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Alpenvereine verbannen Selbstversorger

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  • Alpenvereine verbannen Selbstversorger

    ......so die Überschrift in einem Artikel bei "tirol.com":


    "Ab 1. Jänner 2008 gelten auf allen Alpenvereinshütten neue Regeln.

    Die Wirte können sich freuen: 2008 werden sie es mit weniger Selbstversorgern zu tun haben.

    Auf der Alpenvereinshütte die eigene Jause verzehren, das mitgebrachte Getränk konsumieren und dann noch die Hüttentoilette benützen? Das war zwar bislang möglich, soll aber in dieser Form ab Jänner 2008 der Geschichte angehören.

    "Selbstversorger stellen in manchen Gegenden ein großes Problem für die Hüttenwirte dar", weiß Peter Kapelari vom Oesterreichischen Alpenverein um den Hintergrund Bescheid.

    Denn während diese nichts konsumieren, würden gleichzeitig aufgrund strenger Umweltauf-lagen und notwendiger Hubschraubertransporte die Hüttenkosten in die Höhe schnellen.

    Ein Beispiel: Die vorgeschriebenen modernen Kläranlagen hätten zur Folge, dass eine Klospülung über 5 Euro kosten kann.

    Wurstsemmel ade

    Aus diesem Grund haben nun der Oesterreichische, der Deutsche und der Südtiroler Alpenverein die "Hüttenordnung neu" verabschiedet. Die Selbstversorgung für Tages- als auch Übernachtungsgäste ist ab 1. Jänner 2008 demnach nicht mehr gestattet.

    Nicht-Alpenvereinsmitglieder dürfen also die eigene Semmel und das eigene Safterl nicht auspacken, sondern müssen etwas bestellen. Der Kauf eines Getränks gilt bereits als Konsumation.

    Alpenvereinsmitglieder wiederum sind -zum Teil - von dieser Regelung unberührt. "Sie können zwar ihre Jause verzehren, zahlen aber - wenn sie sonst nichts konsumieren - einen Infrastrukturbeitrag in Höhe von 2,50 Euro", sagt Kapelari.

    Für ihn ist die neue Regelung "eine Erziehungsmaßnahme". "Wir müssen den Leuten bewusst machen, dass der Wirt vom Umsatz lebt und wenig Umsatz bedeutet, dass man keine Wirte mehr für die Bewirtschaftung findet."

    Probleme, mit denen der Alpenverein immer häufiger konfrontiert sei und die ein Szenario immer realer werden lassen. "Finden sich keine Wirte mehr, müssen Hütten geschlossen werden."

    Viele Diskussionen

    Von "einem guten Signal" spricht auch Rainer Leiter, Pächter der Bettelwurfhütte im Karwendel. Allerdings ist ihm jetzt schon eines bewusst: "Da wird so manche Diskussion mit den Hüttengästen auf uns zukommen." "

    Hier die Quelle


    Grüße vom Almöhi
    Gruß Almöhi


  • #2
    AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

    Das ist doch schon seit langem bekannt...

    Diskussion dazu (beim deutschen AV)

    Gruß, Martin

    Kommentar


    • #3
      AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

      Zitat von Almöhi Beitrag anzeigen
      Wurstsemmel ade
      Nein, sicher nicht "Wurstsemmel ade"

      sondern den ganzen Abend in der Hütte hucken und nix bestellen ade,

      mit dem Gaskocher in der Gaderobe Tee und im Schuhraum Gulaschdose kochen ade,

      vor der Hütte in Schlafsack schlafen und in der Früh nur zum schei...en hineingehen ade.
      Zuletzt geändert von bergsteirer; 17.12.2007, 08:01.
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #4
        AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

        @ bergsteirer
        Da kann ich dir voll zustimmen.
        Für mich persönlich stellt die neue Hüttenregel kein "Problem" dar. Was wäre ein Hüttenaufenthalt schon ohne Kaiserschmarrn, Kasnocken........und ohne ??? Da freue ich mich schon Stunden vorher drauf.

