Aus den Kreisen der Alpenvereine OeAV und DAV wurde bekannt gegeben, dass die derzeitige Hüttenordnung überbeitet werden soll. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten ist das Jahr 2007 vorgesehen.
Um den Funktionären eine Meinung vom "gipfeltreffen" weiterleiten zu können möchte ich hiermit eine Diskussion eröffnen:
Ich möchte im Folgenden einige kurze Gedanken als Anregung einbringen, die Sie vielleicht teilen oder denen Sie völlig widersprechen:
Die Hüttenordnung ist ein wesentlicher Teil dessen, was die Marke „Alpenvereinshütte“ ausmacht. Viele (bes. junge) Menschen verbinden mit der Marke „Alpenvereinshütte“ etwas antiquiertes, rückständiges.
Reglementierungen, die auf Hochgebirgshütten, von denen aus die Bergsteiger in den frühesten Morgenstunden zu ihren Zielen aufbrechen, absolut notwendig sind, gelten beispielsweise 1 : 1 auch auf Hütten in 1500 Metern Höhe. Ganz generell gibt es ein Verbot von Fremdwerbung auf Hütten der Kategorie I. Es besteht wohl Einigkeit darüber, dass die Hütte nicht zur Litfasssäule oder zum Plakatständer verkommen darf, aber gewisse Kooperationen, die beim Erhalt der Hütten helfen könnten, werden dadurch unter Umständen unmöglich. Hier stehen unsere eigenen Regeln wohl manches Mal der notwendigen Wirtschaftlichkeit im Weg.
Überhaupt muss hinterfragt werden, ob nicht teilweise überreguliert wurde, ob Hütten- und Gebührenordnung nicht da und dort zu starr sind. So werden beispielsweise nur Maßnahmen und Größen definiert (Hüttenruhe auf Kat.-I-Hütten um 22:00 Uhr!) – und diese für alle Situationen gleich angewandt. Modernere Managementsysteme versuchen Ziele zu definieren, zu deren Erreichung es vielleicht viel sinnvollere Lösungsansätze geben kann. (z.B: Ziel: Die Nachtruhe ist zwischen Hüttenwirt und Sektion so festzusetzen, dass jeder Bergsteiger jedenfalls ausreichend Schlaf finden kann, um ausgeruht zur entsprechend der Jahreszeit notwendigen Uhrzeit zu den umliegenden Tourenzielen aufbrechen zu können)
Im Bereich der Gebührenordnung gilt es darüber nachzudenken, ob sich der Alpenverein nicht eigentlich völlig marktverkehrt verhält: Je aufwändiger der Hüttenerhalt und Betrieb ist, je mehr eine Hütte in totaler Monopolstellung hoch droben im Gebirge steht, umso billiger Verkaufen wir die Nächtigungen (max. Preis Lager Kat I = 9,-- € / max. Preis Lager Kat II = 12,-- €). Dabei stehen Hütten der Kat. II meist schon in Konkurrenz zu privaten Beherbergungsbetrieben, die oft deutlich billiger anbieten. (In Frankreich gilt: Je extremer die Lage, desto höher der Preis)
Sollte es nicht Übernachtung mit Frühstück, oder auch Halbpension „serienmäßig“ geben? Ist das Recht, dass jeder (ob Mitglied oder Nicht-Mitglied) seine eigene Verpflegung mitbringt und in der Hütte verzehrt, noch notwendig, zeitgemäß und zumutbar?
Ist das Werbeverbot (Fremdwerbung auf) auf Schutzhütten noch aktuell oder blockiert es jegliches witschaftliches Arbeiten eines Wirte?
Um den Funktionären eine Meinung vom "gipfeltreffen" weiterleiten zu können möchte ich hiermit eine Diskussion eröffnen:
Ich möchte im Folgenden einige kurze Gedanken als Anregung einbringen, die Sie vielleicht teilen oder denen Sie völlig widersprechen:
Die Hüttenordnung ist ein wesentlicher Teil dessen, was die Marke „Alpenvereinshütte“ ausmacht. Viele (bes. junge) Menschen verbinden mit der Marke „Alpenvereinshütte“ etwas antiquiertes, rückständiges.
Reglementierungen, die auf Hochgebirgshütten, von denen aus die Bergsteiger in den frühesten Morgenstunden zu ihren Zielen aufbrechen, absolut notwendig sind, gelten beispielsweise 1 : 1 auch auf Hütten in 1500 Metern Höhe. Ganz generell gibt es ein Verbot von Fremdwerbung auf Hütten der Kategorie I. Es besteht wohl Einigkeit darüber, dass die Hütte nicht zur Litfasssäule oder zum Plakatständer verkommen darf, aber gewisse Kooperationen, die beim Erhalt der Hütten helfen könnten, werden dadurch unter Umständen unmöglich. Hier stehen unsere eigenen Regeln wohl manches Mal der notwendigen Wirtschaftlichkeit im Weg.
Überhaupt muss hinterfragt werden, ob nicht teilweise überreguliert wurde, ob Hütten- und Gebührenordnung nicht da und dort zu starr sind. So werden beispielsweise nur Maßnahmen und Größen definiert (Hüttenruhe auf Kat.-I-Hütten um 22:00 Uhr!) – und diese für alle Situationen gleich angewandt. Modernere Managementsysteme versuchen Ziele zu definieren, zu deren Erreichung es vielleicht viel sinnvollere Lösungsansätze geben kann. (z.B: Ziel: Die Nachtruhe ist zwischen Hüttenwirt und Sektion so festzusetzen, dass jeder Bergsteiger jedenfalls ausreichend Schlaf finden kann, um ausgeruht zur entsprechend der Jahreszeit notwendigen Uhrzeit zu den umliegenden Tourenzielen aufbrechen zu können)
Im Bereich der Gebührenordnung gilt es darüber nachzudenken, ob sich der Alpenverein nicht eigentlich völlig marktverkehrt verhält: Je aufwändiger der Hüttenerhalt und Betrieb ist, je mehr eine Hütte in totaler Monopolstellung hoch droben im Gebirge steht, umso billiger Verkaufen wir die Nächtigungen (max. Preis Lager Kat I = 9,-- € / max. Preis Lager Kat II = 12,-- €). Dabei stehen Hütten der Kat. II meist schon in Konkurrenz zu privaten Beherbergungsbetrieben, die oft deutlich billiger anbieten. (In Frankreich gilt: Je extremer die Lage, desto höher der Preis)
Sollte es nicht Übernachtung mit Frühstück, oder auch Halbpension „serienmäßig“ geben? Ist das Recht, dass jeder (ob Mitglied oder Nicht-Mitglied) seine eigene Verpflegung mitbringt und in der Hütte verzehrt, noch notwendig, zeitgemäß und zumutbar?
Ist das Werbeverbot (Fremdwerbung auf) auf Schutzhütten noch aktuell oder blockiert es jegliches witschaftliches Arbeiten eines Wirte?
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