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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Kameradenrettung2

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  • #46
    AW: Kameradenrettung2

    Hallo Blackpanther!

    Was soll denn die Begründung sein, dass die Leut jeweils im Hefn sitzn (ich zu 50%, wobei sich die Situation für mich eh nie ergeben wird...) ?

    Weil sie der erfahrenere Seilpartner waren, die Entscheidung ungesichert in den Quergang zu gehen nie treffen hätten dürfen und damit belangt werden?

    Unterlassene Hilfeleistung?

    Alles Liebe
    Sabine
    Die Sonne schien in dieser grünen wohligen Welt, über den Wiesen flimmerte wehend die bräunliche Grasblüte. Dort war gut sein, ... dort summte die Seele tief und befriedigt wie eine wollige Hummel im satten Duft und Lichte. Und vielleicht war ich ein Narr, dass ich das alles verlassen und ins Gebirge hinaufsteigen wollte.
    Hermann Hesse

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    • #47
      AW: Kameradenrettung2

      Zitat von blackpanther
      Na da hab ich was angerichtet!
      Ja, das hast du

      Aber schnell auch noch meine Antwort:

      Ich greife hin im Moment wo er vorbei rutscht, um ihn nicht zu halten, und ramme ihm meinen Pickel fest ein.
      Der rutscht mir nie wieder mehr ab, das sollte reichen

      Anschließend geh ich wegen Mordes, sogar vorsetzlichen da ich es ja hier angekündigt habe, ins "Häfn".
      Zuletzt geändert von fr4nz; 20.10.2006, 23:10.
      Klettergilde D'Gipfler

      Meine Fotopage

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      • #48
        AW: Kameradenrettung2

        Zitat von philomont
        Es gibt auch absolut keinen Grund am kurzen Seil zu gehen, ausgenommen Grate, wo das Seil um Felsköpfe geführt werden kann.
        Das möcht ich so nicht stehen lassen, denn das ist eigentlich auch falsch. An Graten mit Felsköpfen kann man zwar gleichzeitig am Seil gehen, dieses wird aber nicht kurz sondern "gestreckt" geführt, so nennen das die Schweizer:

        ISBN: 3859022474


        In diesem netten und nagelneuen (1. Auflage 2006) Büchl Bergsport Sommer (Technik, Taktik, Sicherheit) wird diesem Thema breiter Raum gewidmet. Ich habe es heute abend zufällig erstanden, da ich beim Freytag & Berndt Karten kaufen war.

        Dieses Buch und das Schwesterbuch Bergsport Winter (1. Auflage 2005)

        ISBN: 3859022415


        stellen auf jeweils ca. 250 Seiten das Kompendium der aktuellen Lehrmeinung des Schweizerischen Alpen-Clubs zu allen Bereichen des Bergsports dar. Sehr informativ und mit schweizer Präzision und Accuratesse.

        Jedenfalls ist da eine Tabelle (ich kann jetzt nicht alle Feinheiten wiedergeben) die folgendes besagt:

        Kurzes Seil ist dann zulässig wenn genügend Seilführer für alle Seilschaften vorhanden sind und das Gelände technisch leicht, aber trotzdem abrutschgefährdet ist.

        An anderer Stelle wird angegeben das für 30% der tödlichen Absturzunfälle in der Schweiz Mitreissen die Unfallursache ist. Andererseits aber auch für 50% das Gehen ohne Seil. Stürze ins Seil fordern nur 5% der Opfer.

        Es wird empfohlen viel am "halblangen" Seil zu gehen und dabei natürliche Sicherungsmöglichkeiten wie Köpfe und Zacken durch Umschlingen konsequent auszunutzen.

        Gehen am kurzen Seil erfordert korrektes Verhalten und wirklich konsequent straffe Führung. Naja, eben eine Profisache.

        Also ich möchte mich nicht als Seilführer bezeichnet sehen und trete daher lieber zur Seite, sollte ich überhaupt in diese fatale Situation kommen, da ich ja sowieso eher für die sichernde Fraktion stehe.
        Be Edenistic!

