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Hohe Strafen beim Bodenbauer??

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  • Hohe Strafen beim Bodenbauer??

    http://www.bergsteigen.at/Forum/Thema.aspx?ID=49747 - also parkt gescheit sonst muss ich meine Adelsfreunde um Nachsicht bitten

  • #2
    AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

    Seit dem Welsbach das Jagdrevier gehört, gibt's nur Probleme. Es wurde sogar schon eine Feuerwehrübung der FF St. Illgen behindert! Mountainbiker durften blechen, Schikanen für Schitourengeher wurden bereits angekündigt. Das kann ja heiter werden!
    Wenn einer glaubt der Schwob gehört nur ihm allein, gibt's irgenwann ein erwachen (hoffentlich).
    Mitglied der Wöthawara
    Skylandair
    Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

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    • #3
      AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

      Hallo,

      Hab jetzt die Beiträge auf bergsteigen.at gelesen, das ist doch ärgste Abzocke !
      Da wird von Besitzstörungsklage (Streitwert: 1210,00 €) und Strafen von 275,00 € geschrieben, nur weil ein Auto außerhalb des beschilderten Parkplatzes gestanden ist (und niemanden behindert hat!)

      Auch im Sinne der Beteiligten sollte da der AV mit seiner Organisation im Hintergrund tätig werden, das kann doch nicht sein !

      Man kann doch nicht eines der schönsten Berggebiete der Steiermark der Willkür eines Einzelnen überlassen !

      LG, Das Wadl
      7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

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      • #4
        AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

        Zitat von Das Wadl
        Auch im Sinne der Beteiligten sollte da der AV mit seiner Organisation im Hintergrund tätig werden, das kann doch nicht sein !
        Also nicht böse sein Wadl aber ein bisserl naiv ist das schon,

        du wirst zumindest in den letzten 50 Jahren keinen Fall finden in dem sich der Österreichische Alpenverein ernsthaft mit einem Grundbesitzer oder einem Jagdpächter angelegt hat,
        dafür sind die Interessen viel zu verstrickt,
        der Alpenverein ist eine Vorfeldorganisation der Christlich-Sozialen Reichshälfte und dort sieht man es gar nicht gern wenn Skitourenchaoten oder Kletterproletarier gegenüber Grossgrundbesitzern in Schutz genommen werden,
        klingt hart ist aber leider so.
        La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
        [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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        • #5
          AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

          Zitat von mountainbiker
          meine Adelsfreunde um Nachsicht bitten
          Markus hast du auch blaues Blut in deinen Adern oder ist nur dein Avatar-Leiberl blau???
          LGr. Pablito

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          • #6
            AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

            Zitat von Das Wadl
            Man kann doch nicht eines der schönsten Berggebiete der Steiermark der Willkür eines Einzelnen überlassen !
            So is wieder auch nicht! Es handelt sich nicht um eine Einzelperson, die sich in ihrem Besitz gestört fühlt, sondern um eine Gutsverwaltung, die wiederum die Interessen des Grundbesitzers vertritt, soweit ich informiert bin, handelt es sich dabei um eine juristische Person.
            Der Grundbesitzer möchte natürlich aus seinem Wald den gröstmöglichen Ertrag schöpfen, Jagdpachten sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Einnahmen und diese können umso höher lukriert werden, je unberührter und ungestörter der Wildbestand dort ist!
            Daraus resultieren die nunmehr festgestellten Represalien, es ist letztlich nichts anderes als der Versuch, sämtliche Fremdpersonen aus dem Gebiet fernzuhalten, und da wird nun scheinbar jede auch nur so winzige juristische Möglichkeit mit aller Härte ausgenutzt.

            Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern scheint wohl der Ankauf des umstrittenen Gebietes zu sein, also fang ma alle zum sparen an, in 200 bis 300jahr haben wir auch die paar milionen euro beinand! und dann hätt man sogar die Möglichkeit die jäger anzuzeigen, wenn ihre Motordroschken nicht ordnungsgemäß geparkt sind
            neue Homepage: www.berg1.at.tf

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            • #7
              AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

              Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern scheint wohl der Ankauf des umstrittenen Gebietes zu sein, also fang ma alle zum sparen an, in 200 bis 300jahr haben wir auch die paar milionen euro beinand! und dann hätt man sogar die Möglichkeit die jäger anzuzeigen, wenn ihre Motordroschken nicht ordnungsgemäß geparkt sind
              Oder: Nachdem man ja im Wald auf markierten Wegen wandern darf: Immer laut singen dabei und auch im Winter brav unterwegs sein und: singen. Kann ja nicht verboten sein "Das Wandern ist des Müllers Lust" zum Besten zu geben. Vielleicht lässt sich das Wild vertreiben und damit auch die Lust am Jagen verringern
              Okay, ich geb zu es war nicht ganz ernst gemeint.
              Weiß jemand näheres über die "geplanten Erschwernisse" für Skitouren?

              lg
              Markus

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              • #8
                AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                Zitat von mass_imo
                Oder: Nachdem man ja im Wald auf markierten Wegen wandern darf: Immer laut singen dabei und auch im Winter brav unterwegs sein und: singen. Kann ja nicht verboten sein "Das Wandern ist des Müllers Lust" zum Besten zu geben. Vielleicht lässt sich das Wild vertreiben und damit auch die Lust am Jagen verringern
                Okay, ich geb zu es war nicht ganz ernst gemeint.
                das geht durchaus stimmbandschonender: auspuff abschrauben und dann einmal Aflenz-Bodenbauer und zurück :-)

                ebenfalls seriöser: ich kenne die kennzeichnung vor ort nicht (hat sich in den letzten 15 jahren sicher geändert), aber von den parkverboten in tirol weiss ich, dass sie in der regel ziemlich komisch (uns somit eigentlich ungültig) angeschrieben sind. so ein beispiel gibt es im Oberbergtal (Obriss, Franz-Senn-Hütte), da steht irgendo in der mitte ein schild, +/- handgemalt mit "parken und halten bis Oberiss verboten". laut StVO ungültig. hinter dem schild ist tatsächlich "privatgrund" (agrargemeinschaft...), das schreiben sie aber nicht an...
                Zuletzt geändert von a666; 05.12.2006, 14:41.
                servus, andré
                http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                • #9
                  AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                  Zitat von bergpeter
                  So is wieder auch nicht! Es handelt sich nicht um eine Einzelperson, die sich in ihrem Besitz gestört fühlt, sondern um eine Gutsverwaltung, die wiederum die Interessen des Grundbesitzers vertritt, soweit ich informiert bin, handelt es sich dabei um eine juristische Person.
                  Der Grundbesitzer möchte natürlich aus seinem Wald den gröstmöglichen Ertrag schöpfen, Jagdpachten sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Einnahmen und diese können umso höher lukriert werden, je unberührter und ungestörter der Wildbestand dort ist!
                  Daraus resultieren die nunmehr festgestellten Represalien, es ist letztlich nichts anderes als der Versuch, sämtliche Fremdpersonen aus dem Gebiet fernzuhalten, und da wird nun scheinbar jede auch nur so winzige juristische Möglichkeit mit aller Härte ausgenutzt.

                  Die einzige Möglichkeit dies zu verhindern scheint wohl der Ankauf des umstrittenen Gebietes zu sein, also fang ma alle zum sparen an, in 200 bis 300jahr haben wir auch die paar milionen euro beinand! und dann hätt man sogar die Möglichkeit die jäger anzuzeigen, wenn ihre Motordroschken nicht ordnungsgemäß geparkt sind
                  Meine Herren! Ist es denn wirklich so schwer zu begreifen, daß wild geparkte Autos eben WILD geparkt sind. WILD wird abgeschossen.
                  Aber mal anders gefragt: Ist es denn zu viel verlangt, die Autos auf Parkplätzen abzustellen und die restlichen paar Schritte zu Fuß zu gehen? Oder ganz mit ÖPNV zu fahren? Immerhin kann Wildparkerei auch einiges an Schäden verursachen: Bodenverdichtung, Zerstörung geschützter Pflanzen (gerade im Gebirge).
                  Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

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                  • #10
                    AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                    Hallo

                    ich stell mal die frage offen in den raum:

                    Würd es euch störren wenn irgendjemand sein auto bei euch im garten parken würd wenn daneben ein parkplatz wär?? ich glaub nicht oder schon ?!?!?!?! :-)

                    also wofür die ganze aufregung - und obwohl das strafgeld etwas wild ausfällt - gesetz und recht kann man nicht so einfach ändern!!!
                    lg
                    hofi


                    ***************************
                    Steigst du nicht auf die Berge,
                    so siehst du auch nicht in die Ferne.

