Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Massensport Skitourengehen?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #91
    AW: Massensport Skitourengehen?

    Skitourengehen ist, wie z.B. auch das Klettern, eine typische Freizeitbeschäftigung einer Wohlstandsgesellschaft, welche früher Adeligen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten war. Wenns uns nicht mehr so gut geht und die Werbesprüche verstummen, regelt sich das von selbst. Dann werden auch einige Skigebiete und Kletterhallen zusperren müssen. Übrig bleiben jene Charaktere, die völlig von alleine draufgekommen sind, was ihnen die Natur gibt und sich dort auch entsprechend verhalten. Das sind auch jene, die sich normalerweise nicht dauernd den Kopf über Dynafit, Fritschi, Mammut, The Northface, Coll-tex, BD, Pieps und Ortovox zerbrechen (Hurra, ich hab ...) und ihren Sport wissenschaftlich aufbereiten. Dann werden auch die Mitgliederzahlen des AV wieder nach unten rasseln und die Gastronomen werden die Tourengeher wieder zu schätzen wissen.

    Kommentar


    • #92
      AW: Massensport Skitourengehen?

      Zitat von ReinholdB Beitrag anzeigen
      Skitourengehen ist, wie z.B. auch das Klettern, eine typische Freizeitbeschäftigung einer Wohlstandsgesellschaft, welche früher Adeligen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten war.
      Meine Eltern (1925 und 1929 geborene Arbeiterkinder) und deren Freunde sind - zum Teil an den Endstellen der Wiener Straßenbahnen beginnende - Skitouren gegangen, weil sie kein Geld für andere "elitäre" Freizeitbeschäftigungen hatten oder es einfach keine mechanischen Aufstiegshilfen gab. Der wahre Luxus sind moderne Skigebiete und das dort herrschende Lift- und Pistenangebot.
      Weinviertelradler

      Kommentar


      • #93
        AW: Massensport Skitourengehen?

        zitate firngleiter
        "Meine Eltern (1925 und 1929 geborene Arbeiterkinder) und deren Freunde sind - zum Teil an den Endstellen der Wiener Straßenbahnen beginnende - Skitouren gegangen,"

        und reinholdB
        "Skitourengehen ist, wie z.B. auch das Klettern, eine typische Freizeitbeschäftigung einer Wohlstandsgesellschaft, welche früher Adeligen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten war."
        ------------

        ich seh da keinen widerspruch. der heutige bergsport kommt zweifellos aus dem adel - hier wohl von der jagd (gamsjagd) und unter den erstbesteigern im 19.jhdt. findet sich etwa ein erzherzog johann, soll ein damals noch von habsburg gewesen sein (hochwildstelle)
        die bauern gingen bis zur alm. das städtische proletariat konnte sich schon die anreise nicht leisten.

        meine großmutter ist in den 20er jahren auf der damals moderoute (die war sicher überlaufen !!!) mit schi aus dem helenental aufs eiserne tor - die war im magistrat wien eine kleine beamte - also: erster schritt richtung bürgertum - die schitouren waren nach meiner einschätzung prestige = man macht, was "die besseren" machen. (anreise: badner bahn oder südbahn)

        ein großer schub richtung freizeitsport kam aber dann AUCH aus ideologischen gründen - in den 30ern ging es schon SEHR um "ertüchtigung" und volkssport = breitensport - der schulschikurs meines vaters (36 oder 37) sah so aus:
        die klasse ging mit gepäck und schi auf den feuerkogel (nix seilbahn) - und die waren 6 tage oben - haben die ganze verpflegung raufgetragen, haben selber gekocht etc. - und die sind oben touren gegangen. (sowas müsste man heut mal mit einer 6.gym versuchen )
        diese ertüchtigung gabs links wie rechts, siehe arbeitersportvereine etc.

        ich glaub, es ist nicht sinnvoll, diese zwei zugänge gegeneinander auszuspielen - wie sich auch mit hilfe eines historischen rückblickes die situation HEUTE nicht erklären kann. das modell der "gesellschaftsschichten" ist nicht mehr so eindeutig anwendbar und teilweise obsolet, ein "schichtspezifisches verhalten" kaum mehr eindeutig zu definieren.

        wenn ich denk, wie viel zB eine anreise von wien aufs stuhleck kostet (rechnet man die wirklichen kosten incl. autoanschaffung etc.), gibt es heute schon mehr als genug leute, die sich das NICHT 4x im monat leisten können.
        wenn heute so viele leute so gut schifahren können, dass sie sich ins gelände wagen, hängt das sicher mit dem wohlstand seit den 70ern zusammen.
        a
        Zuletzt geändert von renoldna; 11.02.2009, 13:08.
        runter gehts oft schnell.

