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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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- Politische oder religiöse Themen;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

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  • #16
    AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

    Wie ist das eigentlich bei Gemeinschaftstouren(Wandern)genügt dann wahrscheinlich auch nicht wenn man nur dazuschreibt: jeder haftet für selbst usw., in diesem Falll muss ich mir auch überlegen ob ich noch eine Tour reinstelle denn was ist wenn sich wirklich jemand verletzt und sagt ich habe den oder diejenige nicht aufmerksam gemacht auf die Schwierigkeit der Tour usw.

    Kommentar


    • #17
      Rechtliche und moralische Verantwortungen

      Hab was passendes zum Thema gefunden!

      http://www.bergundsteigen.at/file.ph...0justiz%29.pdf

      http://www.bergundsteigen.at/file.ph...eil%201%29.pdf

      http://www.bergundsteigen.at/file.ph...eil%202%29.pdf

      http://www.bergundsteigen.at/file.ph...eil%203%29.pdf

      Danke an Franz (r4lph) für den Tipp

      Viel Spaß beim studieren wünscht Euch

      Moderazzifex Martin
      Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

      Kommentar


      • #18
        AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

        .... nach dem ich das gelesen habe, -Danke Berfex-, ist für mich einiges
        klarer geworden !! "Auf jeden Fall ist eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG von Vorteil - ja sogar Pflicht "

        Mit Grüßen,

        Peter
        Zuletzt geändert von werdi; 30.09.2004, 09:06.
        (Dreieich in Hessen) - "Das Leben besteht aus Tagen, an die man sich erinnert." John Irving

        Kommentar


        • #19
          AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

          Hallo!

          Also ich war heute auf dem BEZIRKSGERICHT BADEN , und habe mich dort schlau gemacht, bzgl. allen Fragen, die so in diesem Forum auftauchten:


          1. Jeder, der Klettern geht, muss sich bewusst sein, dass er ein Risiko eingeht, und somit abstürzen kann. Das betrifft nicht nur tödliche Ausgänge, sondern auch einen Arbeitsausfall in Folge eines Fuß- oder Armbruches nach einem "Pendler". Solange ich als Sichernder NICHTS, also ABSOLUT NICHTS FALSCH MACHE, KANN MIR RECHTLICH NICHTS PASSIEREN!


          Ich MUSS aber den Kletternden darauf hinweisen, dass er sich solche Verletzungen, auch bei perfekter Führung passieren KÖNNEN.


          Ich MUSS die Route so legen, dass möglichst wenige passieren kann. D.h. immer den Kletterkönnen der Anderen anpassen!!! Wenn SICH jemand nur einen 2er zutraut, ich ihn aber in einen 3er hineinjage und er verletzt sich dort, DANN BIN ICH SCHULD!!


          Ich MUSS das Material (Gurte, Seile, Karabiner,... aber auch Bohrhaken, Standhaken, StandBÄUME(!!!!(,...) nach bestem WISSEN UND GEWISSEN aussuchen; Wenn ich mich davor ÜBERZEUGT HABE, dass alles passt, (sprich dass die Beteiligten richtig im Gurt eingebunden sind, alles korrekt zurückgefädelt ist, Topropeklettereinen mit mind. ZWEI Fixpunkten DOPPELT abgesichert sind, Expresseschlingen richtig gelegt wurden und werden,... ), dann KANN MIR AUCH NICHTS PASSIEREN.




          ICH MUSS UNBEDINGT DARAUF HINWEISEN, DASS ICH KEIN GEPRÜFTER KLETTERER BIN!!!




          Ich MUSS darauf hinweisen, dass ich KEIN KLETTERLEHRER ODER ÄHNLICHES bin.


          Ich MUSS darauf hinweisen, dass dies KEIN KURS ist, und auch KEINE KURSEIGENSCHAFTEN BESITZT, sondern reines, UNENTGELTLICHES FREIZEITVERGNÜGEN!!!


          JE GENAUER DIE VORBEREITUNG, DESTO UNWAHRSCHEINLICHER WIRD EIN VERFAHREN, WEIL MAN JA ALLE GEFAHRENSITUATIONEN AUF DEN TISCH LEGT, UND IMMER NOCH EINE FREIWILLIGE ENTSCHEIDUNG ZUM MITGEHEN STATTFINDET!!!



          2. Zum berühmten "Zettel": Er geht nicht bei allen Gerichten unbedingt "durch", ES IST ABER EMPFEHLENSWERT!!!! Wenn man so einen Zettel hat, dann hat man schon "mehr" als gar nichts!!! Und man hat "etwas in der Hand", dass man ihn darauf hingewiesen hat!!!

          Es sollten ALLE genannten Punkte daraufstehen, und vorallem: XXX (Name) XXX haftet NICHT bei etwaigen Unfällen.

