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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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absetzbeträge als kletterlehrer

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  • absetzbeträge als kletterlehrer

    mich würde interessieren was an material man als kletterlehrer (sportklettern indoor und outdoor) in österreich absetzen kann ?

    ich denk jetzt mal an: PSA, exen, seil, outdoorausrüstung, (kletter) schuhe ?? fachliteratur... bis wohin gehts mit dem absetzen, wann gibts probleme ?

    ich nehme an das es bei bergführern etwas anders aussieht, ist natürlich auch interessant.

    w.

  • #2
    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
    absetzen
    Wenn du eine Steuernummer hast und deine Einnahmen versteuerst, kannst du alles was du zu der Tätigkeit benötigst, auch absetzen.

    Wie weit es geht, ist eine Frage DEINER Interpretation!
    Überleg dir immer einen triftigen Grund und schreib immer gleich alles auf die betr. Rechnung. Später fällt dir so schnell nicht das Richtige ein.
    Dazu gehört dann z.B. auch die Outdoorausrüstung, du hast ja unter dem Einstieg Bivakieren müssen, auch mit Kursteilnehmern.
    Oder auch das MTB, du kannst ja oft bis zum Einstieg fahren.
    Hau rein soviel geht!


    LGE
    take only pictures
    leave only tracks

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    • #3
      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

      die grundfrage: ist das echter job oder nebenbei und hobby?

      wenn das einkommen aus tätigkeit als kletterlehrer unter der geringfügigkeitsgrenze liegt (die wird jährlich neu festgesetzt, 08 waren es 349,01 pro monat - also: mal 12) wird das finanzamt das nicht als beruf anerkennen - daher auch keine betriebsausgaben von einem anderen einkommen abziehbar.
      sobald mehr als die ca 4000,-/jahr übrig bleibt, gilt ALLES, was direkt zur ausübung des jobs nötig ist, natürlich als betriebsmittel. also auch: hose schuh helm führerliteratur etc. - und natürlich sofort fahrtenbuch führen = kilometergeld an/abfahrten, zur zeit (seit juli?) 0,42 / km

      das ganze hat aber nur sinn, wenn das bruttoeinkommen ÜBER 10000,-/ jahr liegt, weil erst ab dann zahlt man steuer.

      es ist möglich, dass das finanzamt im nachhinein mit einer hosenrechnung zB probleme macht - im schlimmsten fall muss man dann halt steuer nachzahlen.

      bei büroraum ist es sehr schwierig inzwischen, wenn das büro in der eigenen wohnung / haus liegt. das müsste komplett abgetrennt sein und es darf kein bett drin sein etc. - bei telefonkosten geht ein "realistischer anteil" an der rechnung -

      DIE HAUPTFRAGEN aber sind: bist du selbständig oder angestellt?
      machst du das schon mit steuernummer oder hast du einen anderen job?

      bei gesamteinkommen um die zehn - bis fünfzehntausend ist das große problem (finanziell) NICHT das finanzamt, sondern die sozialversicherung. also: sobald eine steuernummer da ist, wird man an die SV gemeldet und die nimmt ca 25% des nettoeinkommens. - auch wenn bereits eine sozialversicherung besteht (etwa GKK aus einem job)!! man zahlt dann zwei mal sozialversicherung an zwei versicherungsträger! - für den teil aus dem job wie bisher - für den anteil aus dem klettern nochmal.

      mich hat die SV seit 2002 erwischt und das berechnungssystem der SVgew.Wirtschaft ist wirklich eine katastrophe - du kriegst die endabrechnung 3 jahre später und dann heißt es nachzahlen.
      usw...
      a.
      Zuletzt geändert von renoldna; 01.09.2008, 10:34.
      runter gehts oft schnell.

      Kommentar


      • #4
        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

        wenn du das hauptberuflich machst, gibt es noch ein weiteres detail: neben der einfachen ein/ausgabenrechung hast du noch inverstitionen, da kannst du auch "altbestand" einbringen, sofern dafür rechnungen vorliegen. übersteigt das eine gewisses summe, wird das über mehrere jahre aufgeteilt.

        was renoldna oben sagt ist echt der grösste jammer. ich habe mit ausgeaben und investitionen brav auf null für meine ersten drei selbständigen jahre (edv) hingewirtschaftet, die SVA rechnet aber jahreweise. meine rechnung sah so aus:
        - jahr1: -2x
        - jahr2: +/-0
        - jahr3: +2x
        macht für's finanzamt +/-0, aber für die versicherung +2x, also auftufung, nachzahlen.
        servus, andré
        http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

