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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

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  • #31
    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

    Ich habe auch "theoretisch" geschrieben!

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    • #32
      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

      wenn du eine anzeige kriegst, weil du körbe voller pilze aus dem wald zerrst, wird die theorie zu praxis.
      in friaul zahlst bis zu 300,- / kg
      in der BRD gilt allgemein: maximal 2kg
      in österreich gibt es lokal (kärnten, salzburg) mengenbegrenzungen durch verordnungen der BH's

      was wo 2009 genau gilt, weiß ich nicht.
      runter gehts oft schnell.

      Kommentar


      • #33
        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

        Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
        Ich habe auch "theoretisch" geschrieben!
        Ist aber falsch, sowohl in Theorie als auch Praxis...
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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        • #34
          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
          ... in österreich gibt es lokal (kärnten, salzburg) mengenbegrenzungen durch verordnungen der BH's
          Würde eher auf die Naturschutzgesetze der Länder tippen, bzw. div Pilzschutzverordnungen. Die haben zT sehr lustige Einschränkungen (nur an geraden/ungeraden Tagen, nur in der ersten Monatshälfte, nicht in der Nacht, sowas in der Art). Schauma mal:

          Kärnten: ... höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag, keine organisierten Sammelveranstaltungen

          Salzburg und Tirol: 2kg pro Person (in Salzburg zusätzlich: max. 8kg pro Gruppe), keine Werkzeuge, wie Rechen, Hacken oder anderer mechanischer Hilfsmittel, nur zwischen 7:00 - 19:00, keine organisierten Sammelveranstaltungen
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

          Kommentar


          • #35
            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
            Ist aber falsch, sowohl in Theorie als auch Praxis...
            Habe ich jetzt eine Deutscheinheit vom Herrn Lehrer bekommen? Du weißt schon was ich meine, oder?

            Kommentar


            • #36
              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

              Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
              Habe ich jetzt eine Deutscheinheit vom Herrn Lehrer bekommen? Du weißt schon was ich meine, oder?
              Nicht wirklich. Ich weiß aber dass ich keine Lust habe, mich mit Trollen zu unterhalten.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

              Kommentar


              • #37
                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                Zitat von gerhardg Beitrag anzeigen
                und seit ihr jetzt vorbei am verbotsschild über den zaun geklettert oder nicht?
                Nein.
                Einfahrt war von der Straße kommend. Kein Zaun!
                Ausfahrt der Wiese war ein Drehkreuz.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                  Zitat von siddhartha1980 Beitrag anzeigen
                  Nein.
                  Einfahrt war von der Straße kommend. Kein Zaun!
                  Ausfahrt der Wiese war ein Drehkreuz.
                  und auch kein schild?

                  rechtlich gesehen ist vermutlich aber auch kein schild notwendig. sonst müsste jeder an seine grenze ein betreten verboten schild aufhängen....

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                    Im Wald gilt auf alle Fälle, dass man diesen betreten und sich zu Erholungszwecken darin aufhalten darf. Außerhab des Waldes gelten zT landesrechtliche oder andere Bestimmungen.

                    Das finde ich aber als Frechheit und ich würde deswegen jederzeit vor Gericht gehen! Wie soll ich ohne Kennzeichnung wissen, (seis mit Schildern oä) ob ich das Grundstück betreten darf oder nicht?
                    Zuletzt geändert von sockenwilly; 22.04.2009, 19:52.

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                      Na ja, die Bauern von der urbanen Bevölkerung gerne etwas geringschätzig behandelt, wissen mittlerweile auch schon wie man zu leicht verdientem Geld kommt. Sich als sogenanntes Opfer darüber zu mokieren wirkt auf mich in etwa so wie der Piefke, der in Tirol einfällt, sich über die unverschämten Preise beschwert (die ja nur Schmerzensgeld darstellen) und doch im nächsten Jahr wiederkommt.