        Gruß vom Almöhi
        Gruß Almöhi

        Kommentar


        • #5
          AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

          Zitat von Almöhi Beitrag anzeigen
          @ bergsteirer
          Da kann ich dir voll zustimmen.
          Für mich persönlich stellt die neue Hüttenregel kein "Problem" dar. Was wäre ein Hüttenaufenthalt schon ohne Kaiserschmarrn, Kasnocken........und ohne ??? Da freue ich mich schon Stunden vorher drauf.

          Gruß vom Almöhi
          Seh ich genauso. Hab auch eh keine Lust, alles mitzuschleppen. Der Verzehr in einer Hütte ist noch das geringste bei den Kosten, die das Hobby sonst verursacht
          ________________________________

          Jedermann steht irgendwann vor einem Berg, aber nicht jeder erklimmt ihn.
          Pavel Kosorin, (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

          Kommentar


          • #6
            AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

            Zitat von Bergfreund333 Beitrag anzeigen
            Seh ich genauso. Hab auch eh keine Lust, alles mitzuschleppen. Der Verzehr in einer Hütte ist noch das geringste bei den Kosten, die das Hobby sonst verursacht
            stimme 100% zu!

            Meine Top Liste:
            - Hefe Hell
            - Speckknödelsuppe
            - Leberknödelsuppe
            - Kasspatzen
            - Kaiserschmarren
            - Apfelstrudel

            Was jetzt keine Reihenfolge ist
            Zuletzt geändert von cyclebob; 17.12.2007, 08:48.
            [SIZE="1"][B]Die Welt braucht Menschen, die Risiken auf sich nehmen. Sie inspirieren, fordern heraus und machen Mut.“[/B]
            Maria Coffey in Extreme[/SIZE]

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            • #7
              AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

              Zitat von cyclebob Beitrag anzeigen
              stimme 100% zu!

              Meine Top Liste:
              ...
              - Kasspatzen
              - Kaiserschmarren
              - Apfelstrudel

              Was jetzt keine Reihenfolge ist
              as wären auch meine Favoriten
              ________________________________

              Jedermann steht irgendwann vor einem Berg, aber nicht jeder erklimmt ihn.
              Pavel Kosorin, (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

              Kommentar


              • #8
                AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                Nachstehend die ab 1. Jänner 2008 gültige Hüttenordnung:

                Hüttenordnung der Kategorien I und II

                Stand 01.01.08
                verabschiedet von OeAV Hauptversammlung, Bad Hofgastein, 20. Oktober 2007,
                DAV Hauptversammlung, Fürth, 09./10.November 2007 und
                AVS Hauptversammlung, 17. November 2007



                Präambel:
                Die Alpenvereine (AVS, DAV, OeAV) betreiben unter teilweise sehr schwierigen Bedingungen ca. 550 Schutzhütten der Kategorien I und II, die allen Bergsteigerinnen, Bergsteigern und Bergwandernden Unterkunft und – soweit sie bewirtschaftet sind – auch Verpflegung bieten. Die Ausstattung ist zumeist schlicht, der Charakter ursprünglich. Alpenvereinsmitglieder unterstützen mit ihren Mitgliedsbeiträgen wesentlich die Erhaltung der Hütten und genießen daher Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern. Ihnen gleichgestellt sind Mitglieder von Alpinen Vereinen, die ein Gegenrechtsabkommen mit den oben genannten Alpenvereinen haben.
                Die nachfolgende Hüttenordnung richtet sich an alle Hüttengäste und definiert Rechte und Pflichten. Ihre Einhaltung soll ein gedeihliches Miteinander und Sicherheit (z.B. Brandschutz) gewährleisten. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die hier nicht gesondert erwähnt werden.
                Die Alpenvereine betreiben auch einzelne Berggasthöfe (Kategorie III), für die diese Hüttenordnung keine Gültigkeit hat. Dort gilt lediglich eine Ermäßigung für Alpenvereinsmitglieder und Gleichgestellte (lt. Tarifordnung) und ein Vorrecht auf Schlafplätze bei Vorreservierung.