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                    • #11
                      AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                      Zitat von Andele
                      Ist es denn wirklich so schwer zu begreifen, daß wild geparkte Autos eben WILD geparkt sind. Ist es denn zu viel verlangt, die Autos auf Parkplätzen abzustellen? Oder ganz mit ÖPNV zu fahren?
                      Aber was tun wenn der einzige Parkplatz beim Alpengasthof Bodenbauer voll ist und die nächste Busstation 12 km entfernt liegt?
                      Zuletzt geändert von alex.m; 05.12.2006, 15:59. Grund: 5 km falsch, 12 km richtig.
                      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                      • #12
                        AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                        Sind wir Bergsteiger oder Motorsportler ? Wenn ein Parkplatz voll ist, dann stelle ich halt meinen Karren ein Stück weiter talaus auf einen erlaubten Platz.

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                        • #13
                          AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                          Zitat von Bergfratz
                          Sind wir Bergsteiger oder Motorsportler ? Wenn ein Parkplatz voll ist, dann stelle ich halt meinen Karren ein Stück weiter talaus auf einen erlaubten Platz.
                          Wo denn, du Schlaumeier?
                          In Thörl draußen vielleicht.
                          Zuletzt geändert von Spirit; 05.12.2006, 15:54.

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                          • #14
                            AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                            Hallo!

                            Finde es zwar auch befremdlich, dass gleich mit Besitzstörungsklage gedroht wird, aber eine einfache Lösung für dieses Problem hätte ich...

                            ... einfach etwas früher starten, dann sind ordentliche/legale Parkplätze sicher noch vorhanden. Zudem hat man den Vorteil, dass auch auf den Wegen noch nicht die Horden unterwegs sind.

                            Ein Pensionist aus meinem Bekanntenkreis hat mir vor ein paar Jahren gesagt, dass er lieber gleich daheim bleibt, wenn er nicht spätestens um 7 Uhr vom Auto abmarschiert. Das hab ich zwar damals nicht verstanden aber mittlerweile versuche ich immer zu Sonnenaufgang vor Ort zu sein, auch wenn das für einen Berg in den Wölzer Tauern bedeutet, um 3 Uhr in Wien wegzufahren. Aus diesem Grund habe ich in den letzten Jahren beim Tourenstart keinen überfüllten Parkplatz mehr gesehen.

                            LG, Guinness!
                            http://www.bergliste.at

                            2017-01-09 Lichtenberg
                            2017-01-15 Steinkogel
                            2017-01-22 Scharnsteiner Spitze
                            2017-02-11 Spitzplaneck
                            2017-02-21 Kreuzkogel
                            2017-03-04 Almkogel, Brunnbacheck, Kleiner Almkogel, Burgspitz
                            2017-05-01 Lindeck, Sonnkogel

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                            • #15
                              AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                              Da gibt es also den Parkplatz beim Bodenbauer, der ist zeitweise zu klein, dann stehen die Autos irgendwo. Eine Möglichkeit wäre es doch den Parkplatz zu vergrößern und das ist (nur) eine Frage des Preises, der aber dann durch Parkgebühren hereingebracht werden müsste.

                              Kosten einer Besitzstörung sind keine Strafen! Dass einem Waldbesitzer das Kotzen kommt, wenn die Autos willkürlich irgendwo weniger am Straßenrand mehr im Wald oder in der Wiese stehen, ist zumindest verständlich. Die Funktion der Gutsverwaltung als juristische Person ist sekundär, es gibt entweder einen verantwortlichen Geschäftsführer oder einen Gesellschafter als Eigentümer - beide kann man als Widerpart betrachten.

                              Da helfen auch die Naturschutz und Wanderbestimmungen in den Gesetzen nichts - die sind meistens Jagd- und Landwirtschaftsorientiert,die Bestimmungen für Wanderer sind nicht mehr als ein Feigenblatt - auch im Gesetz. Der Normalwanderer scheitert meist schon in der BH, wenn er nicht gleich einen Anwalt mitbringt.
                              Liebe Grüße Gerhard



                              Zum Sterben zu jung
                              Zum Arbeiten zu alt
                              Zum Wandern und Reisen top fit

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