          Datum, Unterschrift.


          WICHTIG: BEI FAHRLÄSSIGKEIT TRIFFT MICH VOLLE SCHULD!!



          3.) ZU DEN GEMEINSCHAFTSTOUREN IM INTERNET:

          Es DARF keinen Kurscharakter haben! Und ich MUSS hinweisen, dass ich KEIN GEPRÜFTER KLETTERER BIN!!! Dann geht es schon!

          Als "Muster" habe ich folgendes "erfragt":


          "Ich, Florian, NICHT GRPRÜFTER KLETTERER, gehe am Freitag um 16:00 KLETTERN. Suche Kletterpartner. Das ist kein Kurs, hat keinen Kurscharakter, und dient reinem Freizeitvergnügen.

          Zudem muss ich mitteilen, dass Klettern ein gefährlicher Sport ist, wo auch bei bester Sicherung folgenschwere Unfälle passieren können. In solchen Fällen hafte ich oder das Internetforum NICHT, da sich jeder dem Risiko welches er eingeht bewusst sein muss."




          Als Beispiel gaben sie mir auch bekannt, dass wenn sich Freunde zum Fußballspielen treffen, und einer dem anderen "foult", der dann aber sich verletzt, auch nicht verklagt werden wird, weil, sobald man sich auf "Fußballspielen" einlässt, damit rechnen muss, dass man gefoult wird.


          Ich hoffe, das jetzt möglichst klar und vollständig ausgedrückt zu haben. Bei Fragen: BITTE STELLEN!!

          Florian

          PS: Das gilt für ALLE TOUREN und UNTERNEHMUNGEN PRIVATER NATUR, egal ob Forum oder nicht, egal ob Hochtour oder Klettertour, Schitour oder Schneeschuhwanderung...
          Man darf einfach NICHTS "unterschlagen", dann kann einem sogut wie NICHTS mehr passieren!!!
          Meine Berg-, Schi- und Klettertouren auf:
          www.motivation-is-all.at/index.php5

          Kommentar


          • #20
            AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

            @Florian,
            da kannst du ja froh sein, dass:

            Nachmittagsklettern - etwas leichter

            wollte ich nur fragen, ob PRINZIPIELL Interesse an einer, z.B. DIENSTAG-Nachmittagskletterei besteht, wo wir uns ganz speziell auf "leichte" Routen für komplette Anfänger, die nur einmal "reinschnuppern" wollen, aber bisher keine Möglichkeit fanden, konzentrieren!!

            Oder für jene, die bisher (fast) nur im Nachsteig unterwegs waren, einmal auf leichteren Routen Vorstiegserfahrung zu sammeln!!


            Jetzt stellt sich eben die Frage, ob jemand mitmachen möchte!!


            nicht zustande gekommen ist.

            lg
            Mathilde
            "alt ist, wer mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt"

            Kommentar


            • #21
              AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

              Florian, da hast Du ja super viel rausbekommen! Vielen Dank für Deine Bemühungen! Das gleiche gilt natürlich auch für bergfex.
              Ich glaube, aufgrund dieser Berichte ist es nun nicht mehr notwendig, so viel Angst vor dem Richter zu haben. Viel mehr sollte man sich auf die nötige Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt konzentrieren.

              @Mathilde: Du bist im Irrtum! Nachmittagsklettern leicht ist keinesweg "nicht zustandegekommen" (das würde ja bedeuten, daß sich niemand interessiert hätte oder die Interessenten samt und sonders abgesagt hätten) - sondern Florian hat die Sache zunächst mal von sich aus abgeblasen. Wie es im Frühjahr weitergeht, werden wir dann ja sehen (wahrsch. auf rein privater Basis).
              LG, Eli

              Kommentar


              • #22
                AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                Zum Thema Fahrlässigkeit:

                Es besteht sehr wohl ein Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Die Unterscheidung ist jedoch diffiziler Natur und unterliegt der Einschätzung des jeweiligen Richters im Rahmen eines Zivilverfahrens.

                Trotz der lieben Leut´ hier im Forum, hätte ich keinen Grund irgendjemanden zu vertrauen, dass er/sie nicht rechtlich Schritte gegen den "Führer" einleitet. Man kann halt nicht in die Köpfe der Leute hineinsehen, schon gar nicht wenn es um Extremsituationen geht.

                Florian - meine rechtliche Einschätzung:
                Selbst mit einem Bestätigungsschreiben, wie von Dir beispielhaft angeführt, bekommst Du Probleme, wenn eine grob fahrlässige Handlung von Dir kausal für einen wie auch immer gearteten Schaden wäre. Die einzige sichere Lösung ist daher nicht mit Schwächeren Klettern zu gehen.