        Kommentar


        • #5
          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

          faustregel: so lange wie möglich ohne steuernummer.

          man muss sich zwar melden, wenn man brutto über die geringfügigkeitsgrenze kommt
          wenn man aber mit einnahmen minus betriebsausgaben unter den 4000,-/ jahr ist, gibt es nix zu strafen. weil man ja EH keine steuer und keine SV hätte zahlen müssen.

          wenn man zB 8000,- netto hat, ist zwar das finanzamt kein problem, die hätten eh nichts gekriegt - aber die SV darf davon nix erfahren!!

          ACHTUNG!!!!!!!!!!: sobald das einkommen ÜBER die "kleinunternehmerregelungsgrenze" kommt - also über gesamtumsatz = brutto 30000,- geht die abrechnung der umsatzsteuer los. das stellt sich oft erst spät im jahr heraus - und das macht papierkram, rechnen, 1/4jährliche zahlungen, verpflichtung zu ausstellung von korrekten rechnungen incl UST usw ......
          und dann bleibt in summe oft weniger über, als wenn man unter der grenze geblieben wäre. vor allem kriegt man nachträglich von den kunden nicht noch die UST nachbezahlt

          bei einkommen in nähe dieser grenzen (4000,- / 10000,- / 30000,-) ist es immer besser, irgendwie drunter zu kommen / bleiben - honorarnoten ins nächste jahr verschieben oder noch schnell was kaufen etc etc

          (das war jetzt wohl das wichtigste?)
          a
          runter gehts oft schnell.

          Kommentar


          • #6
            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

            Abziehen kannst Du sämtliche Ausgaben, die mit Deiner Einnahmenerzielung im Zusammenhang stehen bzw. zum Erhalt Deiner Einnahmenquelle dienen. Grenzen gibt es dort, wo die Interessen der private Lebensführung überwiegen.

            Praktisch heißt das, dass Kletterausrüstung (Seil, Gurt, Schuhe, Exen, ...) durchaus absetzbar sind. Wenn Du ehrlich bist , wirst Du einen gewissen Privatanteil ausscheiden. Funktionsshirts, Kletterhose etc. sind keine typische Berufskleidung und daher nicht abzugsfähig. Für das hier schon angesprochene Mountainbike ist schon viel Phantasie nötig, aber gut: Mehr, als dass es das Finanzamt wieder rausschmeißt, kann nicht passieren.

            Was hier auch schon angesprochen wurde, ist die "Hobby"-Frage: Sind die Einnahmen längerfristig (also über einige Jahre hinweg gesehen) insgesamt niedriger, als die Ausgaben, liegt keine Einkunftsquelle vor, die Ausgaben werden nicht anerkannt (und die Einnahmen sind nicht steuerpflichtig).
            Erzielst Du aber ein Einkommen aus der Tätigkeit, dann kannst Du unterscheiden: Wird die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt, kannst Du die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen (die Lohnsteuer führt der Arbeitgeber ab). Bist Du als Kletterlehrer selbständig, besteht Erklärungspflicht, wenn
            - Du es neben einer nichtselbständigen Tätigkeit machst und mehr als 730 Euro im Jahr Gewinn machst bzw.
            - Du es neben einer selbständigen/gewerblichen Tätigkeit machst und insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr Gewinn machst.
            Daneben ist freilich auch die Sozialversicherung zu beachten, aber das würde hier zu weit führen. Ich will ja auch die Steuerberater hier im Forum von etwas leben lassen.

            Kommentar


            • #7
              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
              wenn man zB 8000,- netto hat, ist zwar das finanzamt kein problem, die hätten eh nichts gekriegt - aber die SV darf davon nix erfahren!!
              Mit diesem Verheimlichen erfüllt man aber einen strafbaren Tatbestand.
              ACHTUNG!!!!!!!!!!: sobald das einkommen ÜBER die "kleinunternehmerregelungsgrenze" kommt
              Man kann aber auch von vornherein auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichten. Vorteil: bei Betriebsausgaben kann man sich die Vorsteuer zurückholen. Nachteil: gegenüber Endkunden wird die Leistung teurer, weil man USt in Rechnung stellt.
              bei einkommen in nähe dieser grenzen ... ist es immer besser, irgendwie drunter zu kommen / bleiben - honorarnoten ins nächste jahr verschieben ...
              Wenn die Finanz auf die Verschiebung draufkommt, nützt das Verschieben nix. Besser was kaufen, fördert ja auch die Wirtschaft, und geht's der Wirtschaft gut, ...

