Den nachfolgenden Artikel habe ich auf www.bergsteigen.at gefunden
Kenne den Klettergarten zwar nicht, aber ist vielleicht für manche von euch gut zu wissen.
lg
MattHias
Bundesheer duldet keine zivilen Kletterer mehr in dem Areal, obwohl dort seit jahrzehnten immer schon geklettert wurde.
Derzeit Kletterverbot im Bundesheer-Klettergarten Weißbach
Wie uns das Militärkommando Salzburg mitteilte, liegt folgender Sachverhalt vor: Der Pachtvertrag, der mit dem Eigentümer abgeschlossen wurden, lässt ausschließlich einen militärischen Kletterbetrieb zu. Auch bei Nichtbenutzung durch das Bundesheer ist es aus dem Vertrag heraus für zivile Personen nicht gestattet, den Klettergarten zu nutzen.
Kletterer behinderten Bundesheer-Alpinausbildung
Auslöser der plötzlichen Nichtduldung von zivilen Kletterern waren Vorfälle, in denen das Bundesheer bei der Ausbildung behindert wurde. Das Areal wurde trotz Aufforderung nicht geräumt. Laut derzeitigem Wissensstand wird das Sperrgebiet (= der Klettergarten) von Polizei und Militärpolizei zeitweise kontrolliert, bei Nichtbeachtung der Hinweistafeln (also bei Betreten des Klettergartens) ist mit Strafen zu rechnen.
Klettern im Bundesheerklettergarten aber sehr stark im öffentlichen Interesse.
Der Bundesheerklettergarten ist eines der beliebtesten Ziele im Großraum Saalfelden, das Klettern wird dort schon seit Jahrzehnten geduldet. Die Gemeinde bewirbt die Klettermöglichkeiten auch, ein neuer Parkplatz „Klettergartenparkplatz“ wurde im Bereich der Steinbruchbrücke errichte und auch so beschildert.
Beim Klettergarten (auch im Sperrgebiet) befinden sich Bänke und Tische, die von den Radfahren des unter dem Klettergarten vorbei führenden Radweges bei einer Rast benützt werden, die Bänke wurden vom Bundesheer aufgestellt. Ob auch der relativ neue Radweg über das "Sperrgebiet" verläuft ist uns nicht bekannt.
Kompromiss in Sicht ?
Ob und in welcher Form das Klettern von Zivilpersonen wieder geduldet wird steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesheer als Pächter zahlt die volle Pacht – evtl. findet sich ja eine Lösung bei der sich das Bundesheer mit Land, Gemeinde und Alpenverein (der dort auch zeitweise Kletterkurse abhält) über eine weitere zivile Nutzung einig wird.
Sicher wäre auch eine bessere Information in diesem Fall hilfreich. Es gibt zwar die üblichen Sperrgebietstafeln, aber durch die jahrzehntelange Duldung des zivilen Klettersports wurden diese nicht ganz so ernst genommen wie sonst. Mit genauerer Information der Kletterer hätte man die oben erwähnte Probleme vermeiden können. Die Kletterer hätten dann sicher kommentarlos den Klettergarten verlassen, wenn seitens des Bundesheeres Bedarf an diesem Übungsgelände angemeldet wird - dies funktioniert ja auch in anderen Übungsgebieten (z.B. der Wattener Lizum) ganz gut.
Rechtliche Grundlage
Interessant wäre, seit wann in diesem Klettergarten schon geklettert wird und ob aus der bis jetzigen Duldung irgend ein Anspruch auf weitere Benutzung besteht (Kletterrouten sind ja mit Wegen gleichzusetzen, hier könnte das Wegerecht zur Anwendung kommen). Inwieweit dies aber auch für Militärische Sperrgebiete zutrifft, können nur Juristen entscheiden.
Kenne den Klettergarten zwar nicht, aber ist vielleicht für manche von euch gut zu wissen.
lg
MattHias
Bundesheer duldet keine zivilen Kletterer mehr in dem Areal, obwohl dort seit jahrzehnten immer schon geklettert wurde.
Derzeit Kletterverbot im Bundesheer-Klettergarten Weißbach
Wie uns das Militärkommando Salzburg mitteilte, liegt folgender Sachverhalt vor: Der Pachtvertrag, der mit dem Eigentümer abgeschlossen wurden, lässt ausschließlich einen militärischen Kletterbetrieb zu. Auch bei Nichtbenutzung durch das Bundesheer ist es aus dem Vertrag heraus für zivile Personen nicht gestattet, den Klettergarten zu nutzen.
Kletterer behinderten Bundesheer-Alpinausbildung
Auslöser der plötzlichen Nichtduldung von zivilen Kletterern waren Vorfälle, in denen das Bundesheer bei der Ausbildung behindert wurde. Das Areal wurde trotz Aufforderung nicht geräumt. Laut derzeitigem Wissensstand wird das Sperrgebiet (= der Klettergarten) von Polizei und Militärpolizei zeitweise kontrolliert, bei Nichtbeachtung der Hinweistafeln (also bei Betreten des Klettergartens) ist mit Strafen zu rechnen.
Klettern im Bundesheerklettergarten aber sehr stark im öffentlichen Interesse.
Der Bundesheerklettergarten ist eines der beliebtesten Ziele im Großraum Saalfelden, das Klettern wird dort schon seit Jahrzehnten geduldet. Die Gemeinde bewirbt die Klettermöglichkeiten auch, ein neuer Parkplatz „Klettergartenparkplatz“ wurde im Bereich der Steinbruchbrücke errichte und auch so beschildert.
Beim Klettergarten (auch im Sperrgebiet) befinden sich Bänke und Tische, die von den Radfahren des unter dem Klettergarten vorbei führenden Radweges bei einer Rast benützt werden, die Bänke wurden vom Bundesheer aufgestellt. Ob auch der relativ neue Radweg über das "Sperrgebiet" verläuft ist uns nicht bekannt.
Kompromiss in Sicht ?
Ob und in welcher Form das Klettern von Zivilpersonen wieder geduldet wird steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesheer als Pächter zahlt die volle Pacht – evtl. findet sich ja eine Lösung bei der sich das Bundesheer mit Land, Gemeinde und Alpenverein (der dort auch zeitweise Kletterkurse abhält) über eine weitere zivile Nutzung einig wird.
Sicher wäre auch eine bessere Information in diesem Fall hilfreich. Es gibt zwar die üblichen Sperrgebietstafeln, aber durch die jahrzehntelange Duldung des zivilen Klettersports wurden diese nicht ganz so ernst genommen wie sonst. Mit genauerer Information der Kletterer hätte man die oben erwähnte Probleme vermeiden können. Die Kletterer hätten dann sicher kommentarlos den Klettergarten verlassen, wenn seitens des Bundesheeres Bedarf an diesem Übungsgelände angemeldet wird - dies funktioniert ja auch in anderen Übungsgebieten (z.B. der Wattener Lizum) ganz gut.
Rechtliche Grundlage
Interessant wäre, seit wann in diesem Klettergarten schon geklettert wird und ob aus der bis jetzigen Duldung irgend ein Anspruch auf weitere Benutzung besteht (Kletterrouten sind ja mit Wegen gleichzusetzen, hier könnte das Wegerecht zur Anwendung kommen). Inwieweit dies aber auch für Militärische Sperrgebiete zutrifft, können nur Juristen entscheiden.
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