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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Was bedeutet 'Jagdsperre'?

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  • #46
    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

    Verwunderlich? Aber geh, gerade in Österreich halten sich solche Dinge und Provisorien bekanntlich sehr lang. Wenn's niemand gibt der sich aufregt kann die Tafel noch ein paar Jährchen dort hängen bleiben. Ohne jetzt rechtshistorisch tätig werden zu wollen weiß ich nicht, ob die Tafel jemals eine Berechtigung hatte, heute findet sie im Nö JagdG jedenfalls keine Deckung.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • #47
      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

      Zitat von lado Beitrag anzeigen
      ...eine jagdliche dauererektion ...

      a waunsinnswort!!!

      bitte langsam aussprechen: j a g d l i c h e d a u e r e r e k t i o n...

      hmmm, die kriegt man dann, wenn....
      hier die antwort, wie sich der waidmann gesetzeskonform seine jagdliche dauererektion besorgen kann: http://www.youtube.com/watch?v=ij1Vi26GhNk
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • #48
        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

        Jagdsperre heißt, dass die Sonnschienhütte zu ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das so schwer zu verstehen?

        Aber was heißt auf der Sonnschien eigentlich Wintersperre?

        Kommentar


        • #49
          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
          Na, das ist ja schon fast durch die Blume gedroht ... Hat dafür nicht gerade jemand ein Waffeneverbot erhalten, weil er eine Waldläuferin bedroht hat?

          Klick zum Artikel
          mit bestem Gruß, moerf :)

          Kommentar


          • #50
            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

            Zitat von ranger Beitrag anzeigen
            Jagdsperre heißt, dass die Sonnschienhütte zu ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das so schwer zu verstehen?
            Ja, weil zwischen "Jagd" und der Sperre - falls sie nur die Hütte betrifft - kein ursächlicher Zusammenhang besteht.

            Kommentar


            • #51
              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

              Zitat von volki Beitrag anzeigen
              Ja, weil zwischen "Jagd" und der Sperre - falls sie nur die Hütte betrifft - kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
              Doch, doch. Der Zusammenhang wird "sanfter" Druck genannt.
              „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

              Kommentar


              • #52
                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                In Wirklichkeit sperren die Wirte im Hochschwab freiwillig zu, weil sie sich von den vielen Experten erholen müssen, die sie den ganzen Sommer über heimsuchen. Und die armen Jäger müssen den Sündenbock geben. Nur der Winkler auf der Voisthaler bleibt oben, aber der liebt die Experten ja und außerdem erholt er sich dann eh den ganzen Winter.

                Kommentar


                • #53
                  AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                  Zitat von ranger Beitrag anzeigen
                  In Wirklichkeit sperren die Wirte im Hochschwab freiwillig zu, ....
                  Zur besten Wanderzeit? Das glaubst ja wohl selber nicht.

                  Dieses Geschäft läßt normalerweise keiner aus. Wennst es net glaubst, hättest asm Samstag beim Bodenbauer vorbeig'schaut.
                  Zuletzt geändert von Skylandair; 29.09.2009, 10:27.
                  Mitglied der Wöthawara
                  Skylandair
                  Mut kann man nicht kaufen. Höchstens mit dem Leben bezahlen. (Skylandair)

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                    Zitat von ranger Beitrag anzeigen
                    Jagdsperre heißt, dass die Sonnschienhütte zu ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ist das so schwer zu verstehen?
                    Meines Wissens ist die Häuslalm in dieser Zeit auch zu.

                    Ist auch einfach zu verstehen.

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                      Zitat von petz Beitrag anzeigen
                      Meines Wissens ist die Häuslalm in dieser Zeit auch zu.)
                      Ist auch im Eigentum des Grundbesitzers

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                        Jagdsperre ist die Weidmännische Spräche für free fire zone
                        http://en.wikipedia.org/wiki/Free-fire_zone

                        So wie Bergheil für Wanderer/Bergsteiger und als weidmännisches gegenstück ein ein gelalltes "Prost".


                        Sorry, hat jetzt sein müssen

                        Kommentar


                        • #57
                          AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          8 Wochen jährliche Wegsperre aus "Jagdgründen"? So schauen feuchte Jägerträume aus.
                          Ich biete mehr! Gesehen in der Stmk, zwischen Sommertörl und Wildinger Höhe (Triebener Tauern) an einem markierten Wanderweg!

                          lampi
                          ________________________________________
                          Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                            Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                            Ich biete mehr! Gesehen in der Stmk, zwischen Sommertörl und Wildinger Höhe (Triebener Tauern) an einem markierten Wanderweg!

                            wahrscheinlich gabs lieferschwierigkeiten bei den schon vorsorglich bestellten "schleichts eich is deppaten tourengeher"-schildern...hams halt das gute alte sperrgebiets-taferl hergnommen

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                              a geh.
                              Das ist ganz sicher eine genehmigte Tafel.
                              § 51
                              Wildschutzgebiete
                              (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag des Jagdberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut und Nistplätzen des Auer und Birkwildes nach Anhörung des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerläßlich ist.

                              (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind der Grundeigentümer, der Nutzungsberechtigte, der Jagdberechtigte und deren Beauftragter sowie Personen, die kraft ihrer amtlichen Stellung oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

                              (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

                              (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.
                              http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...=LRST_6500_004

                              Ich find im JagdG fehlt ein Präpotenzparagraf mit Schadenersatz für den u.a. durch solche Tafeln verminderten Erholungswert und Strafen für das Verschandeln der Landschaft.
                              Zuletzt geändert von pingus; 07.10.2012, 14:27.

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                              • #60
                                AW: Was bedeutet 'Jagdsperre'?

                                Abs 2 erlaubt dann ja das Skitourengehen auf üblichen Routen, Wanderwegen und Forststraßen?

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