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        • #49
          AW: Kameradenrettung2

          Zitat von blackpanther
          Übrigens Schelli, der von dir erwähnte Artikel stammt aus dem Jahr 2002, und gerade in diesem Bereich gibts laufend Anpassungen der Lehrmeinung.
          Aber wie gesagt, deconstruct hat es sehr treffend wiedergegeben, was dabei Sache ist.
          @BP:
          Ja, war mir bewusst, dass der Artikel schon vier Jahre alt ist. Allerdings darf ich hier auch den weiter oben zitierten Pit Schubert bemühen:

          "Will man Zeitverlust durch Fixpunktsichern nicht in Kauf nehmen, gibt es nur zwei Möglichkeiten, die Mitreißgefahr zu minimieren:
          - Ganz auf das Seil verzichten oder
          - kurzes Seil und kleine Seilschaft sowie viel Gottvertrauen"

          Und jetzt kommt der Hammer:

          "Auf das Seil zu verzichten, ist nur unter Seilpartnern mit gleichem Können anzuraten. ..... Besteht dagegen eine "Garantenstellung", muss das Seil zur "Sicherung" verwendet werden."

          In der Folge weist Schubert nochmals auf das Problem der Mitreißgefahr und gibt Tipps für das kurze Seil. Übrigens: Ausgabe 2005, ist das jetzt aktuell genug?

          LG
          Schelli

          PS: Garantenstellung lt. Schubert - "Am Berg hat der Erfahrenere von zwei oder mehr Partnern immer eine Garantenstellung. ... Ob der Erfahrenere diese Garantenstellung übernehmen will oder nicht, interessiert den Staatsanwalt nicht."

          Der letzte Satz scheint Kollegen Philomont gewidmet zu sein....
          Zuletzt geändert von Schelli; 20.10.2006, 23:02.
          "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

          "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

          Kommentar


          • #50
            AW: Kameradenrettung2

            Zitat von Schelli
            PS: Garantenstellung lt. Schubert - "Am Berg hat der Erfahrenere von zwei oder mehr Partnern immer eine Garantenstellung. ... Ob der Erfahrenere diese Garantenstellung übernehmen will oder nicht, interessiert den Staatsanwalt nicht."
            Der letzte Satz scheint Kollegen Philomont gewidmet zu sein....
            Hallo,

            Eigentlich sollte das selbstverständlich sein - als der Erfahrene die Verantwortung zu übernehmen, mit oder ohne Staatsanwalt.

            Heutzutage ja offensichtlich nicht sehr beliebt.

            LG, Das Wadl
            7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

            Kommentar


            • #51
              AW: Kameradenrettung2

              Zitat von Schelli
              PS: Garantenstellung lt. Schubert - "Am Berg hat der Erfahrenere von zwei oder mehr Partnern immer eine Garantenstellung. ... Ob der Erfahrenere diese Garantenstellung übernehmen will oder nicht, interessiert den Staatsanwalt nicht."

              Der letzte Satz scheint Kollegen Philomont gewidmet zu sein....
              Am Berg sind wir Kameraden und nicht Kollegen, aber manchmal werden wir auch zu Patienten.

              Also moment mal, wie kommst du auf die Idee dass ich in die Situation einer Garantenstellung vor dem Staatsanwalt kommen könnte. Ich habe doch dafür plädiert nicht am kurzen Seil zu gehen! Sondern seilfrei, tibloc, Verankerung oder umkehren je nach Bedingung.

              Wenn ich feststelle mein Kamerad ist unsicher dann ramme ich weder den Pickel irgendwo hin, noch zerre ich ihn am kurzen Seil über 45°-Hänge, sondern veranlasse ihn zur sicheren Heimkehr. Da habe ich die Garantie, gar nicht vor den Staatsanwalt zu müssen, auch nicht falls er dann doch auf einer Eisplatte am Parkplatz ausrutscht.
              Be Edenistic!

