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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Zelten im Gebirge!

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  • Zelten im Gebirge!

    Hallo Leute!

    Bin heute das erste Mal da, und ich finde es toll, das es so eine Platform gibt!

    Meine Frage: Ich habe in einigen Beiträgen gelesen, das das Zelten im Gebirge ausdrücklich verboten ist.

    Jetzt stellt sich für mich die Frage: Ich habe schon dutzende Zelte auf Bergen gesehen. Wo kein Kläger da kein Richter?

    Ich kann mich gut an meine Kindheit errinnern, wo ich mit meinen Vater im Hochschwabgebiet unterwegs war. Probleme gab es da nie.

    Jetzt ist es an der Zeit, das ich mit meiner Familie mal ganz gerne eine Nacht in den Bergen verbringen möchte.... Geht das noch wo?

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr vielleicht ein paar Plätze verraten könntet
    Oder ein Mail an [email protected]

    Ich bin Hauptsächlich in OÖ und der Obersteiermark unterwegs!

    DANKE DANKE DANKE
    www.meg1.at

  • #2
    AW: Zelten im Gebirge!

    Das mit dem zelten ist so eine sache in österreich.
    generell ist zelten in österreich verboten im gegensatz zu manch skandinavischen ländern zum beispiel.
    hatte ca 3 mal probleme mit förstern und anrainern, konnte mich immer rausreden, allerdings das zelten mit einem hilleberg keron 3gt als notbiwakieren zu bezeichnen akzeptiert auch nicht jeder
    generell empfehle ich weit abseits von gebäuden, abgeschirmt durch wald oder gebüsch.
    den blödesten zeltplatz den ich je bezogen habe war mitten auf einer loipe, allerdings schön abgedeschirmt von bäumen und sträuchern nach einer etwas stürmischen nacht und nebelaktion.
    die langläufer fanden das gar nicht lustig

    Hier geht’s zu den kompletten Gestzen zum Download.

    http://www.outdoor-magazin.com/sixcm...d_od_downloads

    Die Grenzen der Freiheit bestimmen die Anrainer, heißt es. Und von denen gibt es in Deutschland mehr als genug: In der Bundesrepublik leben im Durchschnitt 233 Menschen auf einem Quadratkilometer. In Norwegen sind es gerade mal 13. Und so wird, was in skandinavischen Ländern einfach jedermanns Recht ist, im föderalistischen Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen eingeschränkt: einfach in der freien Natur übernachten. Wer wissen will, was er darf, muss sich durch das Dickicht des Paragraphendschungels schlagen.
    Fragt man in den zuständigen Ministerien oder bei den Justitiaren von Wander- und Naturschutzverbänden nach dem Thema, hört man am anderen Ende der Leitung oft nur ein tiefes Einatmen. Meist folgt nach langem Überlegen als Antwort dann die alte Juristenweisheit: »Kommt drauf an ... « – worauf, erklären wir Ihnen im Folgenden anhand der wichtigsten Gesetze.
    In jedem Fall ist die Voraussetzung zum legalen Übernachten, dass die Stelle, auf der man schlafen möchte, überhaupt betreten werden darf. Und das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundeswaldgesetz geben zwar einen Rahmen für die Ländergesetze. Das Betreten der freien Landschaft regeln im Einzelnen aber die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze. Dabei lässt sich ein gewisses Nord-Süd-Gefälle feststellen: So ist in Bayern, Baden-Württemberg, im Saarland und in Sachsen das Betreten der freien Landschaft jedermann gestattet, auf Privatgrund auch ohne Zustimmung des Grundeigentümers. Ausgenommen sind natürlich land- und forstwirtschaftlich und andersartig genutzte Flächen. In den nördlichen Bundesländern beschränkt sich die Betretungserlaubnis meist auf Pfade und Wege und ungenutzte Grundflächen, dort herrscht das so genannte Wegegebot.
    Diese einzelnen Gesetze der Bundesländer können von den kommunalen Verwaltungen durch Sonderregelungen eingeschränkt werden. Es reicht also nicht nur der Blick in die Ländergesetze, wer auf Nummer sicher gehen will, der muss sich theoretisch zusätzlich bei den jeweiligen Gemeinden erkunden.
    Zelten in der freien Landschaft ist, ausgenommen im Wald, in keinem Bundesland explizit verboten. Und in Deutschland gilt das Rechtsprinzip des Verbotsvorbehaltes. Soll heißen: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zunächst erlaubt. Anders beim Zelten auf Privatgrund: Hier gelten zunächst die Eigentumsrechte des Besitzers. Diese werden durch die oben erwähnten Betretungsrechte in einigen Bundesländern eingeschränkt. Zelten ist aber, genauso wie unter freiem Himmel schlafen, ein zeitweises Verweilen und damit nicht mehr durch das Betretungsrecht abgedeckt. Mit Betreten ist nach der Definition der Juristen nämlich nur ein vorübergehender Aufenthalt gemeint. Bei beiden Ausdrücken handelt es sich um so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Wo das zeitweise Verweilen aufhört und wo der vorübergehende Aufenthalt anfängt, ist im Einzelfall Auslegungssache. Es kommt also wieder drauf an ...

