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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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11) Regelwidriges Verhalten

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Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?

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  • #61
    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Genau so würd ich das verstehen.

    Ich hab z.B. "wilde Wanderwege" (in keiner Karte, keine Markierung, nix im GB) in meinem Wald die ich nicht sperren/renaturieren darf und da red ma noch gar nicht von Wildschutzgebiet.
    Zuletzt geändert von pingus; 07.10.2012, 16:04.

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    • #62
      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

      Zitat von leichti Beitrag anzeigen
      Abs 2 erlaubt dann ja das Skitourengehen auf üblichen Routen, Wanderwegen und Forststraßen?
      Sicher. Solche Sperren bedeuten immer nur ein Wegegebot; jagdliche Totalsperren gibt es in der Stmk. nicht.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #63
        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?


        Das kann doch nur bedeuten, dass jegliche Jagd gesperrt ( = verboten ) ist ! .
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #64
          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

          Zitat von Willy Beitrag anzeigen

          Das kann doch nur bedeuten, dass jegliche Jagd gesperrt ( = verboten ) ist ! .

          Kommentar


          • #65
            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

            Weil's wiedermal so weit ist, eine Frage zum Winterraum der Sonnschienhütte: Ist der während der 'Jagdsperre' auch verriegelt? Und ist die Beschreibung des Winterraums hier in der Form noch aktuell?

            Die Sonnschienhütte ist ein Etappenendpunkt am Nord-Süd-Weg 05. So wie ich das sehe, kann man die ja unter diesen Umständen nur großräumig umgehen, wenn der WR auch nicht zur Verfügung steht.

            Danke schonmal,
            -cd
            --
            http://vergissmi.net

            Kommentar


            • #66
              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

              jagdl. Sperrgebiet - muß die Befristung zumindest hinten am Schild ersichtlich sein sein sonst ist das Schild ungültig - aus rechtl. Sicht. (mit Wildschutzgebiet oder so hat das gar nix zu tun)
              Ich würde es aber als einen Hinweis deuten, dass sich im besagten Gebiet schwerbewaffnete Alkoholker herumtreiben,
              die im Zweifel eine bunte Gore-Jacke für ein Wildschwein halten.

              Kommentar


              • #67
                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                Zitat von Kreg Beitrag anzeigen
                jagdl. Sperrgebiet - muß die Befristung zumindest hinten am Schild ersichtlich sein sein sonst ist das Schild ungültig
                Man kann es scheinbar gar nicht oft genug erwähnen: Es gibt kein jagdliches Sperrgebiet! Auch nicht mit Befristung. Ein grünes Schild mit Aufdruck "Jagdliches Sperrgebiet" findet in der österreichischen Gesetzgebung keine Verwendung (Wildschutzgebiete zähle ich mal nicht zu einer Jagdsperre).
                Zuletzt geändert von LampisBerge; 07.10.2013, 19:03.
                lampi
                ________________________________________
                Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                Kommentar


                • #68
                  AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                  Das oftmalige Wiederholung macht Halbes oder Falsches nicht richtiger...der Begriff des jagdl. Sperrgebiets ist ein recht graußlicher drum ist die Jägerschaft dazu übergangen Bezeichungen wie Wildhegen, Ruhzone zu nutzen... unterschied macht´s aus meiner Sicht nicht. Die AV-Kollgen haben das mal zusammegetragen- das hört sich so an:

                  Angelegenheiten der Jagd obliegen wie beschrieben den Ländern, daher werden die jeweili-gen jagdlichen Sperrgebiete in den Jagdgesetzen der verschiedenen Bundesländer geregelt.