              Kommentar


              • #52
                AW: Kameradenrettung2

                Genau deswegen, lieber Kamerad!

                Weil Du für seilfrei plädiert hast. Seilfrei kann man keine Tiblocs setzen, kannst Du?

                Also zurück zum Start und lies nochmals, was Schubert zum Thema "seilfrei und Garantenstellung" schreibt.

                LG
                Schelli

                PS: Das Thema Garantenstellung sollte Dir für BRG zu Denken geben, damit Du nicht Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machst.
                "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

                Kommentar


                • #53
                  AW: Kameradenrettung2

                  Zitat von Schelli
                  Genau deswegen, lieber Kamerad!

                  Weil Du für seilfrei plädiert hast. Seilfrei kann man keine Tiblocs setzen, kannst Du?

                  Also zurück zum Start und lies nochmals, was Schubert zum Thema "seilfrei und Garantenstellung" schreibt.

                  LG
                  Schelli

                  PS: Das Thema Garantenstellung sollte Dir für BRG zu Denken geben, damit Du nicht Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machst.
                  Lieber Schelli, kein Mensch auch der Staatsanwalt nicht, kann mich dazu zwingen eine Methode anzuwenden die ich begründet ablehne.

                  Ich gehe dann Seilfrei wenn es der Situation entspricht, und dann mit tibloc wenn die Situation anders ist. Für mich gibt es keine Situation wo ich jemand anderen am kurzen Seil sichern werde, noch lasse ich mich jemals am kurzen Seil sichern. Das wird auch der Staatsanwalt verstehen, die Situation ist aber rein hypothetisch und wird aber kaum eintreten. Abgesehen davon, wenn beim Gehen am kurzen Seil der Fall eintreten sollte, dass sich auf Grund eines Unfalls der Staatsanwalt damit beschäftigt schau ma uns eh schon die Erdäpfel von unten an.

                  Zum Thema BRG, hier gilt: Nur weil ich eine Tour ausschreibe oder eine Reise vorschlage, bin ich weder der faktische Führer noch habe ich eine Garantenstellung. Bei den meisten Touren wo ich mich zurück erinnere waren jeweils einer oder sogar einige Leute dabei, die zweifellos mehr Erfahrung am Berg haben als ich. Also wer übernimmt da jetzt die Garantie? Das ist doch alles herbeikonstruierter Humbug. Wenn es danach ginge, dann dürfte nicht einmal eine Schneebergwanderung über den Fadensteig als Gemeinschaftstour gemacht werden, weil wenn einer über die grasigen Schrofen ausrutscht und sich dabei den Haxn bricht ist der Bergerfahrenste schuld. Vielleicht sogar ein fremder Bergführer der zufällig daneben steht. A so a Bledsinn.
                  Zuletzt geändert von philomont; 21.10.2006, 00:29.
                  Be Edenistic!

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                  • #54
                    AW: Kameradenrettung2

                    Zitat von Das Wadl
                    Eigentlich sollte das selbstverständlich sein - als der Erfahrene die Verantwortung zu übernehmen, mit oder ohne Staatsanwalt.
                    Sollte nicht am besten bei jeder Tour ein Staatsanwalt dabei sein ?
                    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Kameradenrettung2

                      Zitat von Willy
                      Sollte nicht am besten bei jeder Tour ein Staatsanwalt dabei sein ?
                      Hallo Willy,

                      Wenn er an 7er raufkommt, gern !

                      LG, Das Wadl
                      7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Kameradenrettung2

                        @Philomont:
                        Anhand Deiner Formulierungen gehe ich nicht davon aus, dass Du Jurist bist.
                        z.B. "das wird auch der Staatsanwalt verstehen" *herzig*
                        Juristisch perfekt begründet....

                        Ja, der Staatsanwalt wird von Deinem kindlichen juristischen Gemüt und Deiner bergsteigerischen Expertise derart beeindruckt sein, dass er Dir die Garantenstellung (die laut Schubert auch in Gruppen gilt!) zusichern wird.

