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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

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  • #31
    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
    Wenn dort eine StVO-konforme Parkverbotstafel steht, aus der hervorgeht, dass es für den ganzen Gössgraben gilt, dann würde ich die "Strafe" zahlen, sonst nicht.


    Was mir neu einfällt: Wie kommt der Anwalt eigentlich an die Namen und Adressen der Fahrzeughalter? Es haben nicht einmal die Versicherungen Zugriff auf die Daten der Kunden anderer Versicherungen. Öffentlich verfügbar ist nur die Zuordnung Kennzeichen-Versicherer
    Es geht eben nicht um ein Parkverbot nach der StVO, sondern um die Störung des Besitzes. Das Klagebegehren einer Besitzstörunsklage ist auf Feststellung der Störung, Wiederherstellung des vorigen Zustandes und Unterlassung künftiger Störungen gerichtet.
    Im Rahmen einer kostenpflichtigen Behördenanfrage kann man den Zulassungsbesitzer ausforschen.

    Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
    Ich bin natürlich voller Bewunderung für eure juristischen Kenntnisse,
    aber in Österreich ist NICHTS rechtfreier Raum,
    dafür sorgen die Juristen schon.
    Für die Gesetzes- und Verordnungsflut sorgt der Gesetzgeber, nicht die Juristen, die haben sich dann damit aber zu beschäftigen.
    Weinviertelradler

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    • #32
      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

      Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
      Also, ich habs mir ang'schaut am Sa. im Gößgraben.

      Es waren KEINE Behinderungen oder Blödparker zu sehen. Jene Fahrzeuge die fotografiert wurden waren am Straßenrand längs der Fahrrichtung abgestellt. Im harten Schnee, keine Spur von Verwüstung der Wiese, Behinderung oder so...

      Am Samstag waren einfach mehr Fahrzeuge im Gößgraben, als es Parkplätze gibt.

      Und das mit der Ansage, wer früher kommt erwischt einen Parkplatz ist auch Blödsinn. Ich hab um 11:45 noch einen bekommen.
      da sind die ersten schon wieder daheim gewesen (Mittagessen bei der "Mama")

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      • #33
        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

        Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
        Also, ich habs mir ang'schaut am Sa. im Gößgraben.

        Es waren KEINE Behinderungen oder Blödparker zu sehen. Jene Fahrzeuge die fotografiert wurden waren am Straßenrand längs der Fahrrichtung abgestellt. Im harten Schnee, keine Spur von Verwüstung der Wiese, Behinderung oder so...
        ...aber eben entgegen des Halteverbotes - und das genügt. Oder kann etwa bei Dir in der Wohnung auch jeder x-Beliebige tun was er will, solange er nix kaputt macht???

        Ich trau mich wetten, die haben in dem Gößgraben schon genug mitgemacht und wenn sich die "naturliebhaber" weiterhin so undiszipliniert verhalten, wird - wie bereits erwähnt - irgendwann der Schranken fallen und anschließend das kollektive Wehklagen ausbrechen. Auch der Schuldige Böse wird schnell gefunden sein: Der Grundeigentümer.

        Ich halte auch nix von neo-feudalen Großgrundkaisern - dennoch sollte man beim Prinzip "Ursache - Wirkung" nicht auf beiden Augen blind sein.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #34
          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

          man wird sich doch wohl noch nach ein paar regeln halten können oder!?
          Canyoningtouren und Infos.. http://canyoning.levitation.at
          Seilarbeiten.. http://professional.levitation.at

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          • #35
            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

            "Besitzstörung", wenn ich das Wort schon höre...

            Der fühlt sich doch gar nicht in seinem Besitz gestört, sonst würde er in der Wiese ein paar Tafeln aufstellen, wo er auf die Folgen des Parkens in der Wiese hinweist! Kaum jemand würde dann mehr in der Wiese parken. So aber freut sich der Besitzer über jeden, der in die Falle tappt und in seiner Wiese parkt, um anschließend abzocken zu können. So ist das, liebe Leut, reine Abzocke und nix anderes!

