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Handy als Fixbestandteil der Bergausrüstung?

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  • #31
    AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

    Also bei mir ist das Handy immer dabei
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    • #32
      AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

      Es is bitte folgendes. Die benützung von irgendwelchen Frequenzen ist aber nicht so einfach für jeden erlaubt. Das mir da jetzt aber keiner mit einer Ausnahmesituation kommt.

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      • #33
        AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

        Weiters habe ich fast immer Funkgeräte dabei
        Zuletzt geändert von Klettersteigfreak; 26.09.2006, 22:28.
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        • #34
          AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

          Zitat von Klettersteigfreak
          Weiters habe ich fast immer Funkgeräte dabei
          Braver Bub. Aber mit wem redest Du denn dann?

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          • #35
            AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

            Zitat von schauer
            Braver Bub. Aber mit wem redest Du denn dann?
            Wer weiß manchmal beim Zustieg suchen lasse ich den 1 vorgehen und gebe in eins mit das er dann sagen kann komm.Oder beim Klettern
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            • #36
              AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

              Ja. So gehts.

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              • #37
                AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                Habe am 3.10.2001 einen Notruf abgesetzt - es ist dann nur eine Leichenbergung bei rausgekommen. :-(

                Handy ist immer dabei und zwar aus.

                @alle Rechzgelehrte: Wenn ein Unglück passiert und niemand hat ein Handy dabei - können die anderen dann deshalb belangt werden?
                Beste Grüße, Lamл[tm]
                Touren && Kurse
                Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
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                • #38
                  AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                  Zitat von Lampi
                  Habe am 3.10.2001 einen Notruf abgesetzt - es ist dann nur eine Leichenbergung bei rausgekommen. :-(

                  Handy ist immer dabei und zwar aus.

                  @alle Rechzgelehrte: Wenn ein Unglück passiert und niemand hat ein Handy dabei - können die anderen dann deshalb belangt werden?
                  Nein, wieso auch? Es gibt ja keine Mitführpflicht für Mobiltelefone.
                  SUA SPONTE

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                  • #39
                    AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                    Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                    Gruas
                    Simon
                    Mein Bergblog: http://www.steilwaende.at/

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                    • #40
                      AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                      Zitat von Simon
                      Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                      Gruas
                      Simon
                      Also in Deutschland (kenne leider nur die deutschen Gesetze) sicher nicht. Unterlassene Hilfeleistung kann ich mir vorstellen, wenn jemand sich weigert, sein Mobiltelefon einzusetzen, weil der Akkukapazität schonen , Geld sparen will (ich weiß, der Notruf ist ja kostenlos) oder das Opfer nicht mag. Die Hilfe muß aber zumutbar sein. Wenn man ohne EH-Set loszieht, dann ist das für mich zwar unverständlich, aber rechtlich keinesfalls zu beanstanden. Helfen kann man auch im Ernstfall ohne Material.
                      SUA SPONTE

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                      • #41
                        AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                        Zitat von Simon
                        Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                        Gruas
                        Simon
                        Unterlassene Hilfeleistung gibt es nur, wenn man nicht helfen will, nicht auch dann, wenn man nicht helfen kann (mangels Ausrüstung). Eine Einlassungsfahrlässigkeit daraus zu konstruieren, dass man kein Handy/EH-Set mit hat, finde ich etwas rechtsfern und realitätsfremd (Ausnahme uU Bergführer, was die von ihm Geführten betrifft).

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                        • #42
                          AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                          Zitat von schauer
                          Also. Wenn Du das Mobiltelefon über die Distanz von 30 Metern nicht läuten hörst, dann ist was am System (Ohr, Klingelton, Wind etc.) falsch, oder Du hast meine Mitteilung aus technischem Unverstand nicht kapiert.
                          Du bist ja ein ganz schlauer....Respekt. Ganz gleich woran es liegt, es ändert nichts an der Tatsache.
                          tch
                          Zuletzt geändert von tch; 27.09.2006, 18:05.

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                          • #43
                            AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                            Zitat von Steinbock
                            (Ausnahme uU Bergführer, was die von ihm Geführten betrifft).
                            An eine solche Situation Führer hatte ich auch gedacht.
                            Wer ohne Verbandskasten Auto fährt, kriegt auch einen gemacht, wenn er deswegen nicht helfen kann. Kann in .de IIRC sogar als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
                            Beste Grüße, Lamл[tm]
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                            • #44
                              AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                              hallo

                              handy hab ich immer mit - nur ists leider auch schon vorgekommen, daß der akku leer war (kälte, feuchtigkeit etc.). und die empfangssituation im gebirge ist ja ein eigenes thema.

                              zu den vorigen beiträgen - kein mensch kann mich dazu zwingen, ein handy mitzuhaben. weder in den bergen, noch im tal. hier eine rechtsunsicherheit abzuleiten - beim kurs hatten wir vom rechtsanwalt folgende aussage dazu:
                              hilfe darf ich nicht verweigern - allerdings muß es im einklang mit dem können und den eigenen möglichkeiten sein. (zb. der verletzte ist blutüberströmt - und mir wird total schlecht, wenn ich blut sehe. wenn dann in diesem fall nicht geholfen wird - rechtlich gibts keine konsequenzen)

                              lg

                              peter
                              meine hobby´s sind

                              schifahren, mountainbiken,
                              klettern, klettersteige,
                              bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

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                              • #45
                                AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                                Wer ohne Verbandskasten Auto fährt, kriegt auch einen gemacht, wenn er deswegen nicht helfen kann. Kann in .de IIRC sogar als fahrlässige Tötung ausgelegt werden
                                Kannst Du mir da mal das Urteil nennen?
                                SUA SPONTE

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