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Hohe Strafen beim Bodenbauer??

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  • #16
    AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

    Zitat von bergsteirer
    Also nicht böse sein Wadl aber ein bisserl naiv ist das schon,

    du wirst zumindest in den letzten 50 Jahren keinen Fall finden in dem sich der Österreichische Alpenverein ernsthaft mit einem Grundbesitzer oder einem Jagdpächter angelegt hat, dafür sind die Interessen viel zu verstrickt,
    der Alpenverein ist eine Vorfeldorganisation der Christlich-Sozialen Reichshälfte und dort sieht man es gar nicht gern wenn Skitourenchaoten oder Kletterproletarier gegenüber Grossgrundbesitzern in Schutz genommen werden,
    klingt hart ist aber leider so.
    Wunderbar zusammengefasst und absolut zu unterschreiben! Entweder halten sie (ÖAV) sich raus oder urgieren sogar noch eher auf der "falschen" Seite. Wenn einmal "vermittelt" wird dann immer öfter unter dem Deckmantel von Sätzen wie "Wir wollen ja nur das alles friedlich ist" und/oder "Ihr müsst die andere Seite ja auch verstehen". Dies wird von der anderen Seite jedoch nicht mehr verlangt, hier fühlt man sich absolut im Recht (was nicht so ist!) und steht immer öffentlicher für seine feudalen Pseudorechte ein, ohen Rücksicht auf Verluste.

    mfg gernot

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    • #17
      Hohe Strafen beim Bodenbauer??

      Einige Fakten:

      Strafen verhängt eine Behörde.

      Die € 275,- sind keine Strafe sondern eine einmalige Zahlung i.d.R. an den Rechtsanwalt des Besitzers um eine Besitzstörungsklage abzuwenden. Damit sollte die Mühewaltung des RA für das Ausforschen des Besitzstörers und das Schreiben abgedeckt sein. Der Eigentümer des Grundstückes sieht von dem Geld meist gar nichts. Erfolgt diese Zahlung nicht, wird der RA im Auftrag des Eigentümers eine Besitzstörungsklage einbringen die, man kann davon ausgehen, erfolgreich verlaufen wird. Das bedeutet halt noch höhere Kosten für den Schädiger. Im übrigen könnte der RA gleich die Besitzstörungsklage einbringen, es besteht keine Veranlassung für die Aufforderung zu einer außergerichtlich vereinbarten Zahlung.

      Diese Vorgangsweise ist auch in Städten und Ortschaften üblich, stellt man sich z.B. vor die als solche erkennbare Einfahrt eines Hauses, liegt eine Besitzstörung vor. Es ist dabei völllig unerheblich ob tatsächlich jemand zufahren oder wegfahren will, es geht alleine um den Tatbestand der Besitzstörung, der sofort eintritt, und zwar auch wenn man im Auto sitzen bleibt. Der Besitzer des Hauses braucht nur ein Foto machen, es an seinen RA weiterleiten und die Maschinerie läuft.

      Auf privaten Straßen und Grundstücken im Grünland und Forst gilt das genauso wie in Ortschaften. Der Grundstückseigentümer ist hier völlig im Recht. Wem das nicht passt, muss halt seine Benzinkutsche legal woanders parken, oder vielleicht die Interessengemeinschaft PARKEN IM WALD JAWOLL! gründen und so den organisierten Widerstand gegen die vermeintlich blaublütigen Großgrundbesitzer auf die richtige Bahn bringen
      Zuletzt geändert von philomont; 05.12.2006, 16:41.
      Be Edenistic!

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      • #18
        AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

        Zitat von tonion
        Eine Möglichkeit wäre es doch den Parkplatz zu vergrößern und das ist (nur) eine Frage des Preises, der aber dann durch Parkgebühren hereingebracht werden müsste.
        Meiner Meinung nach ist der Parkplatz eh sehr groß und ich wäre absolut gegen eine Vergrößerung. Mich wundert auch, dass noch keine Parkgebühren verlangt werden.