    Beim Zelten im Wald ist es etwas anders. Der Wald zählt zwar auch zur freien Landschaft, hier gelten aber die Forst- und Waldgesetze der Länder. Dort ist zunächst genau definiert, was man juristisch überhaupt unter Wald versteht: Jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche, aber auch kahl geschlagene oder verlichtete Flächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Lichtungen und Wiesen, Wildäsungsplätze und Holzlager sowie viele weitere dem Wald
    dienende Flächen wie Moore, Heiden und Ödflächen. Die Landesgesetze unterscheiden sich in Nuancen, will man es also genau wissen, empfiehlt sich ein Blick ins jeweilige Waldgesetz der Länder.
    Dasselbe gilt übrigens für die allgemeinen Verhaltensregeln. Danach hat jeder, der sich im Wald befindet, »sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald so wenig wie möglich beeinträchtigt und die wirtschaftliche Nutzung des Waldes nicht behindert wird«.
    Außerdem darf »der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht gestört werden«, wie es beispielsweise im brandenburgischen Gesetzestext heißt. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist Zelten explizit verboten und bedarf einer besonderen Erlaubnis der unteren Forstbehörde.
    Das Übernachten ohne Zelt ist in den Waldgesetzen nicht geregelt. Ähnlich wie beim Zelten in der freien Landschaft schläft man also gewissermaßen in einer juristischen Grauzone. Ob das wilde Nachtlager geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster. Diese üben Hoheitsrechte im Wald aus, will heißen, man ist ihnen gegenüber ausweispflichtig, und sie dürfen im Zweifelsfall auch Personen festnehmen. Es lohnt sich also, höflich zu bleiben und nicht allzu selbstbewusst aufzutreten. outdoor hat einige Förster gefragt, wie sie mit wilden Schläfern im Wald verfahren. Die Zitate im Kasten oben zeigen, dass Förster in der Regel kulant sind. Als echte Naturburschen haben die meisten von ihnen Verständnis, wenn Menschen im Wald schlafen wollen. Solange man sich ordentlich verhält, keinen Müll hinterlässt oder offenes Feuer macht, wird man in Ruhe gelassen. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel: Ein Forstamt in der Eifel begründete seine ablehnende Haltung gegenüber wilden Schläfern mit dem Argument, Schlafen im Wald störe die Nachtruhe der Tiere. Selbst wenn Gründe wie diese vielleicht nur vorgeschoben sind und einer juristischen Prüfung nicht standhalten: Wer zieht wegen seines Rechtes, im Wald schlafen zu dürfen, schon vor den Kadi?
    Und solange es keine Präzedenzfälle gibt, an denen man sich orientieren könnte, sitzt ein missliebiger Förster, wenn auch nicht gerade mit der Hand am Abzug, so doch am längeren Hebel. Wer hier wirklich auf der sicheren Seite sein will, braucht also das Okay des Forstamtes vor Ort.
    Liegt die Schlafstelle auf Privatgrund, benötigt man ohnehin die Einwilligung des Grundstückeigentümers. Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch. Pächter oder Eigentümer können den Übeltäter vom Grundstück verweisen. Sollte Letzterer hartnäckig sein und sich weigern, macht er sich zusätzlich strafbar. Hinzu kommen eventuelle Sachschäden wie zum Beispiel Flurschäden auf Wiesen. Keinen Hausfriedensbruch, sondern eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer unerlaubt auf öffentlichen Flächen zeltet. Das wird, je nach Land, in schweren Fällen mit Strafen von bis zu 10000 Euro geahndet.

