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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Handy als Fixbestandteil der Bergausrüstung?

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  • #31
    AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

    Also bei mir ist das Handy immer dabei
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    BAMM OIDA
    Skitourengeschädigt und Skitourensüchtig
    Keep cool, nobody is perfekt :up:

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    • #32
      AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

      Es is bitte folgendes. Die benützung von irgendwelchen Frequenzen ist aber nicht so einfach für jeden erlaubt. Das mir da jetzt aber keiner mit einer Ausnahmesituation kommt.

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      • #33
        AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

        Weiters habe ich fast immer Funkgeräte dabei
        Zuletzt geändert von Klettersteigfreak; 26.09.2006, 23:28.
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        • #34
          AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

          Zitat von Klettersteigfreak
          Weiters habe ich fast immer Funkgeräte dabei
          Braver Bub. Aber mit wem redest Du denn dann?

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          • #35
            AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

            Zitat von schauer
            Braver Bub. Aber mit wem redest Du denn dann?
            Wer weiß manchmal beim Zustieg suchen lasse ich den 1 vorgehen und gebe in eins mit das er dann sagen kann komm.Oder beim Klettern
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            • #36
              AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

              Ja. So gehts.

              Kommentar


              • #37
                AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                Habe am 3.10.2001 einen Notruf abgesetzt - es ist dann nur eine Leichenbergung bei rausgekommen. :-(

                Handy ist immer dabei und zwar aus.

                @alle Rechzgelehrte: Wenn ein Unglück passiert und niemand hat ein Handy dabei - können die anderen dann deshalb belangt werden?
                Beste Grüße, Lamл[tm]
                Touren && Kurse
                Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                Hi-Lite Sardinien
                Disc Laimer

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                • #38
                  AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                  Zitat von Lampi
                  Habe am 3.10.2001 einen Notruf abgesetzt - es ist dann nur eine Leichenbergung bei rausgekommen. :-(

                  Handy ist immer dabei und zwar aus.

                  @alle Rechzgelehrte: Wenn ein Unglück passiert und niemand hat ein Handy dabei - können die anderen dann deshalb belangt werden?
                  Nein, wieso auch? Es gibt ja keine Mitführpflicht für Mobiltelefone.
                  SUA SPONTE

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                  • #39
                    AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                    Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                    Gruas
                    Simon
                    Mein Bergblog: http://www.steilwaende.at/

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                      Zitat von Simon
                      Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                      Gruas
                      Simon
                      Also in Deutschland (kenne leider nur die deutschen Gesetze) sicher nicht. Unterlassene Hilfeleistung kann ich mir vorstellen, wenn jemand sich weigert, sein Mobiltelefon einzusetzen, weil der Akkukapazität schonen , Geld sparen will (ich weiß, der Notruf ist ja kostenlos) oder das Opfer nicht mag. Die Hilfe muß aber zumutbar sein. Wenn man ohne EH-Set loszieht, dann ist das für mich zwar unverständlich, aber rechtlich keinesfalls zu beanstanden. Helfen kann man auch im Ernstfall ohne Material.
                      SUA SPONTE

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                      • #41
                        AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                        Zitat von Simon
                        Bin mir mit der Mitführpflicht von Handys nicht soo sicher. Wenn mehrere Medien schreiben, dass das Handy zur Notfallausrüstung gehört, wirds wohl nicht mehr lange dauern bis das Handy als Standard gefordert wird. Denke mir wer bei einem Verletzten am Berg kein Erste Hilfe Set mitführt und dem Verletzten dadurch nicht helfen kann könnte schon Probleme mit Unterlassung der Hilfeleistung bekommen.
                        Gruas
                        Simon
                        Unterlassene Hilfeleistung gibt es nur, wenn man nicht helfen will, nicht auch dann, wenn man nicht helfen kann (mangels Ausrüstung). Eine Einlassungsfahrlässigkeit daraus zu konstruieren, dass man kein Handy/EH-Set mit hat, finde ich etwas rechtsfern und realitätsfremd (Ausnahme uU Bergführer, was die von ihm Geführten betrifft).

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                        • #42
                          AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                          Zitat von schauer
                          Also. Wenn Du das Mobiltelefon über die Distanz von 30 Metern nicht läuten hörst, dann ist was am System (Ohr, Klingelton, Wind etc.) falsch, oder Du hast meine Mitteilung aus technischem Unverstand nicht kapiert.
                          Du bist ja ein ganz schlauer....Respekt. Ganz gleich woran es liegt, es ändert nichts an der Tatsache.
                          tch
                          Zuletzt geändert von tch; 27.09.2006, 19:05.

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                          • #43
                            AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                            Zitat von Steinbock
                            (Ausnahme uU Bergführer, was die von ihm Geführten betrifft).
                            An eine solche Situation Führer hatte ich auch gedacht.
                            Wer ohne Verbandskasten Auto fährt, kriegt auch einen gemacht, wenn er deswegen nicht helfen kann. Kann in .de IIRC sogar als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.
                            Beste Grüße, Lamл[tm]
                            Touren && Kurse
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                            • #44
                              AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                              hallo

                              handy hab ich immer mit - nur ists leider auch schon vorgekommen, daß der akku leer war (kälte, feuchtigkeit etc.). und die empfangssituation im gebirge ist ja ein eigenes thema.

                              zu den vorigen beiträgen - kein mensch kann mich dazu zwingen, ein handy mitzuhaben. weder in den bergen, noch im tal. hier eine rechtsunsicherheit abzuleiten - beim kurs hatten wir vom rechtsanwalt folgende aussage dazu:
                              hilfe darf ich nicht verweigern - allerdings muß es im einklang mit dem können und den eigenen möglichkeiten sein. (zb. der verletzte ist blutüberströmt - und mir wird total schlecht, wenn ich blut sehe. wenn dann in diesem fall nicht geholfen wird - rechtlich gibts keine konsequenzen)

                              lg

                              peter
                              meine hobby´s sind

                              schifahren, mountainbiken,
                              klettern, klettersteige,
                              bergsteigen, schitouren, schneeschuhwandern

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                              • #45
                                AW: Handy alsFixbestandteil der Bergausrüstung?

                                Wer ohne Verbandskasten Auto fährt, kriegt auch einen gemacht, wenn er deswegen nicht helfen kann. Kann in .de IIRC sogar als fahrlässige Tötung ausgelegt werden
                                Kannst Du mir da mal das Urteil nennen?
                                SUA SPONTE

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