                  Burgenland: § 102 „Wildschutzgebiete“ des Burgenländischen Jagdgesetzes 2004
                  Kärnten: § 70 „Zeitlich und örtlich beschränkte Sperren“ des Kärntner Jagdgesetzes 2000
                  Niederösterreich: § 87 „Rotwildwintergatter“ sowie § 94a und 94b „Bewilligung“ und „Sper-rung von Wildschutzgebieten“ des Niederösterreichischen Jagdgesetzes 1974
                  Oberösterreich: § 6a „Wildgehege“ sowie 56a „Ruhezonen“ und 56b „Wildwintergatter“ des Oberösterreichischen Jagdgesetzes 1964
                  Salzburg: § 66 „Futterplätze, § 67 „Wildwintergatter“, § 68 Wildgehege sowie § 105-108 „Sperr- und Schutzgebiete“ des Salzburger Jagdgesetzes 1993
                  Steiermark: § 4 „Wildgatter“ sowie § 51 „Wildschutzgebiete“ des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986
                  Tirol: § 45 „Sperren“ und § 46 „Wildfütterung“ des Tiroler Jagdgesetzes 2004
                  Vorarlberg: § 33 „Wildruhezonen, Sperrgebiete“ sowie § 45 „Wildwintergatter“ des Vorarlber-ger Jagdgesetzes 1988
                  Wien: § 81 „Wildfütterung“ des Wiener Jagdgesetzes 1947

                  Wie der Sinowatz sagen würde is alles recht kompliziert - im zuge von Zwangsmaßnahmen besteht in manchen Ländern tatsächlich noch die Mögl. ein befristes jagdl. Sperrgebiet per Bescheid durchzuführen.

                  Wie dem auch sei... immer brav Grüßen...und nach Möglichkeit Konflikte vermeiden...

                  Kommentar


                  • #69
                    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                    Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigen
                    Ein grünes Schild mit Aufdruck "Jagdliches Sperrgebiet" findet in der österreichischen Gesetzgebung keine Verwendung
                    Wie kommst du nur auf sowas?

                    NÖ JAGDVERORDNUNG
                    Abschnitt 9
                    Kennzeichnung von Sperrgebieten

                    § 34
                    Zur Kennzeichnung von umfriedeten Eigenjagdgebieten, deren Sperre für jagdfremde Personen von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt wurde, sowie von Fütterungsbereichen und Wildschutzgebieten, sind die in der Anlage 21 enthaltenen Tafeln zu verwenden. Die kreisrunden Tafeln sind in grüner Farbe mit einem in der Mitte horizontal verlaufenden weißen Streifen auszuführen. Der Durchmesser hat 40 bis 45 cm zu betragen, während der weiße Streifen eine Breite von etwa 1/5 des Durchmessers aufzuweisen hat. Die Tafeln haben in schwarzer Aufschrift die Worte “Jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw. “Befristetes jagdliches Sperrgebiet Betreten verboten” bzw. “Wildschutzgebiet betreten verboten” zu enthalten.
                    Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

                    Kommentar


                    • #70
                      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                      Von den Naturfreunden gibt es eine neue Broschüre über das Wegerecht in Österreich (auch zum Downloaden): http://www.umwelt.naturfreunde.at/
                      Da werden natürlich auch die Jagdsperren erläutert.
                      Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

                      Kommentar


                      • #71
                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        Zitat von curzondax Beitrag anzeigen
                        Weil's wiedermal so weit ist, eine Frage zum Winterraum der Sonnschienhütte: Ist der während der 'Jagdsperre' auch verriegelt? Und ist die Beschreibung des Winterraums hier in der Form noch aktuell?
                        Ein Anruf beim Hüttenpächter (Dietmar Hirschegger/+43/664/5112474) und die Frage ist geklärt! Auf dieser Seite findest du die Informationen
                        Zuletzt geändert von mountainrescue; 08.10.2013, 12:38.
                        mfbg
                        MR

                        Kommentar


                        • #72
                          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                          Zitat von beigl Beitrag anzeigen
                          Wie kommst du nur auf sowas?
                          OK, ich hätt's nicht so globalisieren sollen. In NÖ betrifft's mich quasi nicht und in meinen Haupteinsatzgebieten (OÖ+Stmk.) gibt's eben keine Sperre für eine Jagd - da bin auch bestens im Bild über die jeweiligen Jagdgesetze...