    Ob in der freien Landschaft oder im Wald, auf der sicheren Seite ist man auf jeden Fall, wenn vorher um Erlaubnis gefragt wird. Aber wo? Der Grundeigentümer einer Wald- oder Flurparzelle ist oft nicht einfach zu ermitteln. Liegt eine Ortschaft in der Nähe, bringt vielleicht ein Gang in die Dorfgaststätte oder zum Tante-Emma-Laden Aufschluss, Auskunft über Zelten auf Waldparzellen kriegt man auch in den Forstämtern. Nutzt alles nichts und will man es trotzdem genau wissen, bleibt nur der Gang zum Katasteramt ...
    In Gebieten, die einem besonderen Schutz unterliegen, braucht man erst gar nicht um Erlaubnis zu fragen. Hier gelten strengere Regeln. Zelten in Nationalparks, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Wildschutz- und Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Auch die Förster werden in solch sensiblen Naturräumen weniger verständnisvoll sein.
    In den Alpenländern Schweiz und Österreich ist wildes Zelten ebenso Länder- beziehungsweise Kantonalsache. Die Gesetzeslage ist also nicht weniger kompliziert. Hinzu kommen die Gesetze, die das alpine Biwakieren regeln. In den meisten Gesetzen und Verordnungen wird Biwakieren als das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände« verstanden. Das »Kampieren« wiederum ist laut Tiroler Campinggesetz das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. Das hochalpine Biwakieren ist in den meisten Fällen vom Verbot des Kampierens ausgenommen. Rechtsquellen dazu sind die einzelnen Nationalparkgesetze, Naturschutzgesetze und Sonderschutzgebietsverordnungen wie zum Beispiel zum »Salzburger Land« oder »Inneres Untersulbachtal«. Wer genauere Informationen für ein Gebiet in Österreich sucht, der kann im Internet unter www.ris.bka.gv.at das jeweilige Bundesland anklicken und mit dem Suchbegriff »biwakieren« oder »kampieren« die jeweiligen Gesetze finden. Aber auch hier gilt im Zweifelsfall die Devise, die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen.
    Die Gesetze der einzelnen Kantone in der Schweiz sind unter der Internetadresse www.blw.admin.ch/gesetze/kantone/d/ einzusehen. Auch hier gelten für das alpine Biwakieren besondere Bestimmungen.
    In der Praxis gestaltet sich das Übernachten draußen oft viel weniger prekär, als der Paragraphen-dschungel vermuten lässt. Wer nicht gerade im Naturschutzgebiet oder in irgendeinem Vorgarten schläft, kommt vielleicht erst gar nicht in Kontakt mit Förstern, Jägern oder Bauern. Und wo kein Kläger ... Wird man trotzdem erwischt, wird ein Zelt oder eine ähnliche Konstruktion, wo nicht ohnehin verboten, auf weniger Toleranz stoßen als eine Bettstatt unter freiem Himmel. Da nützt auch die Diskussion wenig, ob eine Tarp-Abspannung ein Zelt ist oder nicht. Auch Ausreden, die
    auf »höhere Gewalt« hinauslaufen, können kontraproduktiv sein. Schließlich ist es recht schwierig, sich im deutschen Wald so zu verirren, dass man wirklich ein Notbiwak aufschlagen muss. Und die Dunkelheit bricht jeden Abend herein, man kann also auch schwerlich »von ihr überrascht werden«. Und wenn jemand so das Blaue vom Himmel runterlügt, wird sich vielleicht auch der aufgeschlossenste Förster provoziert fühlen.
    Solange das Zelten oder Biwakieren nicht einheitlich geregelt ist und keine explizite Erlaubnis vorliegt, kann man niemandem wirklich zum wilden Campen raten. Wer trotzdem draußen übernachten will, sollte sich unsere Praxistipps zu Herzen nehmen und vor allem freundlich bleiben. Und sollten Sie es wirklich mal drauf ankommen lassen wollen, sollte in der Reisekasse das Geld für einen guten Anwalt vorhanden sein.
    Angehängte Dateien
    www.schwanda.at

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    • #3
      AW: Zelten im Gebirge!