        Kommentar


        • #94
          AW: Massensport Skitourengehen?

          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
          der heutige bergsport kommt zweifellos aus dem adel ...
          Sicher nicht!
          Schon lange bevor irgendwelche Adeligen die Gebrigsjagd entdeckt haben, waren die Berge Wirtschafts- und zum Teil Lebensraum für viele durchwegs nicht begüterte Menschen - für die z.B. der Ötzi ein prominent gewordenes Beispiel ist. Die sind damals zwar in der Regel nirgendwo hinauf gegangen, so lange das nicht notwendig war, aber ich trau mich wetten, dass so manche Erstbesteigung in unseren Breiten schon lange vor der "Offiziellen" stattgefunden hat - nur waren das damals halt wahrscheinlich irgendwelche neugierige Knechte oder Bergleute, das wird man wohl nie erfahren.

          Der klassische Alpinismus startete angeblich mit der Erstbesteigung des Mont Ventoux (1.912 m) am 23. April 1336 durch Francesco Petrarca - und der war Dichter und Geschichtsschreiber, kein Adleiger. Der hatte den Vorteil, diese Tat aufschreiben zu können, aber ich trau mich wetten, es wurden schon zuvor höhere Berge erstiegen.

          Das Zeitalter der Aufklärung (17. und insbesondere 18. Jhdt) trieb dann auch schön langsam z.B. Forscher und Kartographen in die Berge und mit der Zeit - um 1800 ging es dann so richtig los - kamen dann Abenteuerlustige, darunter auch Adleige dazu, die die Zeit und das Geld hatten, ihre Zeit nicht mit Arbeit verbirngen zu müssen. Und auch diese haben sich in der Regel von einheimischen Führern auf ihren Erstbesteigungen begleiten lassen - was aber sinnlos gewesen wäre, wenn die Führer nicht schon vorher Bergerfahrung gehabt hätten.
          Man sollte auch nicht vergessen, das der Großteil des Adels zumindest ab dem 16. Jhdt im Vergleich zu seinen Untertanen sehr bequem gelebt hat, wie heute noch zahlreiche Schlösser beweisen, und es in den besseren Kreisen als unschicklich galt, sich körperlichen Belastungen auszusetzen. Jagd wurde damals sogar oft in eigezäunten Parks betrieben, in die die Knechte das Wild getrieben haben, von bequemen Pavillions aus wurden dann die Tiere nedergemacht. Die hätten sicher nicht in grindigen Almhütten geschlafen, nur um auf einen Berg zu kommen. Der richtige "Sportsgeist" und die Alpinromantik in diesen Kreisen kam auch erst im späteren 19. Jhdt. auf, da war das Bergsteigen aber schon keine elitäre Sache mehr.

          LG Michael
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

          Kommentar


          • #95
            AW: Massensport Skitourengehen?

            hi an alle,
            im portal outdooractive kann man schon bei seiner skitourenplanung alle pistenverläufe mit einbeziehen.es wird nämlich ein so genannter skigebietslayer mit eingeblendet. es bleibt ja jedem selbst überlassen, in welchem umfang er pisten mitbenutzt oder nicht. zudem wird auf die DAV Initiative "Skibergsteigen umweltfreundlich" hingewiesen: wenn man diesen Beschilderungen folgt, handelt man im Interesse aller, da auch die bergbahnen und grundeigentümer neben vielen anderen mit in die planung einbezogen wurden (vgl: DAV Panorama 1/2009, S.75). dass skitourengehen immer beliebter wird, ist kein wunder, es macht halt einfach riesenspaß...
            grüße,
            km

            Kommentar


            • #96
              AW: Massensport Skitourengehen?

