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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Salzkammergut: Steig durch die Burggrabenklamm nach wiederholtem Steinschlag abgebaut / Mai 2020

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  • Salzkammergut: Steig durch die Burggrabenklamm nach wiederholtem Steinschlag abgebaut / Mai 2020

    Im Jahr 2015 wurde von Burgbachau am südlichsten Punkt des Attersees der Steig durch die Burggrabenklamm bis zum 18 Meter hohen Wasserfall erneuert.
    Die Klamm erwies sich aber als höchst steinschlaggefährdet: Bereits im Sommer 2016 war der Steig deshalb zwei Monate lang gesperrt.
    (Alte Meldung dazu im Forum: https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...september-2016)

    Die Probleme ließen aber nicht nach: Der Steig wurde mehrfach von Steinschlag beschädigt und sein Begehen als (zu) gefährlich eingeschätzt.
    Im Frühjahr 2020 wurde der Steig schließlich komplett abgebaut. Daher ist die Burggrabenklamm nicht mehr begehbar.

    Hinweis im Artikel zur Burggrabenklamm auf AtterWiki: https://www.atterwiki.at/index.php?t...urggrabenklamm

    Zwei aktuelle Artikel zum Thema (in den OÖ. Nachrichten und den Salzburger Nachrichten) sind leider gebührenpflichtig und daher nicht öffentlich lesbar.
    https://www.nachrichten.at/oberoeste...;art71,3257730
    https://www.sn.at/salzburg/chronik/z...ebaut-87512599
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 18.05.2020, 23:01.
    Lg, Wolfgang


    Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
    der sowohl für den Einzelnen
    wie für die Welt zukunftsweisend ist.
    (David Steindl-Rast)


  • #2
    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
    [Ein] aktueller Artikel zum Thema in den OÖ. Nachrichten [ist] leider gebührenpflichtig und daher nicht öffentlich lesbar.
    https://www.nachrichten.at/oberoeste...;art71,3257730
    Da kann ich nachhelfen




    2367910_artikeldetail-maxi_1uKH5T_ygeul0.jpg
    Foto: Tausendfach fotografiert: der 18 Meter hohe Wasserfall am Ende des ehemaligen Weges durch die Klamm (Quelle: gary, OÖN)

    Aus für beliebtes Touristenziel Burggrabenklamm
    Der 2015 eröffnete Weg war von Steinschlag beschädigt, gefährlich und wurde abgebaut.

    St. Gilgen, Steinbach am Attersee, Unterach. Für einen der beliebtesten Besuchermagneten rund um den Attersee, die Burggrabenklamm bei Burgau (Gemeinde St. Gilgen), geht eine Ära zu Ende: Der vor genau fünf Jahren - am. 15. Mai 2015 - eröffnete neue Steig wurde aus Sicherheitsgründen abgebaut, eine touristische Begehung vom ehemaligen Jagerwirt durch die Klamm zurück zum 18 Meter hohen Wasserfall ist vorerst nicht mehr möglich. Grund für diesen Schritt war die hohe Steinschlaggefahr. So wurden Teile des neuen Weges, dessen Errichtung rund 400.000 Euro gekostet hatte, schon kurz nach der Wiedereröffnung teils schwer beschädigt.
    Für den Abbau der Steiganlage wurde eine Fachfirma beauftragt, denn im Vertrag mit den Österreichischen Bundesforsten als Grundbesitzer sei die Verpflichtung verankert, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden müsse, sagt Nicole Eder (VP), Bürgermeisterin von Steinbach am Attersee. Vergangenen Freitag waren die Arbeiten abgeschlossen.
    Wiedereröffnung möglich
    Eders Unteracher Amtskollege Georg Baumann (VP) ist zugleich Obmann des Burggrabenerhaltungsvereins, dem die drei Anrainergemeinden St. Gilgen, Steinbach und Unterach angehören. Derzeit sei die Begehung des malerischen Naturjuwels nicht möglich, so Baumann. "Aber es ist natürlich so, dass der Tourismusverband daran arbeitet, dass man eine neue Lösung findet. Es geht darum, dass man eine Möglichkeit schafft, die Klamm wieder zu besichtigen." Der Bürgermeister kündigt an, dass man ein neues Projekt auf die Beine stellen wolle, damit die Burggrabenklamm nicht auf immer als Ausflugsziel verloren ist: "Ob das von oben drüber oder wie auch immer - da gibt es verschiedene Varianten, und da ist auch Georg Föttinger vom Tourismusverband sehr involviert. Wir versuchen, neue Wege zu gehen, um eine Möglichkeit zu schaffen."
    Immer wieder lange Sperren
    Ein Blick zurück in die jüngere Vergangenheit der Klamm, die zuletzt sehr selten - und wenn, dann jeweils nur kurz - geöffnet war: Weil 2007 ein Deutscher auf einem Wanderweg ausrutschte und sich den Knöchel brach, musste die auf einem völlig anderen Steig erreichbare Burggrabenklamm gesperrt werden. Der 115 Kilogramm schwere Mann war auf dem mit "Nur für geübte Geher!" ausgeschilderten, oberhalb der Klamm verlaufenden Valerie-Weg auf einer Brücke durch das Geländer gebrochen.
    Konsequenz aus dem Sturz war die vorübergehende Sperre des Valerie-Weges und aus unerfindlichen Gründen eben auch jenes Steiges, der zum Wasserfall führt. Erst acht Jahre später erfolgte nach der aufwändigen Sanierung die feierliche Wiedereröffnung, an der auch der damalige Landeshauptmann Josef Pühringer teilnahm.
    Schon ein Jahr später die nächste Sperre: "Die Gefahr lauert oben" titelten damals die Salzkammergut Nachrichten und schrieben über die enorme Steinschlaggefahr, die eine Wiedereröffnung nur sporadisch zuließ, nie wirklich weniger wurde und nun zur gänzlichen Schließung des Weges samt Abbau aller Anlagen führte.


    (aus den OÖN, Regionalausgabe "Salzkammergut Nachrichten", vom Mittwoch, 13. Mai 2020)
    Alpine Vereine benötigen in den nächsten 5 Jahren 95 Millionen Euro zur Erhaltung ihrer Infrastruktur - bitte Petition unterstützen!


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    Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
    Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
    Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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    • #3
      Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
      Da kann ich nachhelfen
      Besten Dank!
      Lg, Wolfgang


      Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
      der sowohl für den Einzelnen
      wie für die Welt zukunftsweisend ist.
      (David Steindl-Rast)

      Kommentar


      • #4
        wenn ich denke... da waren wir als Kinder drin, in den 80ern... da wussten wir noch nicht mal was ein Klettersteig ist... und natürlich lange bevor dieses Metallmonster drin gesteckt ist.

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        • #5
          Ich erlaube mir, an dieser Stelle ein paar aktuelle Fotos (vom 21. Mai 2020) der Burggrabenklamm zu zeigen

          Die Hängebrücke am Klammeingang wurde nicht abgetragen:


          Erst weiter im Klamminneren wurden die Stege abmontiert:



          Hierzu ein Vergleichsfoto vom 27. März 2020:



          Fazit: Den Wasserfall im Klamminneren kann derzeit nur durch Canyoning erreicht werden Der neue Klammweg wurde nicht zur Gänze abmontiert. Auch die alte Steigführung ist noch 'vorhanden', doch da die Brücke im Talinneren fehlt, ist der Wasserfall de facto 'trockenen Fußes' nicht erreichbar.
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