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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Sperrgebiets-Tafel

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  • #16
    AW: Sperrgebiets-Tafel

    tja, zur falschen zeit am falschen ort!

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    • #17
      AW: Sperrgebiets-Tafel

      Zitat von Wildenauer Beitrag anzeigen
      rechtsgültig hin oder her: und was, wenn die dort grad einen baum fällen und du gehst vorbei?
      Dann haben sie die falsche Tafel verwendet - dafür gibts extra die gelbe Tafel "befristetes forstliches Sperrgebiet".
      snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

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      • #18
        AW: Sperrgebiets-Tafel

        Zitat von Wildauer
        rechtsgültig hin oder her: und was, wenn die dort grad einen baum fällen und du gehst vorbei?
        Bäumefällen findet für gewöhnlich nicht zwischen 17:00 und 8:00 statt, sondern zwischen 8:00 und 17:00.

        Ich würde mich mal erkundigen, ob das Schild bzw. das Sperrgebiet auf Privatgrund liegt. Im Grunde kann dann doch der Grundeigentümer die Verbotsschilder so gestalten, wie er will- oder nicht?
        Allerdings- rechtsgültig hin oder her: Wenn es ein "jagdliches" Sperrgebiet ist, würde ich trotzdem nicht hineingehen- weil einem dann vielleicht nach 17:00 die Jäger mit einem Hirsch verwechseln könnten, oder (was wahrscheinlicher ist) mit einem Wildschwein...
        Zuletzt geändert von Andele; 22.04.2008, 16:29.
        Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

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        • #19
          AW: Sperrgebiets-Tafel

          Zitat von Georg Schrutka Beitrag anzeigen
          Bei forstlichen Sperrgebieten muss die Zusatztafel vorhanden sein und der Geltungszeitraum (Datum: von bis) drauf sein, um gültig zu sein. Das weiß ich aus gesicherter Quelle.
          naja, diese gesicherte quelle kann nur ein gesetz der eine verordnung sein, also kannst du uns die quelle ja sicher mitteilen, oder?

          wobei ich überhaupt nicht ausschließen will, dass dem so ist.
          nur: kaffeesudlesen bringt nix, wenn eh irgendwo steht, wie´s sein muss, oder?
          Zuletzt geändert von nikst4; 22.04.2008, 16:36.

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          • #20
            AW: Sperrgebiets-Tafel

            diese schilder könnt ihr getrost ignorieren! jäger und förster sind verrückt und stellen diese tafeln einfach hin wie es ihnen passt.
            genauso wie liftbetreiber die geländemarkierungen einfach wahllos aufstellen.
            es ist eigentlich genau umgehrt: hinter den "achtung lawine" tafeln sind die besten pulverhänge! manchmal felsdurchsetzt, aber no risk no fun!
            da denkt sich keiner was dabei und soll nur zur schikane der "ach so rücksichtsvollen" bergsteiger dienen!

            ps: mit solchen aktionen werden bergbegeisterte nie freunde von förstern, liftbetreibern und co. anscheinend haben bergsteiger nochweniger hirn!!!
            Zuletzt geändert von cmk; 22.04.2008, 16:57.

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            • #21
              AW: Sperrgebiets-Tafel

              Das soll ja nicht heißen, dass man nicht trotzdem nicht hineingeht!!! Na servas! Den Satz muas ma erstamoi entwirren!

              Doch alleine das Wissen, dass die Tafel "nicht gilt" und man hineingehen könnte, befriedigt doch ungemein.
              ----

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              • #22
                AW: Sperrgebiets-Tafel

                in Deutschland gilt folgendes :

                Jedes behördliche Eingreifen bedarf der Nennung der Ermächtigunsgrundlage. Das folgt schon aus dem Rechtsstaatsprinzip. Wer also ein Verbot ausspricht, muss die Normenkette immer mit angeben.

                Beispiel : "Baden verboten-Der Bürgermeister" ist unwirksam
                "Baden verboten gemäß § ..... Landeswassergesetz" ist wirksam

                Ich nehme mal stark an, dass das in Österreich ebenso gehandhabt wird.

                Wobei natürlich auch gilt : von meinem Privatgrund kann ich jederzeit jeden ausschließen
                www.kfc-online.de

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                • #23
                  AW: Sperrgebiets-Tafel

                  Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                  Beispiel : "Baden verboten-Der Bürgermeister" ist unwirksam
                  "Baden verboten gemäß § ..... Landeswassergesetz" ist wirksam
                  gibts da nicht das Bonmot,dass in Österreich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist?
                  Und,dass in Deutschland alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt?
                  So gesehen, werden wir einander nie verstehen! Bei aller Nachsicht und trotz der gemeinsamen Sprache!
                  I nix daham bliem!

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                  • #24
                    AW: Sperrgebiets-Tafel

                    Zitat von Georg Schrutka Beitrag anzeigen
                    Das soll ja nicht heißen, dass man nicht trotzdem nicht hineingeht!!! Na servas! Den Satz muas ma erstamoi entwirren!

