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OÖ: Tagesticket für Schitourengeher ab Winter 2017/18

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  • #61
    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Deswegen jetzt zu den Liftlern hatschen würde ich nicht machen, das verschärft die Situation als Ganzes nur.

    Was ich schon machen würde: die betroffene Person freundlich, sachlich ansprechen. Manchen ist einfach nicht bewusst, dass sie grad daneben sind.
    Genau so schauts aus.

    Ich würde auch den direkten, freundlichen, Kontakt mit der entsprechenden Person suchen.
    Wenn man dann auf Uneinsichtigkeit stößt, kann man ja immer noch bei den Liftjogis vorstellig werden.

    Wer aber Probleme nicht anspricht, der darf sich nicht wundern, wenn sich nichts zum Positiven verändert.

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    • #62
      Ja, genau.. ändern wir die Pistenregeln! Aber dann im gleichen Schritt das freie Betetungsrecht des Waldes im Sommer (MTB)

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      • #63
        Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen

        Das es Skitourengehern nicht explizit verboten ist, am Rand der Skipiste aufzusteigen.
        Ansonsten ist es notwendig die FIS-Regeln zu überarbeiten die es den Tourengehern verbietet am Pistenrand hoch zu laufen.
        Solange man es dem Ski und Snowbordfahrer gestattet am Rand auf oder abzusteigen können die Tourengeher nicht davon ausgenommen werden.
        Du interpretierst die FIS-Regeln völlig falsch. Die sind kein Gesetz, das etwas erlaubt, sondern eine Art Norm, wie etwas Bestimmtes - im Sinne eines möglichst gefahrlosen Miteinander - zu tun ist. Ähnlich: Das Rechtsfahrgebot auf der Straße heißt ja auch nicht, dass man jede Straße befahren darf, sofern man rechts fährt - ein simples Fahrverbot genügt und die Frage, welche Straßenseite man benützen soll oder darf, erübrigt sich.

        Deswegen ist auch ein Überarbeiten der FIS-Regeln nicht nötig.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #64
          Zitat von HansS Beitrag anzeigen
          Ja, genau.. ändern wir die Pistenregeln! Aber dann im gleichen Schritt das freie Betetungsrecht des Waldes im Sommer (MTB)
          Das Radeln im Wald ist leider momentan wieder in sehr weite Ferne gerückt.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • #65
            Schlimmer wirds......ORF
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • #66
              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

              Du interpretierst die FIS-Regeln völlig falsch. Die sind kein Gesetz, das etwas erlaubt, sondern eine Art Norm, wie etwas Bestimmtes - im Sinne eines möglichst gefahrlosen Miteinander - zu tun ist. Ähnlich: Das Rechtsfahrgebot auf der Straße heißt ja auch nicht, dass man jede Straße befahren darf, sofern man rechts fährt - ein simples Fahrverbot genügt und die Frage, welche Straßenseite man benützen soll oder darf, erübrigt sich.

              Deswegen ist auch ein Überarbeiten der FIS-Regeln nicht nötig.
              Ich bin mir sicher, daß man die FIS-Regeln nicht mit der STVO vergleichen sollte und auch niemals darf. Von daher hinkt der Vergleich doch gewaltig.
              Die FIS-Pistenregeln sagen mir auf, wie ich mich am besten verhalten sollte, um anderen Pistennutzern und Mir ein tolles Skierlebnis zu ermöglichen.
              Anhand dieser Regeln gestalte ich mein Aufenthalt auf der Piste.

              Und wenn mir der Art. 7 der FIS-Pistenregel es gestattet am Rand einer Piste aufzusteigen, so muß das akzeptiert werden, daß das auch von Skitourengehern gemacht wird.

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              • #67
                Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
                Und wenn mir der Art. 7 der FIS-Pistenregel es gestattet am Rand einer Piste aufzusteigen, so muß das akzeptiert werden, daß das auch von Skitourengehern gemacht wird.
                Falsch. Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch.

                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                • #68
                  Wenn es verboten wäre, würde es im Schigebiet sicher geahndet.
                  Sprich: Am Stuhleck würde es sicher genügen an einem Tag alle Pistengeher anzuzeigen. Es würde sofort Ruhe einkehren (keine Pistentourengeher mehr)
                  Das es nicht so ist, zeigen die vielen Tourengeher die trotzdem unterwegs sind, und nichts zu befürchten haben.
                  Außerdem macht das Schigebiet Werbung mit dem Pistengütesiegel. Das würde sofort aberkannt, wenn eine Pistenregel einseitig üngültig erklärt wäre.
                  Zuletzt geändert von HansS; 28.12.2017, 11:24.

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                  • #69
                    Kokos hat es ohnehin schon zu erklären versucht, aber irgendwie herrscht da immer noch eine irrige Meinung vor. Die Pistenregel sagt, dass wer auf- oder absteigt es am Rand tun soll. Das kann sein, weil man gestürzt ist, einen technischen Defekt hat oder einen Ski verloren hat. Es heißt auch, dass man dort wo es der Pistenbetreiber gestattet auch als Tourengeher am Rand zu gehen hat. Besteht aber ein Verbot die Piste als Tourengeher für den Aufstieg zu benützen, so wird es nicht durch eine FIS-Regel ausgehebelt.
                    @HansS: Nur weil ein Verhalten nicht geahndet wird, ist es noch lange nicht erlaubt.
                    Weinviertelradler

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                    • #70
                      Zitat von HansS Beitrag anzeigen
                      Wenn es verboten wäre, würde es im Schigebiet sicher geahndet.
                      Sprich: Am Stuhleck würde es sicher genügen an einem Tag alle Pistengeher anzuzeigen. Es würde sofort Ruhe einkehren (keine Pistentourengeher mehr)
                      Das es nicht so ist, zeigen die vielen Tourengeher die trotzdem unterwegs sind, und nichts zu befürchten haben.
                      Außerdem macht das Schigebiet Werbung mit dem Pistengütesiegel. Das würde sofort aberkannt, wenn eine Pistenregel einseitig üngültig erklärt wäre.
                      Nochmal: FIS-REGELN BEGRÜNDEN KEINE RECHTE!!!