                1. Meldepflicht und Ausweis

                1.1
                Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und den Meldevorschriften nachkommen.

                1.2
                Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel seiner bzw. ihrer Bergtour und seine bzw. ihre Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.

                1.3
                Vergünstigungen und Ermäßigungen gemäß der Tarifordnung erhalten nur Mitglieder und Gleichgestellte mit gültigem Mitgliedsausweis.

                2. Anspruch auf Schlafplätze

                2.1
                Die Hütten-Wirtsleute dürfen Vorausbestellungen für maximal 75% der Schlafplätze entgegennehmen. Die Einhebung einer Vorauszahlung, deren Höhe einvernehmlich zwischen der Sektion und den Wirtsleuten festzulegen ist, ist gemäß der Tarifordnung zulässig.

                2.2
                Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben:
                 Erkrankte oder Verletzte, denen der Abstieg oder die Verbringung ins Tal nicht zugemutet werden kann;
                 Rettungsmannschaften im Dienst.

                2.3
                Vorhandene Notlager werden erst dann vergeben, wenn sämtliche Schlafplätze belegt sind.

                2.4
                Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.

                3. Tarife

                3.1
                Die Hüttentarife werden im Rahmen der Tarifordnung von der Sektion festgesetzt und hängen in der Hütte aus.

                3.2
                Die Nächtigungstarife sind gegen Aushändigung eines von der hüttenbesitzenden Sektion festgelegten Nachweises zu entrichten. Dieser Nachweis gilt auch als Bestätigung für die Gepäckversicherung.

                3.3
                Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.

                3.4
                Den Mitgliedern der hüttenbesitzenden Sektion dürfen keinerlei Vergünstigungen gegenüber anderen Alpenvereinsmitgliedern eingeräumt werden.

                4. Verpflegung

                4.1
                Zumindest von 12 bis 20 Uhr muss mindestens eine warme Mahlzeit angeboten werden.
                Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleichgestellte einen um 20% ermäßigten Preis gemäß der Tarifordnung.
                Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge.
                Die Hütten-Wirtsleute haben das Frühstück und das Teewasser zeitlich abgestimmt auf die lokale bergsteigerische Notwendigkeit anzubieten.

                4.2
                Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, die jedoch, wenn sie nichts konsumieren, einen Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte gemäß Tarifordnung entrichten. Nichtmitgliedern steht kein Recht zur Selbstversorgung zu. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.

                4.3
                Der Selbstversorgerraum steht – so vorhanden – nur Mitgliedern zur Verfügung. Für die Benutzung sowie für das Brennmaterial ist ein Entgelt laut Tarifordnung zu bezahlen.

                5. Rettungsmittel

                5.1
                In jeder Hütte sind geeignete und funktionierende Rettungsmittel durch die Sektion bereitzustellen.
                Für deren Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit sind die Hütten-Wirtsleute verantwortlich.

                6. Verhalten in der Hütte und ihrem Umkreis

                6.1
                Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört.
                Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten, und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.

                6.2
                Generell soll von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hütten-Wirtsleute können aber im Einvernehmen mit der Sektion den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24.00 Uhr festsetzen.
                Die tatsächliche Zeit der Hüttenruhe ist gut sichtbar anzuschlagen. Früh Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.

                6.3
                Das Spielen von Musikinstrumenten ist nur im Einvernehmen mit den Hütten-Wirtsleuten gestattet.
                Musikalische Darbietungen gegen Eintrittsgeld sind grundsätzlich nicht gestattet.

                6.4
                Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräte dürfen weder in den Aufenthalts- und Schlafräumen noch im Hüttenbereich benutzt werden.
                Ausgenommen sind der Empfang des Wetter- und des Lawinenlageberichtes bzw. der Betrieb von Audiogeräten mit Köpfhörern außerhalb der Hüttenruhe.
                Die Hütten-Wirtsleute können für bestimmte abgeschlossene Räume Ausnahmen zulassen, wenn die Gewähr besteht, dass die Gäste in den übrigen Räumen dadurch nicht gestört werden.

