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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?

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  • #31
    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Dem was Alex geschrieben hat, kann ich nur beipflichten - die "Jagdsperre" hat in der Regel tatsächliche diesen Grund. Wandern ist deswegen natürlich nicht verboten - hat ja auch niemand behauptet.
    Na, aber ganz offensichtlich soll der Eindruck erweckt werden. "Jagdsperre" erweckt eine Dramatik die mit dem simplen Begriff "Hütte geschlossen" nicht vebunden wäre.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • #32
      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      .... eine Dramatik, die mit dem simplen Begriff "Hütte geschlossen" nicht verbunden wäre.
      ...wie dieser Thread ja eindrucksvoll beweist
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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      • #33
        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

        Zitat von HansS Beitrag anzeigen
        Solange man die markierten Wege nicht verläßt, kann man bei jeder Tages-u. Nachtzeit wandern!
        Bin einmal am 1. Oktober von der Jassing über Ebenstein,Teufelssee, Brandstein und Neuwaldeggalm wieder zurück. Abmarsch um 5 Uhr!! stockdunkel und bei lautstarker Hirschbrunft.
        Nach ca. einer viertel Stunde überholte mich auf der Russenstraße ein Jäger.
        Er blieb zwar stehen und wunderte sich über mich, aber er erkundigte sich nur über meine Wanderung und fuhr dann weiter.
        Allerdings blieb mir stark in Erinnerung das den ganzen Tag Hirschröhren zu hören war, und es mir am Abend beim Rückweg in die Jassing schon fast auf die Nerven ging
        Der Seeaujäger ist einer der Freundlicheren seiner Zunft. Hab ihn auch schon öfter zu allen möglichen Zeiten getroffen und er war immer gut aufgelegt.
        Brauchst eh nur do auffi

        Kommentar


        • #34
          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

          Zitat von HansS Beitrag anzeigen
          Solange man die markierten Wege nicht verläßt, kann man bei jeder Tages-u. Nachtzeit wandern!
          Euren Aussagen nach ist dieses Schild also ungültig?

          Besucht mich auf www.paulis-tourenbuch.at

          "Das Beste, was wir auf der Welt tun können, ist Gutes tun, fröhlich sein, und die Spatzen pfeifen lassen." -Don Bosco-

          Kommentar


          • #35
            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

            8 Wochen jährliche Wegsperre aus "Jagdgründen"? So schauen feuchte Jägerträume aus. Das NÖ Jagd-Gesetz kennt Sperren bei Treibjagden, auch Wildschutzgebiete, aber bei beiden gilt bloß ein Wegegebot.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

            Kommentar


            • #36
              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

              also ingmar- du bist ein genie oder ein sehr guter jurist!

              danke für deine kompetenten beiträge!
              Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

              asti, asti bandar ko bakaro!
              Langsam, langsam fang den Affen!
              Indisches Sprichwort

              Kommentar


              • #37
                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                Ach, Juristerei beschränkt sich zu mind. 3/4 darauf, zu wissen, wo man nachschauen muss, heute vielleicht mehr als jemals zuvor. Das NÖ JagdG gibt's übrigens hier.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #38
                  AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  8 Wochen jährliche Wegsperre aus "Jagdgründen"? So schauen feuchte Jägerträume aus. Das NÖ Jagd-Gesetz kennt Sperren bei Treibjagden, auch Wildschutzgebiete, aber bei beiden gilt bloß ein Wegegebot.
                  Der §94 führt 4 verschiedene Fälle an:
                  • Treibjagden
                  • Bereich im Umkreis von 200 m von Wildfütterungen während der Fütterungsperiode
                  • Wildschutzgebiete
                  • Jagdgehege (also eingezäunt)


                  In Wildschutzgebieten ist die Jagd im wesentlichen vorboten. Jagdgehege können nur "aus Gründen der Sicherheit von Personen vor Gefahren, die ihre Ursache in dem dort gehaltenen Wild und seiner Lebensweise haben oder zur Vermeidung von Schäden an dem im Gehege gehaltenen Wild durch übermäßige Beunruhigung" geperrt werden. D.h. eine Sperre "aus Jagdgründen" ist nur bei Treibjagden zulässig, und die können keine 8 Wochen dauern.

                  In allen 4 Fällen gilt: "abseits von öffentlichen Wegen und Straßen, Wegen gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 1991, LGBl. 7400, und sonstigen öffentlichen Anlagen"

                  Fragt sich, was alles darunter fällt. Wanderwege sind, wie ich dich im anderen Thread verstanden habe, keine öffentlichen Wege und Straßen.

                  Die Wege nach dem Tourismusgesetz sind, wenn ich den §14 richtig verstehe, Wege, die von der Bezirkshauptmannschaft auf Antrag der Gemeinde gegen eine Entschädigung (wohl an den Gründeigentümer) geöffnet werden. Die Gemeinde zahlt die Entschädigung und erhält die Wege. D.h. ein Wanderweg, den ein alpiner Verein betreut und für den keine Entschädigungszahlungen an den Eigentümer fließen, zählt anscheinend nicht dazu.