                      Anzeigen können die nur dann, wenn eine Gemeindeverordnung das Pistengehen verbietet - solche Verordnungen gibts aber nicht überall. Selbst wenn, ist das Liftpersonal kein öffentlicher Wachkörper, der einen Ausweis verlangen kann und die Polizei wird sich deswegen wohl kaum auf die Piste begeben. Bleibt dem Pistenerhalter noch die Besitzstörungsklage, wenn er zu den Daten des "Übeltäters" kommt - wird meist auch nicht einfach sein. Und wenn er`s durchzieht, gibts Prügel in den sozialen Medien, was die auch nicht wirklich wollen.

                      Andere Nettigkeiten wären auch noch möglich: z.B. Schranken am Parkplatz, hohe Parkgebühr für jene, die keine Liftkarte kaufen.

                      Wenn sich die Pistengeher lang genug blöd spielen, wird früher oder später der Gesetzgeber eingreifen. Ob das dann im Sinne derer ist, die gern im gesicherten Skiraum etwas für ihre Fitness tun, ist eher zu bezweifeln. Oder die Leute reißen sich am Riemen und nehmen Rücksicht auf die Belange der Pistenerhalter. Wär schön!
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • #71
                        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

                        Falsch. Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch.
                        Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir, was daran "falsch" ist, wenn es die FIS-Regel im Art. 7 Snowboardern und Skifahrern gestattet am Pistenrand aufzusteigen ?!

                        Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                        Wenn sich die Pistengeher lang genug blöd spielen, wird früher oder später der Gesetzgeber eingreifen. Ob das dann im Sinne derer ist, die gern im gesicherten Skiraum etwas für ihre Fitness tun, ist eher zu bezweifeln. Oder die Leute reißen sich am Riemen und nehmen Rücksicht auf die Belange der Pistenerhalter. Wär schön!
                        Soweit wird es gar nicht erst kommen.
                        Es sei denn die Skigebiete wollen sich gerne ans eigene Bein pinkeln

                        Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                        Die Pistenregel sagt, dass wer auf- oder absteigt es am Rand tun soll. Das kann sein, weil man gestürzt ist, einen technischen Defekt hat oder einen Ski verloren hat.
                        Da steht leider nur drin, daß der Auf oder Abstieg am Pistenrand zu erfolgen hat.
                        Von technischen Defekten, Sturz, oder verlorenem Ski kann ich da nichts lesen.


                        Zuletzt geändert von Die Waldfee; 28.12.2017, 14:09.

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                        • #72
                          Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
                          Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir, was daran "falsch" ist, wenn es die FIS-Regel im Art. 7 Snowboardern und Skifahrern gestattet am Pistenrand aufzusteigen ?!
                          In Bezug auf meine voherige Aussage ("Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch."), die FIS-Regel Nr. 7 ("Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen") und für den Fall, dass Du kein Bot bist oder Dir fad im Büro ist, könntest Du es mal mit sinnerfassendem Lesen versuchen
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • #73
                            Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
                            Da steht leider nur drin, daß der Auf oder Abstieg am Pistenrand zu erfolgen hat.
                            Von technischen Defekten, Sturz, oder verlorenem Ski kann ich da nichts lesen.
                            Ich habe ja nur einige Beispiele angeführt, weil offenbar der Irrglaube besteht, dass man aus der Verhaltensregel für Skifahrer und Snowboarder (Fassung 2002), nämlich der Nr. 7 mit der Bezeichnung "Aufstieg und Abstieg", die da lautet: "Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.", ein Betretungsrecht für Skitourengeher ableiten kann.
                            Der Sinn dieser nicht rechtsverbindlichen Regel erhellt aus den Erläuterungen der FIS dazu, die ich gerne wiedergebe:
                            "Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer und Snowboarder unerwartete Hindernisse dar. Fußspuren beschädigen die Piste und können dadurch Skifahrer und Snowboarder gefährden."
                            Es geht also darum Gefahren zu vermeiden oder zu minimieren. Daraus einen Anspruch abzuleiten ist maximalkreativ.
                            Weinviertelradler

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                            • #74
                              Eine Fee kann sowieso machen was sie will, die kann sich ja bei Bedarf auch auf der Piste unsichtbar machen,
                              oder hilft das geisterhafte unsichtbar sein nicht gegen ein Aua, wenn ein Carver hineinknallt.
                              Darf sich eine Waldfee auf der Piste überhaupt unsichtbar machen , oder nur im Wald? In den Fis regeln habe ich dazu leider nichts gefunden.
                              Müssen Feen die Fisregenln einhalten?

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                              • #75
                                Um noch einen aktuellen Bericht einzubringen
                                Ein generelles Pistenverbot für Skitourengeher ist für Vertreter der Skiwanderer rechtlich „unzulässig“. Die FIS-Pistenregeln seien aber einzuhalten. Aktuell wird so ein Verbot ja auf der Schmittenhöhe bei Zell am See (Pinzgau) diskutiert.

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