                6.5
                Rauchen ist in der gesamten Hütte nicht gestattet.

                6.6
                In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.

                6.7
                Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.

                6.8
                Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit den Hütten-Wirtsleuten abgeklärt werden. Tiere dürfen in Schlaf- und Küchenräume grundsätzlich nicht mitgenommen werden.

                6.9
                Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.

                7. Aufsicht, Beschwerden

                7.1
                Die Hütten-Wirtsleute üben das Hausrecht in Vertretung des Vorstands der hüttenbesitzenden Sektion aus.

                7.2
                Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.

                7.3
                Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich an die hüttenbesitzende Sektion zu richten. Gegen deren Entscheidung kann der Beschwerdeführer bzw. die Beschwerdeführerin das Präsidium des Hauptvereins anrufen, wenn er bzw. sie geltend macht, die Sektion habe gegen Vorschriften des Alpenvereins verstoßen.

                8. Schlussbestimmung

                Diese Hüttenordnung muss in jeder Hütte aufliegen und jedem Gast mit der Aufforderung zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
                Ein Auszug mit den wichtigsten den Hüttengast betreffenden Bestimmungen ist an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.

                Gültig ab 01.01.2008


                Ich finde das absolut OK.
                LG
                Zuletzt geändert von dokta; 17.12.2007, 10:46.
                www.reichensteiner.at

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                • #9
                  AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                  Ich finds in Ordnung so.
                  Allerdings muss nicht jede Hütte 4-Sterne Standart mit entspr. Preisen anbieten. Gute, einfache Kost reicht. Damit auch diejenigen noch in die Berge können, bei denen das Geld nicht so locker sitzt.
                  You can do what you want
                  The opportunity’s on
                  And if you can find a new way
                  You can do it today
                  You can make it all true
                  And you can make it undo

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                    Ist für mich absolut o.k., da ich auch die "andere" Seite, sprich die der Wirte, sehr gut kenne.
                    Es war für mich immer lächerlich, wenn Leute mit 2000 EUR Ausrüstung und Bekleidung herumlaufen und sich dann auf der Hütte als Sparmeister präsentieren. (Wer weiß, vielleicht soll es cool aussehen?)
                    Dass es aber trotzdem viele Leute gibt, die sich wenig leisten können und in die Berge gehen wollen, ist mir auch klar. Die müssen halt in Zukunft zum AV beitreten, dann genügt es, wenn sie z.B. ein Getränk konsumieren und den Rest selbst mitbringen.
                    Hoffentlich achtet der AV auch darauf, dass die Hüttenordnung von beiden Seiten eingehalten wird. Bei Bergsteigeressen und- getränk wird schon oft gemogelt.
                    Interessant, dass auf den französischen AV-Hütten nach wie vor Selbstversorgung ganz groß geschrieben wird, und zwar durch den Verein. So ist dort auf jeder Hütte ein SV-Raum oder zumindest eine SV-Ecke zwingend vorgeschrieben. Und nie konnte ich feststellen, das SV schlechter als andere behandelt wurden.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                      Du hast Recht, Bergsteigeressen und Getränk bekommt man oft nur auf Nachfrage.
                      Mit der teuren Ausrüstung: Das kann ja auch so sein, dass sich jemand die für die Tour wirklich notwendige teure Ausrüstung vom Munde abgespart hat. Sie ist nicht immer ein Hinweis, dass es jemand dicke hat.
                      Daher sollten die Hütten im Sinne einer guten Mischkalkulation auch günstige Getränke und Speisen anbieten.
                      Die Preise auf den Hütten in den Dolomiten sind z.T. echt happig.
                      AV-Mitglied sollte ohnehin jeder sein, der in die Berge geht.
                      Schade, ich hätte inzwischen richtig Lust, so eine kleine Hütte zu übernehmen. Meine Regierung will aber nicht, obwohl die hervorragend kocht
                      You can do what you want
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                      • #12
                        AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                        Zitat von amazona Beitrag anzeigen
                        Mit der teuren Ausrüstung: Das kann ja auch so sein, dass sich jemand die für die Tour wirklich notwendige teure Ausrüstung vom Munde abgespart hat. Sie ist nicht immer ein Hinweis, dass es jemand dicke hat.
                        Welche teure Ausrüstung braucht man eigentlich, um auf einer Hütte zu übernachten?!