        An schönen Wochenenden und an den Feiertagen sind dort doch sehr viele Wanderer und Tourengeher unterwegs. Wäre der Parkplatz größer, wären es dann noch viel mehr.
        Ein Grund mehr für mich, diese Tour an solchen Tagen sowieso nicht zu gehen, weil das hat für mich dann nichts mehr mit "Bergfrieden und -ruhe" zu tun, wenn sich ganze Wanderer-Karawanen in Richtung Gipfel bewegen.

        Zitat von tonion
        Dass einem Waldbesitzer das Kotzen kommt, wenn die Autos willkürlich irgendwo weniger am Straßenrand mehr im Wald oder in der Wiese stehen, ist zumindest verständlich.
        Genau! Es sind dort Tafeln mit Halt- und Parkverbot aufgestellt und daran muss man sich eben halten.

        LG, Lilly.
        Wenn du das Wundervolle nicht bewunderst,
        hört es auf ein Wunder zu sein. (Lao-Tse)

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        • #19
          AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

          Ich versteh die Aufregung auch nicht. Wer sich ohne Erlaubnis des Eigentümers auf einen Privatgrund stellt, muss mit einer Besitzstörungsklage rechnen, wurscht, ob er wen behindert (dann könnte er sogar abgeschleppt werden) oder nicht. Und das Parken von Autos hat wohl auch nichts mit der Wegefreiheit zu tun. Warum muss jeder mit seinem Stinkekübel in die schöne Natur rausfahren?

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          • #20
            AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

            Bin auch der Meinung, jeder hat das Recht, auf seinem Privatbesitz das zuzulassen, was er möchte oder eben nicht. Das gilt es zu respektieren.

            Ich glaube, ein ähnliches Problem gibt´s ja auch im Trofaiacher Gössgraben?!
            Zitat von Steinbock
            Warum muss jeder mit seinem Stinkekübel in die schöne Natur rausfahren?
            Das bleibt beim Bodenbauer nicht aus, da die letzte Bushaltestelle in Thörl liegt. Ohne Auto kommst du da nicht rein.
            Dasselbe gilt auch für die Fölz.
            Auch in Richtung Tragöß ist es an den Wochenenden nicht so einfach öffentlich reinzukommen.

            Am besten öffentlich zu erreichen sind Aflenz, Seewiesen, Gollrad d.h. der östliche Hochschwab sowie Präbichl-Eisenerz.

            LG Petra
            Zuletzt geändert von petz; 05.12.2006, 16:59.

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            • #21
              AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

              Zitat von petz
              Das bleibt beim Bodenbauer nicht aus, da die letzte Bushaltestelle in Thörl liegt. Ohne Auto kommst du da nicht rein.
              Das selbe gilt auch für die Fölz.
              Auch in Richtung Tragöß ist es an den Wochenenden nicht so einfach öffentlich reinzukommen.
              Am besten öffentlich zu erreichen sind Alfenz, Seewiesen, Gollrad d.h. östliche Hochschwab sowie Präbichl-Eisenerz.
              LG Petra
              Leute, fahrt's mehr mit dem Radl!

              Eine Lösung wäre ja, in Thörl einen Großparkplatz zu schaffen und die Leute sollen dann von dort mit dem Radl reinfahren. Ich persönlich hätte da überhaupt kein Problem!
              Und ich bin mir sicher, das das Problem mit dem Massenansturm löst sich dann von selbst.

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              • #22
                AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                Zitat von petz
                Bin auch der Meinung, jeder hat das Recht, auf seinem Privatbesitz das zuzulassen, was er möchte oder eben nicht.
                Einwurf aus der Nachbarrepublik :
                "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" (Quelle).

                Wie groß ist denn das angesprochene Forstgebiet eigentlich? Kann man da schon von Gemeinwohl (bzw. Nachteilen für dasselbe, falls das Betreten erschwert wird) sprechen?

                Gruß, Martin
                Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 05.12.2006, 17:07.

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                • #23
                  AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                  Zitat von Flachlandtiroler
                  Einwurf aus der Nachbarrepublik :
                  "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" (Quelle).
                  du glaubst aber selber nicht dass das in der BRD (ganz bes. in Bayern) gilt, oder?


