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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Bergführeremblem

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  • #61
    AW: Bergführeremblem

    Zitat von Egon Beitrag anzeigen
    Diese Frage sagt einiges über Deine Qualifikationen aus
    Qualifikation für was?? Für Peking wohl etwas zu spät!
    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
    ein Mensch (E. Kästner)

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    • #62
      AW: Bergführeremblem

      Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
      Solang er seine Behauptungen nicht mit einem Gesetzesparagraphen belegen kann, haben sie keinerlei Informationswert. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat, wo in den Gesetzen steht, was verboten ist und wann wer bestraft wird.

      Alle Gesetze stehen auf ris.kba.gv.at, übersichtlich angeordnet, mit Suchfunktion. Wenn es einen betreffenden § gibt, dann braucht ihn ja nur jemand nennen, und alle sind überzeugt. Andernfalls ist anzunehmen, dass die Behauptungen bloß einem Wunschdenken entspringen - das gerade bei Interessensvertretern verständlich wäre.
      Eigentlich erübrigt sich zu dem Thread jeder weitere Kommentar, aber wenn das Obige eh alles bekannt ist, warum suchen die nicht selber, die sich gern mit was schmücken wollen, was sie nicht sind ?

      Das Bergführergesetz gehört zur Landesgesetzgebung, und ich zitiere aus dem Salzburger Bergführergesetz (die anderen sind ähnlich):
      --------------------------------
      LGBl Nr 76/1981,
      zuletzt geändert durch LGBl Nr 58/2005, § 24, Abs.1:
      Die unbefugte Führung der Bezeichnung "Behördlich befugter Bergführer", "Behördlich befugter Wanderbegleiter"
      oder des nach diesem Gesetz vorgesehenen oder eines danach zu tragenden Abzeichens für
      Bergführer, Wanderbegleiter oder Bergsteigerschulen ist als Verwaltungsübertretung nach dem Salzburger
      Landes-Polizeistrafgesetz, LGBl. Nr. 58/1975, zu ahnden.
      --------------------------------

      Das Landes-Polizeistrafgesetz, LGBl. Nr. 58/1975 kann sich jeder Interessierte gern selber raussuchen und durchlesen.

      LG, bp
      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

      Kommentar


      • #63
        AW: Bergführeremblem

        Hättest Du Deinen Rat....

        Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
        Alle Gesetze stehen auf ris.kba.gv.at, übersichtlich angeordnet, mit Suchfunktion. Wenn es einen betreffenden § gibt, dann braucht ihn ja nur jemand nennen, und alle sind überzeugt.
        ... selbst befolgt und nachgesehen, hättest Du Dir diese nicht sehr nette Unterstellung ....

        Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
        Andernfalls ist anzunehmen, dass die Behauptungen bloß einem Wunschdenken entspringen - das gerade bei Interessensvertretern verständlich wäre.
        ...ersparen können.

        "ist anzunehemen" ist übrigens nicht ganz korrekt, da dies eine Allgemeingültigkeit impliziert, die hier aber nicht gegeben ist.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

        Kommentar


        • #64
          AW: Bergführeremblem

          Zitat von The.Watcher1983 Beitrag anzeigen
          Wir befinden uns wieder kurz vor einer neuen kleinen Eiszeit, der Aletsch war in seiner Vergangenheit schon weiter zurück als heute und hat sich dann wieder vergrößert, das kommt jetzt auch wieder.
          Link zum Nachlesen verfügbar?

          Ciao
          Slider

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          • #65
            AW: Bergführeremblem

            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
            Hättest Du Deinen Rat....
            ... selbst befolgt und nachgesehen
            Ich hatte nachgesehen, aber nur im Bundesrecht.

            Nach BPs Hinweis war alles gesagt, warum willst du jetzt einen Streit anfangen? Streite lieber mit dir selber.

            Kommentar


            • #66
              AW: Bergführeremblem

              Nach dem, was BlackPanther geschrieben hat, stellt sich auch die Frage, wer so eine Jacke öffentlich verkauft. Ein Bergführer müßte wissen, daß das Probleme bringt, müßte also entweder drauf hinweisen oder das Emblem entfernen. Möglicherweise Diebesgut?
              Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

              Kommentar


              • #67
                AW: Bergführeremblem

                Bergführergesetze sind Landesgesetze
                In Wien und Burgenland gibt es dazu kein Landesgesetz.
                Die Bezeichung Bergführer und das entsprechende Abzeichen sind in den div. Landesgesetzen unterschiedlich bzw. mehr oder weniger streng geregelt.

                Wie Bp zitiert handelt es sich um eine (Landes) Verwaltungsübertretung und keinen strafrechtlichen oder bundesrechtlichen Tatbestand.
                Also so ähnlich wie wenn du mit dem Rad auf dem Gehsteig oder 40 in einer 30iger Zone fährst (wobei das Bundesrecht betreffen würde).
                Helmut

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                • #68
                  AW: Bergführeremblem

                  Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                  Nach BPs Hinweis war alles gesagt, warum willst du jetzt einen Streit anfangen? Streite lieber mit dir selber.
                  Es ging mir nicht um BP`s Hinweis sondern darum, dass Du Deinen Mitdiskutanten gegenüber eine - sagen wir mal - "etwas heftigere Diktion" zumutest, als Du - wie Dein hiesiges Statement erneut belegt - selbst verträgst.

