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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?

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  • #16
    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
    @daxy: Im Kärntner Jagdgesetz sind zwar ausnahmsweise Sperren vorgesehen, dies aber nur "aus außerordentlichen Gründen" und "im örtlich und zeitlich unbedingt erforderlichen Ausmaß".

    Und es gilt: "... dass [das gesperrte Gebiet] ... abseits von den zur allgemeinen Benutzung bestimmten Straßen und Wegen einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege ... nicht betreten" werden darf.

    Überhaupt "darf die forstrechtliche Wegefreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden".
    das war mir auch klar... allerdings dem jäger offenbar nicht!
    er drückte es so, aus, dass mein leben in gefahr sei, " wenn jagdzeit sei.."

    ob man da nicht die sehschärfe des jägers in zweifel ziehen muss??
    Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

    asti, asti bandar ko bakaro!
    Langsam, langsam fang den Affen!
    Indisches Sprichwort

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    • #17
      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

      Zitat von daxy Beitrag anzeigen
      ... er drückte es so, aus, dass mein leben in gefahr sei, " wenn jagdzeit sei.."
      Na, das ist ja schon fast durch die Blume gedroht ... Hat dafür nicht gerade jemand ein Waffeneverbot erhalten, weil er eine Waldläuferin bedroht hat?
      Zuletzt geändert von ingmar; 25.09.2009, 18:21.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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      • #18
        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

        Hallo ingmar, wo bitte steht
        der geltende Gesetzestext?

        LG.Thei.

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        • #19
          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
          Na, das ist ja schon fas durch die Blume gedroht ... Hat dafür nicht gerade jemand ein Waffeneverbot erhalten, weil er eine Waldläuferin bedroht hat?
          wäre auch eine idee ...

          leider ist der einzige zeuge der jagdhund des jägers
          Daxy besucht mich auf www.wabnig.net

          asti, asti bandar ko bakaro!
          Langsam, langsam fang den Affen!
          Indisches Sprichwort

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          • #20
            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

            Zitat von Thei Beitrag anzeigen
            Hallo ingmar, wo bitte steht
            der geltende Gesetzestext?
            In den Jagdgesetzen der einzelnen Bundesländer. Abzurufen, wie immer, über http://www.ris.bka.gv.at.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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            • #21
              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

              Unter http://www.naturfreunde-gratwein.com...n/recht001.htm kann man nachlesen,was momentan die Gesetzeslage in Punkto Jagdsperre aussagt!

              LG.Thei.

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              • #22
                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                Nimm a Viodekamera mit und ka "Jaga" traut sich mehr

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                • #23
                  AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                  also, ihr beunruhigt mich etwas:

                  Jadgsperre hab ich bis jetzt immer so interpretiert, dass in der Zeit die Jagd gesperrt wird, diese also nicht stattfindet! ähnlich wie Differential-Sperre, oder Kiefersperre...also die beste Zeit mit der MotoCross in der Dämmerung über die leeren Lichtungen fegen....

                  ....aber vielleicht ist das auch so wie mit der Jägersuppe, da drin sind ja auch angeblich kaum Jäg... oder war das die Kuttelsuppe ?
                  ----------------------------------------------------------------------------------
                  'man ist nie zu alt um eine glückliche Kindheit zu haben'
                  ----------------------------------------------------------------------------------
                  ----------------------------------------------
                  Geo-Foto-fix: www.geo-lights.at
                  ----------------------------------------------

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                  • #24
                    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                    Zitat von Joa Beitrag anzeigen
                    gedacht hab ich mir's irgendwie schon lange dass die Wiener die eigentlichen Auslöser für die Jagd sein könnten
                    Der bei weitem überwiegende Teil der Abschüsse im Hochschwab, zumindest im östlichen Bereich, wird von Wienern gemacht.
                    Rechtsanwälte, für Steuer und Wirtschaftsrecht,
                    auf Implantate spezialisierte Zahnärzte,
                    Opern-Parkgaragen-Besitzerinnen.

                    [wird vermtlich eh gleich wieder von einem wichtigen Moderator gelöscht]
                    Zuletzt geändert von bergsteirer; 26.09.2009, 10:30.
                    La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
                    [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

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                    • #25
                      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                      Solange man die markierten Wege nicht verläßt, kann man bei jeder Tages-u. Nachtzeit wandern!
                      Bin einmal am 1. Oktober von der Jassing über Ebenstein,Teufelssee, Brandstein und Neuwaldeggalm wieder zurück. Abmarsch um 5 Uhr!! stockdunkel und bei lautstarker Hirschbrunft.
                      Nach ca. einer viertel Stunde überholte mich auf der Russenstraße ein Jäger.
                      Er blieb zwar stehen und wunderte sich über mich, aber er erkundigte sich nur über meine Wanderung und fuhr dann weiter.
                      Allerdings blieb mir stark in Erinnerung das den ganzen Tag Hirschröhren zu hören war, und es mir am Abend beim Rückweg in die Jassing schon fast auf die Nerven ging

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                      • #26
                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        Zitat von HansS Beitrag anzeigen
                        Solange man die markierten Wege nicht verläßt, kann man bei jeder Tages-u. Nachtzeit wandern!
                        Welchen Grund gibt's dann also für die "Jagdsperre" einer AV-Hütte? (Wobei es auch ein solches Wegegebot nur sehr ausnahmsweise gibt).
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • #27
                          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                          Zitat von sktv Beitrag anzeigen
                          Nimm a Viodekamera mit und ka "Jaga" traut sich mehr
                          Selbst das ist sinnlos, siehe hier. Die bewaffneten Vollkoffer haben leider Narrenfreiheit.

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                          • #28
                            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                            Welchen Grund gibt's dann also für die "Jagdsperre" einer AV-Hütte?
                            Weil's der Grundeigentümer bei Abschluss des Pachtvertrages mit der AV-Sektion so reinschreiben hat lassen.
                            Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                            • #29
                              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                              Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                              Weil's der Grundeigentümer bei Abschluss des Pachtvertrages mit der AV-Sektion so reinschreiben hat lassen.
                              Das finde ich -- ich wiederhole mich -- für eine Alpenvereins-Hütte ein bissl befremdlich. Es gibt als Wanderer jedenfalls keinen besonderen Grund, das Gebiet großräumig zu meiden, schon gar nicht ist das Betreten verboten oder "gesperrt".
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                              • #30
                                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                                Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                                Das finde ich -- ich wiederhole mich -- für eine Alpenvereins-Hütte ein bissl befremdlich. Es gibt als Wanderer jedenfalls keinen besonderen Grund, das Gebiet großräumig zu meiden, schon gar nicht ist das Betreten verboten oder "gesperrt".
                                Dem was Alex geschrieben hat, kann ich nur beipflichten - die "Jagdsperre" hat in der Regel tatsächliche diesen Grund. Wandern ist deswegen natürlich nicht verboten - hat ja auch niemand behauptet. Und befremdlich ist das auch nicht, denn wenn es dem Pächter nicht passt, dass der Verpächter eine derartige Jagdsperre im Vertrag verlangt, zwingt ihn ja niemand zur Unterschrift.
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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