                        Da Du juristisch beratungsresistent bist, ist diese Diskussion hinfällig. Ich greife hier Willy's Vorschlag auf, dass Staatsanwälte verpflichtend bei Touren mit dabei sein sollten....

                        LG
                        Schelli

                        PS: Für all jene, die der Meinung sind, dass man Bergsteiger und nicht Jurist sei, antworte ich - Stimmt!
                        Aber man kann in eine Situation kommen, wo es gut ist, zu wissen, dass das Gesetz nicht vor Bergsteigern halt macht. Es ist jedem mündigen Menschen überlassen, seine eigenen Schlüsse (die im übrigen nicht sehr spektakulär sind) zu ziehen.
                        "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                        "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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                        • #57
                          AW: Kameradenrettung2

                          Zitat von Schelli
                          @Philomont:
                          Anhand Deiner Formulierungen gehe ich nicht davon aus, dass Du Jurist bist.
                          z.B. "das wird auch der Staatsanwalt verstehen" *herzig*
                          Juristisch perfekt begründet....

                          Ja, der Staatsanwalt wird von Deinem kindlichen juristischen Gemüt und Deiner bergsteigerischen Expertise derart beeindruckt sein, dass er Dir die Garantenstellung (die laut Schubert auch in Gruppen gilt!) zusichern wird.

                          Da Du juristisch beratungsresistent bist, ist diese Diskussion hinfällig. Ich greife hier Willy's Vorschlag auf, dass Staatsanwälte verpflichtend bei Touren mit dabei sein sollten....

                          LG
                          Schelli

                          PS: Für all jene, die der Meinung sind, dass man Bergsteiger und nicht Jurist sei, antworte ich - Stimmt!
                          Aber man kann in eine Situation kommen, wo es gut ist, zu wissen, dass das Gesetz nicht vor Bergsteigern halt macht. Es ist jedem mündigen Menschen überlassen, seine eigenen Schlüsse (die im übrigen nicht sehr spektakulär sind) zu ziehen.
                          Hier wird nicht für juristische Expertisen formuliert sondern umgangssprachlich im Forum. Eigentlich ist mir nicht ganz klar wo du hinwillst. Willst micht provozieren? Beleidigen? Verunglimpfen? Das wird dir nicht gelingen.

                          Daher:

                          Lieber Schelli ich kann deine Aggresivität nicht ganz nachvollziehen, rate dir aber, dich um deinen eigenen Käse zu kümmern. Ob ich mit dem Gesetz oder Staatsanwalt in Konflikt kommen könnte oder nicht, ist ganz allein mein Problem und sicher nicht deines. Daher kannst du dir deine Ausführungen und Schlussfolgerungen ob sie kundig seien oder nicht, sie sind jedenfalls ungefragt, wirklich ersparen. Vor allem ungefragte "Beratung" empfinde ich als Frechheit und brauche ich von dir schon gar keine, da bin ich wirklich konsequent resistent, da wende ich mich lieber an Fachleute wenn es mal nötig sein soll, und nicht an das Forum.

                          Stolper du nur weiter am kurzen Seil geleitet durch kundige Hände über die Firnhänge, aber lass mi anglahnt.

                          Für den Rest der geneigten Leser: falls durch Schellis Ausführungen etwa der Eindruck erweckt wurde ich hätte versucht das Bergsteigen als rechtsfreien Raum darzustellen, kann ich beruhigend sagen, dem ist natürlich nicht so. Selbstverständlich gibt es das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, und das gilt auch am Berg. Für den Themenkreis Garantenstellung, faktischer Führer, Führer aus Gefälligkeit, Gefahrengemeinschaft gibt es genug juristische Literatur, sowohl gedruckt als auch im Netz. Man möge sich da informieren, und nicht jeden Blödsinn glauben der hier suggeriert wird.
                          Zuletzt geändert von philomont; 21.10.2006, 14:25.
                          Be Edenistic!

