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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

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137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

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  • 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    Hallo,

    wir sind letztes We vom Gössgraben auf den Stadlstein. Leider waren wir schon etwas spät dran, deswegen war der Parkplatz schon voll und ich habe mich neben der Straße in die Wiese gestellt (Ich war übrigens nicht der Einzige). Ich habe weit und breit kein Parkverbotsschild gesehen, trotzdem habe ich diese Woche einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen mit einer Strafe von 137 Euro.
    Mittlerweile weiß ich daß im ganzen Gössgraben Parkverbot neben den Straßen ist. Trotzdem finde ich 137Euro eine Abzocke!!
    Ich hoffe, dass durch diese Warnung einige von euch ein bisschen Geld sparen können.
    Gruß
    Daniel

  • #2
    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

    So wie du es schilderst, geht es vermutlich nicht um "falsches Parken", sondern um Besitzstörung.
    Trotzdem herzlichen Dank für den Hinweis!
    LG
    Heinrich

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    • #3
      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

      Zitat von free_biker Beitrag anzeigen
      Ich habe weit und breit kein Parkverbotsschild gesehen, trotzdem habe ich diese Woche einen Brief vom Rechtsanwalt bekommen mit einer Strafe von 137 Euro.
      Mittlerweile weiß ich daß im ganzen Gössgraben Parkverbot neben den Straßen ist. Trotzdem finde ich 137Euro eine Abzocke!!
      Wie schon erwähnt hast du im rechtlichen Sinne nicht "geparkt" sondern mit deiner Karosse ganz einfach eine Besitzstörung begangen. Da finde ich € 137 als Friedensangebot eher mittelmäßig.
      Übrigens brauchts keinerlei Schilder (auch keine Parkverbotsschilder - die beziehen sich wenn überhaupt nur auf die Straße, und nicht auf die Wiese) damit Parken auf fremden Grundstücken (erst recht auf Wiesen) verboten ist...
      lampi
      ________________________________________
      Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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      • #4
        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

        Wundert mich nicht,wenn Du Dich ( und die anderen )in die Wiese stellst, wenn das jeder macht, der keinen Parkplatz findet, würde so manche Wiese keine Wiese mehr sein.Natur erleben fängt schon bei solchen " Kleinigkeiten " an.

        Kommentar


        • #5
          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

          Die 137 Euro sind wahrscheinlich die Kosten des Rechtsanwaltes für den Aufwand Dir diesen Brief zu schreiben daß Du das Parken dor in der Wiese zu unterlassen hast. Wahrscheinlich steht da auch drinn daß bei Nichtbeachtung und wenn Du nicht zahlst eine Besitzstörungsklage droht - und das ist sicher teurer.
          Diese 137 Euro sind keine Strafe im eigentlichen Sinn.

          lG Andi
          Alle meine Touren auf meiner Homepage unter
          [url]http://www.riesner.at[/url]

          Nachts ist es kälter als draussen!

          [URL="http://www.gipfeltreffen.at/member.php?u=46044"]Das Leben geht weiter![/URL]

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          • #6
            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

            Aha, sowas hatten wir doch schon mal! Allerdings beim Bodenbauer...

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            • #7
              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

              Gestern habens dort auch wieder fleissig fotografiert und dokumentiert, bei geschätzten 20 Autos die nicht korrekt am Parkplatz abstellt waren, wirds wieder ein einträgliches Geschäft für den Grundeigentümer.
              Zuletzt geändert von Spirit; 18.01.2009, 10:15.

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              • #8
                AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                Gestern habens dort auch wieder fleissig fotografiert und dokumentiert, bei geschätzten 20 Autos die nicht korrekt am Parkplatz abstellt waren, wirds wieder ein einträgliches Geschäft für den Grundeigentümer.
                Soweit ich weiß bekommt der Grundeigentümer bei einer Besitzstörungdklage gar nichts! Der Betrag den der Beklagte zu zahlen hat setzt sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen! Ärgerlich ist es natürlich trotzdem... nicht nur für die Falschparker.

                lG Andi
                Alle meine Touren auf meiner Homepage unter
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                Nachts ist es kälter als draussen!

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                • #9
                  AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                  Das werden wohl die "reinen" Anwaltskosten sein.