                      Das finde ich aber als Frechheit und ich würde deswegen jederzeit vor Gericht gehen!
                      Das ist genau ein Grundübel der heutigen bis zur Selbstzerfleischung egoistischen Gesellschaft, dass man glaubt wegen jeden Schas vor Gericht gehen zu müssen. Bereitwillige Erfüllungsgehilfen (Raffzähne (darf man das hier sagen) vulgo Anwälte) denen kein Anliegen zu blöd ist, bieten sich ja zuhauf an. Diese sind dann in der Regel auch die einzigen Gewinner, da ich mir nicht vorstellen kann dass zugesprochene 100 Euro oder die Erlaubnis eine Wiese (die ich vielleicht einmal im Jahr befahre) zu benützen, geeignet sind die offensichtlichen emotionalen Defizite auszugleichen.

                      Früher gab es den Spruch "Wir wern kan Richter brauchen" will heißen, die Kontrahenten setzten sich bei einem Bier zusammen, einigten sich und gingen per Handschlag auseinander. Also ich würde dies sympathischer finden.
                      Zuletzt geändert von feiN; 23.04.2009, 09:54.
                      It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                      Norbert

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                      • #41
                        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                        Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                        ... so wie der Piefke, der in Tirol einfällt, sich über die unverschämten Preise beschwert (die ja nur Schmerzensgeld darstellen) und doch im nächsten Jahr wiederkommt.
                        Ne, lieber in die offenere Schweiz, ist nicht alles so verklemmt wie bei den Ösis.

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                        • #42
                          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                          Zitat von feiN Beitrag anzeigen
                          Früher gab es den Spruch "Wir wern kan Richter brauchen" will heißen, die Kontrahenten setzten sich bei einem Bier zusammen, einigten sich und gingen per Handschlag auseinander. Also ich würde dies sympathischer finden.
                          Finde ich auch! Im speziellen Fall wäre der in seinem Besitz Gestörte an manchen Tagen halt ziemlich fett.
                          Weinviertelradler

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                            Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
                            Ne, lieber in die offenere Schweiz, ist nicht alles so verklemmt wie bei den Ösis.
                            bei denen ist das schmerzensgeld aber auch höher - das löst wahrscheinlich leichter div. verklemmungen
                            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                            ein Mensch (E. Kästner)

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                              Zitat von lado Beitrag anzeigen
                              bei denen ist das schmerzensgeld aber auch höher - das löst wahrscheinlich leichter div. verklemmungen
                              Dafür habe ich dort aber auch hohe Berge, zumindest für Europa.

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                                also ich hatte auch schon mehrfach ungewollten kontakt zu grundbesitzern, konnte aber zum glück immer alles ausreden. erst vor zwei wochen parkten wir unser auto am ende einer schotterstrasse (aber noch nicht am forstweg) am wegrand und waren noch nicht mal richtig ausgestiegen raste ein auto auf uns zu und der besitzer sprang laut schimpfend heraus. nachdem er fleissig geschimpft hat und wir uns mehrfach entschuldigt hatten (auch angeboten dass wir uns woanders hinstellen) bemerkten wir dass er eigentlich überhaupt kein problem mit uns hatte, sondern auf die gemeinde sauer war. ihm wurde durch irgendwelche arbeiten im forst (paula) seine strasse um einige meter in seine weide-wiese verlegt und auch die zäune nicht wieder aufgestellt. nachdem wir dann zusammen ein bisserl geplaudert hatten sagte er wir könnten eh ruhig jederzeit hier parken, aber viele autos stehen seit der baustelle direkt in seiner wiese und eben nicht nur auf dem 3meter breiten bachseitigen streifen der stasse und die gemeinde stellt ihm auf der anderen seite kein parkverbot auf. das war eigentlich sein ganzer ärger den er dann eben auf uns wanderer ausgelassen hat.
                                also manchmal hilft zum glück ein bisserl reden und verstehen versuchen. (anfangs drohte er mit besitzstörungsklage, zum schluss erlaubte er uns dass wir jederzeit wieder hier stehen dürften).
                                tu was du willst, aber tu was!!!

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