              Kommentar


              • #8
                AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                jaja. hast in allen 3 punkten recht. vor allem: mit der SV ist nicht zu spaßen.

                mit verschieben um ein jahr meinte ich allerdings:
                fällt eine leistung in den november oder dezember, kann ich die rechnung auch erst im jänner ausstellen (datieren)
                ist oft besser, als sich auf einen mehrjährigen durchrechnungszeitraum umstellten lassen

                über 30000,- umsatz allerdings macht wesentlich mehr arbeit - monatliche abrechnungen etc. - UND man wird teurer UND als dienstleister hat man ja garnix wo man vorsteuer rausholen kann.

                die kletterhose als betriebsausgabe ist vermtl. weniger problem ("dienstkleidung" ist gut geregelt mit vielen fallbeispielen) als das MTB. ob man das zum klettern braucht?

                a
                runter gehts oft schnell.

                Kommentar


                • #9
                  AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                  Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                  Mit diesem Verheimlichen erfüllt man aber einen strafbaren Tatbestand.
                  Und ich überlege immer, ob das Klettern selbst bei mir steuerlich absetzbar ist - nur so kann ich die restliche Zeit mit Arbeiten und Steuernverdienen verbringen.
                  Aber ich glaube, die Finanz sieht das nicht ganz so....

                  lg Josef

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                    mit verschieben um ein jahr meinte ich allerdings:
                    fällt eine leistung in den november oder dezember, kann ich die rechnung auch erst im jänner ausstellen (datieren)
                    Datum der rechnungsausstellung ist nicht relevant, bei Einnahmen-Ausgabenrechner kommt es auf den Zeitpunkt des Zuflusses an.

                    Zum Kilometergeld: neben den 0,42 können noch für jede mitbeförderte Person € 0,05 geltend gemacht werden.

                    Was die wenigsten wissen: Es gibt auch Km Geld fürs Fahrrad: für die ersten 5 Km € 0,24, ab dem 6.Km € 0,47 (Für mitbeförderte Personen nichts )
                    Voraussetzung ist, dass das Fahrrad überwiegend privat genutzt wird und es zu keiner unvertretbaren Abweichung gegenüber den tatsächlichen Kosten kommt

                    Interessanterweise gelten diese Sätze nicht nur fürs Fahrrad, sondern auch für Zu Fuß. Es erhebt sich nun die Frage, ob ein Bergführer bei einer geführten Tour für die zu Fuß zurückgelegte Strecke Km Geld verechnen darf. Vielleicht sollte man mit dieser Frage einmal den Instanzenzug und VwGH beschäftigen.
                    Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 01.09.2008, 12:29.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                      Jetzt geht's zwar schon sehr ins Detail, aber die wichtigsten Infos sind eh schon gesagt.
                      Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                      Was die wenigsten wissen: Es gibt auch Km Geld fürs Fahrrad: für die ersten 5 Km € 0,24, ab dem 6.Km € 0,47 (Für mitbeförderte Personen nichts )
                      Das sehen die EStR (Rz 1527) neuerdings enger:
                      Zitat von BMF
                      Es bestehen keine Bedenken, wenn zur Schätzung der Kosten aus der betrieblichen Nutzung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrades (keine überwiegende betriebliche Nutzung) jene Kilometersätze herangezogen werden, die die Reisegebührenvorschrift 1955 für eine Fahrradnutzung für die ersten fünf Kilometer vorsieht. Es sind dies 0,24 Euro pro Kilometer. Die Schätzung durch Ansatz dieser Kilometergelder ist mit 480 Euro im (vollen) Wirtschaftsjahr begrenzt. Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,24 Euro pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von 2.000 Kilometern.
                      Der UFS hat da auch schon einschränkend judiziert (25.4.2005, RV/0443-G/04), aber Du hast eh geschrieben: "und es zu keiner unvertretbaren Abweichung gegenüber den tatsächlichen Kosten kommt."
                      Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                      Interessanterweise gelten diese Sätze nicht nur fürs Fahrrad, sondern auch für Zu Fuß. Es erhebt sich nun die Frage, ob ein Bergführer bei einer geführten Tour für die zu Fuß zurückgelegte Strecke Km Geld verechnen darf. Vielleicht sollte man mit dieser Frage einmal den Instanzenzug und VwGH beschäftigen.
                      Da es beim Fahrrad doch nicht so großzügig geht, wie es aussieht, schätze ich auch die Chancen beim Fuß-Kilometergeld gering ein. Analog zu den Ausführungen beim Fahrrad müssten die Fuß-km-Geld-Kosten mit den Anschaffungskosten der im Privatvermögen befindlichen Bergschuhe (+Socken ) begrenzt sein, schließlich ist jedes km-Geld nur ein Pauschalersatz der tatsächlichen Aufwendungen.
                      Interessant wäre noch, wo bei Schuhen die Luxusgrenze liegt.
                      Zitat von derspeicher
                      Und ich überlege immer, ob das Klettern selbst bei mir steuerlich absetzbar ist - nur so kann ich die restliche Zeit mit Arbeiten und Steuernverdienen verbringen.
                      Aber ich glaube, die Finanz sieht das nicht ganz so....
                      Da könntest Du recht haben , aber die Krankenkassa zahlt Dir eventuell die Entzugstherapie.
                      Zuletzt geändert von Steinbock; 01.09.2008, 13:04.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                        fahrrad:
                        praxis: diese betriebsausgaben kilometergeld werden NICHT generell akzeptiert. sind bei einem guten bekannten unlängst trotz unterstützung durch steuerberater bei einer steuerprüfung rausgeflogen. es ging um die tägliche strecke purkersdorf - simmering - retour
                        was natürlich skurril ist: wäre er alles mit dem auto gefahren, hätten sie die damals 0,35 / km vermutlich anerkannt!

