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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Alte Grenz- & Zollhütten - kann man die kaufen?

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  • Alte Grenz- & Zollhütten - kann man die kaufen?

    Wer träumt nicht von der eigenen Hütte in den Bergen mit allen Möglichkeiten, die man sich so zusammenträumt:

    - zeitweiliger Ausstieg aus dem Alltagswahnsinn
    - wilde Parties
    - Hüttenromantik
    - Besitzerstolz des Privilegierten

    Nur.... woher nehmen und nicht stehlen!?

    Da sind mir dann diverse Grenzhütten/-häuschen eingefallen, die seit Ewigkeiten nicht mehr gebraucht werden. Stehen idR leer und ungenutzt.

    Kann man derartige Hütten kaufen?
    Und wenn ja, ist das überhaupt sinnvoll?
    Wären damit rechtlich Auflagen bzgl. Umwelt, etc verbunden?

    Ich wäre an Eurer Meinung interessiert.

    LG
    Schelli

    PS: Nicht dass ich das Geld hätte, ich träum halt ein bisschen.... (asymmetrisch)
    "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

    "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

  • #2
    AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

    Nein, meines Wissens nicht, aber man kann sie mieten.
    Ich kenn z.B. eine im Hochtannberggebiet, ist aber leider schon eine Ewigkeit her daß ich dort war.
    LG, bp
    [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

    Kommentar


    • #3
      AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

      Da sind mir dann diverse Grenzhütten/-häuschen eingefallen, die seit Ewigkeiten nicht mehr gebraucht werden. Stehen idR leer und ungenutzt.

      Kann man derartige Hütten kaufen?
      Hallo Schelli,
      schau mal da: www.bundesforste.at unter dem Menüpunkt Angebote/Ausschreibungen

      Gruß
      Berglerin

      Kommentar


      • #4
        AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

        Hallo Schelli,

        genau dieser Gedanke schoss uns auch schon durch den Kopf. Das ideale Objekt hätten wir auch schon gefunden. Es gehört dem Zoll.
        Ich werde sie wohl einfach mal anschreiben und mich durch die Behörde kämpfen, bis ich dort einen Ansprechpartner gefunden habe.


        Gruß Almöhi
        Gruß Almöhi

        Kommentar


        • #5
          AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

          ich glaube, dass du dir das abschminken kannst:

          - erstens stehen die meistens im ausland (die wenigsten sind österreichische hüttenm, auch wenn's nur im ein paar meter geht)
          - die errichtung dieser hütten erfolgte im zuge der finanzüberwachung oder schlimmer mit militärischen hintergedanken. d.h. dass es dafür kin ziviles nutzungrecht gibt. aus zivirechtlicher sicht sind das faktisch schwarzbauten, für die du kein nutzungsrecht erhalten wirst.
          - letztendlich wirst du an den sanierungsskosten scheitern. leg mal einen kanal vom Ötztaler grenzkamm nach Sölden...
          Zuletzt geändert von a666; 07.12.2007, 10:31.
          servus, andré
          http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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          • #6
            AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

            Rene,

            gibt es tatsächlich so strenge Auflagen für bereits bestehende Gebäude, wenn man sie nur privat nutzen möchte?

            Ja, die Sanierung ist wahrscheinlich ein Hund. Aber als reine Übernachtungsmöglichkeit müsste man nicht sehr viel Geld reinstecken, da bspw keine Sanitäranlagen notwendig sind (igitt...).

            Lg
            Schelli
            "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

            "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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            • #7
              AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

              Zitat von a666 Beitrag anzeigen
              ich glaube, dass du dir das abschminken kannst:

              - erstens stehen die meistens im ausland (die wenigsten sind österreichische hüttenm, auch wenn's nur im ein paar meter geht)
              - die errichtung dieser hütten erfolgte im zuge der finanzüberwachung oder schlimmer mit militärischen hintergedanken. d.h. dass es dafür kin ziviles nutzungrecht gibt. aus zivirechtlicher sicht sind das faktisch schwarzbauten, für die du kein nutzungsrecht erhalten wirst.
              - letztendlich wirst du an den sanierungsskosten scheitern. leg mal einen kanal vom Ötztaler grenzkamm nach Sölden...
              Ich denke mal schon, dass die Grenzhütten an den Kanal angeschlossen sind.

              Wo hätten sonst die Grenzwächter hingeschi******??

              Einfach mal fragen!

              Die Kasernen sind auch für militärische Zwecke gebaut worden und trotzdem werden sie an private verkauft. Also das mit den Schwarzbauten stimmt nicht.

              Kann mir gut vorstellen, dass der Bund die Häuser abstoßen will.

              Kommentar


              • #8
                AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

                Einige der ehemaligen Zollwachhütten sind schon verkauft. Glaube aber, dass da nie wer privater zum Zug gekommen ist (auch die Bergrettung freut sich über Hütten für Ausbildungen, der Zollsportverein hat ein paar bekommen,...).
                Gruas
                Simon
                Mein Bergblog: http://www.steilwaende.at/

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                • #9
                  AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

                  Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                  Ich denke mal schon, dass die Grenzhütten an den Kanal angeschlossen sind.
                  Wo hätten sonst die Grenzwächter hingeschi******??

                  die dinger wurden in den 1920er jahren errichtet und sind seit den 1960er jahren grossteils ungenutzt(=verfallen), jedefalls die im Grenzkamm zwischen Tirol und Italien. die haben sich sicher nicht um solche kleinigkeiten gekümmert. die kanalverordnung gibt es erst seit ca. 2004.

                  Zitat von sebastian1986 Beitrag anzeigen
                  Die Kasernen sind auch für militärische Zwecke gebaut worden und trotzdem werden sie an private verkauft. Also das mit den Schwarzbauten stimmt nicht.
                  kasernen stehen auch meist nicht im grünland/naturschutgebiet/über 2500m.
                  Zuletzt geändert von a666; 07.12.2007, 12:47.
                  servus, andré
                  http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                  • #10
                    AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

                    Ursprünglich war die Finanzverwaltung (damals FLD) zuständig. Diese hat vermietet, später wurden solche Hütten oder Häuser versteigert.
                    Es gab richtige Wohnhäuser meist in Orten in Grenznähe und meist sehr kleine Unterstandshütten überwiegen auf Bergkämmen im Grenzbereich, diese dienten oft auch nur zur Beobachtung und erforderlichenfalls als Biwakschachteln.
                    Militärisch waren diese Hütten nie genutzt und auch nicht geeignet.
                    Möglicherweise könntest Du bei der BIG (Bundesimmobilien Ges.m.b.H.) näheres erfahren.
                    Grüsse Walter

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Alte Grenz- &amp; Zollhütten - kann man die kaufen?

                      Danke für Euer Feedback!

                      Vielleicht sollte man im Forum für eine solche Hütte Geld zusammenlegen....

                      LG
                      Schelli
                      "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                      "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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