                Allgemeine Konsequenz, wenn man streng rechtlich vorgeht: niemand geht mit jemand anderem in die Berge.... Gott sei Dank, wird nicht alles streng rechtlich gesehen! Womit sich der Teufelskreis wieder schliesst - wem kann ich vertrauen!?

                Solche Touren sind daher ein höchstpersönliche Entscheidung des "Erfahreneren" (no na) und mit guten Freunden passiert in der Regel eh nichts...!?

                Ein Thema zum Verrücktwerden

                LG
                Schelli
                "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

                "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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                • #23
                  AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                  Hallo,
                  also ich hab mir das nun ordentlich durchgelesen und es besteht tatsächlich kein Grund zur Sorge.

                  Zitiere ehemaligen alpinen Staatsanwalt Dr. Robert Wallner mit 10-jähriger Erfahrung:
                  "...das Haftungsrisiko ist in Wahrheit viel geringer, als weithin befürchtet und selbst von manchen Juristen behauptet.
                  ...es kommt in weit unter einem Prozent aller Alpinunfälle (ausgenommen Schiunfälle auf der Piste) zu einer Anklage in einem Strafverfahren.
                  Selbst bei Unfällen im Rahmen von geführte Touren sind Anklagen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung die große Ausnahme, die Einstellung des Verfahrens hingegen die Regel.
                  "

                  Freue mich auf weitere Forumstouren

                  lg
                  Mathilde
                  "alt ist, wer mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt"

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                    so ganz kann ich mich den aussagen von Leo Wallern nicht anschliessen...

                    wenn ich denke an den fall von Leo Baumgartner:
                    er hat den gaesten ausdruecklich verboten nachzukommen und sie angehalten hinter einem felsen zu warten .. und was tat der deutsche grossindustrielle -- geht in einen lawinenhang .. fahert mit der lawine ab .. ist tot .. und Leo wird verurteilt..

                    weil es ein grossindustrieller war?

                    daxy
                    Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                    asti, asti bandar ko bakaro!
                    Langsam, langsam fang den Affen!
                    Indisches Sprichwort

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                      Zitat von daxy
                      weil es ein grossindustrieller war?
                      so sehe ich das auch - wer das Geld, hat das Sagen

                      lg
                      Mathilde
                      "alt ist, wer mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt"

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                        Letzendlich bleibt ein gewisses Restrisiko
                        7+ geht daweil net, aber sonst alles Paletti ! - Klettern im Höllenthal

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                          Hallo!

                          Ich würde keinesfalls meinen Kletterpartner verklagen und wenn ich abstürze könnt ich auch im Krankenhaus angeben, dass ich alleine herumgeklettert bin! Um einen guten Freund zu schützen würd ich sogar so eine Lüge auftischen! Ich könnte das mit meinem Gewissen vereinbaren!

                          Ich weiß nicht ob folgende Frage hier her gehört - aber wie sieht die Rechtslage bei Lawinen aus? Angenommen ich befahre einen mäßig steilen Hand und ich trete eine Lawine ab? Es gibt Verletzte oder gar Tote? bzw. ich beschädige dadürch des anderen Eigentum?

                          Würd echt auch interessieren!

                          zu Mathilde: jaja Geld regiert die Welt - traurig aber wahr!

                          lg
                          Autschy
                          HP über meine Bergtouren

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                            Zitat von Mathilde
                            so sehe ich das auch - wer das Geld, hat das Sagen

                            lg
                            Mathilde
                            Ja, leider.
                            Es gilt die Goldene Regel.
                            Die da lautet:"Wer das Gold hat, macht die Regel".
                            Klettergilde D'Gipfler

                            Meine Fotopage

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                            • #29
                              AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                              Zitat von Autschy
                              Ich weiß nicht ob folgende Frage hier her gehört - aber wie sieht die Rechtslage bei Lawinen aus? Angenommen ich befahre einen mäßig steilen Hand und ich trete eine Lawine ab? Es gibt Verletzte oder gar Tote? bzw. ich beschädige dadürch des anderen Eigentum?
                              stellt sich die Frage, ob sich die Ursache einer Lawine (wer hat sie losgetreten?) nachweisen läßt

                              lg
                              Mathilde
                              "alt ist, wer mehr an die Vergangenheit als an die Zukunft denkt"

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Rechtliche und moralische Verantwortungen beim Klettern

                                [QUOTE=Mathilde]stellt sich die Frage, ob sich die Ursache einer Lawine (wer hat sie losgetreten?) nachweisen läßt

                                naja wenn man die Spuren zum Anriss verfolgt, oder es Augenzeugen gibt wird es schwer zu leugnen sein!
                                HP über meine Bergtouren

                                Kommentar

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