                  Aber der Anwalt kann ja dem Grundbesitzer anderen Geschäftsfällen "entgegenkommen" ....



                  wir sind ja schliesslich in Österreich.

                  christoph

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                  • #10
                    AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                    Ich muß sagen daß ich nicht einfach in der Wiese gestanden sondern parallel neben der Straße, sodaß die Straße frei war. Der Boden war gefroren sodaß ich keinerlei Schäden anrichten konnte.
                    Dieses Spielchen mit den Anzeigen passiert anscheinend jedes We und ist ein riesen Geschäft für den Rechtsanwalt. Ich denke daß sie auch kein wirkliches Problem mit dem falsch Parken haben, denn es könnte einfach angestellt werden indem man mehrere "Halten und Parken verboten" Schilder installiert. Ich habe kein einziges Schild registriert. Diese Parkverbot wird nur einmal bei der großen Parplatzübersichtstafel, bei der Einfahrt in den Gössgraben erwähnt. Dort wird es aber leicht übersehen.

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                    • #11
                      AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                      Wollte noch nachfragen ob von euch auch schon jemand bezahlt hat und obe die Strafe auch so hoch war.

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                      • #12
                        AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                        Das ist richtig: Die Kosten bei einer Besitzstörungsklage setzen sich nur aus den Gerichtskosten (Pauschalbetrag) und den Anwaltskosten zusammen.

                        Das Klagebegehren bei einer Besitzstörungsklage lautet:
                        "1. Der Beklagte hat dadurch, dass er ..... den ruhigen Besitz des Klägers gestört. 2. Der Beklagte ist schuldig, derartige Handlungen wie in Punkt 1. beschrieben, zu unterlassen.
                        3. Der Beklagte ist schuldig die Kosten des Verfahrens zu ersetzen."

                        Der gestörte Besitzer erhält also keinen Geldbetrag. Aufgrund der Entscheidung des Gerichtes kann er aber bei Wiederholung der Besitzstörung durch denselben Störer Exekution führen. Dadurch würde es dann zu einer Geldbuße kommen, die dem Gestörten zukommt.

                        Im Falle eines Besitzstörungsverfahrens muss man mindestens mit ca. EUR 250,00 rechnen (natürlich vorausgesetzt, dass der Anspruch zu Recht besteht)

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                        • #13
                          AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                          Wenn die Eigentümer statt einer Besitzstörungsklage ihre Wiese im Winter "vermieten" würden (sprich einen kleinen Obulus fürs Parken verlangen), hätten alles was davon (ausser unseren "Freund und Helfern")

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                            Zitat von tominlab Beitrag anzeigen
                            Wenn die Eigentümer statt einer Besitzstörungsklage ihre Wiese im Winter "vermieten" würden (sprich einen kleinen Obulus fürs Parken verlangen), hätten alles was davon (ausser unseren "Freund und Helfern")
                            Der Gößgraben ist großteils MM-Reich. Der läßt sich nicht herab, dem gemeinen Volk den Zugang zu erleichtern.
                            Andererseits: Die Kapazität ist beschränkt; mehr Parkplätze bedeuten mehr Besucher, so lange, bis auch da nichts mehr frei ist, was wieder zur Forderung nach mehr Parkplätzen führt, usw......
                            Da hätt ja der Rogner gleich seine Schischaukel nach Eisenerz bauen können.
                            Brauchst eh nur do auffi

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                            • #15
                              AW: 137 Euro für falsches Parken im Gössgraben!?

                              Zitat von free_biker Beitrag anzeigen
                              Ich habe kein einziges Schild registriert. Diese Parkverbot wird nur einmal bei der großen Parplatzübersichtstafel, bei der Einfahrt in den Gössgraben erwähnt. Dort wird es aber leicht übersehen.
                              Wenn dort eine StVO-konforme Parkverbotstafel steht, aus der hervorgeht, dass es für den ganzen Gössgraben gilt, dann würde ich die "Strafe" zahlen, sonst nicht.

                              Im übrigen siehe den anderen Thread:
                              Zitat von maxrax Beitrag anzeigen
                              Aha, sowas hatten wir doch schon mal! Allerdings beim Bodenbauer...
                              Was mir neu einfällt: Wie kommt der Anwalt eigentlich an die Namen und Adressen der Fahrzeughalter? Es haben nicht einmal die Versicherungen Zugriff auf die Daten der Kunden anderer Versicherungen. Öffentlich verfügbar ist nur die Zuordnung Kennzeichen-Versicherer (hier). Also mir drängt sich in beiden Fällen (Bodenbauer und Gössgraben) der Verdacht auf eine massive und notorische Datenschutzverletzung auf.

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