooo wichtig.
    ganz ehrlich, ich versteh die welt nicht ganz...

    Kommentar


    • #3
      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

      Wahrscheinlich ist der Grundeigentümer Großaktionär bei Austria Tabak!

      Kommentar


      • #4
        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

        das wird es sein.
        wollte damit eigentlich nur sagen, dass es solchen leuten nichts bringt wenn sie versuchen den skitourenboom auszunützen, weil sie ihn damit zerstören und sich damit indirekt sogar noch selbst schaden, ohne sich dessen bewußt zu sein.

        Kommentar


        • #5
          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

          ein klassiker

          bauern kassieren förderungen ende nie (zB für brachland), aber wenn wer drübermarschiert machens a theater....

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          • #6
            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

            Ob der Grundeigentümer nun im Recht ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber hat ihn eigentlich schon mal jemand nach seinen Beweggründen gefragt???
            Ich will mich jedenfalls bei einer Tour nicht über solche Dinge ärgern, versuche daher Konfrontationen eher auszuweichen (im konkreten Fall kann man auch vom Schafferteich weggehen).
            http://www.binunterwegs.blogspot.com/

            Kommentar


            • #7
              AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

              Zitat von duffman
              das wird es sein.
              wollte damit eigentlich nur sagen, dass es solchen leuten nichts bringt wenn sie versuchen den skitourenboom auszunützen, weil sie ihn damit zerstören und sich damit indirekt sogar noch selbst schaden, ohne sich dessen bewußt zu sein.
              Was hat ein Landwirt davon wenn Schitourengeher über seine Wiese latschen?
              Wie schaut so ein indirekter Schaden aus


              Ein jeder Unternehmer/Häuslbauer bekommt Förderungen...aber darüber spricht man kaum, Darf man das Werksglände/fremdes Haus so einfach für diverse Freizeitaktivitäten nutzen?


              tch

              Kommentar


              • #8
                AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                1. er versucht den skitourenboom auszunutzen indem er tourengeher verklagt und sich warscheinlich eine finanzielle entschädigung erhofft.
                2. wenn die tourengeher sich irgendwann zu sehr verarscht fühlen und deshalb ihr hobby an den nagel hängen und dadurch weniger sport treiben steigen versicherungskosten, anzahl der frühpensionisten, krankenstandstage,...... und das betrifft dann wohl jeden staatsbürger, besagten bauern halt nur indirekt.

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                • #9
                  AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                  Liebe Leute! Ihr vermischt Äpfel mit Birnen.
                  Ich schiebe einmal weg, ob die Bauernförderungen gerecht sind oder, ob der Eigentümer ein notorischer Streiter und Bösewicht ist.
                  Aber ich stimme mit Wilfried überein, man müsst die Beweggründe kennen. Versetzt euch einmal in seine Lage. Niemand hat das Recht auf seinem Grund herumzuhatschen, wenn er es nicht will. Das ist sein gutes Recht zum Schutz seines Eigentums. Aber gibt es auch eine Möglichkeit nicht über seinen Grund zu gehen? Ist der umstrittene Weg vieleicht ein Abschneider ??
                  Liebe Grüße Gerhard



                  Zum Sterben zu jung
                  Zum Arbeiten zu alt
                  Zum Wandern und Reisen top fit

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                  • #10
                    AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                    @tonion:
                    Wie Wilfried schon sagte es gibt die Möglichkeit größer auszuweichen(überhaupt anderer Routenbeginn),
                    oder nicht über die besagte Wiese ( obwohl tausende Spuren und ein Schlepplift auf der Wiese) dh zu Fuß über einen Fahrweg die Wiese zu umgehen.

                    Laut Rechtsauskunft ÖAMTC ist der Grundstücksbesitzer im Recht wenn er kundtut ( per Schild) dass er kein Betreten seines Grundes erwünscht.

                    Konkret an diesem Schild wäre aber der Wortlaut " kein Durchgang" eindeutig gewesen, als zu schreiben : "Liebe Tourengeher,.... gehen Sie nur im gekennzeichneten Bereich ....." und daneben gehen besagte Spuren hinauf.

                    @Wilfried:
                    Gebe Dir Recht, dass jede Konfilktvermeidung im Interesse aller mehr bringt.

