Wer entscheidet, was Menschlichkeit ist?
Laut Meldung der Landesleitung NÖ/W dürfen unsere Transportfahrzeuge, die wir Hüttenwirte manchmal zum Abtransport von Verletzten verwendet haben, für ebendieses nicht herangezogen werden.
Es war bis jetzt noch nie ein Problem, die oder den Verletzten zur nächsten Aufstiegshilfe oder zu einem siecheren Landeplatz für den NAH zu transportieren.
Aber ab 2007 sieht die Sache schon etwas anders aus.
Es wurde explizit festgelegt, dass keine Verletztentransporte durchgeführt werden dürfen. Es besteht für die Hüttenfahrzeuge kein Versicherungsschutz.
Allfällige Probleme würden bei den Wirten hängen bleiben. Sollte keine Dienstmannschaft am Berg unterwegs sein, dann müsse man für den Abtransport eine anfordern!
Aber es kommt halt immer erstens anders zweitens als man denkt. So war es auch am Wochenende bei Saisonbeginn.
Es war sehr schönes Maiwetter und deshalb wanderten viele Leute am Schneeberg. Gegen 14 Uhr war es dann so weit. Ein Wanderer teilte mir mit, dass sich in der Hackermulde eine ältere Frau den Fuß verletzt hatte und ihr Sohn sie auf dem Rücken zur Zahnradbahn trägt. Als pflichtbewusster Bergretter lies ich Geschäft Geschäft sein, nahm meinen Einsatzrucksack und machte mich mit dem Traktor auf dem Weg um bei der verletzten Frau Erstversorgung zu leisten. Als ich bei der Familie ankam und mich als Bergretter zu erkennen gab, stellte sich der Mann vor, sagte sie seien eine Familie aus Ungarn und kommen aus Budapest. Er sprach sehr gutes Deutsch und erzählte mir das die ältere Dame seine Mutter sei, und wie und wo sie sich den Fuß verletzt hatte. Ich setzte sie auf eine Decke und sah mir die Verletzung an. Der Sohn hatte den Fuß mit einem Kopfduch eingewickelt denn mehr verbandszeug hatte er nicht mit. Als ich das Duch entfernte, sah ich oberhalb des Knöchels eine stark angeschwollene Stelle und tippte auf einen Bruch. Mit einer Schiene versorgte ich den Fuß, und teite dem Sohn mit, dass ich jetzt den Helikopter mit dem Notarzt anfordern würde um die Verletzte im Tal in einKrankenhaus zu bringen. Ich nahm die Daten der Dame auf und erkundigte mich, ob eine Unfallversicherung für den Abtransport mit dem Heli bestünde. Das wurde mit ,, JA´´ beantwortet.
Der Sohn meinte aber, dass er für seine Mutter keinen Hubschrauber benötigen würde. Sie sei zwar schon 82 Jahre aber körberlich in guter Verfassung und würde nur in Budapest ein Krankenhaus aufsuchen. Ich soll sie mit dem Traktor zur Bergstation der Zahnradbahn bringen. Von Puchberg würde er sie mit dem Auto nach Hause fahren und dort ins Krankenhaus. Ich erklärte ihm, dass mit dem Traktor keine Verletzten transportieren dürfe.
Seine Antwort war:,, Wenn das bei euch in Österreich so ist, dann trage ich halt meine Mutter zum Zug. Jetzt habe ich sie schon so weit getragen, da kommt es auf den letzten Kilometer auch nicht mehr an´´
Was sollte ich jetzt tun?
Er wollte keinen Hubschrauber und der Abtransport mit dem Traktor ist laut Landesleitung versicherungstechnisch nicht geteckt. Jetzt war guter Rat teuer wie man so schön sagt! Also nahm ich das Funkgerät und holte mir in unserer Bergrettungszentrale Rat. Ich bekam gleich eine Antwort vom Diensthabenden Bergrettungsmann die so lautete:
,, MACH DAS; WAS DU FÜR MENSCHLICH HÄLTST´´
Schlaue Aussage aber unbefriedigend. Da auch andere wichtige Leute mit einem Funkgerät unterwegs waren und unseren Funkspruch mithörten, bekam ich gleich Informationen über die rechtliche Lage. Was es mit mir und dem Traktor so auf sich hätte bei einem Verletztentransport. Nach einigen Minuten zuhören schaltete ich einfach das Funkgerät ab und tat das, was mir von der Zentrale geraten wurde. Also setzte ich die ganze Familie inklusive der verletzten Dame auf die Bank in der Kippmulde und fuhr mit ihnen zur Bergstation der Zahnradbahn. Ich half noch der älteren Dame in den Zug und verabschiedete mich von ihnen mit der Ermahnung:
,, GUT FAHRT UND AUF DAS KRANKENHAUS NICHT VERGESSEN´´
Anschließend begab ich mich wieder zur Hütte und zu meiner Arbeit als Hüttenwirt.
Dieses Thema wurde noch einige Tage besprochen. Aber wie man vor Ort wirklich richtig entscheidet, Dass die Menschlichkeit und auch das eigene Interesse nicht zu kurz kommt, das kann die keiner sagen. Nicht einmal die von ganz oben in LL. Wenn man helfen will, dann muss man es mit seinem Gewissen selber ausmachen. Entweder ,,DIENST nach VORSCHRIFT`` oder etwas menschlich zu sein und hoffen, dass mit dem nicht versicherten Fahrzeug alles gut geht.
