Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Parkverbot Seetal Hochschwab

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

    Zitat von Steinbock
    was nützt mir ein letzter Bus um 17 Uhr, wenn es dann noch vier Stunden hell ist.
    in dem fall immherhin 18:55 werktags wie auch am wochenende!
    (siehe: http://www.verbundlinie.at/busbahnbi...51172m_j07.pdf)

    aber auch noch stunden später muss man sich -- wenn man weder zur fraktion der grundstücks- oder autobesitzer noch der jagdwaffebenützer gezählt werden möchte -- erfahrungsgemäß als einsamer autostopper dort auch noch keine großen sorgen machen oder rollt halt in vorbildlicher unabhängigkeit wieder im schein der stirnlampe gemächlich am fahrrad den thörlgraben hinaus
    Zuletzt geändert von mash; 24.05.2007, 15:38.

    Kommentar


    • #17
      AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

      Die Quantum, oder besser gesagt der Welsbach ist weder rot noch schwarz sondern ***-nah.

      Der Welsbach ist trotz mehrmaliger Telefonate nie zu einer Stellungnahme bereit gewesen.

      @ Schelli
      Da wirst du keine Anzeige bekommen, da die Flächen bei der Zufahrtsstr. nicht dem Welsbach sondern Meran, bzw. heimischen Landwirten gehören. Leider hat die "wilde Parkerei" auch Nachteile. So war die Straße schon so zugeparkt, dass größere Einsatzfahrzeuge nicht mehr passieren könnten.

      @ bergsteirer
      Schöner Kassecker!
      www.chri-leitinger.at
      https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

      Kommentar


      • #18
        AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

        Zitat von mash
        in dem fall immherhin 18:55 werktags wie auch am wochenende!
        (siehe: http://www.verbundlinie.at/busbahnbi...51172m_j07.pdf)
        Nicht schlecht! Meine Meldung war aber nicht nur auf die konkrete Gegend gemünzt. In meinem Nahbereich etwa geht von Hinternasswald der letzte um 17 Uhr nach Payerbach oder um 17:15 Uhr der letzte von Losenheim nach Puchberg.

        Zitat von Bergsteirer
        Nein im Ernst, wahrscheinlich wird es die selbe Lösung geben wie in der Jassing und in der Fölz.
        Einen gebührenpflichtigen Parkplatz.
        Wenn die Kassa klingelt setzt auch beim "schlimmsten" Grundesitzer sehr schnell ein Umdenken ein.
        Gegen Parkraumbewirtschaftung (so nennt man das bei uns Mundln ) hab ich nix. Wer sein Fahrzeug zweckfremd als Stehzeug verwendet, soll dafür zahlen.

        Kommentar


        • #19
          AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

          Ich bin ja gern bereit, ein bissl was zu zahlen, um mein Fahrzeug als Stehzeug - und als Nachtquartier! - benutzen zu können. Fragt sich nur, ist das legal möglich oder nicht? Mit dem Bus ist das so eine Sache, müßte ich am Vortag anreisen, in Seewiesen übernachten (geht das überhaupt? Abfahrt in Baden wohl zu MIttag) und dann ganz zeitig einen Bus nehmen auf den Seeberg - sofern es einen gibt.
          LG, Eli

          Kommentar


          • #20
            AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

            In Seewiesen kannst Du im Seeberghof übernachten.

            Kommentar


            • #21
              AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

              .... kennt eigentlich jemand die Meinung der Hüttenbesitzer/-pächter? - kann mir vorstellen, daß die sehr "glücklich" sind über diese Entwicklung....

              ... aber jetzt eine konkrette Frage da ich dieses WE vielleicht am Schwoben verbringen will und schon immer von Seewiesen rauf bin (und i bin a gewohnheitstier - vorallem an die dortigen dosigen - wo empfiehlt es sich jetzt den leider unvermeidlichen motorischen Untersatz abzustellen ohne unnötige Schererein zu verursachen?? - bzw. gibts einen "lohnenden" Fußweg vom Seebergsattel runter nach Seewiesen (bitte net auf der Stroßn - des woas i söber)

              Kommentar


              • #22
                AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

                Seewiesen ist mit Parkplätzen nicht gerade gesegnet. Aber im Bereich der alten Häuser hinterm Bauhof (Straßenmeisterei) gibts schon einige Möglichkeiten. Wie gesagt beim Seeberghof habens keine Freude, wenn du den Restaurantgästen den Platz wegnimmst. Wennst früh drann bist, auf der Ausweiche der B20 oder neben der Zufahrtsstr. in die Dullwitz.

                Vom Seeberg kenn ich keinen Weg. Da wärs schon sinnvoller über die Staritzen Richtung Voisthaler od. Schiestlhaus zu wandern und dann per Daumentaxi zurück zum Pass.
                www.chri-leitinger.at
                https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

                Kommentar


                • #23
                  AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

                  am seebergsattel ist sehr viel parkplatz und auch richtung dürrsee
                  rad aufs dach und dann gleich bis zur MA-Seilbahn fahren
                  vergleichbar (nur ein beispiel von unzähligen mit mehreren km straße im zustieg): prielschutzhaus: seit 100 jahren gehen alle mit oder ohne murren 3,16 km auf der straße eben hinein. (mit dem rad kommt man - schwerst verboten!!! - bis auf 1260m )
                  Zuletzt geändert von renoldna; 25.05.2007, 16:33.
                  runter gehts oft schnell.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

                    Zitat von renoldna
                    am seebergsattel ist viel parkplatz
                    was besonders leiwand ist, wenn man vor hat, von unten mit Schi wegzugehen und auch wieder über die Aufstiegsroute abfahren möchte

