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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

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  • #16
    AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

    Bin seit jahren mit einem notsignalgerät unterwegs, ist etwas kleiner als oben beschrieben und sieht aus wie ein kugelschreiber, reichweite ca 80 meter, inkl 3 roten patronen.
    Musste ich noch nie in einer alpinen notsituation verwenden.
    Allerdings bei meiner radtour durch mexico war es so ziemlich die einzige möglichkeit sich gegen diverse hundeattacken zu wehren.
    Am dempsterhighway in kanada versuchte ich einen braunbären zu verjagen, der mir die strasse versperrt hatte, machte in diesem fall keinen grossen eindruck.
    www.schwanda.at

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    • #17
      AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

      Zitat von Dolm
      Mit einer Leuchtpistole ist mir dies zumind. schon einmal gelungen..
      Bei starken Wind und Trockenheit würde ich mit der Leuchtrakete auf alle Fälle aufpassen"
      Na wenn der ganze Wald brennt, kommen die Retter vielleicht schneller. Oder ?

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      • #18
        AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

        Hallo, wollte kein Thema deswegen aufmachen.. Ich bin ja eher ein Spätaufsteher also um halbneun vormittags wird mich keiner "draussen" antreffen! Meine persönlichen Befürchtungen sind also eher das jemand es falsch versteht wenn ich abends mit Stirnlampe unterwegs bin. Irgendwo ausgesetzt, das sieht man dann auch "meilenweit"! Eure Meinung? Stefan

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        • #19
          AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

          Zitat von schauer
          Na wenn der ganze Wald brennt, kommen die Retter vielleicht schneller. Oder ?


          hoffentlich holens dich raus bevor das Feuer schlimmere Konsequenzen nach sich zieht als der eigentliche Notfall!

          ad Signalgerät: habe schon von einigen Alpinunfällen gehört wo das Opfer daruch schnell lokalisiert werden konnte.
          Und wenn ich als Gewichtsfanatiker das Ding net zu schwer finde dann kann mans getrost mitnehmen

          Wichtig erscheint mir auch die mitnahme einer grünen Patrone um eine unfreiwilligige Bergung zu stoppen. Da gabs ja schon oft einsätze z.B. im Yosemite Bigwalls wo die Leute, einfach weil sie ein bisserl über der Zeit waren (...) von der BR aus der Wand geflogen wurden (natürlich gegen geschmalzene Rechnung) nur weil sie nicht mitteilen konnten (?) das sie keine Hilfe benötigen/wünschen...
          carpe diem!
          www.instagram.com/bildervondraussen/

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          • #20
            AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

            Ich glaube am ehesten wirkt sowas wenn man bereits gesucht wird, der Heli schon in der Gegend kreist und der eigene Standort nicht genau erkennbar ist oder beschrieben werden kann.

            Erik

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            • #21
              AW: notleuchtraketen, nachweisbare sinnhaftigkeit?

              die dinger gehören meiner meinung auf jeden fall in den rucksack. preis und gewicht fallen ja im wahrsten sinn des wortes nicht auf.
              naja - habe gerade 3 davon zum Geburtstag geschenkt bekommen. Mein Sohn hat sie im Army-shop in London erstanden, verpackt in riesig viel Holzwolle mit dickem Karton rundherum . Eine wiegt ca. 400g, haben nämlich eine Rauchpatrone für den Tag und eine leuchtende für die Nacht.

              allein der krach sollt schon aufmerksam machen Wusste nicht, dass sie das auch noch können
              und die signalwirkung ist ja auch nicht schlecht. eine packung sollt man halt schon dabei haben.Werde sie irgenwann bei einm Alleingang auf einem Steinehaufen ausprobieren. Vorher schicke ich vielleicht noch eine Warnung aus
              helga

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