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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Lawinengefahr und Missachtung

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  • #46
    AW: Lawinengefahr und Missachtung

    Meines Erachtens liegt der größte Unterschied zwischen Warnstufe 3 und 4 darin, dass bei Warnstufe 4 mit spontanen Selbstauslösungen von den Bergflanken oberhalb der Aufstiegsroute gerechnet werden muß. Eine Staublawine zB. dringt auch auf absolut sicher scheinende Stellen vor!

    Ab Warnstufe 3 sollte sowieso das Befahren von Rinnen, Mulden und Hängen ober der Baumgrenze ab 25-30° vermieden werden. Natürlich ist auch hier schon ein "Blick nach oben" ratsam.
    Daher sind auch bei Warnstufe 4 und 5 sichere Touren möglich! zB. im Wald- und Wiesengebiet; auf flachen bzw. auch abgeblasenen Bergrücken, alle natürlich ohne darüberliegende steile schneebeladene Hänge.
    Zuletzt geändert von Spirit; 02.03.2009, 23:28.

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    • #47
      AW: Lawinengefahr und Missachtung

      Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
      (...........)
      die Tour ist auch bei LWS 4 gemacht worden.

      http://gipfeltreffen.at/showthread.php?t=34946
      Jeda so, wia er måg.

      @bergsteirer,
      gehe einfach davon aus, dass hier Leute mitlesen, denen es eventuell an jeglicher Erfahrung (mir z.B.) fehlt.
      Da macht man sich halt so seine Gedanken um diverse Aussagen und bildet sich dementsprechend auch
      seine Meinung.
      Zuletzt geändert von moerf; 02.03.2009, 20:09.
      mit bestem Gruß, moerf :)

      Kommentar


      • #48
        AW: Lawinengefahr und Missachtung

        Zitat von moerf Beitrag anzeigen
        Jeda so, wia er måg.

        @bergsteirer,
        gehe einfach davon aus, dass hier Leute mitlesen, denen es eventuell an jeglicher Erfahrung (mir z.B.) fehlt.
        Da macht man sich halt so seine Gedanken um diverse Aussagen und bildet sich dementsprechend auch
        seine Meinung.
        An Erfahrung fehlt es jedem immer, wenn er mit etwas Neuem anfängt. Was aber besagt diese Erfahrung meist? Man kennt sein "eigenes" Gebiet und wird dort auch bei höherer Warnstufe Möglichkeiten finden. Auswärts relativiert sich die Erfahrung schnell, insbesondere bei schlechter Sicht, weil man die Hänge über einen nicht kennt und nicht sieht.
        Aber wir sind hier nicht im Kindergarten. Man sollte schon selber wissen, daß es Lawinen gibt und daß man vor einer geplanten Tour entsprechende (glaubwürdige) Infos einholen sollte, wenn man im Winter auf den Berg will.
        Oder darf man z.B auch nicht schreiben, daß man irgendwo seilfrei klettert, weil sonst Mikrowellenkatzentrockner runterfallen könnten?
        Brauchst eh nur do auffi

        Kommentar


        • #49
          AW: Lawinengefahr und Missachtung

          Zitat von Guru Beitrag anzeigen
          An Erfahrung fehlt es jedem immer, wenn er mit etwas Neuem anfängt. Was aber besagt diese Erfahrung meist? Man kennt sein "eigenes" Gebiet und wird dort auch bei höherer Warnstufe Möglichkeiten finden. Auswärts relativiert sich die Erfahrung schnell, insbesondere bei schlechter Sicht, weil man die Hänge über einen nicht kennt und nicht sieht.
          Aber wir sind hier nicht im Kindergarten. Man sollte schon selber wissen, daß es Lawinen gibt und daß man vor einer geplanten Tour entsprechende (glaubwürdige) Infos einholen sollte, wenn man im Winter auf den Berg will.
          Oder darf man z.B auch nicht schreiben, daß man irgendwo seilfrei klettert, weil sonst Mikrowellenkatzentrockner runterfallen könnten?
          So ähnlich sehe ich das auch.

          Auswärts sei auch noch jedem ein eingehendes Studium einer vernünftigen topografischen Karte (das ist KEINE Kompasskarte! ) empfohlen, dann sind auch dort Touren möglich (unter Umständen kann man sogar Neuland entdecken ).
          ----

          Kommentar


          • #50
            AW: Lawinengefahr und Missachtung

            Wenn ich mir diese Diskussion durchlese, bestätigt sich nur meine (ketzerische?) Meinung, daß der ganze Lawinenwarndienst und die Warnstufen für den Hugo sind, weil was heißt denn, daß man auch bei 4 eine Tour machen kann, wenn man weiß wo? Ganz einfach, daß die 4 völlig nichtssagend ist, weiß doch jedermann, daß eine Stelle höchst gefährlich sein kann, 100 m weiter ist es aber völlig ungefährlich.
            Daher mein Apell: das Geld für den Warndienst sollte man in breite Information investieren, damit die Leute wissen worauf es ankommt und nicht meinen: "hurra, heute ist 2-3 da kann nichts passieren"; leider queren sie eine Rinne und fahren ab.......
            Ich vermute sogar, daß durch die Stufeneinteilung mehr Unfälle passieren, als wenn es keine gäbe.