                    Kommentar


                    • #25
                      wo ist die grenze?

                      es gibt fast überall straßen bis zur waldgrenze und irgendwo ist ein schranken und ab dort ist schluss.
                      ab wo wärs denn den herrschaften recht mit dem losgehen?
                      weil ganz hinauf soll man ja auch wieder nicht fahren dürfen. also irgendwo in der mitte. möglichst nah am berg. aber nicht zu nah. vielleicht doch ein stück rauf auf halbe höh? und: es gibt berge, da muss man ein paar tage gehen, bis man den berg sieht, wenn man überhaupt so weit kommt
                      @joa 1: die zufahrt von der bundesstraße ist nicht immer geräumt und ich bin auch schon mal halb vom see weg mit schi. das ist ohne große langzeitschäden machbar
                      @joa 2: man kann auch mit den schiern seitlich am rucksack mit dem rad fahren
                      Zuletzt geändert von renoldna; 25.05.2007, 14:59.
                      runter gehts oft schnell.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: wo ist die grenze?

                        Zitat von renoldna
                        und ich bin auch schon mal halb vom see weg mit schi.
                        Halb vom See in Seewiesen weg.
                        Aha.

                        La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                        [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Parkverbot Seetal Hochschwab

                          @ bergsteirer
                          Er will halt auch mitreden - lass ihn doch...
                          Oder er ist schon so alt und träumt noch von der Zeit vor Erzherzog Johann und seiner Trockenlegungsaktion.

                          Ich kenn mich zwar in der Gegend recht gut aus aber die "SEHR VIELEN" Parkplätze Richtung Dürrsee sind mir bis dato entgangen. Die paar bei der Abzweigung zur Hackenalm könnens wohl nicht sein.
                          Zuletzt geändert von Christian13; 25.05.2007, 15:23.
                          www.chri-leitinger.at
                          https://www.facebook.com/Chri.Leitinger.Guide

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: wo ist die grenze?

                            Zitat von renoldna
                            ab wo wärs denn den herrschaften recht mit dem losgehen?
                            das steht hier nicht zur Debatte. Am Ausgangspunkt einer beliebten Standardtour auf den Schwab die über Jahrzehnte gewohnten und einzig sinnvollen Parkplätze durch Halteverbote zu streichen, hat wohl andere Hintergründe, die sich jeder denken kann...

                            Hab dort vor Jahren einmal einen Jäger mit seinem fein und zunftgemäß gekleideten "Jagdherrn" getroffen der sich darüber mokiert hat (der Jagdherr) dass ich mit Schi am markierten Weg und nicht auf der Forststrasse gegangen bin, die an dieser Stelle 10 m rechts daneben verläuft...
                            Zuletzt geändert von Joa; 25.05.2007, 16:05.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: wo ist die grenze?

                              Zitat von renoldna
                              es gibt fast überall straßen bis zur waldgrenze und irgendwo ist ein schranken und ab dort ist schluss.
                              ab wo wärs denn den herrschaften recht mit dem losgehen?
                              weil ganz hinauf soll man ja auch wieder nicht fahren dürfen. also irgendwo in der mitte. möglichst nah am berg. aber nicht zu nah. vielleicht doch ein stück rauf auf halbe höh? und: es gibt berge, da muss man ein paar tage gehen, bis man den berg sieht, wenn man überhaupt so weit kommt
                              @joa 1: die zufahrt von der bundesstraße ist nicht immer geräumt und ich bin auch schon mal halb vom see weg mit schi. das ist ohne große langzeitschäden machbar
                              @joa 2: man kann auch mit den schiern seitlich am rucksack mit dem rad fahren

                              Womit wir wieder beim Thema wären - nur solche Touren zu unternehmen welche man zu Fuß max. per Bike von zu Hause aus durchführen kann.
                              Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                              ein Mensch (E. Kästner)

                              Kommentar


                              • #30
                                ohne auto ist dann schon der übernächste schritt

                                grundsätzlich aber wunderbarer vorschlag! nur sind noch nicht alle reif dafür - ist natürlich auch eine frage der kondi
                                (mein vater ist wirklich von linz auf den traunstein retour etc... nur mit dem rad)

                                lado, du hast ja ganz auf die öffis vergessen. die könnte man nämlich auch mal verstärken statt abbauen. siehe schladming tälerbus. der fährt im stundentakt bis zur ursprungalm rauf. (naja. so hoch sollt er doch auch wieder nicht, gell, sonst kommt ja jeder auf die kalkspitz )

                                jetzt gehts drum, wie weit kann man zur voisthaler zufahren:
                                bis halb zum bösen wald
                                oder bis zur MA-Seilbahn
                                oder nur bis zur Abzweigung von der B-str. (hier ist im Winter ohnehin öfter mal Schluss)
                                oder macht man vom dürrsee oder vom seeberg einen shuttlebus?
                                und eigentlich geht's drum, dass mir immer schon dort stehn blieben sind und wir das auch weiterhin so haben wollen und der graf ist ein trottel und die jäger auch alle weil die, die fahren nämlich rein und sogar über die wiese wenn auf der straße noch schnee liegt (ich selber mit eigene augen gsehn)
                                und so gehts wirklich nicht.
                                grundsätzlich lässt sich der fall ganz einfach lösen: grundbesitz ist diebstahl. enteignung. österreichweit einheitliche parkplatzregelung.
                                müssts halt die richtige partei wählen
                                Zuletzt geändert von renoldna; 25.05.2007, 16:41.
                                runter gehts oft schnell.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X