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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Sperrgebiets-Tafel

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  • Sperrgebiets-Tafel

    Hallo Bergfreunde!
    Wer kann mir das beantworten?
    Ist diese Tafel rechtsgültig?
    Wie ich einmal irgendwo gelesen habe, muß eine Zusatztafel (und nicht mit Filzstift dazugeschrieben) mit Angabe von Datum und Uhrzeit angebracht sein, sonst ist anzunehmen, daß dieses Sperrgebiet nicht behördlich angemeldet und daher nicht rechtsgültig ist. Liege ich da richtig?
    Harald Scheuch
    Angehängte Dateien

  • #2
    AW: Sperrgebiets-Tafel

    Nein da liegst du nicht richtig - die Tafel ist für mehrmalige Verwendung ausgelegt, denn sonst müßte für jede einzelne zeitliche Sperre eine neue Tafel hergestellt werden.
    Diese Info habe ich von einem befreundeten Berufsjäger!

    Du hast ja auch bei Straßenbauarbeiten Parkverbots-Tafeln, wo mit Filzstift einen zeitlich begrenzte Parkverbotszeit/Tage darauf gemalt ist und diese Tafeln sind auch rechtsgültig!
    LGr. Pablito

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    • #3
      AW: Sperrgebiets-Tafel

      Bei Halteverbotstafeln gibt es diese Zusatztafeln mit "gilt ab von bis..."
      mit einem Filzstift auf eine Halteverbotstafel geschmiert oder auf ein Klebeband ist nicht gültig.

      Kommentar


      • #4
        AW: Sperrgebiets-Tafel

        Hallo Pablito,
        das stimmt nicht. Ein Verkehrszeichen darf nicht verändert werden, sonst ist es nicht mehr gültig. Siehe Problem Ortstafeln, die durch unzulässige Zusatzbeschilderungen verändert wurden. In diesem Fall gilt auch Tempo 50 nicht.

        Die temporären Halteverbotstafeln zB bei Baustellen haben eine Zusatztafel, die dafür ausgelegt ist, mit Kreide die Gültigkeit draufzuschreiben, mit Datum und Uhrzeit.
        Sind diese Angaben mit Filzstift auf die Halteverbotstafel selbst gemalt ist sie nicht mehr gültig. Das ist in der StVO (oder KfG?) geregelt.

        Wie das nun mit der Sperrgebietstafel ist weiß ich nicht, ohne Datum kann ich mir aber nicht vorstellen, daß sie gilt. Ein Jäger ist da wohl nicht zwingend der geeignete Informant

        Über "vergessene" Sperrgebietstafeln habe ich mich auch schon geärgert. zB Forstarbeiten am Nationalfeiertag, unsere deutschen Freunde würden sagen: ja nee, is klar.

        lG
        BCM
        Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

        Kommentar


        • #5
          AW: Sperrgebiets-Tafel

          Ob gültig oder nicht gültig! ich würde es trotzdem nicht betreten! das schild sagt ja trotzdem dass es Sperrgebiert ist! man muss ja nicht überall hinlaufen...

          Weidmannsheil.....
          "Schlechtes Benehmen halten die Leute doch nur für eine Art Vorrecht, weil keiner ihnen aufs Maul haut." -Klaus Kinski-

          Kommentar


          • #6
            AW: Sperrgebiets-Tafel

            Zur Information: Sperrgebietstafel heißt NICHT, daß man sofort umdrehen muß. Es heißt nur, daß man am Weg bleiben muß (was man als verantwortungsvoller und naturverbundener Wanderer aber sowieso macht).

            Das gilt definitiv in Kärnten so (Kärntner Jagdgesetz §70), und nach wirklich ganz kurzem Drüberschauen auch nach NÖ-Jagdrecht. Im Kärntner Jagdrecht gilt übrigens auch ein "ortsüblicher Wanderweg" als Weg, nicht nur Forststraßen.

            Ich würde also einfach am Weg bleiben, ist sicher auch am angenehmsten zum Gehen.
            Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

            Kommentar


            • #7
              AW: Sperrgebiets-Tafel

              Zitat von alpendohle Beitrag anzeigen
              Zur Information: Sperrgebietstafel heißt NICHT, daß man sofort umdrehen muß. Es heißt nur, daß man am Weg bleiben muß (was man als verantwortungsvoller und naturverbundener Wanderer aber sowieso macht).

              Das gilt definitiv in Kärnten so (Kärntner Jagdgesetz §70), und nach wirklich ganz kurzem Drüberschauen auch nach NÖ-Jagdrecht. Im Kärntner Jagdrecht gilt übrigens auch ein "ortsüblicher Wanderweg" als Weg, nicht nur Forststraßen.

              Ich würde also einfach am Weg bleiben, ist sicher auch am angenehmsten zum Gehen.
              so is es, gut informiert!
              I nix daham bliem!