            Kommentar


            • #51
              AW: Lawinengefahr und Missachtung

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              Ich würde auf die fehlende stafrechtliche Grundlage tippen. Wenn jemand verletzt oder gar getöt wird haben wir eine Handhabe, aber bloße Gefährdung? Ist schwierig, eine Gemeingefahr stellt eine Lawine im allgemeinen nicht dar.
              Als Nichtjurist hätte mich die Frage interessiert, wieso keine Gemeingefährdung vorliegt, wenn ich bei einer eindeutig erkennbaren Gefahr (Sperrung wegen akuter Lawinengefahr) eine Piste verschütte, wo es nur dem Zufall überlassen bleibt, ob z.B. die zwei Kindergruppen verschüttet werden, die 30 Sekunden vorher gefahren sind oder niemand, wo man weiß, dass Lawinenverschüttungen ohne Ortungsgeräte regelmäßig tödlich enden?
              Ich habe im Netz folgendes gefunden, das für mich als Laien eigentlich eindeutig ist:

              Vor einer Gemeingefahr soll mit Art. 221 StGB die Allgemeinheit geschützt werden (Rechtsgut), was sich gemäss Repräsentationstheorie darin äussert, dass ex ante eine oder mehrere Personen oder fremde Sachen gefährdet werden (Tatobjekte), die nicht individuell vorherbestimmt, sondern als Repräsentanten der Allgemeinheit vom Zufall ausgewählt sind (BSK-StGB II-Roelli/Fleischanderl, Vor Art. 221 N 8 ).

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              • #52
                AW: Lawinengefahr und Missachtung

                Zitat von schneebergler Beitrag anzeigen
                Wenn ich mir diese Diskussion durchlese, bestätigt sich nur meine (ketzerische?) Meinung, daß der ganze Lawinenwarndienst und die Warnstufen für den Hugo sind, weil was heißt denn, daß man auch bei 4 eine Tour machen kann, wenn man weiß wo? Ganz einfach, daß die 4 völlig nichtssagend ist, weiß doch jedermann, daß eine Stelle höchst gefährlich sein kann, 100 m weiter ist es aber völlig ungefährlich.
                Daher mein Apell: das Geld für den Warndienst sollte man in breite Information investieren, damit die Leute wissen worauf es ankommt und nicht meinen: "hurra, heute ist 2-3 da kann nichts passieren"; leider queren sie eine Rinne und fahren ab.......
                Ich vermute sogar, daß durch die Stufeneinteilung mehr Unfälle passieren, als wenn es keine gäbe.
                da irrst du. gäbe es keinen lwd und damit auch nicht minütlichen warnungen im radio, würden viel mehr der von bergsteirer erwähnten wappler an den wirklich generell gefährlichen tagen nicht bei der schwiegermutter sein. und aus dem loch, aus dem sie normalerweise erst bei stufe 3 hervorkriechen (s. zitat weiter oben) nach kurzer oder auch längerer kühler zwischenlagerung dann im nächsten erdloch endgelagert werden.

                sieh das mal an: knapp links dacon bzw teilweise berührend und oben querend verläuft eine standarddtour:

                http://lawine-steiermark.at/aktuelle...uell-144-1.jpg
                abgang bei stufe 4. markante erwärmung nach neuschneefall.
                auch ich bin die tour öfter und auch bei massig pulver gegangen.
                mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                bürstelt wird nur flüssiges

                Kommentar


                • #53
                  AW: Lawinengefahr und Missachtung

                  @Walter Siebert:

                  Du zitierst einen deutschen Kommentar, zum deutschen StGB. Dazu kann ich nichts sagen, weil ich keinen ausreichenden Überblick über die deutsche Lehre und Rechtsprechung habe. Für Österreich ist § 177 öStGB einschlägig. Dieser lautet:

                  Wer anders als durch eine der in den §§ 170 ("Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst", Anm.), 172 ("Fahrlässige Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen", Anm.) und 174 ("Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel", Anm.) mit Strafe bedrohten Handlungen fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
                  Sehr viel Judikatur dazu gibt es -- verständlicherweise -- nicht. Jedenfalls sagt der OGH:

                  Die Gemeingefahr im Sinne des § 177 Abs 1 StGB ist durch die besondere Intensität der Gefahr (die extrem hohe Unfallswahrscheinlichkeit) und vor allem dadurch gekennzeichnet, dass sie einen größeren Personenkreis gleichzeitig bedroht (12 OS 42/80).
                  "Größerer Personenkreis" heißt hier min. ca. ein Dutzend Leute. Gleichzeitig hält man aber fest: "Gemeingefahr bedeutet Gefahr für die Allgemeinheit und geht über die Gefährdung eines größeren Personenkreises hinaus." (11 Os 112/75, 13 Os 20/77, 12 Os 42/80)

                  Denn:

                  Das Wesen der Gemeingefahr liegt in der Unberechenbarkeit ihres Wachstums und in der Unmöglichkeit für den Täter, die Folgen seiner Handlung zu bestimmen oder zu begrenzen (13 Os 61/86).
                  Im Ergebnis trifft das auf die Gefährdung einer Handvoll Skifahrer auf einer Piste wohl nicht zu, im freien Gelände mE schon gar nicht. Ausgeschlossen ist es aber wohl nicht, dass hier ein Gericht auch einmal anders urteilt.
                  Zuletzt geändert von ingmar; 03.03.2009, 08:38.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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