                    Mark8

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                      Zitat von duffman
                      1. er versucht den skitourenboom auszunutzen indem er tourengeher verklagt und sich warscheinlich eine finanzielle entschädigung erhofft.
                      2. wenn die tourengeher sich irgendwann zu sehr verarscht fühlen und deshalb ihr hobby an den nagel hängen und dadurch weniger sport treiben steigen versicherungskosten, anzahl der frühpensionisten, krankenstandstage,...... und das betrifft dann wohl jeden staatsbürger, besagten bauern halt nur indirekt.
                      Ab morgen werde ich jeden der über meine Wiese läuft verklagen, und damit mein Einkommen aufbessern....

                      Von dem Geld das ich dabei einnehme, zahle ich gerne die "mehr" Steuern und Abgaben die durch unsportlichkeit entstehen einen Teil werde ich gewinnbringend Anlegen und den Rest verfressen, versaufen und verh...n.
                      Das wird ein schöner Kreislauf....

                      Hast Du das wirklich ernst gemeint?

                      tch

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                      • #12
                        AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                        Zitat von tch
                        einen Teil werde ich gewinnbringend Anlegen
                        Aha, ein Insider! Könntest du mir bitte per PN ein paar Tipps für gewinnbringendes Anlegen geben?

                        Danke,
                        Thomas

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                        • #13
                          AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                          Zitat von Mark8
                          Warscheneck über Zellerhütte:

                          Der Wiesenbesitzer fotografiert einstweilen jedes geparkte Auto samt Schitourengeher beim Abmarsch/ Ankunft und hebt dann über Kennzeichen den Fahrzeughalter aus und droht dann mit Besitzstörungsklage.

                          Gruß

                          Mark8
                          Zuerst einmal, woher hat besagter Grundeigentümer die Daten des Fahrzeughalters. Wer hat ohne Anzeige (selbst dann werden die Daten nicht ausgefolgt, die Behörde ermittelt selbst) oder Gerichtsbeschluss, die Daten weitergegeben und somit gegen das Datenschutzgesetz verstoßen?
                          Eine Klagsdrohung könnte höchstens persönlich oder mittels Zettel unter der Windschutzscheibe oder mittels Rechtsanwalt erfolgen.
                          Wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Klagsdrohung vom Besitzer mittels Brief selbst erfolgt.
                          Zuletzt geändert von sieD54; 09.02.2006, 23:41.
                          MfG. Siegi



                          _______________________

                          Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
                          Alexander von Humboldt (1769-1859)

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                          • #14
                            AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                            Zitat von 50er
                            Zuerst einmal, woher hat besagter Grundeigentümer die Daten des Fahrzeughalters. Wer hat ohne Anzeige (selbst dann werden die Daten nicht ausgefolgt, die Behörde ermittelt selbst) oder Gerichtsbeschluss, die Daten weitergegeben und somit gegen das Datenschutzgesetz verstoßen?
                            Eine Klagsdrohung könnte höchstens persönlich oder mittels Zettel unter der Windschutzscheibe oder mittels Rechtsanwalt erfolgen.
                            Wäre natürlich interessant zu wissen, ob die Klagsdrohung vom Besitzer mittels Brief selbst erfolgt.
                            Anscheinend geht das doch. Zwei Freunde wurden beim Mountainbiken auf einer Forststraße erwischt, der Jäger/Förster hatte das Autokennzeichen, einige Tage später flatterte eine 40€ Forderung ins Haus, nur gegen den Autoeigentümer, der Zweite konnte natürlich nicht ermittelt werden.

                            Erik

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Klagsandrohung wegen Besitzstörung bei Schitour über Wiese

                              Zitat von tonion
                              Versetzt euch einmal in seine Lage. Niemand hat das Recht auf seinem Grund herumzuhatschen, wenn er es nicht will. Das ist sein gutes Recht zum Schutz seines Eigentums.
                              Das sehe ich genau so. Auch unter dem Aspekt, dass der Anteil an Tourengehern/Schneeschuhwanderern immer grösser wird. Wenn ich mir vorstelle, dass an einem schönen Tourentag eine Horde Leute über meine Grund gehen würde, ich weiß nicht, ob mir das wirklich recht wäre.
                              Zitat von Mark8
                              Laut Rechtsauskunft ÖAMTC ist der Grundstücksbesitzer im Recht wenn er kundtut ( per Schild) dass er kein Betreten seines Grundes erwünscht....Konkret der Wortlaut " kein Durchgang"
                              Bezieht sich das auf das Grundstück im Allgemeinen oder nur auf z.B. Nutzflächen? Dann könnte jeder nach Lust und Laune durch Nachbar´s Garten wandern...

                              LG Petra

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