              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
              und die waren 6 tage oben - haben die ganze verpflegung raufgetragen, haben selber gekocht etc. - und die sind oben touren gegangen. (sowas müsste man heut mal mit einer 6.gym versuchen )
              Täusch dich nicht, die Walz macht sowas jedes Jahr, ich glaub, für die siebente, könnte aber auch die sechste sein.
              Aber ich geb zu, das ist auch keine "normale" Schule.

              LG, bp
              [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

              Kommentar


              • #97
                AW: Massensport Skitourengehen?

                Zitat von wolpertinger Beitrag anzeigen
                hi an alle,
                im portal outdooractive kann man schon bei seiner skitourenplanung alle pistenverläufe mit einbeziehen.es wird nämlich ein so genannter skigebietslayer mit eingeblendet.

                Ja, sehr gut, nur dein Werben um dieses tolle Internet-Portal durften wir

                hier

                wie auch

                hier

                bereits erleben, danke dafür, ich finde es reicht.
                lampi
                ________________________________________
                Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                Kommentar


                • #98
                  AW: Massensport Skitourengehen?

                  zu den Antworten von Ingmar auf das Post von Bassist muss ich noch was einwenden:


                  Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                  Da investiert jemand viel Geld, baut einen Lift, kauft oder pachtet Grund für Pisten, adaptiert diese und wendet erhebliche Mittel für die Präparierung auf.
                  Rechtlich ist damit alles klar - er hat das Verfügungsrecht. Dem kann nur in einzelnen - sicher nicht gerade vielen - Fällen ein ersessenes Wegerecht entgegen gehalten werden.
                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  Auch Schipisten sind nämlich fast immer Wald, oder Zugehör zu einem solchen, so dass das ForstG zur Anwendung kommt.
                  das ist leider Falsch, Pisten sind fast in jedem Fall umgewidmet worden und danach keinesfalls mehr als Wald zu bezeichnen - aber nachdem du das ForstG ansprichst kennst du sicher unter §1 die Begriffsbestimmungen (was alles unter Wald zu verstehen ist)

                  ========================================

                  Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                  Die Ausübenden fragen in der Regel nicht, ob sie das dürfen und zahlen auch nix dafür.
                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  Warum sollten sie? Ich frag auch nicht, ob ich in den Wald gehen darf, oder nicht.
                  Mit so einer Einstellung und der Kombination zu deiner Falscheinschätzung betreffend Skipiste ist gleich Wald könnte es durchaus sein, dass du irgendwann eine Klage wegen Besitzstörung am Hals hast - der Grundbesitzer, wird dich dann auch nicht fragen vor der Klagszustellung
                  lampi
                  ________________________________________
                  Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                  Kommentar


                  • #99
                    AW: Massensport Skitourengehen?

                    Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                    ... aber nachdem du das ForstG ansprichst kennst du sicher unter §1 die Begriffsbestimmungen (was alles unter Wald zu verstehen ist)
                    Das meinst natürlich §1a, nicht §1. Aber, ja, kenne ich;

                    Mit so einer Einstellung ...
                    Ah, "Einstellung"... ist halt zum Glück noch keine juristische Komponente.

                    ... und der Kombination zu deiner Falscheinschätzung betreffend Skipiste ist gleich Wald könnte es durchaus sein, dass du irgendwann eine Klage wegen Besitzstörung am Hals hast - der Grundbesitzer, wird dich dann auch nicht fragen vor der Klagszustellung
                    Weil ich auf der Piste mit Tourenskiern aufsteige? Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst. Selbst wenn § 33 ForstG nicht gilt haben wir sehr häufig eine landesgesetzliche Regelung zur Wegefreiheit im Bergland, oder auch einfach nur das zugunsten der Allgemeinheit ersessene Recht der Schiabfahrt. Und Besitzstörung wird schon daran scheitern dass niemand in seinem ruhenden Besitz gestört wird.

                    Auch wenn es die Liftbetreiber nicht gerne sehen, (und es mir nix gibt: wenn Touren, dann fernab vom Trubel) die prinzipielle, rechtliche Zulässigkeit stellt soweit ersichtlich niemand in Frage.