                    Doch alleine das Wissen, dass die Tafel "nicht gilt" und man hineingehen könnte, befriedigt doch ungemein.
                    naja, mich befriedigt eine alpine klettertour, eine nordwand, 30cm pulver oder meine freundin

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Sperrgebiets-Tafel

                      das schild ist sicher ungültig, denn es fehlt das datum.

                      und es wird da weder geballert noch gefällt, mit diesen zeitangaben geht es um sog. "wild"-fütterung. unbeliebt macht man sich sicher, ein grund mehr reinzugehen

                      man sollte aber standfest sein, wenn man auf so einer strasse weitergeht. normalerweise kommt nach ein paar 100m eine quasi industrielle fütterstelle mit vielen einzeltrögen. kann schon mal sein, dass ein verendetes reh dort liegt, das von artgenossen niedergetrampelt wurde...
                      servus, andré
                      http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                      • #26
                        AW: Sperrgebiets-Tafel

                        Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
                        Wobei natürlich auch gilt : von meinem Privatgrund kann ich jederzeit jeden ausschließen
                        Falsch

                        Erholungsgebiet Wald
                        Nach § 33 Forstgesetz darf jede/r den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, zwar mit einigen Ausnahmen wie Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen und Wiederbewaldungsflächen, aber dieses freie Betretungsrecht stellt natürlich eine Eigentumsbeschränkung dar. Schon öfters haben GrundbesitzerInnen versucht, das Gesetz durch den Verfassungsgerichtshof aufheben zu lassen – jedoch erfolglos. „Das Recht, einen Wald zu betreten, hat immer bestanden“, erzählt Hinteregger. „Die gesetzlichen Grundlagen stammen aus den 20er-Jahren, das Forstgesetz aus 1975. Relativ neu sind die Nationalparkgesetze.“ Diese sehen ausdrücklich vor, dass das Bergsteigen, das Wandern und der Tourenskilauf auf Nationalparkgebiet zulässig sind.
                        Mountainbikingland Tirol
                        Quelle: http://www.kfunigraz.ac.at/communica...rendsport.html

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                        • #27
                          AW: Sperrgebiets-Tafel

                          ----

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Sperrgebiets-Tafel

                            Zitat von alpendohle Beitrag anzeigen
                            Zur Information: Sperrgebietstafel heißt NICHT, daß man sofort umdrehen muß. Es heißt nur, daß man am Weg bleiben muß (was man als verantwortungsvoller und naturverbundener Wanderer aber sowieso macht).

                            Das gilt definitiv in Kärnten so (Kärntner Jagdgesetz §70), und nach wirklich ganz kurzem Drüberschauen auch nach NÖ-Jagdrecht. Im Kärntner Jagdrecht gilt übrigens auch ein "ortsüblicher Wanderweg" als Weg, nicht nur Forststraßen.

                            Ich würde also einfach am Weg bleiben, ist sicher auch am angenehmsten zum Gehen.
                            Ja wir bleiben brav am Weg

                            Nur die Tonnenschweren Baumsägemaschinen die ackern den Wald wie die Wilden um



                            LG Othmar
                            Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                            make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

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                            • #29
                              AW: Sperrgebiets-Tafel

                              Zitat von BCM Beitrag anzeigen
                              Hallo Pablito,
                              das stimmt nicht. Ein Verkehrszeichen darf nicht verändert werden, sonst ist es nicht mehr gültig. Siehe Problem Ortstafeln, die durch unzulässige Zusatzbeschilderungen verändert wurden. In diesem Fall gilt auch Tempo 50 nicht.

                              Wie das nun mit der Sperrgebietstafel ist weiß ich nicht, ohne Datum kann ich mir aber nicht vorstellen, daß sie gilt. Ein Jäger ist da wohl nicht zwingend der geeignete Informant

                              Über "vergessene" Sperrgebietstafeln habe ich mich auch schon geärgert. zB Forstarbeiten am Nationalfeiertag, unsere deutschen Freunde würden sagen: ja nee, is klar.

                              lG
                              BCM

                              Zuerst würde ich mal nicht vom Straßenverkehrrecht auf das Forstrecht schließen - die beiden haben nichts miteinander zu tun
                              Vergessene Tafeln aber werden nicht automatisch ungültig - Strafe zahlen oder über den Rechtsweg beeinspruchen (kann aber noch teurer werden ) auch die (ungerechtfertigte ) 50er Beschränkung ist rechtsverbindlich - aber sie kann beinsprucht werden - wenn Du aber dabei nicht recht bekommst - dann wirds eng
                              Lg.Egon

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                              • #30
                                AW: Sperrgebiets-Tafel

                                Zitat von Andele Beitrag anzeigen
                                Bäumefällen findet für gewöhnlich nicht zwischen 17:00 und 8:00 statt, sondern zwischen 8:00 und 17:00.
                                Stimmt, das wäre als Tatbestand eindeutig Diebstahl.
                                „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

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