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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Begeh und Befahrverbot von Wiesen

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  • #16
    AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

    und, du fährst auf deinem avatar auf einer markierten schiroute oder gar einer forststrasse?

    die frage macht nur sinn, wenn man sie auf das weglose gelände bezieht.
    servus, andré
    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

    Kommentar


    • #17
      AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

      Zitat von a666 Beitrag anzeigen
      und, du fährst auf deinem avatar auf einer markierten schiroute oder gar einer forststrasse?

      die frage macht nur sinn, wenn man sie auf das weglose gelände bezieht.
      Da (Ab)fahre ich natürlich im Waldgebiet.

      Markierte Skiroute kenne ich gar keine
      Mitglied der Wöthawara
      Skylandair
      Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

      Kommentar


      • #18
        AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

        Danke Dir für die kurze aussagekräftige Antwort
        (kein Geschwafel).
        Anmerkung:
        Wir Schitourengeher gehen somit schweren Zeiten
        entgegen

        bg
        Rudi

        Kommentar


        • #19
          AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

          Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
          Nachtrag: aus dem Forstgesetz §33

          (3) ........
          Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur
          auf markierten Pisten oder Schirouten
          gestattet


          .....
          grübel grübel und studier....

          Das einzige was mir da klar wird ist, daß ich, wenn keine Aufstiegshilfe da ist, im Wald fahren darf.

          Kommentar


          • #20
            AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

            Für Bayern z.B. ist das ganze übrigens im Naturschutzgesetz geregelt: Landesnaturschutzgesetz Bayern. Besonder interessant sind hier die Artikel: 22, 24, 29 und auch 31.
            Aufi braucht er 7 Stund'
            in 2 Minut'n war er unt'.

            Kommentar


            • #21
              AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

              Zitat von schneebergler Beitrag anzeigen
              grübel grübel und studier....

              Das einzige was mir da klar wird ist, daß ich, wenn keine Aufstiegshilfe da ist, im Wald fahren darf.
              ....Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet....

              Sonst ist Abfahren mit Schiern im Wald überall erlaubt. Mit Ausnahme der bekannten Ausnahmen (Aufforstungfläche, etc....).
              Mitglied der Wöthawara
              Skylandair
              Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

              Kommentar


              • #22
                AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                Zitat von a666 Beitrag anzeigen
                im bundesforstgesetz ist ausdrücklich die rede von "erholunsgfunktion" und "beGEHEN". es gab schon urteile gegen schitourengeher, wurden auch in diesem forum dokumentiert.
                eindeutig, ist in lehre und rsp ausdrücklich erläutert: befahren mit schiern wird unter betreten subsumiert, da schier "fix mit den menschlichen beinen verbundene gehwerkzeuge sind" (so ähnlich ist es den stenogr. protokollen des nr zu entnehmen). juristen können halt nicht anders formulieren...

                ausnahmen von dieser legalservitut sind u.a. die hinlänglich bekannten (jungwald, windwurf, wildschutz) sowie die bereiche in unmittelbarer nähe zu aufstiegshilfen.
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

                Kommentar


                • #23
                  AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                  Man begeht eine (Straf)Tat, wenn man den Besitz stört.
                  Man vergeht sich an der Natur, wenn man durch den Jungwald abbfährt

                  Und ich mußte einmal zu Gericht gehen, weil ich eine Zeugenladung bekam. Und den Bezirksrichter mochte diese Wortklaubereien nicht und entschied,dass da Ganze nicht des Aufhebens wert sei.

                  Und weil das ganze dem Richter auf nie Nerven ging, mußte der Kläger(oder dessen Versicherung) seinen eigenen Anwalt zahlen und der andere brauchte nix zahlen, weil er gar keinen Anwalt hatte. Mittlerweile wissen auch schon die Anwälte,was den Richtern am Bezirksgericht zusehr auf die Nerven geht.
                  Zuoft wollen sie dann auch nicht wegen Banalitäten den gleichen Richter wiedersehen.

                  Es gibt soviel totes Recht im ABGB....
                  I nix daham bliem!

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                    Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
                    ....Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet....

                    Sonst ist Abfahren mit Schiern im Wald überall erlaubt. Mit Ausnahme der bekannten Ausnahmen (Aufforstungfläche, etc....).


                    Wobei die gesetzliche Regelung für diejenigen gedacht ist die mit dem Lift rauffahren und mehreremale runterfahren. Sprich der Absatz im Gesetz soll primär das Variantenfahren in Schigebieten unterbinden.

                    Sprich es soll dem Tourengeher dadurch nicht verboten/verwehrt werden seine einmalige Abfahrt zu machen.


                    Diese (für mich logische) Interpretation hab ich aus einem Kommentar zum Forstgesetz.


                    Wenns zum Gericht geht wirds halt wohl A) von Richter abhängen und B) davon ob man glaubwürdig machen kann dass man nur 1 Abfahrt nach dem Aufstieg zu Fuss gemacht hat.
                    Keine Ahnung ob es dazu einen brauchbaren Musterprozess gibt.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                      soweit ich die sache sehe:

                      betreten des waldes und der almen grundsätzlich erlaubt ( ausser forstliche sperrgebiete, die aber nur ZEITLICH BEGRENZT sein können.

                      --- wenn eine tafel ohne termin steht - ignorieren, da gesetzlich nicht gültig

                      bei befahren wird es schon komplizierter:


                      siehe oben

                      wiese:

                      begehen ja, wenn auf wanderwegen oder servitut vorhanden
                      befahren auf fahrwegen, wenn gestattet oder servitut oder öffentlicher weg
                      Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                      asti, asti bandar ko bakaro!
                      Langsam, langsam fang den Affen!
                      Indisches Sprichwort

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                      • #26
                        AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                        Befahren mit Auto ist in .de schon allein aufgrund der StVO verboten. Vermute dass das in .at nicht anders ist.
                        Beste Grüße, Lamл[tm]
                        Touren && Kurse
                        Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                        Hi-Lite Sardinien
                        Disc Laimer

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                        • #27
                          AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                          Zitat von Almi Beitrag anzeigen
                          an die Ski habe ich nicht gedacht.

                          War ja auch nicht in der Frage ersichtlich, mit welchem Gefährt er die Wiesen befahren will.
                          Eine Befahrung ist eine Benutzung der Wiese mit einem Fahrzeug! Ski sind kein Fahrzeug!
                          Benutzung mit Ski gilt prinzippiell als Begehung, was nicht heisst, das eine Wiese prinzippiell mit Skiern begangen werden kann! Wenn die Wiese Privatbesitz ist hat der Eigentümer das Recht eine Begehung oder Befahrung zu verbieten!

                          Zitat von schaumbr Beitrag anzeigen
                          Danke Dir für die kurze aussagekräftige Antwort
                          (kein Geschwafel).
                          Anmerkung:
                          Wir Schitourengeher gehen somit schweren Zeiten entgegen
                          ich würd eher sagen die Variantenfahrer oder Stuhleck Geher gehen schweren Zeiten entgegen
                          Zuletzt geändert von bergpeter; 11.01.2008, 11:36.
                          neue Homepage: www.berg1.at.tf

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                          • #28
                            AW: Begeh und Befahrverbot von Wiesen

                            Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
                            ....Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet....

                            ...........
                            Ich meinte mit meiner Ironie nur, daß ich mir nicht vorstellen kann, wie im Wald markierte Pisten sein können.

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