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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

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  • Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

    Zur allgemeinen Info und Warnung vor Bauer Karl Klinser ( Ferienhof Rotbuchner )

    Am 5.4 fuhren ich und ein Freund vom Warscheneck übers Loigistal ab zum Parkplatz (Kehre der Stodertalerstraße ca. 2 km vor Vorderstoder)

    Am Parkplatz ist uns dann Herr Karl Klinser mit Digicam entgegengekommen und hat mein Autokennzeichen fotografiert.
    Nach kurze Diskussion ist er dann wieder gegangen.

    Heute ein Schreiben vom Anwalt : Besitzstörungsklage: 228€

    Bericht in der OOE Nachrichten: Link zu Artikel

    Ich werde die Forumsgemeinschaft weiterhin auf dem laufenden halten.

    P.s.: Karl Klinser betreibt einen Bioferienhof:http://www.rotbuchner.at

  • #2
    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

    Dann sollte man eine massive Negativwerbung für diesen Biobauernhof machen....
    LGr. Pablito

    Kommentar


    • #3
      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

      sei froh das es so billig war die strafe könnte weit höher sein und falls er deinen bericht mit namen und...nicht guter werbung sieht wird es richtig teuer nochmals...

      ich bin kein freund von solchen strafen und finde es auch nicht richtig aber...parken bei dir zuhause im grund oder im wohnzimmer würdest auch du nicht richtig finden

      Kommentar


      • #4
        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

        frage - ihr seit in ein umzäuntes und mit "privat" und "betreten verboten" schildern versehenes grundstück eingefahren? zumindest im bericht wird es so beschrieben - da werdet ihr ums zahlen wohl auch nicht herumkommen.

        Kommentar


        • #5
          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

          Zitat von Georg1206 Beitrag anzeigen
          sei froh das es so billig war die strafe könnte weit höher sein und falls er deinen bericht mit namen und...nicht guter werbung sieht wird es richtig teuer nochmals...
          wenn nichts unwahres darin steht - was soll da teuer werden
          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
          ein Mensch (E. Kästner)

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          • #6
            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

            Die Liebe der Menschen ist Grenzenlos.

            Da fällt einem ja nix mehr ein.... .

            Meine Homepage
            http://ulmerjungs.blogspot.com/




            Winterzeit ist Kletterzeit !!!
            http://www.youtube.com/watch?v=2n8R5...eature=channel

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            • #7
              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

              Zitat von siddhartha1980 Beitrag anzeigen
              ......
              Am Parkplatz ist uns dann Herr Karl Klinser mit Digicam entgegengekommen und hat mein Autokennzeichen fotografiert.
              wessen Parkplatz?
              Ein Öffentlicher oder einer auf Privatgrundstück?

              Üble Geschichte.. kann einem aber leider überall passieren
              mit bestem Gruß, moerf :)

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              • #8
                AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                Zitat von moerf Beitrag anzeigen
                wessen Parkplatz?
                Ein Öffentlicher oder einer auf Privatgrundstück?

                Üble Geschichte.. kann einem aber leider überall passieren
                Öffentlicher Parkplatz

                Kommentar


                • #9
                  AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                  ich bin kein freund von solchen strafen und finde es auch nicht richtig aber...parken bei dir zuhause im grund oder im wohnzimmer würdest auch du nicht richtig finden
                  Es geht nicht ums Parken. Sondern um die Abfahrt über seine Wiese.
                  Er ist uns nur dann zum Parkplatz gefolgt

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                  • #10
                    AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                    Zitat von Georg1206 Beitrag anzeigen
                    sei froh das es so billig war die strafe könnte weit höher sein und falls er deinen bericht mit namen und...nicht guter werbung sieht wird es richtig teuer nochmals...

                    ich bin kein freund von solchen strafen und finde es auch nicht richtig aber...parken bei dir zuhause im grund oder im wohnzimmer würdest auch du nicht richtig finden
                    Es geht hier aber nicht um´s parken...
                    In der Einfachheit liegt eine große Würde (Angus Young - AC/DC)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                      Also nächste Mal mietest dir ein Zimmer ohne darin zu wohnen, denn dann darfst du das tun, was auf der homepage steht: Zitat 1: "Der idyllische Biobauernhof liegt auf einem sonnigen Höhenrücken, weitab vom Grossstadtlärm und eignet sich daher besonders zum Gesundheit tanken und entspannen."

                      Entspannen darfst dich aber nicht auf deinen Tourenskieren, wenn Schnee auf der Wiese vom Hrn. Klinser liegt....