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Kameradenrettung2

                            Zitat von philomont
                            Vor allem ungefragte "Beratung" empfinde ich als Frechheit und brauche ich von dir schon gar keine, da bin ich wirklich konsequent resistent, da wende ich mich lieber an Fachleute wenn es mal nötig sein soll, und nicht an das Forum.
                            Na das schon lustig - Schelli gibt in #11 zum Thema erstmals seine Meinung kund und in #12 wird von philomont - ungefragt - geantwortet.
                            Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Kameradenrettung2

                              Zitat von mitleser
                              Na das schon lustig - Schelli gibt in #11 zum Thema erstmals seine Meinung kund und in #12 wird von philomont - ungefragt - geantwortet.
                              Es ist wohl ein Unterschied, ob wir hier über bergsportliche Fachthemen diskutieren, und gegenseitig unsere Meinungen kundtun oder ob hier jemand ungefragt kostenlose Rechtsberatungen ala
                              Zitat von schelli
                              Das Thema Garantenstellung sollte Dir für BRG zu Denken geben, damit Du nicht Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machst
                              erteilt, die im übrigen hier gar nicht her gehören und gerne in einem anderen Thread diskutiert werden können.

                              Schelli gibt in Punkt 11 seine seiner Meinung nach richtige Vorgangsweise bekannt, und ich sage in Punkt 12 das Gegenteil, na und. das ist keine Beratung, sondern eine Diskussion. Übrigens hab ich nicht gemeint dass es für den Bergführer, also einen Profi falsch ist, die Technik kurzes Seil anzuwenden, sondern für den Hobbybergsteiger, und so auch für den Schelli und mich. Da kann man jetzt sagen, das ist ein Pauchalurteil, schön da kann ich damit leben. Er kann ja seine Meinung noch bis an sein Lebensende behalten und ich meine.

                              Störend finde ich hingegen, dass sich Schelli verschiedene Aussagen von Fachleuten zusammenklaubt, daraus seine eigene Welt zimmert, und meint er hätte dann plötzlich die Kompetenz mir armen Wurschtel mit "kindlichem juristischem Gemüt" Rechtsberatungen über meine Aktivitäten im Forum zu erteilen, und Beratungsresistenz vorzuwerfen wenn ich darauf nicht so reagiere wie er sich das vorstellt.

                              Interessant hingegen wäre vielleicht, wenn man schon meint entsprechend juristisch kompetent zu sein, eine nähere Erläuterung, Erklärung oder Begründung für diese doch recht schwammig fomulierte versteckt kritische Aussage mitzuliefern, wie das halt in Diskussionen so üblich und förderlich ist.

                              Hast du eigentlich auch was zum Thema beizutragen oder liest nur so mit und stichelst ein bisschen herum?
                              Zuletzt geändert von philomont; 21.10.2006, 17:55.
                              Be Edenistic!

                              Kommentar


                              • #60
                                AW: Kameradenrettung2

                                Zitat von philomont
                                Hast du eigentlich auch was zum Thema beizutragen oder liest nur so mit und stichelst ein bisschen herum?
                                Vielleicht solltest du dich einmal mit dem Thema "Führung aus Gefälligkeit" beschäftigen ...

                                "Führung aus Gefälligkeit"
                                Juristisches zur Garantenstellung

                                Frau X. liebt das Gebirge. Entsprechend groß ist ihre Kletter- und Gletschererfahrung. Eines Tages kam sie mit Herrn N. ins Gespräch. Dieser war nur an einfache Bergwanderungen gewöhnt. Trotzdem hätte er gerne einmal den Gipfel des Y-Berges bestiegen, um dem kleinbürgerlichen Umfeld der sonst verbreiteten Jux- und Spaßgesellschaft wenigstens kurzfristig zu entkommen.
                                Frau X. meinte, dass das erwünschte Bergerlebnis kein Traum bleiben müsste. Es wären nämlich nur wenige Gefahrenstellen vorhanden, die aber leicht bewältigt werden könnten.