Ich glaube aber, dass die LL NÖ/W im Sinne eines(r) Verletzten die Möglichkeiten besitzen müssten, für solche Fälle den Hüttenwirten von Rax-Schneeberg statt guten Ratschlägen eine Versicherung zukommen zu lassen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
WALDY
Laut Meldung der Landesleitung NÖ/W dürfen unsere Transportfahrzeuge, die wir Hüttenwirte manchmal zum Abtransport von Verletzten verwendet haben, für ebendieses nicht herangezogen werden.
Es war bis jetzt noch nie ein Problem, die oder den Verletzten zur nächsten Aufstiegshilfe oder zu einem siecheren Landeplatz für den NAH zu transportieren.
Aber ab 2007 sieht die Sache schon etwas anders aus.
Es wurde explizit festgelegt, dass keine Verletztentransporte durchgeführt werden dürfen. Es besteht für die Hüttenfahrzeuge kein Versicherungsschutz.
Allfällige Probleme würden bei den Wirten hängen bleiben. Sollte keine Dienstmannschaft am Berg unterwegs sein, dann müsse man für den Abtransport eine anfordern!
Aber es kommt halt immer erstens anders zweitens als man denkt. So war es auch am Wochenende bei Saisonbeginn.
Es war sehr schönes Maiwetter und deshalb wanderten viele Leute am Schneeberg. Gegen 14 Uhr war es dann so weit. Ein Wanderer teilte mir mit, dass sich in der Hackermulde eine ältere Frau den Fuß verletzt hatte und ihr Sohn sie auf dem Rücken zur Zahnradbahn trägt. Als pflichtbewusster Bergretter lies ich Geschäft Geschäft sein, nahm meinen Einsatzrucksack und machte mich mit dem Traktor auf dem Weg um bei der verletzten Frau Erstversorgung zu leisten. Als ich bei der Familie ankam und mich als Bergretter zu erkennen gab, stellte sich der Mann vor, sagte sie seien eine Familie aus Ungarn und kommen aus Budapest. Er sprach sehr gutes Deutsch und erzählte mir das die ältere Dame seine Mutter sei, und wie und wo sie sich den Fuß verletzt hatte. Ich setzte sie auf eine Decke und sah mir die Verletzung an. Der Sohn hatte den Fuß mit einem Kopfduch eingewickelt denn mehr verbandszeug hatte er nicht mit. Als ich das Duch entfernte, sah ich oberhalb des Knöchels eine stark angeschwollene Stelle und tippte auf einen Bruch. Mit einer Schiene versorgte ich den Fuß, und teite dem Sohn mit, dass ich jetzt den Helikopter mit dem Notarzt anfordern würde um die Verletzte im Tal in einKrankenhaus zu bringen. Ich nahm die Daten der Dame auf und erkundigte mich, ob eine Unfallversicherung für den Abtransport mit dem Heli bestünde. Das wurde mit ,, JA´´ beantwortet.
Der Sohn meinte aber, dass er für seine Mutter keinen Hubschrauber benötigen würde. Sie sei zwar schon 82 Jahre aber körberlich in guter Verfassung und würde nur in Budapest ein Krankenhaus aufsuchen. Ich soll sie mit dem Traktor zur Bergstation der Zahnradbahn bringen. Von Puchberg würde er sie mit dem Auto nach Hause fahren und dort ins Krankenhaus. Ich erklärte ihm, dass mit dem Traktor keine Verletzten transportieren dürfe.
Seine Antwort war:,, Wenn das bei euch in Österreich so ist, dann trage ich halt meine Mutter zum Zug. Jetzt habe ich sie schon so weit getragen, da kommt es auf den letzten Kilometer auch nicht mehr an´´
Was sollte ich jetzt tun?
Er wollte keinen Hubschrauber und der Abtransport mit dem Traktor ist laut Landesleitung versicherungstechnisch nicht geteckt. Jetzt war guter Rat teuer wie man so schön sagt! Also nahm ich das Funkgerät und holte mir in unserer Bergrettungszentrale Rat. Ich bekam gleich eine Antwort vom Diensthabenden Bergrettungsmann die so lautete:
,, MACH DAS; WAS DU FÜR MENSCHLICH HÄLTST´´
Schlaue Aussage aber unbefriedigend. Da auch andere wichtige Leute mit einem Funkgerät unterwegs waren und unseren Funkspruch mithörten, bekam ich gleich Informationen über die rechtliche Lage. Was es mit mir und dem Traktor so auf sich hätte bei einem Verletztentransport. Nach einigen Minuten zuhören schaltete ich einfach das Funkgerät ab und tat das, was mir von der Zentrale geraten wurde. Also setzte ich die ganze Familie inklusive der verletzten Dame auf die Bank in der Kippmulde und fuhr mit ihnen zur Bergstation der Zahnradbahn. Ich half noch der älteren Dame in den Zug und verabschiedete mich von ihnen mit der Ermahnung:
,, GUT FAHRT UND AUF DAS KRANKENHAUS NICHT VERGESSEN´´
Anschließend begab ich mich wieder zur Hütte und zu meiner Arbeit als Hüttenwirt.
Dieses Thema wurde noch einige Tage besprochen. Aber wie man vor Ort wirklich richtig entscheidet, Dass die Menschlichkeit und auch das eigene Interesse nicht zu kurz kommt, das kann die keiner sagen. Nicht einmal die von ganz oben in LL. Wenn man helfen will, dann muss man es mit seinem Gewissen selber ausmachen. Entweder ,,DIENST nach VORSCHRIFT`` oder etwas menschlich zu sein und hoffen, dass mit dem nicht versicherten Fahrzeug alles gut geht.
Ich glaube aber, dass die LL NÖ/W im Sinne eines(r) Verletzten die Möglichkeiten besitzen müssten, für solche Fälle den Hüttenwirten von Rax-Schneeberg statt guten Ratschlägen eine Versicherung zukommen zu lassen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
WALDY
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