                        "unvertretbare Abweichung gegenüber den tatsächlichen Kosten": es wurde argumentiert, er hätte eine jahresnetzkarte für die wiener linien nehmen können

                        wenn man allerdings irgendwo am land wohnt wo keine öffis fahren, müssen sie die fahrtkosten fahrrad akzeptieren.

                        a
                        Zuletzt geändert von renoldna; 01.09.2008, 13:37.
                        runter gehts oft schnell.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                          Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                          Das sehen die EStR (Rz 1527) neuerdings engerer UFS hat da auch schon einschränkend judiziert (25.4.2005, RV/0443-G/04),
                          Jetzt schwappt es allmählich ins Steuerrecht über: Aber das Kilometergeld ist ohnehin nur eine zulässige Schätzung, wenn jemand wirklich mehr als die 2000 km fährt, kann er wahrscheinlich ohnehin mehr als € 480,-- an echten Kosten nachweisen.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                            Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                            Da es beim Fahrrad doch nicht so großzügig geht, wie es aussieht, schätze ich auch die Chancen beim Fuß-Kilometergeld gering ein. Analog zu den Ausführungen beim Fahrrad müssten die Fuß-km-Geld-Kosten mit den Anschaffungskosten der im Privatvermögen befindlichen Bergschuhe (+Socken ) begrenzt sein, schließlich ist jedes km-Geld nur ein Pauschalersatz der tatsächlichen Aufwendungen.
                            Wie sieht es mit Blasenpflaster, Meniskusoperationen ect aus ? Das wäre ja eigentlich Instandhaltung (oder nur als Sanierung mit 10% AfA, oder gar als Herstellungskosten auf Lebensdauer?)

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                              dank euch für die vielen beiträge ! was ich hier gelesen hab ist kompetenter und praxisbezogener als die tipps einiger steuerberater bei denen ich war.

                              Mehr, als dass es das Finanzamt wieder rausschmeißt, kann nicht passieren.
                              ausser ich versuch genau unter einer grenze zu bleiben. dann kann eine rausgeschmissene rechnung eine SV nachzahlung für ein jahr bedeuten. dh bei mir muss alles wasserdicht sein.
                              ich muss dieses jahr noch ein bisschen gewinn loswerden (nein nicht verschenken !) geschäftsreise nach arco oder sowas.


                              im moment siehts so aus, ich arbeite seit einigen jahren selbstständig als fotograf, und fange gerade freiberuflich als kletterlehrer an.
                              es gibt auch schon einnahmen (von mir ausgestellte rechnungen) für die ich kletterausrüstung benötigt habe. zb eine kletter fotostrecke (im aktuellen sportmagazin). das geht sich ganz gut aus, das es nicht als hobby gilt.

                              und privat bouldere ich nur, dazu brauche ich kein seil etc. :-)

                              w.

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