            Übrigens:
            Wer von Euch hat noch nie arglos am Straßenrand in einer Wiese geparkt?
            Zuletzt geändert von Bergfritz; 21.01.2009, 18:46.
            Grüße
            Fritz

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            • #36
              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

              Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
              "Wiese ein paar Tafeln aufstellen,
              ?
              muss ma des wirklich, oder darf man auf die intelligenz der anderen nicht mehr hoffen. überall brauchts tafeln und schilder und verbot- oder gebotstafeln. im radio sagens im herbst achtung laub auf der strasse : geschwindigkeit reduzieren. der andere braucht a tafel, dass er sich nicht auf an fremden grund mit seiner kraxn hinstellt. weit hammas bracht. an computer hamma, aber die einfachsten aufgaben könn ma nicht mehr lösen. des is keine abzocke, gscheiterl, des is selbstverteidigung.

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              • #37
                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                Zitat von Bergfritz Beitrag anzeigen
                "Besitzstörung", wenn ich das Wort schon höre...

                Der fühlt sich doch gar nicht in seinem Besitz gestört, sonst würde er in der Wiese ein paar Tafeln aufstellen, wo er auf die Folgen des Parkens in der Wiese hinweist! Kaum jemand würde dann mehr in der Wiese parken. So aber freut sich der Besitzer über jeden, der in die Falle tappt und in seiner Wiese parkt, um anschließend abzocken zu können. So ist das, liebe Leut, reine Abzocke und nix anderes!

                Übrigens:
                Wer von Euch hat noch nie arglos am Straßenrand in einer Wiese geparkt?
                Ich kann es nur wiederholen: Bei der "Verwarnung" durch den Rechtsanwalt sowie bei einer Besitzstörungsklage bekommt der Grundbesitzer keinen Cent!
                Also kann man hier den Vorwurf der Abzocke nicht gelten lassen. Ich mag MM auch nicht besonders bzw. sine Förster, aber es ist nun mal eine Tatsache. Es gibt in diesem Fall einen m. M. nach recht eindeutige Rechtslage.

                lG Andi
                Zuletzt geändert von AndiR.; 21.01.2009, 19:27.
                Alle meine Touren auf meiner Homepage unter
                [url]http://www.riesner.at[/url]

                Nachts ist es kälter als draussen!

                [URL="http://www.gipfeltreffen.at/member.php?u=46044"]Das Leben geht weiter![/URL]

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                • #38
                  AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                  wenn eine tafel nicht reicht, dann müsst man halt alle 5m am strassenrand eine parkverbotstafel hinstellen!! habts ihr die briefe vom MM bekommen?? Es sind ja zwei grundbesitzer die davon betroffen sind. Es war früher so das man beim ersten mal eine verwarnung bekommen hat und beim zweiten mal wurde das erst dem anwalt übergeben...
                  Canyoningtouren und Infos.. http://canyoning.levitation.at
                  Seilarbeiten.. http://professional.levitation.at

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                  • #39
                    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                    Diese Straße wurde sicher mit öffentlichen Mitteln finanziert, es gilt hier, wie die Hinweistafel am Beginn des Grabens zeigt, die STVO. Es ist sind nur direkt auf den Parkplätzen die Hinweise "Privatgrund" zu sehen.
                    Logisch gesehen, müsste hier nach der STVO abgestraft werden. Die Besitzstörungsklagen sind eine hinterlistige Schikane ohne Vorwarnung, um den Tourengehern den Gößgraben zu verleiden.

                    Zusätzlich ist dzt. die Forsstrasse vom ersten Parkplatz zur Linsalm wiederum perfekt in Schlangenlinien gestreut wie dieser Thread hier zeigt.