      Zitat von LL-MEG1
      Ich kann mich gut an meine Kindheit errinnern, wo ich mit meinen Vater im Hochschwabgebiet unterwegs war. Probleme gab es da nie.
      Der Hochwab ist ein Quellschutzgebiet, indem es ein generelles Zelt-Verbot gibt, dort kommt ja auch einer unserer 2 Hochquellenwasserleitungen her!
      LGr. Pablito

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      • #4
        AW: Zelten im Gebirge!

        Wird das Zeltverbot am Hochschwab auch sanktioniert? - und von wem vorallem?? Vor 2 Jahren im Sommer waren einige Kletterer dort die in Gipfelnähe ihre Zelte aufstellten - hätte mir auch sehr gefallen-)) - hab aber wieder nach Seewiesen zurück müssen-((

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        • #5
          AW: Zelten im Gebirge!

          Zitat von LL-MEG1
          Jetzt ist es an der Zeit, das ich mit meiner Familie mal ganz gerne eine Nacht in den Bergen verbringen möchte.... Geht das noch wo?
          Das ist sicher kein Problem. Bevor sich jemand aufregt, bist Du ja schon wieder weg.
          Blöd is es wenn Du z.B. am Hochschwab, im Wasserschutzgebiet, gleich neben der Forststraße campierst. So mit allem Schnickschnack und ein paar Tage. Dann kriegst sicher einen Wickl.
          Ich halt das so wie beim mountainbiken: Nicht auffallen, niemanden provozieren, im Ernstfall nicht diskutieren, aber ALLES MACHEN WAS GEFÄLLT.

          Gruß Ecki
          take only pictures
          leave only tracks

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          • #6
            AW: Zelten im Gebirge!

            Zitat von Ecki
            aber ALLES MACHEN WAS GEFÄLLT.
            Dann hoffe ich für dich, daß das auch allen deinen Mitmenschen gefällt!
            LGr. Pablito

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            • #7
              AW: Zelten im Gebirge!

              Vielen Dank, ich werde mich hüten, und dann wohl gut verstecken
              Also am Grünen See > Jasnitz > gibt es vorher eine Jugendherberge wo ich als Kind oft war, und auch dort haben wir in der Nähe des Baches immerwieder unsere Zelte aufgeschlagen!

              Liebe Grüße und danke
              www.meg1.at

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              • #8
                AW: Zelten im Gebirge!

                Zitat von LL-MEG1
                Also am Grünen See > Jasnitz > gibt es vorher eine Jugendherberge
                Ja, die Jugendherberge in der Jassing kenn`ich auch zu gut aus Kindertagen .

                Einen weiteren Thread zum Thema Zelten findest du übrigens hier

                LG Petra

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                • #9
                  AW: Zelten im Gebirge!

                  Zitat von pablito
                  Dann hoffe ich für dich, daß das auch allen deinen Mitmenschen gefällt!
                  Allen?
                  Geht sicher nicht. Geb ich zu.
                  Und es müssen ja nicht nur böse und verbotene Dinge sein die mir gefallen ! Was hab ich blos für einen Ruf ?

                  Gruß Ecki
                  take only pictures
                  leave only tracks

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Zelten im Gebirge!

                    Zitat von Ecki
                    Was hab ich blos für einen Ruf ?
                    Unter denen, die dich ganz persönlich kennen sicher einen anderen, als hier im forum - aber das ist ja bei vielen so und wird bei mir wohl nicht anders sein...
                    LGr. Pablito

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                    • #11
                      AW: Zelten im Gebirge!

                      Zitat von Ecki
                      Was hab ich blos für einen Ruf ?
                      ja also ähm.. nun ja.. irgendwie schon, aber.. würde sagen.. bin der meinung man sollte..hahm..scheiss wetter

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