                  Zitat von Flachlandtiroler
                  Wie groß ist denn das angesprochene Forstgebiet eigentlich? Kann man da schon von Gemeinwohl (bzw. Nachteilen für dasselbe, falls das Betreten erschwert wird) sprechen?
                  das ist vollkommen egal. durchgehen darf man ja (bundesforstgesetz). nur fahren (motorisiert oder nicht) darf man nicht. im gegebenen fall neben der strasse.

                  die krux an dieser angelegenheit sind eben diese stichstrassen in grosse zusammenhängende gebiete (egal ob private jagd oder NSG), all diese strassen sind eigentlich öffentlich querfinanziert. deswegen sind sie machmal befahrbar (ich weiss dass sich diese aussage nicht rechtlich halten lässt, aber es ist augenscheinlich). oder diese strassen sind wegerechts-pflichtig, im gegebenen fall muss man zum Bodenbauer fahren können. wenn aber sein parkplatz voll ist, dann gibt es keinen rechtlichen overflow. der ist in der tat ziemlich weit draussen im tal...

                  das ganze gibt es übrigens auch in den amerikanischen nationalparks, first come first served. wenn der parkplatz/campground voll ist, kannst du nur weiterfahren. aber bei uns in österreich herrschen einerseits k-u-k-herrschafts-regeln, andererseits italienische randstein-park-mentatität (ich bevorzuge zweiteres). dass sich das nicht gut verträgt ist ja bekannt...
                  Zuletzt geändert von a666; 05.12.2006, 17:18.
                  servus, andré
                  http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                  • #24
                    AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                    Zitat von alex.m
                    Aber was tun wenn der einzige Parkplatz beim Alpengasthof Bodenbauer voll ist und die nächste Busstation 12 km entfernt liegt?
                    früher aufstehen

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                    • #25
                      Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                      Lösungen können u.a. sein:
                      • Nicht in Massen auftreten, kleine Gruppen mit Fahrgemeinschaften bilden
                      • Azyklisch touren, mit der Tour beginnen wenn die Masse schon daheim ist
                      • Modetouren generell meiden
                      • Alle Touren, die im Schall stehen, niemals an schönen Wochenenden aufsuchen, sondern nur an schiachen

                      Dann wird immer genug Parkplatz am Parkplatz sein
                      Be Edenistic!

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                      • #26
                        AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                        Manche tun ja wirklich so, als ob sie noch nie an einer unerlaubten Stelle geparkt hätten. Ich möchte hören, ob sie auch so viel Verständnis hätten, wenn sie unerwarteterweise plötzlich mit 275 Euro (= fast 4000 öS alter Rechnung) zur Kasse gebeten würden. Die Höhe der Abzocke ist es, was mich sogar als nicht Betroffener aufregt.
                        Zuletzt geändert von Bergfritz; 05.12.2006, 18:08.
                        Grüße
                        Fritz

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                        • #27
                          Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                          Ich zahl' in Wien regelmäßig in die Kassa ein. Wenn ich mich da jedesmal ägern würde, wär ich schon tot Das gehört halt zu den Ausgaben des täglichen Lebens dazu.

                          Ich kann mich erinnern, wie in Wien die Copa Cagrana, eine bekannte sommerliche Vergnügungsstätte, fertiggestellt war, erwarb die APCOA einen Teil des Geländes dort samt Zufahrtsstraße, am Anfang wurde eine kleine Privatgrund-Tafel aufgestellt, die man beim Vorbeifahren garantiert übersehen musste.

                          Die netten Leute heuerten eine Truppe Hünen mit Stoppelglatze, schwarzen Jacken und schwarzen Hunden an, montierten auf allen dort geparkten Autos eine Klammer als Wegfahrsperre, Ein Container als Zahlstation wurde eingerichtet und du hattest die Wahl:

                          Entweder zahlen eines signifikanten Betrages (ich weiß nicht mehr wie hoch, jedenfalls schmerzhaft) für das Runternehmen der Klammer und heimfahren.
                          oder mit den Stoppelglatzen an sinnlosen Wickel anfangen
                          oder nichts tun und ohne Auto heimfahren und auf die Besitzstörungsklage warten.
                          Manche riefen die Polizei, die war natürlich machtlos, denn es handelte sich eben um ein Privatgrundstück.