                    Zitat von schlumpf Beitrag anzeigen
                    Es war früher so das man beim ersten mal eine verwarnung bekommen hat und beim zweiten mal wurde das erst dem anwalt übergeben...
                    Mit dieser Vorgangsweise würde es sicher keine Unmutsäußerungen geben.
                    Zuletzt geändert von Spirit; 21.01.2009, 19:39.

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                    • #40
                      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                      Als Schitourengeher - Urgestein muss ich auch meinen Senf dazugeben

                      in den 60 - 70 Jahren hat es noch (fast) keine Literatur mit Schitourenvorschläge gegeben man hat bei Bergtouren vom Gipfel aus die Gegend studiert und überlegt wo eventuell die nächste Tour möglich wäre ?

                      Man hat mit den Einheimischen Kontakt auf genommen und dabei wertvolle Informationen oder gar Hilfe erhalten - und wie oft haben wir aber auch umgedreht weil wir falsch waren - aber wenn es geklappt hat -
                      Dann haben wir die ERSTE Spur hinuntergezogen

                      Die Zeiten haben sich geändert - die Zahl der Tourengeher steigt und steigt und ein Ende ist nicht absehbar
                      - die "Schwarzen Schafe" unter ihnen die glauben überall parken zu dürfen - haben die Grundbesitzer so verärgert - das diese nur mehr auf Ihre Rechte bestehen und nur mehr anzeigen - alles Andere ist unnötiger Aufwand / Ärger


                      Nebenbei gesagt - auf den eisigen Aufstiegsspuren und den "Abfahrtspisten " der bekannten Tourenziele - machts auch keinen Spaß mehr -
                      es gibt auch dort doch kaum noch echten Bruchharsch

                      @ Spirit - die STVO wird bald auch für die Schitouren gültigkeit erhalten
                      Zuletzt geändert von Egon; 22.01.2009, 10:34.
                      Lg.Egon

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                      • #41
                        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                        straße ist gemeindestrasse - hier gilt stvo.

                        aber: wo genau die gemeindestrasse seitlich ihre grenzen hat, ist wieder eine andere geschichte. jedenfalls ist im gössgraben davon auszugehen, dass nur die fahrbahn selbst und uu re u li ein schmaler streifen öffentliches gut ist.

                        die parkplätze sind privatgrund (zumindest laut gis).

                        also:
                        entweder am ausgewiesenen parkplatz abstellen.
                        oder gegen stvo verstossen (auf fahrbahn oder teilen davon stehen; straße zu schmal)
                        oder besitzstörung. dazu wurde eh schon alles gesagt.

                        ist halt so. wer am wochenende unbedingt zwischen 9 und 12 weggehn will , sollt halt woanders hinfahren. im bundesland steiermark gibts ja angeblich auch noch andere berge als wüdföd, dodeltoa, groskogl und grobnaspitz
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #42
                          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                          Zitat von carver20 Beitrag anzeigen
                          Wo das Grundstück anfängt und somit das Bankett aufhört, erklärt sicher dann gegnerische Anwalt.
                          Der gegnerische Anwalt ist genau der, dem ich am wenigsten glauben würde.

                          Ich denke Du wärst auch nicht begeistert, wenn Du ein Grundstück besäßest, welches ständig von Autos verstellt wird.
                          Wenn mir der halbe Berg gehören würde, wär mir herzlich wurscht, ob ein paar Autos am Straßenrand parken. Wenn MM solche Probleme damit hat, dann kann er gern mit mir tauschen. Ich überlasse ihm gern meine 35m²-Gemeindewohnung. In der parken nie fremde Autos.

