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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

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  • Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

    Na, da wird´s wieder Diskussionen geben...................
    http://tirol.orf.at/stories/128658/
    Zuletzt geändert von grasi; 10.08.2006, 13:29.
    Gerhard

  • #2
    AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

    Wenn es kein Jäger gewesen wäre,hätte er bestimmt eine unbedingte Strafe
    bekommen. Aber die dürfen ja alles(Bären abschiessen....).

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    • #3
      AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

      naja, in Tirol ist so ein urteil schon als bemerkenswert anzusehen, strafausmass hin oder her.

      für die "bedingte" spricht der umstand dass es keine zeugen gibt und der jäger unbescholten war (sofern das für jäger möglichg ist )

      ausserdem haben solche anzeigen neben dem strafrecht immer auch ein verwaltunsgrechtliches nachspiel (betrifft die sog. "störung der öffentlichen ordnung"), da gibt es keine "bedingte" sondern effektive geldstrafen (bei drohungen dieser art ~EUR500).
      servus, andré
      http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

      Kommentar


      • #4
        AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

        Ich finde 2700 Euro für gerecht, wenn man es mit Strafen in anderen Dingen vergleicht.

        Jäger hin oder her ...
        SUA SPONTE

        Kommentar


        • #5
          AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

          Aber "Bedingt" heißt doch, daß er das nicht einmal zahlen muß! Erst, wenn er sich wieder was zuschulden kommen läßt. D.h. wenn er jetzt "Ruh gibt", dann kam er ungeschoren davon!
          LG, Eli

          Kommentar


          • #6
            AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

            Ach so. Das ist mit "bedingt" gemeint.

            Na ja, kann man trotzdem noch mit leben. Vergleicht das mal mit anderen Straftaten, die von der Justiz komplett totgemacht werden.

            Und Probleme wegen seines Jagdscheins wird er hoffentlich trotzdem bekommen.
            SUA SPONTE

            Kommentar


            • #7
              AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

              "Bedingt" ist die österreichische Version von "Auf Bewährung.
              Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

              Kommentar


              • #8
                AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                Ich wurde voriges Jahr auf der Forstraße zwischen Perchtoldsdorf und Sulz, in der Nähe des Kreuzattels elbst von einem Jäger mit den Worten ("I schiaß di zam") bedroht, nachdem ermit seinem Auto bis ca. 1cm an meine Knie herangefahren war. Es war später Nachmittag und kein Mensch mehr unterwegs - d.h., es war keine sehr lustige Situation. Leider habe ich den Typen danach nicht angezeigt, da sich mein Vertrauen in Polizei und Justiz in Grenzen hält und ich mir die Scherereien nicht antun wollte. Mein Beschwerdemail an den Jagdverband wurde zwar sehr höflich beantwortet, doch ob man an den Jäger herantrat weiß ich nicht.
                Da ich am Waldrand lebe und im Wald spaziere, laufe, bike, ski fahre u. reite, hatte ich schon mehrere unangenehme Zusammentreffen (incl. verbaler Drohungen) mit großteils sehr primitiven Vertretern der Jägerschaft. Deshalb freut es mich, dass es endlich mal eine Verurteilung eines Jägers wegen Bedrohung anderer Waldbenutzer gegeben hat. (In einem Fall verurteilte der Richter nicht mal bei tatsächlich erfolgtem Schuss auf einen Radfahrer.)
                Zuletzt geändert von sulzberg; 11.08.2006, 00:29.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                  Bedingte Geldstrafen gibt's eher im Westen, im Osten sind die Strafen meist höher. Und 2.700 Euro sagt überhaupt nix aus, interessanter wäre, wieviele Tagsätze er bekommen hat (Geldbetrag ist ja einkommensabhängig). Von der Tendenz her ist das Urteil zu begrüßen.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                    Zitat von sulzberg
                    Ich wurde voriges Jahr auf der Forstraße zwischen Perchtoldsdorf und Sulz, in der Nähe des Kreuzattels elbst von einem Jäger mit den Worten ("I schiaß di zam") bedroht, nachdem ermit seinem Auto bis ca. 1cm an meine Knie herangefahren war.
                    Da ich am Waldrand lebe und im Wald spaziere, laufe, bike, ski fahre u. reite, hatte ich schon mehrere unangenehme Zusammentreffen (incl. verbaler Drohungen) mit großteils sehr primitiven Vertretern der Jägerschaft.
                    Ah - auch eine Geschädigte! Bin ich froh, daß ich mich zumindest beim reiten nimmer ärgern bzw. fürchten muß - weil ich nimmer reit! Hab aber auch genug mitgemacht.
                    Seltsamerweise hatte ich beim Langlaufen im Gelände nie Probleme. Hab öfter Jäger (oder Förster oder wasweißich, was die waren) getroffen, sie immer freundlich gefragt, wie das so ist mit Wegen, Uhrzeit, etc. - waren immer freundlich und meinten, paßt schon, auf den Forststraßen bleiben (nona - ins Dickicht werd ich gehen mit LL-Schi), dann ists ok. Dämmerung war nie ein Thema!
                    LG, Eli