                                Tatsächlich brachen die beiden dann auf. Nahe dem Gipfel war ein Schneefeld zu queren. Frau X. stellte nun einen Eispickel als Sicherung zur Verfügung. Damit konnte N. aber nichts anfangen. Der Schnee war jedoch weich, sodass N. auch ohne Hilfsmittel weiterkam. Stellenweise sicherte die mit Steigeisen ausgerüstete Frau X., indem sie N. an der Hand nahm. Dem Gipfelsieg und einer ausgiebigen Rast stand daher nichts mehr im Weg.

                                Beim Abstieg stellte sich heraus, dass die Fußspuren im Schneefeld zwischenzeitlich vereist waren. Frau X. legte die Steigeisen an, Herr N. hatte keine. Dafür bekam er wieder den Eispickel. Ein Anseilen hielt Frau X. für entbehrlich, obwohl ein Seil mitgenommen worden war. Alsbald geschah das Unheil: Herr N. rutschte trotz des Pickeleinsatzes aus und "startete wie eine Rakete", allerdings nicht nach oben, sondern nach unten. Dabei erlitt er beträchtliche Verletzungen.

                                Die Bergkameradschaft endete vor Gericht. Herr N. verlangte nämlich ein Schmerzensgeld von 60.000 ATS (4.360 Euro). Die Instanzen waren gegensätzlicher Meinung. Doch schließlich setzte sich Herr N. beim Obersten Gerichtshof durch.

                                Dieser prägte dabei die folgenden Rechtsgrundsätze: Das Vertrauen von schwächeren Berggefährten in die Erfahrung und die Sorgfalt eines "Führers aus Gefälligkeit" ist schutzwürdig. Wer also die Führungsrolle aufgrund der größeren alpinen Erfahrung oder der besseren Gebietskenntnisse beansprucht, übernimmt gleichzeitig Verantwortung. Dabei darf jedoch nicht der bei einem professionellen Bergführer übliche Sorgfaltsmaßstab angelegt werden. Es kann aber jene Umsicht erwartet werden, wie sie einem vergleichbaren Alpinisten bei der Führung von Tourengruppen zugemutet werden kann.

                                Ein Stolpern oder Ausrutschen kann überall passieren, führte der Senat weiters aus. Dafür haftet der Tourenführer natürlich nicht. Ist aber eine kritische Stelle - wie beispielsweise ein abschüssiges Schneefeld – zu überwinden, dann muss dem unerfahrenen Teilnehmer die gebotene Sicherheit bestmöglich gewährt werden.
                                Anders ist es demnach bei gleichwertigen Berggefährten: hier steht die Eigenverantwortung des einzelnen Teilnehmers im Vordergrund. Jeder hat also in erster Linie auf sich selbst aufzupassen. Weil aber Herr N. ein Neuling im Hochgebirge war, muss Frau X. in den sauren Apfel beißen und für das Schmerzensgeld aufkommen.

                                von
                                Dr. Lambert Grünauer
                                Gerichtsvorsteher
                                Bezirksgericht Lienz
                                Ein weiterer sehr interessanter Artikel von Dr.Andreas Ermacora findet sich hier: http://www.bergundsteigen.at/file.ph...%20gesetz).pdf
                                ... Erst wenn einer der Teilnehmer erkennbar seine Eigenverantwortung aufgibt und sein Vertrauen dem anderen überträgt, liegt ein Führer aus Gefälligkeit vor, sofern für diesen folgende Kriterien vorliegen:

                                * Alpine Erfahrung und alpines Können für die konkrete Tour
                                * Überlegenheit an Kraft und Kondition
                                * Bessere Gebiets- und Ortskenntnisse
                                * Ständiges Vorangehen (Führen)
                                * Entscheidungskompetenz bezüglich Ausrüstung (Mitnahme und Einsatz)
                                * Entscheidungskompetenz über Routenwahl und Abbruch der Tour
                                * Initiative zur Auswahl der Tour/Zeitplanung
                                Zumindest einige dieser Punkte würden wohl im Falle des Falles speziell für dich bzgl. BRG zutreffen ..
                                Zuletzt geändert von mitleser; 21.10.2006, 19:39.
                                Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

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