                    Aber im Ernst, wenn ich ein Recht in Anspruch nehme frage ich tatsächlich niemand um Erlaubnis.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • AW: Massensport Skitourengehen?

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Selbst wenn § 33 ForstG nicht gilt haben wir sehr häufig eine landesgesetzliche Regelung zur Wegefreiheit im Bergland,
                      Die gelten aber in der Regel nur oberhalb der Baumgrenze und zumeist außerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B Almen). So hoch gehen viele Pisten gar nicht, d.h. darunter und auf Almen hast ein Problem.

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      oder auch einfach nur das zugunsten der Allgemeinheit ersessene Recht der Schiabfahrt.
                      Ein Recht kann nur durch zumindest 30-jährigen Gebrauch in gutem Glauben erfolgen. Das ist aber sehr oft nicht so und muss in jedem Einzelfall erst geprüft werden - was der Einzelne vor Ort mit angeschnallten Ski in der Regel nicht kann.

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Und Besitzstörung wird schon daran scheitern dass niemand in seinem ruhenden Besitz gestört wird.
                      Dafür ist Deine Meinung nicht maßgeblich.



                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Aber im Ernst, wenn ich ein Recht in Anspruch nehme frage ich tatsächlich niemand um Erlaubnis.
                      Wenn man sich damit auskennt.....
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                      Kommentar


                      • AW: Massensport Skitourengehen?

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Das meinst natürlich §1a, nicht §1. Aber, ja, kenne ich;

                        Ah, "Einstellung"... ist halt zum Glück noch keine juristische Komponente.

                        Weil ich auf der Piste mit Tourenskiern aufsteige? Das ist jetzt aber nicht Dein Ernst. Selbst wenn § 33 ForstG nicht gilt haben wir sehr häufig eine landesgesetzliche Regelung zur Wegefreiheit im Bergland, oder auch einfach nur das zugunsten der Allgemeinheit ersessene Recht der Schiabfahrt. Und Besitzstörung wird schon daran scheitern dass niemand in seinem ruhenden Besitz gestört wird.

                        Aber im Ernst, wenn ich ein Recht in Anspruch nehme frage ich tatsächlich niemand um Erlaubnis.


                        Deine Einstellungen, Ansichten, oder wie auch immer du das nennen willst sind schön und gut. Fakt war und ist jedoch, dass es grundsätzlich verboten ist ein fremdes Grundstück (hier Skipiste) zu betreten falls er es dir nicht ausdrücklich erlaubt wurde (z.Bsp. weil es Wald ist durch das ForstG). Und ob dann eine Besitzstörung tatsächlich stattgefunden hat wird das Gericht entscheiden und nicht du.

                        btw, landesgesetzliche Regelungen, das Betreten des Berglandes betreffend gibt es wie der Name schon sagt, höchstens in einzelnen (Bundes-)Ländern - und selbst da, wo es sie gibt ist meist nur Betreten von Bergland über der Baumgrenze generell erlaubt (Ödland). Sagen wir mal einfach so, dass sich fast alle Skigebiete östlich der Tauernautobahn (zumindest gesamt ST, OÖ, NÖ) unter der Baumgrenze abspielen und du auch damit nicht punkten kannst.


                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Auch wenn es die Liftbetreiber nicht gerne sehen, (und es mir nix gibt: wenn Touren, dann fernab vom Trubel) die prinzipielle, rechtliche Zulässigkeit stellt soweit ersichtlich niemand in Frage
                        da wirst du dich noch schön anschauen, wie sich die Liftbetreiber gegen dein Betreten Ihrer Skipisten wehren können (und es auch schon machen)

                        aber zu deiner weiteren Information kann auf diesen Thread verwiesen werden

                        =======================
                        PS: hoppla, jetz hab ich lange für meinen Beitrag gebraucht, da war jemand schneller...
                        Zuletzt geändert von LampisBerge; 11.02.2009, 17:13.
                        lampi
                        ________________________________________
                        Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                        Kommentar


                        • AW: Massensport Skitourengehen?