                        --

                        Klar ist das Gemotze um drei oder fünf Euro für'n Halben Weizen lächerlich, wenn der Klagende ein Auto für 50k Euro am Zustieg stehen hat und sein Gewand über und über mit Markenaufnähern geziert ist. So jemand braucht eigentlich keine AV-Vergünstigungen.

                        Aber es gibt eben jede Menge anderer, und gerade für die sollte der AV da sein.

                        Zu diesem jetzt auch so beschlossenen Entwurf ist in dem oben verlinkten Thread eigentlich das meiste schon gesagt. Immer besser, man diskutiert vor dem Beschluß

                        Gruß, Martin

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                          Naja, ich finde das nicht ganz so gut. Da haben ja die Hüttenwirte eine zu große Monopolstellung und können im Prinzip verlangen was sie wollen.
                          Und auf die Toilette geht man dann halt wieder öfter hinter den Strauch. Da bringt dann die ganze Hightekkläranlage nichts wenn die Leute ausrenrum .
                          Es gibt genug Menschen die wenig Geld haben und sich was auf der Hütte sparen wollen. Sonst würden sie ja mit der Gondel hochfahren.
                          Besucht unsere Homepage
                          http://www.wilde-hunde.de
                          1. Regel am Berg: "Immer schön cool bleiben"

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                            Zitat von wilder hund Beitrag anzeigen
                            Naja, ich finde das nicht ganz so gut. Da haben ja die Hüttenwirte eine zu große Monopolstellung und können im Prinzip verlangen was sie wollen.
                            Das können sie nicht wirklich, denn sonst kauft ihnen ja kaum mehr etwas ab.

                            Zitat von wilder hund Beitrag anzeigen
                            Und auf die Toilette geht man dann halt wieder öfter hinter den Strauch. Da bringt dann die ganze Hightekkläranlage nichts wenn die Leute ausrenrum .
                            Ferkel bleibt Ferkel.

                            Zitat von wilder hund Beitrag anzeigen
                            Es gibt genug Menschen die wenig Geld haben und sich was auf der Hütte sparen wollen. Sonst würden sie ja mit der Gondel hochfahren.
                            Mechanisch erreichbare AV-Hütte = Kategorie III (die neue Hüttenordnung gilt für Kategorie I & II). Das sind mehr oder weniger Gasthäuser und es bestand auch bisher kein Anspruch auf Selbstkochen, Bergsteigeressen, Teewasser und Bergsteigergetränk - auch nicht für AV-Mitglieder.

                            Bist Du schon oft so schlecht auf Hütten behandelt worden, daß Du so eine schlechte Meinung hast?


                            dokta
                            Zuletzt geändert von dokta; 17.12.2007, 11:36.
                            www.reichensteiner.at

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                            • #15
                              AW: Alpenvereine verbannen Selbstversorger

                              Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                              Welche teure Ausrüstung braucht man eigentlich, um auf einer Hütte zu übernachten?!

                              Gruß, Martin
                              Martin, ich meinte garantiert nicht die Leute, die nur auf ne Hütte gehen, um ihre Ausrüstung auszuführen. Sondern die, die von der Hütte aus ne anspruchsvolle Tour machen, wo man die gute Ausrüstung auch notwendig braucht.

                              Das war doch klar!

                              Ansonsten find ich das geizige Rumgenöle über Preise ja auch blöd, und das nicht nur auf Hütten.
                              You can do what you want
                              The opportunity’s on
                              And if you can find a new way
                              You can do it today
                              You can make it all true
                              And you can make it undo

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