                      Zitat 2: "Familienschilift und Wanderwege direkt ab Hof". Diese Wanderwege darfst aber nur betreten, wenn du dort wohnst/übernachtest - das steht allerdings nicht in der WEB-site drinnen, denn eignetlich müßte noch dabei stehen, daß unbefugtes Betreten dieser ab-Hof-Wanderwege automatisch mit einer Besitzstörungsklage verbunden ist!
                      LGr. Pablito

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                        Hallo Siddi:
                        Hab da vielleicht etwas interessantes für dich:

                        >>> "Naturfreunde Linz" <[email protected]> 25.03.2009 13:03 >>>
                        Hallo SkitourenfreundInnen,
                        am Ende der Skitourenabfahrt vom Warscheneck nach Vorderstoder "lauert" der Bauer Karl Klinser offensichtlich wieder auf neue Opfer ...
                        ... und setzt damit seine "Wegelagereraktivitäten" vom Winter 2006 fort. Damals wurde Tourengehern nach dem Abfahren über eine tief verschneite Wiese zum Parkplatz - ohne offensichtliche Absperrung - nach Ausforschen der Personaldaten vom Rechtsanwalt des Bauern mit Besitzstörungsklagen gedroht. In dem Schreiben des Rechtsanwaltes wurde weiters mitgeteilt, dass von einer Klage abgesehen wird, wenn ein Betrag von mehr als € 200.-- an den Rechtsanwalt überwiesen wird.
                        Nachdem wir Naturfreunde von diesem seltsamen "Nebenjob" des Herrn Klinser erfahren haben, haben wir uns entschlossen, im Wiederholungsfall einen Musterprozess zu führen. Dies dürfte der betroffene Bauer erfahren haben, jedenfalls haben wir ab diesem Zeitpunkt nichts mehr von ihm gehört.

                        Bis vor wenigen Wochen - als ein Skitourengeher aus unserem Kreise nach der Abfahrt vom Warscheneck bei seinem Auto angekommen war, wurde ihm von Herrn Klinser mit Besitzstörungsklage gedroht und er zur Zahlung von € 50.-- aufgefordert. Nachdem er das verweigert hat, ist 3 Wochen später der leidlich bekannte Serienbrief des Rechtsanwalts eingetrudelt. Unglücklicherweise hat der offensichtlich verunsicherte Skitourengeher den geforderten Betrag von € 200.-- überwiesen.

                        Zur Rechtslage: wenn ihr bei Aufstieg oder Abfahrt vom Warscheneck ein Verbotsschild seht, dann ist dieses natürlich zu beachten. Und wenn ein Zaun ein Grundstück absperrt, dann steigt nicht drüber (aber das machen wir doch ohnehin nie ?, dazu braucht es ja keine Auffoderung).
                        Sollte ihr jedoch bei der Tour zum Warscheneck weder an einem Verbotsschild vorbeigehen oder -fahren noch über einen Zaun steigen und trotzdem mit Herrn Klinser "in Kontakt kommen", dann bitte keinesfalls dem Bauern etwas bezahlen, auf den Brief des Rechtsanwalts warten und - richtig - natürlich wieder NICHTS BEZAHLEN sondern den Brief an die Naturfreunde OÖ (Christian Dornauer) weiterleiten. Die Naturfreunde werden die Klage auf ihre Kosten bei Gericht ausjudizieren.
                        Bitte weitersagen und sofern das aktuell wird danke im vorhinein für eure Mithilfe
                        Mit einem herzlichen "Berg frei" bzw. in diesem Fall wohl besser "Berg und Wiese frei"

                        Helmuth Preslmaier
                        Instruktor Skitouren Naturfreunde Linz
                        Bundesreferent für Skitouren Naturfreunde Österreich
                        STOP WORKING - GO CLIMBING !

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                        • #13
                          AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                          Üble Geschichte - mich würd mal interessieren, wie es da mit der vielzitierten "Wegefreiheit" ausschaut. Ich dachte immer, bei Schneelage darf ich überall runterfahren (ausser die Aufforstungsgebiete)!!

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                          • #14
                            AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                            Zitat von siddhartha1980 Beitrag anzeigen
                            Zur allgemeinen Info und Warnung vor Bauer Karl Klinser ( Ferienhof Rotbuchner )

                            Am 5.4 fuhren ich und ein Freund vom Warscheneck übers Loigistal ab zum Parkplatz (Kehre der Stodertalerstraße ca. 2 km vor Vorderstoder)

                            Am Parkplatz ist uns dann Herr Karl Klinser mit Digicam entgegengekommen und hat mein Autokennzeichen fotografiert.
                            Nach kurze Diskussion ist er dann wieder gegangen.

                            Heute ein Schreiben vom Anwalt : Besitzstörungsklage: 228€

                            Bericht in der OOE Nachrichten: Link zu Artikel

                            Ich werde die Forumsgemeinschaft weiterhin auf dem laufenden halten.

                            P.s.: Karl Klinser betreibt einen Bioferienhof:http://www.rotbuchner.at
                            Wenn das wirklich ein öffentlicher Parkplatz ist, dann kann er dich Schaßtrommeln! Zahle am Besten gar nichts, weil du im Recht bist! Hast du schon einen Anwalt kontaktiert?

                            So eine Unverschämtheit!
                            Zuletzt geändert von sockenwilly; 22.04.2009, 12:57.

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                            • #15
                              AW: Besitzstörungsklage 228€ Bauer Karl Klinser

                              Zitat von sockenwilly Beitrag anzeigen
                              So eine Unverschämtheit!
                              tipp für die zukunft:
                              1) lesen
                              2) verstehen
                              3) DANN kommentieren
                              es geht nämlich überhaupt nicht ums abstellen des autos auf dem parkplatz in der kehre.
                              runter gehts oft schnell.

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