                          Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                          Die [lg. Bestimmungen zur Wegefreiheit im Bergland] gelten aber in der Regel nur oberhalb der Baumgrenze ... d.h. darunter und auf Almen hast ein Problem.
                          Zum Teil richtig. Je nach Bundesland sind "Almen", dh Weideflächen, von der Wegefreiheit durchaus mitumfasst, so etwa in Salzburg, der Steiermark oder Vorarlberg. Darunter haben wir regelmäßig sowieso Wald. Auch Kahlflächen oder zB Waldschneisen sind "Wald". Forststraßen sowieso.

                          Ein Recht kann nur durch zumindest 30-jährigen Gebrauch in gutem Glauben erfolgen. Das ist aber sehr oft nicht so und muss in jedem Einzelfall erst geprüft werden - was der Einzelne vor Ort mit angeschnallten Ski in der Regel nicht kann.
                          Und auch nicht muss. Bist Du Jurist? Ich gehe jetzt auf die Ersitzungsproblematik nicht im Detail ein. Dass durch die langjährige Benutzung eines Weges oder einer Schiabfahrt eine Servitut ersessen werden kann, wird aber niemand bestreiten. Die Ersitzungszeit ist regelmäßig unproblematisch, Redlichkeit und Echtheit auch: wenn auf einer bestimmten Route "immer schon" Tourengeher unterwegs waren, muss man sich darüber nicht weiter den Kopf zebrechen.

                          Und Besitzstörung wird schon daran scheitern dass niemand in seinem ruhenden Besitz gestört wird.
                          Dafür ist Deine Meinung nicht maßgeblich.
                          In der Tat. Auf Deine Begründung wäre ich aber sehr gespannt.
                          Zuletzt geändert von ingmar; 11.02.2009, 18:00.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • AW: Massensport Skitourengehen?

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                            Sicher nicht!
                            Schon lange bevor irgendwelche Adeligen die Gebrigsjagd entdeckt haben, waren die Berge Wirtschafts- und zum Teil Lebensraum für viele durchwegs nicht begüterte Menschen - für die z.B. der Ötzi ein prominent gewordenes Beispiel ist. Die sind damals zwar in der Regel nirgendwo hinauf gegangen, so lange das nicht notwendig war, aber ich trau mich wetten, dass so manche Erstbesteigung in unseren Breiten schon lange vor der "Offiziellen" stattgefunden hat - nur waren das damals halt wahrscheinlich irgendwelche neugierige Knechte oder Bergleute, das wird man wohl nie erfahren.

                            Der klassische Alpinismus startete angeblich mit der Erstbesteigung des Mont Ventoux (1.912 m) am 23. April 1336 durch Francesco Petrarca - und der war Dichter und Geschichtsschreiber, kein Adleiger. Der hatte den Vorteil, diese Tat aufschreiben zu können, aber ich trau mich wetten, es wurden schon zuvor höhere Berge erstiegen.

                            Das Zeitalter der Aufklärung (17. und insbesondere 18. Jhdt) trieb dann auch schön langsam z.B. Forscher und Kartographen in die Berge und mit der Zeit - um 1800 ging es dann so richtig los - kamen dann Abenteuerlustige, darunter auch Adleige dazu, die die Zeit und das Geld hatten, ihre Zeit nicht mit Arbeit verbirngen zu müssen. Und auch diese haben sich in der Regel von einheimischen Führern auf ihren Erstbesteigungen begleiten lassen - was aber sinnlos gewesen wäre, wenn die Führer nicht schon vorher Bergerfahrung gehabt hätten.
                            Man sollte auch nicht vergessen, das der Großteil des Adels zumindest ab dem 16. Jhdt im Vergleich zu seinen Untertanen sehr bequem gelebt hat, wie heute noch zahlreiche Schlösser beweisen, und es in den besseren Kreisen als unschicklich galt, sich körperlichen Belastungen auszusetzen. Jagd wurde damals sogar oft in eigezäunten Parks betrieben, in die die Knechte das Wild getrieben haben, von bequemen Pavillions aus wurden dann die Tiere nedergemacht. Die hätten sicher nicht in grindigen Almhütten geschlafen, nur um auf einen Berg zu kommen. Der richtige "Sportsgeist" und die Alpinromantik in diesen Kreisen kam auch erst im späteren 19. Jhdt. auf, da war das Bergsteigen aber schon keine elitäre Sache mehr.

                            LG Michael
                            Nicht zu vergessen der Schmuggel an diversen Landesgrenzen, der über die Berge ging.