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                      Zitat von sulzberg
                      Ich wurde voriges Jahr auf der Forstraße zwischen Perchtoldsdorf und Sulz, in der Nähe des Kreuzattels elbst von einem Jäger mit den Worten ("I schiaß di zam") bedroht, .....(In einem Fall verurteilte der Richter nicht mal bei tatsächlich erfolgtem Schuss auf einen Radfahrer.)
                      Ist eigentlich ein Wahnsinn, daß solche Irren noch eine Waffe tragen dürfen....

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                        Zitat von sulzberg
                        ...Da ich am Waldrand lebe und im Wald spaziere, laufe, bike, ski fahre u. reite, hatte ich schon mehrere unangenehme Zusammentreffen (incl. verbaler Drohungen) mit großteils sehr primitiven Vertretern der Jägerschaft. Deshalb freut es mich, dass es endlich mal eine Verurteilung eines Jägers wegen Bedrohung anderer Waldbenutzer gegeben hat. (In einem Fall verurteilte der Richter nicht mal bei tatsächlich erfolgtem Schuss auf einen Radfahrer.)
                        In einem anderen Forum gibts einen Bericht über einen ähnlichen Zwischenfall, der sogar auf Video festgehalten wurde. Bin mal gespannt, wie das ausgeht...
                        No no he's not dead, he's, he's restin'! Remarkable bird, the Norwegian Blue, idn'it, ay?

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                          Also auf zum Halali auf sich irr gebärdende Jäger! Vergesst dabei nicht: Diese Typen von Jägern gehen selten zu Fuß, man hat daher ihr Kennzeichen

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                          • #14
                            AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                            Meiner Meinung nach ein Fehlurteil, wie alle Urteile in solchem Zusammenhang, wenn sich darin auch ein positiver Aspekt zeigt, nämlich der, dass es überhaupt in dieser Form zustandegekommen ist. Solche Urteile stellen einen Freibrief für weitere Auswüchse seitens der Jägerschaft gegenüber Schitourengehern und Mountainbikern dar. In Österreich Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei Paar Schuhe. Undenkbar würde sich ein Privatmann gegenüber einem Jäger erlauben, was umgekehrt immer wieder vorkommt ! Innerhalb der Justiz und der Politik ist eben die Jägerei als Freizeitbeschäftigung bzw als fragwürdiges Hobby weit mehr gefragt als Schitourengehen oder Mountainbiken und darin liegen die Wurzeln des Übels. Dazu kommt noch, dass man mit den beiden letztgenannten Sportarten auch nicht unmittelbar etwas verdienen kann. Immerhin ist es positiv zu bewerten, dass doch einige Strecken aufgrund des Druckes der Tourismusbranche für MTB's freigegeben wurden und hier ein gewisses Umdenken stattgefunden hat. Schitourengeher mit der Büchse oder auch nur verbal aus dem Wald zu jagen (nicht Jungwald, hier wird allerdings auch oft seitens der Tourengeher Schindluder getrieben) ist allerdings tiefstes Mittelalter !

                            Will aber nicht alle in einen Topf werfen, da ich auch schon sehr viele umgängliche und freundliche Jäger getroffen habe und schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten....

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                            • #15
                              AW: Jäger vs. Skitourengeher - Schuldspruch für Jäger

                              Zitat von Joa
                              Meiner Meinung nach ein Fehlurteil
                              Also ich weiß nicht. Schuldspruch ist Schuldspruch, wo liegt da der Fehler? Über das Strafausmaß (bedingte Geldstrafe) kann man streiten, wird aber wohl mit dem Jungwald zusammengehängt sein. Freibrief sehe ich da keinen, denn wenn dieser verurteilte Jäger sich wieder was ähnliches zu Schulden kommen lässt, dann wird er erstens einmal für das neue Delikt wohl eine Unbedingte bekommen, und auch die bedingte fürs erste Delikt kann zur Unbedingten werden.

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