                  Was "sonstige öffentliche Anlagen" sind...
                  Zuletzt geändert von volki; 28.09.2009, 10:40.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                    Hier geht's um "Wege" iS § 14 Abs. 1 NÖ Tourismusgesetz 1991. Das sind, qua legem, "Privatewege, wenn sie dem Tourismus dienen, insbesondere Wege und Steige zur Verbindung der Talorte mit den Höhen, Paß- und Verbindungswege, Zugangswege zu Aussichtspunkten und Naturschönheiten (Wasserfälle, Klammen, Höhlen und dergleichen) und diese selbst."

                    D.h. ein Wanderweg, den ein alpiner Verein betreut und für den keine Entschädigungszahlungen an den Eigentümer fließen, zählt anscheinend nicht dazu.
                    Doch, doch, alle "touristisch interessanten" Privatwege; öffentliche Wege sind sowieso schon erfasst. Es geht hier nicht um das Verfahren nach dem Tourismusgesetz, sondern um Wege im Sinne dieser Bestimmung.
                    Zuletzt geändert von ingmar; 28.09.2009, 12:29.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      8 Wochen jährliche Wegsperre aus "Jagdgründen"? So schauen feuchte Jägerträume aus.


                      a wödansag!

                      ein vierfaches waidmannsdank für die erheiterung im büroalltag +
                      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                      bürstelt wird nur flüssiges

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Doch, doch, alle "touristisch interessanten" Privatwege; öffentliche Wege sind sowieso schon erfasst. Es geht hier nicht um das Verfahren nach dem Tourismusgesetz, sondern um Wege im Sinne dieser Bestimmung.
                        Wann gilt ein Weg als touristisch interessant? Wahrscheinlich kann man davon ausgehen, dass alle markierten Wanderwege touristisch interessant sind. Aber gilt auch umgekehrt, dass unmarkierte Wege touristisch uninteressant sind?

                        Zitat von pauli501 Beitrag anzeigen
                        Euren Aussagen nach ist dieses Schild also ungültig?
                        Das ist allein schon deswegen ungültig, weil es keines der 3 in der NÖ Jagdverordnung vorgeschriebenen runden ist ("Jagdlliches SPERRGEBIET / Betreten verboten", "Befristetes jagdlliches SPERRGEBIET / Betreten verboten", "WILDSCHUTZGEBIET / Betreten verboten"). So eine Tafel wie auf deinem Bild könnte höchstens als Vorwarnung dienen, dass man später auf eine richtige Verbotstafel trifft.

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                        • #42
                          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                          Zitat von volki Beitrag anzeigen
                          Wann gilt ein Weg als touristisch interessant?
                          Das war ein bisschen unscharf formuliert von mir. Im Gesetz steht "wenn sie dem Tourismus dienen". Das Gesetz gibt uns dann noch eine demonstrative (arg.: "insbesondere") Aufzählung von solchen Wegen: "Wege und Steige zur Verbindung der Talorte mit den Höhen, Paß- und Verbindungswege, Zugangswege zu Aussichtspunkten und Naturschönheiten".

                          Das trifft auf markierte Wanderwege mit einiger Sicherheit zu.

                          Wahrscheinlich kann man davon ausgehen, dass alle markierten Wanderwege touristisch interessant sind. Aber gilt auch umgekehrt, dass unmarkierte Wege touristisch uninteressant sind?
                          Wird man im Einzelfall zu beurteilen haben, aber auf die Markierung kanns nicht ankommen.
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                            8 Wochen jährliche Wegsperre aus "Jagdgründen"? So schauen feuchte Jägerträume aus. Das NÖ Jagd-Gesetz kennt Sperren bei Treibjagden, auch Wildschutzgebiete, aber bei beiden gilt bloß ein Wegegebot.
                            in diesem fall dürfte es sich allerdings schon um eine jagdliche dauererektion handeln, weil so weit ich das in erinnerung habe besteht dieses "verbot" dort schon seit jahrzehnten
                            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                            ein Mensch (E. Kästner)

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                              Du meinst so im Sinne eines priapistischen Quasi-Gewohnheitsrechts? Auch ein Erklärungansatz
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Du meinst so im Sinne eines priapistischen Quasi-Gewohnheitsrechts? Auch ein Erklärungansatz
                                ich meins eigentlich im sinne - "i vastehs net" - weiß nur das in einer alten f&b - karte es auch schon vermerkt ist und die ist sicher über 20 jahre alt - das schild ist ja auch nicht gerade taufrisch - und das sich ein "mißstand" über so lange zeit hält wäre doch verwunderlich
                                Zuletzt geändert von lado; 28.09.2009, 17:12.
                                Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                                ein Mensch (E. Kästner)

                                Kommentar

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