                            Kommentar


                            • AW: Massensport Skitourengehen?

                              Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                              Fakt war und ist jedoch, dass es grundsätzlich verboten ist ein fremdes Grundstück (hier Skipiste) zu betreten falls er es dir nicht ausdrücklich erlaubt wurde ...
                              Das ist in dieser Generalität, auch und gerade wenn es ums Schifahren geht, einfach nicht richtig.

                              Und ob dann eine Besitzstörung tatsächlich stattgefunden hat wird das Gericht entscheiden und nicht du.
                              Sicher. Ich hätte nur gerne ein bisschen mehr Begründung als "Das ist Besitzstörung".

                              landesgesetzliche Regelungen, das Betreten des Berglandes betreffend gibt es wie der Name schon sagt, höchstens in einzelnen (Bundes-)Ländern
                              Sehr richtig. In irgendeiner Form gibt es sie aber in den meisten, jedenfalls dort wo man idR Schifahren geht. Nur in Tirol muss man auf Gewohnheitsrecht zurückgreifen.

                              - und selbst da, wo es sie gibt ist meist nur Betreten von Bergland über der Baumgrenze generell erlaubt (Ödland).
                              Ich würde sagen, ziemlich 50:50. Salzburg, Steiermark und Vorarlberg beziehen Weiden mit ein, Kärnten und IIRC OÖ schließen sie aus. In W, NÖ, B und T fehlt gesatzes Recht.

                              Sagen wir mal einfach so, dass sich fast alle Skigebiete östlich der Tauernautobahn (zumindest gesamt ST, OÖ, NÖ) unter der Baumgrenze abspielen und du auch damit nicht punkten kannst.
                              Dort hab ich sowieso regelmäßig Wald.

                              da wirst du dich noch schön anschauen, wie sich die Liftbetreiber gegen dein Betreten Ihrer Skipisten wehren können (und es auch schon machen)
                              Details, bitte. Oder zumindest juristische Argumente.

                              aber zu deiner weiteren Information kann auf diesen Thread verwiesen werden
                              Können wir gerne auch dort weiter diskutieren; erscheint mir aber insgesamt nicht zu ergiebig.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • AW: Massensport Skitourengehen?

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Das ist in dieser Generalität, auch und gerade wenn es ums Schifahren geht, einfach nicht richtig.
                                Doch, fremden Grund (wenn nicht das Forstgesetz anzuwenden ist oder durch Ersessung, oder ähnliches) zu betreten ist einfach verboten, auch mit Ski!


                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Sicher. Ich hätte nur gerne ein bisschen mehr Begründung als "Das ist Besitzstörung".
                                Da brauchts keine Begründung, für eine Klage reicht es, und der Angeklagte kann dann vor Gericht erklären, dass es keine Besitzstörung war - und nicht umgekehrt.


                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Sehr richtig. In irgendeiner Form gibt es sie aber in den meisten, jedenfalls dort wo man idR Schifahren geht. Nur in Tirol muss man auf Gewohnheitsrecht zurückgreifen.
                                Ich würde sagen, ziemlich 50:50. Salzburg, Steiermark und Vorarlberg beziehen Weiden mit ein, Kärnten und IIRC OÖ schließen sie aus. In W, NÖ, B und T fehlt gesatzes Recht.
                                also schon nur mehr 50:50 und auch da nur mehr oberhalb der Baumgrenze - das ist aber dann schon weit weniger als du behauptest hast (nämlich: "sehr häufig")


                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Dort hab ich sowieso regelmäßig Wald.
                                Aha, jetzt verstehe ich auch warum du hier so sehr mit falschen Argumenten für "den rechtsmäßigen" Aufstieg auf der Piste plädierst


                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Details, bitte. Oder zumindest juristische Argumente
                                in dem er es dir verbietet, dich im schlimmsten Fall wegen Besitzstörung verklagt - siehe hierzu auch diesen Thread - leider nichtmal eine Piste mit (abfahrenden) Skifahrern sondern eine Wiese mit Schnee drauf
                                Zuletzt geändert von LampisBerge; 11.02.2009, 18:19.
                                lampi
                                ________________________________________
                                Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X