              Kommentar


              • #8
                AW: Sperrgebiets-Tafel

                Soweit ich aus der StVO weiß, müsste bei befristeten Dingen auf der Rückseite der entsprechende Bescheid kleben. Aber was bringt Dir das, wenn Du reingehst (is eh ungültig ) und Dich der Jaga dann mit einem Hirsch verwechselt?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Sperrgebiets-Tafel

                  Zitat von Harald Scheuch Beitrag anzeigen
                  Hallo Bergfreunde!
                  Wer kann mir das beantworten?
                  Ist diese Tafel rechtsgültig?
                  Wie ich einmal irgendwo gelesen habe, muß eine Zusatztafel (und nicht mit Filzstift dazugeschrieben) mit Angabe von Datum und Uhrzeit angebracht sein, sonst ist anzunehmen, daß dieses Sperrgebiet nicht behördlich angemeldet und daher nicht rechtsgültig ist. Liege ich da richtig?
                  Harald Scheuch
                  Hallo Harald,
                  dafür gibt´s wieder mal nur eine für juristen nicht untypische antwort:
                  das kann man so nicht sagen.

                  begründung:
                  diesem schild muss, damit es gültig ist, eine verordnung zugrunde liegen.
                  die kommt in diesem fall wahrscheinlich von der bezirkshauptmannschaft oder der gemeinde.

                  das hängt wieder davon ab, auf welcher gesetzlichen grundlage die verordnung erlassen wurde. in dem fall wohl das jagdgesetz.

                  das schild ist nur die form der kundmachung der verordnung.
                  üblicherweise werden verordnungen in bundes- bzw landesgesetzblättern kundgemacht, außer das gesetz sieht eine besondere form der kundmacheung, etwa durch schilder, vor.

                  wie diese schilder dann gestalten sein müssen und ob´s überhaupt eine regelung über die art und inhalt des schildes gibt, findet sich wieder im gesetz bzw in der verordnung. bei der stvo steht´s zb im gesetz, dann sind auch die dort vorgesehenen tafeln zu verwenden.

                  die hier angesprochene voerordnung ist aber keine nach stvo, sondern eine nach dem jagdrecht. da kommt´s jetzt zuerst drauf an, in welchem bundesland du das schild angetroffen hast, jagt ist nämlich landessache.

                  also wenn du´s wirklich wissen willst:
                  ruf zuerst bei der bh an und frag, ob die eine solche verordnung erlassen haben.
                  wenn nein, veruch´s bei der gemeinde.
                  wenn du weißt, von wem die verordnung ist, besorg dir den verordnungstext und das dazugehörige gesetz, aufgrund dessen die verordnung erlassen wurde.
                  dann weißt du am ende, ob das schild zu beachten ist oder nicht.

                  alle pauschlantworten ala "ja" und "nein" greifen in dem fall zu kurz

                  hier ein link, der weiterhilft:

                  www.ris.bka.gv.at

                  nix ist einfach im leben

                  ps: das mit der zusatztafel hast du mit sicherheit aus der stvo
                  glit also hier whrscheinlich nicht
                  Zuletzt geändert von nikst4; 22.04.2008, 14:28.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Sperrgebiets-Tafel

                    Zitat von pablito Beitrag anzeigen
                    Diese Info habe ich von einem befreundeten Berufsjäger!
                    Und dem glaubst du irgendwas ?

                    Gruß Ecki
                    take only pictures
                    leave only tracks

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Sperrgebiets-Tafel

                      Zitat von Ecki Beitrag anzeigen
                      Und dem glaubst du irgendwas ?

                      Gruß Ecki
                      Nein dem glaube ich gar nix, habe das ja auch nur scherzhalber reingeschrieben - zum Glück hast du das sofort durchschaut!
                      LGr. Pablito

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                      • #12
                        AW: Sperrgebiets-Tafel

                        Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
                        [...] zusatztafel [...]
                        Bei forstlichen Sperrgebieten muss die Zusatztafel vorhanden sein und der Geltungszeitraum (Datum: von bis) drauf sein, um gültig zu sein. Das weiß ich aus gesicherter Quelle.
                        ----

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Sperrgebiets-Tafel

                          Zitat von Harald Scheuch Beitrag anzeigen
                          Ist diese Tafel rechtsgültig?
                          Wie ich einmal irgendwo gelesen habe, muß eine Zusatztafel (und nicht mit Filzstift dazugeschrieben) mit Angabe von Datum und Uhrzeit angebracht sein, sonst ist anzunehmen, daß dieses Sperrgebiet nicht behördlich angemeldet und daher nicht rechtsgültig ist. Liege ich da richtig?
                          Harald Scheuch
                          Nein ist nicht rechtsgültig. Es ist KEIN DATUM drauf.
                          Ein paar schöne Beispiele wie es nicht gilt:
                          http://www.free.pages.at/machaon/recht/forstgesetz.htm
                          „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

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                          • #14
                            AW: Sperrgebiets-Tafel

                            es war einmal ... ein hund mit warnweste und glöckchen in einem wald unterwegs, da dachten sich wanderer: komisch das haben hunde normal nicht an!
                            später lief ein jäger über den weg und sagte es gibt hier eine treibjagd und die wanderer sollten nur noch auf großen hauptwegen gehen und am besten laut sprechen!

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                            • #15
                              AW: Sperrgebiets-Tafel

                              rechtsgültig hin oder her: und was, wenn die dort grad einen baum fällen und du gehst vorbei?

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