                  Kannst das aber gleich wieder vergessen, so wichtig ist mir das wirklich nicht.
                  Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                  • #69
                    AW: Bergführeremblem

                    Zitat von Schadbär Beitrag anzeigen
                    Sorry, aber nehme die Programmiererbinde von den Augen, dann siehst du sie. Am Mt. Blanc, Matterhorn, im Wallis ... laufen die dich fast über den Haufen.
                    Und bei Ponte Brolla veanstalten sie Kletterkurse, fordern andere Leute zum Verlassen der Route auf und schubsen evtl. Disobedienten aus der Wand (bzw. die Platte runter). Außer man ist selbst mit Führer unterwegs dann machen die eigenen Führer den Spaghettis Knoten ins Seil.
                    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                    Da bei Manchen offenbar Bedarf besteht, sich als jemand Anderer auszugeben bzw. in Einzelfällen anscheinend kein Verständnis dafür herrscht, dass es in bestimmten Fällen nicht erlaubt ist, sich als xxxxx zu kennzeichnen, biete ich diesen Lösungsvorschlag an: Es ist nicht verboten, sich als Kasperl auszugeben oder sich als solcher anzuziehen - unabhängig davon, ob man einer ist oder nicht. Auch das Tragen einer Kasperlplakette ist jedem erlaubt.
                    Das hat das Zeug zum Posting des Jahres.

                    Noch was zur Sache: Wart ihr mal in Italien? Die Trainer des CAI haben Abzeichen, die vom Bergführeremblem erst nach mehrmaligem Hinsehen und auch nur aus max. 1 m Abstand zu unterscheiden sind.
                    Zuletzt geändert von Lampi; 19.08.2008, 09:26. Grund: .
                    Beste Grüße, Lamл[tm]
                    Touren && Kurse
                    Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
                    Hi-Lite Sardinien
                    Disc Laimer

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                    • #70
                      AW: Bergführeremblem

                      Zitat von Lampi Beitrag anzeigen
                      Das hat das Zeug zum Posting des Jahres.
                      Danke,danke, danke

                      LG Michael
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • #71
                        AW: Bergführeremblem

                        ... wie schon gesagt, Bergfuherergesetz ist landessache...


                        soweit ich gelesen habe, will einer eine jacke mit emblem kaufen...
                        da kann man ja leicht das emblem vorher abtrennen und die sache ist erledigt.
                        Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

                        asti, asti bandar ko bakaro!
                        Langsam, langsam fang den Affen!
                        Indisches Sprichwort

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                        • #72
                          AW: Bergführeremblem

                          Zitat von Slider Beitrag anzeigen
                          Link zum Nachlesen verfügbar?

                          Ciao
                          Slider
                          Vielleicht steht hier was drin, habs nur im TV gesehen. Dort kam eine Doku über schweizer Wetterforscher
                          __________________________________________________ __________________________________________________ __________________________________________________
                          Wenn du den Kopf bewahrst, ob rings die Massen ihn verlieren und sagen du bist schuld.
                          Wenn du dir vertraust, da alle an dir zweifeln und du ihr wanken mit Verständnis siehst.
                          Wenn du jede unerbittliche Minute mit 60 sinnvollen Sekunden füllst,
                          dann ist dein die Erde mit allem Guten und was noch mehr mein Sohn, du bist ein Mann.

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                          • #73
                            AW: Bergführeremblem

                            Hhm... hab auch eine Jacke mit dem Logo drauf , aber deshalb weil ich jenne Jacke ich sie mir beim Klettersteiggehen aufgerissen hab , hab so was gebraucht um die Schadstelle zu überdecken , das Logo hab ich irgendwann mal von meinen Bergkameraden , unteranderem auch Bergretter darunter , bekommen...
                            Du könntest ja auch ein Rotes Kreuz Logo tragen , oder ein Poizei Logo - strafbar sicherlich nicht.
                            Der Weg is das Ziel .

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: Bergführeremblem

                              Zitat von bergwerni Beitrag anzeigen
                              Du könntest ja auch ein Rotes Kreuz Logo tragen (...) strafbar sicherlich nicht.
                              DOCH! Man darf als Nichtrotkreuzmitarbeiter sich nicht als solcher kennzeichnen (mit dem offiziellen Logo)
                              I wanna live on solid rock - Mark Knopfler

                              Kommentar


                              • #75
                                AW: Bergführeremblem

                                Zitat von bergwerni Beitrag anzeigen
                                Hhm... hab auch eine Jacke mit dem Logo drauf , aber deshalb weil ich jenne Jacke ich sie mir beim Klettersteiggehen aufgerissen hab , hab so was gebraucht um die Schadstelle zu überdecken ,
                                Aha - so ein Pech, dass ausgerechnet nur ein Bergführerabzeichen als "Flicken" zu Hand war. Und wahrscheinlich ist die schadhafte Stelle rein zufällig auf der linken Brustseite



                                Zitat von bergwerni Beitrag anzeigen
                                Du könntest ja auch ein Rotes Kreuz Logo tragen , oder ein Poizei Logo - strafbar sicherlich nicht.
                                Ein "Poizei" - Logo darfst DU schon tragen, es würde Dir sogar blendend stehen
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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