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                          • #43
                            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                            Mit der Besitzstörungsklage ist es ganz einfach :-)
                            - der Anwalt hat ein Foto mit Datum, Uhrzeit , Autonummer mit dem DEIN "Parkplatz" genau lokalisierbar ist
                            Du brauchst "nur" zu beweisen , das Du bzw das dein Auto das nicht ist

                            - kannst Du das nicht - dann zahle oder lass es auf eine Klage ankommen -
                            der Anwalt freut sich in jedem Falle
                            Lg.Egon

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                            • #44
                              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                              Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                              Wenn mir der halbe Berg gehören würde, wär mir herzlich wurscht, ob ein paar Autos am Straßenrand parken. Wenn MM solche Probleme damit hat, dann kann er gern mit mir tauschen. Ich überlasse ihm gern meine 35m²-Gemeindewohnung. In der parken nie fremde Autos.

                              Ich sehe die ganze Problematik immer von beiden Seiten:

                              Erstens parke ich auch öfters im Grenzbereich - versuche aber mitzudenken, ob ich dabei im Weg stehe oder nicht

                              Zweitens kenne ich nur zu gut die Probleme der Grundeigentümer:

                              Ein Beispiel: Ich besitze eine Lagerhalle, die recht praktisch am Ortsrand liegt. Davor (auf meinem Grund - und garantiert von niemanden subventioniert ..) habe ich Parkplätze und Abstellflächen geschaffen.
                              Dort bleiben viele Autos stehen und die Besucher gehen in der Gegend spazieren. Überhaupt kein Problem für mich, solange..

                              .. die ersten Besucher die Autos vor den Toren abstellen, weil dort der Schnee geräumt ist..

                              .. Besucher ihre Autos reinigen, alles rausschmeissen, was sie nicht mehr benötigen, die Windeln der Kleinkinder in Geräten von mir deponieren, weil sie beim Heimfahren doch nur Gestank verbreiten würden..

                              .. Naturfreunde dort Silvester feiern, weil die Raketen sooooo schön fliegen (und liegen bleiben)

                              ... Leute dort Sachen vergessen, die sie nicht mehr benötigen - einmal habe ich eine ganze Sitzgarnitur vorgefunden, Müllsäcke kann ich sicher gar nicht mehr zählen

                              ... einmal habe ich eine Mutter zur Rede gestellt - ihr Sohn ist mit einem kleinen Motorrad für Kinder auf meinen Arreal im Kreis gefahren - es hat viel Spass gemacht - er hat sich mit Sachen von mir Hindernisse gebaut und ist darüber gesprungen und am schönsten war es, wenn die Räder sich tief ins Erdmaterial reinwühlen konnten und der Dreck so richtig weit geflogen ist.
                              Die Mutter hat das lustig empfunden, daheim kann sich der Kleine leider nicht so gut austollen, der Garten ist halt nicht gross genug

                              ... das Hinterlassen von menschlichen Abfällen aller Art - dabei sind u.a. Binden und Klopapier (natürlich mit dessen Verwendungsgrund) , Präservative in allen Füllstadien -SO JETZT IST ES ABER GENUG - du weißt was ich meine ???

                              ICH räume dann den Dreck weg, ICH zahle die Entsorgung für die vorgefundenen Fundstücke (Autobatterien sind auch recht beliebt ), MIR fliegen beim Rasenmähen die Verhüterli um die Ohren...

                              Deswegen verstehe ich VIELE böse Grundeigentümer sehr gut.
                              Wenn sich die Leute normal verhalten, ist es für alle kein Problem. Ein paar Besucher sind aber leider normaler, und diese verärgern dann den Eigentümer. Und wenn dieser sich dann wehrt, versteht das keiner..

                              lg Josef

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                              • #45
                                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                                Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                                ...kann er gern mit mir tauschen. Ich überlasse ihm gern meine 35m²-Gemeindewohnung. In der parken nie fremde Autos.
                                Der Vergleich hinkt nicht nur flächenmäßig, denn Deine Wohnug ist ja versperrt! Häng doch mal ein paar Wochen Deine Wohnungstür aus und erzähle uns dann, welche "Veränderungen" es gab - auch wenn keine Autos dabei sein werden, könnte das dennoch recht amüsant werden
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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