                          Natürlich ist das eine Abzocke, aber dennoch eine völlig legale Einnahmequelle für eine RA-Kanzlei. Die müssen auch von was leben.

                          Aufregen nützt dir hier gar nichts. Noch einmal meine Empfehlung: Gründung einer Interessengemeinschaft als Sprachrohr. Nur, da findet sich keiner, weil die meisten viel zu bequem sind, um sich für eine Sache wirklich einzusetzen, sondern lieber nur maulen.
                          Zuletzt geändert von philomont; 05.12.2006, 18:45.
                          Be Edenistic!

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                          • #28
                            AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                            Zitat von Bergfritz
                            Manche tun ja wirklich so, als ob sie noch nie an einer unerlaubten Stelle geparkt hätten.
                            Es ist ein Riesenunterschied, ob du in der Stadt, weil du es wieder einmal eilig hast, dein Auto irgendwo hinzwickst, wo du eigentlich nicht darfst, oder ob du in der freien Natur deinen Kübel in den Wald oder in die Wiese stellst (einen ganzen Tag lang) - und glaub mir, das zu verhindern ist mit Verkehrszeichen und Schildern nicht möglich, nur, wenn es schmerzt, bringt es Erfolg.
                            Liebe Grüße Gerhard



                            Zum Sterben zu jung
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                            Zum Wandern und Reisen top fit

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                            • #29
                              AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                              Wie schon erwähnt wurde, ist das Gebiet der PVA nicht an eine Einzelperson sondern an die Quantum Trust AG verpachtet worden, Laufzeit 25 Jahre. Jetzt versuchen sie so viel Kohle wie möglich rauszuholen. Radikale Einschläge, an Abschüssen rausholen was geht und die Touristen und Einheimischen so gut es geht schikanieren damit sie möglichst ungestört unter sich sein können.

                              Der Oberschikanierer scheint Carl Welsbach zu sein, der an besagten Tag höchstpersönlich die widerrechtlich abgestellten Kfz aufgeschrieben hat, der meinem Bekannten (selbst Jäger) eine Besitzstörungsklage angehängt hat weil er während der Brunft auf der Straße Richtung Bodenbauer mit dem PKW kurz angehalten hat, der bei einer FF-Abschnittsübung verlangt hat die Schläuche wo anders zu verlegen...

                              Quantum ist unter anderem auch gegen die Bergrettung über mehrere Instanzen geganen, wollte verschiedene Forststraßen bei denen sie nur Mitbenützer sind für andere komplett sperren, sind aber damit aber nicht durchgekommen und so hängen jetzt 2 Schlösser am Schranken etc.

                              Die Besitzstörungsklagen gegen Wildparker (die den Verkehr absolut nicht behindert haben) sind eine Sache, aber Schikane mit Methode sind eine andere. Bin schon gespannt wie sich die angedrohten Einschränkungen für Skitourengeher Richtung Häuslalm auswirken werden und wie sie diese kontrollieren wollen. Aber ein paar Klugscheisser hier im Forum haben sicher die passende Antwort darauf.

                              Aber mal im Ernst, einige haben noch nicht kapiert was hier wirklich abgeht. Wenn sich nicht bald was tut, wirds noch mehr Einschränkungen und Schikanen geben, die dann abgesehen von den Einheimischen auch den "normalen Touristen" treffen werden. Für alle dies nicht wissen, die haben nicht nur beim Bodenbauer sondern im Großteil des Hochschwabs das Sagen.
                              www.chri-leitinger.at
                              https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

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                              • #30
                                AW: Hohe Strafen beim Bodenbauer??

                                Mein "Senf" zu dieser Sache:
                                Würde es einen Shuttlebus von Aflenz oder so geben
                                welcher angenommen stündlich fahren würde,
                                wäre ich bereit so 2 bis 3 Euro zu löhnen (je Fahrt).
                                Bei dem Andrang Richtung Bodenbauer müsste da
                                auch noch ein Geschäft zu machen sein.
                                Blöd wäre halt nur, eine Stunde zu warten
                                und dann keinen Platz zu ergattern!

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