                          Btw, hab mit gerade die von dir zitierte nö. Jagdverordnung angeschaut. Kannst du bitte auch anführen unter welchen Kriterien eine solche Sperre, in der die in §34 angeführte Tafel dann zur Anwendung kommt, zustandekommt (und ich rede nicht von einer Ruhezone, Wildschutzgatter, Fütterung, etc...). Meiner Meinung nach ist es selbst nach nö. JagdG nur möglich im Rahmen einer Treibjagd ein Gebiet gänzlich zu sperren. Auch bei Wildschutzgebieten besteht lediglich ein Wegegebot und keine Totalsperre.
                          Zuletzt geändert von LampisBerge; 08.10.2013, 12:53.
                          lampi
                          ________________________________________
                          Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                          Kommentar


                          • #73
                            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                            Zwei Dinge sollten nicht verwechselt werden:
                            Das (befristete) "jagdliche Sperrgebiet" nach den jeweiligen Jagdgesetzen (Österreich leistet sich eines pro Bundesland) und eine eventuelle zivilrechtliche Vereinbarung, wie sie alex.m bereits hier angesprochen hat.

                            Wieso das?
                            Viele Berghütten stehen nicht auf Eigengrund der alpinen Vereine, sondern auf Fremdgrund. Soetwas nennt man "Superädifkat" oder früher auch "Luftkeusche". Dabei gestattet der Grundeigentümer z.B. einem alpinen Verein die Errichtung einer Hütte - in der Regel mit einem Pachtvertrag. Und in diesem stehen u.A. die Bedingungen, fallweise eben auch, dass der Hüttenbetreiber die Hütte in einer festgelegten Zeit aus jagdlichen Gründen geschlossen halten muss.
                            Auf Wanderer wirkt sich das heutzutage natürlich nicht aus - außer dass sie sich ein Jausensackerl einpacken sollten.
                            Früher war das anders - da gab`s die Legalservitut des im Forstgesetz normierten freien Betretens nicht und so mancher Grundeigentümer hat tatsächlich ganze Berge zur Jagdsaison einfach gesperrt. Z.B am Göller war das auch so.

                            LG Michael
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                              Das umfriedete Eigenjagdgebiet nach §34 ist nichts anders als ein eingezäuntes Jagdgehege. Die sind flächenmäßig im Zunehmen.... Wie die Bezirkhauptzmannschaften das handhaben (Ausgestaltung Betretungsrecht zu betimmten Tageszeiten,oder auch nicht)dürfte im Detail wieder unterschiedlich sein, da sich Waldflächen auch auf Basis des Forstgesetzes einzäunen lassen kann der einzelne Waldbesitzer sicher kreativ sein ...

                              Kommentar


                              • #75
                                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                                Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigen
                                OK, ich hätt's nicht so globalisieren sollen. In NÖ betrifft's mich quasi nicht und in meinen Haupteinsatzgebieten (OÖ+Stmk.) gibt's eben keine Sperre für eine Jagd - da bin auch bestens im Bild über die jeweiligen Jagdgesetze...
                                Keine Sorge, Niederösterreich ist eh nicht global so bedeutend...

                                Zitat von LampisBerge Beitrag anzeigen
                                Btw, hab mit gerade die von dir zitierte nö. Jagdverordnung angeschaut. Kannst du bitte auch anführen unter welchen Kriterien eine solche Sperre, in der die in §34 angeführte Tafel dann zur Anwendung kommt, zustandekommt (und ich rede nicht von einer Ruhezone, Wildschutzgatter, Fütterung, etc...). Meiner Meinung nach ist es selbst nach nö. JagdG nur möglich im Rahmen einer Treibjagd ein Gebiet gänzlich zu sperren. Auch bei Wildschutzgebieten besteht lediglich ein Wegegebot und keine Totalsperre.
                                Bezieht sich auf das NÖ Jagdgesetz 1974 § 94, § 94a, § 94b.
                                https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...I_2012069.html

                                Soweit ich es auch die Schnelle überblicke, dürftest du schon recht haben (habe ich auch nicht angezweifelt), die Sperre im Wortlaut betrifft Gebiete "abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden".

                                Mich persönlich betrifft das mit den "umfriedeten Eigenjagdgebieten", da mein Morchelsammelplatz in so einem ist.

                                Ist aber seeehr flach, daher eher kein Gipfeltreffen möglich dort.
                                Ich, bloque: Projekt Zentralalpenweg

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