Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Wer entscheidet?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Wer entscheidet?

    Wer entscheidet, was Menschlichkeit ist?
    Laut Meldung der Landesleitung NÖ/W dürfen unsere Transportfahrzeuge, die wir Hüttenwirte manchmal zum Abtransport von Verletzten verwendet haben, für ebendieses nicht herangezogen werden.
    Es war bis jetzt noch nie ein Problem, die oder den Verletzten zur nächsten Aufstiegshilfe oder zu einem siecheren Landeplatz für den NAH zu transportieren.
    Aber ab 2007 sieht die Sache schon etwas anders aus.
    Es wurde explizit festgelegt, dass keine Verletztentransporte durchgeführt werden dürfen. Es besteht für die Hüttenfahrzeuge kein Versicherungsschutz.
    Allfällige Probleme würden bei den Wirten hängen bleiben. Sollte keine Dienstmannschaft am Berg unterwegs sein, dann müsse man für den Abtransport eine anfordern!
    Aber es kommt halt immer erstens anders zweitens als man denkt. So war es auch am Wochenende bei Saisonbeginn.
    Es war sehr schönes Maiwetter und deshalb wanderten viele Leute am Schneeberg. Gegen 14 Uhr war es dann so weit. Ein Wanderer teilte mir mit, dass sich in der Hackermulde eine ältere Frau den Fuß verletzt hatte und ihr Sohn sie auf dem Rücken zur Zahnradbahn trägt. Als pflichtbewusster Bergretter lies ich Geschäft Geschäft sein, nahm meinen Einsatzrucksack und machte mich mit dem Traktor auf dem Weg um bei der verletzten Frau Erstversorgung zu leisten. Als ich bei der Familie ankam und mich als Bergretter zu erkennen gab, stellte sich der Mann vor, sagte sie seien eine Familie aus Ungarn und kommen aus Budapest. Er sprach sehr gutes Deutsch und erzählte mir das die ältere Dame seine Mutter sei, und wie und wo sie sich den Fuß verletzt hatte. Ich setzte sie auf eine Decke und sah mir die Verletzung an. Der Sohn hatte den Fuß mit einem Kopfduch eingewickelt denn mehr verbandszeug hatte er nicht mit. Als ich das Duch entfernte, sah ich oberhalb des Knöchels eine stark angeschwollene Stelle und tippte auf einen Bruch. Mit einer Schiene versorgte ich den Fuß, und teite dem Sohn mit, dass ich jetzt den Helikopter mit dem Notarzt anfordern würde um die Verletzte im Tal in einKrankenhaus zu bringen. Ich nahm die Daten der Dame auf und erkundigte mich, ob eine Unfallversicherung für den Abtransport mit dem Heli bestünde. Das wurde mit ,, JA´´ beantwortet.
    Der Sohn meinte aber, dass er für seine Mutter keinen Hubschrauber benötigen würde. Sie sei zwar schon 82 Jahre aber körberlich in guter Verfassung und würde nur in Budapest ein Krankenhaus aufsuchen. Ich soll sie mit dem Traktor zur Bergstation der Zahnradbahn bringen. Von Puchberg würde er sie mit dem Auto nach Hause fahren und dort ins Krankenhaus. Ich erklärte ihm, dass mit dem Traktor keine Verletzten transportieren dürfe.
    Seine Antwort war:,, Wenn das bei euch in Österreich so ist, dann trage ich halt meine Mutter zum Zug. Jetzt habe ich sie schon so weit getragen, da kommt es auf den letzten Kilometer auch nicht mehr an´´
    Was sollte ich jetzt tun?
    Er wollte keinen Hubschrauber und der Abtransport mit dem Traktor ist laut Landesleitung versicherungstechnisch nicht geteckt. Jetzt war guter Rat teuer wie man so schön sagt! Also nahm ich das Funkgerät und holte mir in unserer Bergrettungszentrale Rat. Ich bekam gleich eine Antwort vom Diensthabenden Bergrettungsmann die so lautete:
    ,, MACH DAS; WAS DU FÜR MENSCHLICH HÄLTST´´
    Schlaue Aussage aber unbefriedigend. Da auch andere wichtige Leute mit einem Funkgerät unterwegs waren und unseren Funkspruch mithörten, bekam ich gleich Informationen über die rechtliche Lage. Was es mit mir und dem Traktor so auf sich hätte bei einem Verletztentransport. Nach einigen Minuten zuhören schaltete ich einfach das Funkgerät ab und tat das, was mir von der Zentrale geraten wurde. Also setzte ich die ganze Familie inklusive der verletzten Dame auf die Bank in der Kippmulde und fuhr mit ihnen zur Bergstation der Zahnradbahn. Ich half noch der älteren Dame in den Zug und verabschiedete mich von ihnen mit der Ermahnung:
    ,, GUT FAHRT UND AUF DAS KRANKENHAUS NICHT VERGESSEN´´
    Anschließend begab ich mich wieder zur Hütte und zu meiner Arbeit als Hüttenwirt.
    Dieses Thema wurde noch einige Tage besprochen. Aber wie man vor Ort wirklich richtig entscheidet, Dass die Menschlichkeit und auch das eigene Interesse nicht zu kurz kommt, das kann die keiner sagen. Nicht einmal die von ganz oben in LL. Wenn man helfen will, dann muss man es mit seinem Gewissen selber ausmachen. Entweder ,,DIENST nach VORSCHRIFT`` oder etwas menschlich zu sein und hoffen, dass mit dem nicht versicherten Fahrzeug alles gut geht.
    Ich glaube aber, dass die LL NÖ/W im Sinne eines(r) Verletzten die Möglichkeiten besitzen müssten, für solche Fälle den Hüttenwirten von Rax-Schneeberg statt guten Ratschlägen eine Versicherung zukommen zu lassen.

    Mit kameradschaftlichem Gruß
    WALDY

  • #2
    AW: Wer entscheidet?

    klingt wieder nach überreglementierung. ich würde auch den traktor nehmen, immerhin ist unterlassene hilfeleistung strafrechtlich relevater als ein versicherungsfall.

    was heisst/ist "LL NÖ/W"?
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #3
      AW: Wer entscheidet?

      Zitat von a666

      was heisst/ist "LL NÖ/W"?
      Landesleitung Niederösterreich Wien (Bergrettung)

      http://www.oebrd.at/ext/ls/1/index.html
      Meine Berg-, Schi- und Klettertouren auf:
      www.motivation-is-all.at/index.php5

      Kommentar


      • #4
        AW: Wer entscheidet?

        Zitat von a666
        klingt wieder nach überreglementierung. ich würde auch den traktor nehmen, immerhin ist unterlassene hilfeleistung strafrechtlich relevater als ein versicherungsfall.
        Das sehe ich ähnlich, aber das (verbreitete, das gibts ja anderswo auch) Dilemma bleibt: Die Chance, sich so oder so ausreichend weiteren Ärger zu bescheren, ist um Welten größer als die Aussicht auf einen Orden.

        ++m

        Kommentar


        • #5
          AW: Wer entscheidet?

          Waldy, was wird das Du stellst interne Gschichtln zur Diskussion in die Öffentlichkeit, des is a Schaß!

          Das einzige was bisher zu den Fahrzeugen gesagt wurde ist das Du keinen Versicherungschutz hast wen Du mit dem Privatfahrzeug im Einsatz fährst.
          An und Abfahrt ist versichert.
          Ist eben so war auch(fast) immer so.

          Wenn Du im Einsatz Deinen Traktor aufs Dach haust bleibst über.
          Das fahren im Einsatz wird Dir kaum einer "verbieten"
          Der Umgang mit Verletzten im Gelände ist auch oft in einer Grauzone.... trotzdem machen wir unsere Arbeit und gehen damit nicht an die Öffentlichkeit wenn einer beim Einsatz eine 3 Tage abgelaufene Mullbinde um den Schädel wickelt, oder mit dem SamSplint eine Halskrause macht

          tch
          Zuletzt geändert von tch; 08.05.2007, 20:33.

          Kommentar


          • #6
            AW: Wer entscheidet?

            Zitat von Waldy
            Wer entscheidet, was Menschlichkeit ist?
            Na so wie immer:
            Jeder für sich selber,
            das nimmt dir keine Vorschrift und keine Landesleitung ab.
            La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
            [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

            Kommentar


            • #7
              AW: Wer entscheidet?

              Zitat von bergsteirer
              Na so wie immer:
              Jeder für sich selber,
              das nimmt dir keine Vorschrift und keine Landesleitung ab.
              So ist es. Hast vollkommen richtig gehandelt, aber wer entscheidet, ist auch für sein Tun verantwortlich. Letztlich geht es aber wirklich nur darum:
              Zitat von tch
              Wenn Du im Einsatz Deinen Traktor aufs Dach haust bleibst über.
              Natürlich könnte man anregen, derartige Tätigkeiten mitzuversichern.

              Kommentar

              Lädt...
              X