Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Steinschlag Aufregung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    AW: Steinschlag Aufregung

    Zitat von nordmann Beitrag anzeigen
    Als ich den Lehrer auf die Gefahr hinwies meinte dieser nur er wisse schon wie er auf seine Klasse aufpasst, und Leute in der Wand müssen selbst auf sich aufpassen.

    In diesen Fall hilft nur eines!!!

    Eine "gesunde Watschen" für den Herrn Lehrer
    Weiss nicht ob eine *xunde watsche* bei Herrn Lehrer so gut ankommt. Jedenfalls alle Stoalschmeisser hätten eine saftige verdient.
    Immer san die Lehrer schuld..... meiiii die armen.

    Kommentar


    • #47
      AW: Steinschlag Aufregung

      Zitat von MagicBus Beitrag anzeigen
      Das ist keine Spielerei - das ist versuchter Totschlag! Da gibt´s kein Überlegen, so etwas gehört auf jeden Fall auf der Stelle festgehalten und angezeigt.
      Bei uns [tm] braucht's für Totschlag eine "allgemein begreiflich heftigen Gemütsbewegung", dafür anders als bei euch [tm] für Mord keine Heimtücke oder besondere Begehungsweise. Nachdem hier aber eine Verletzungs-, gar Tötungsabsicht niemand zu unterstellen sein wird bleibt eigentlich nur bewusste Fahrlässigkeit ("wird schon nix passieren").

      Nachdem auch tatsächlich nichts passiert ist, könnte also nur noch "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" überbleiben, und dafür müsste es sich um eine Tat "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" handeln. Darüber kann man streiten, andererseits wurde unlängst wegen eines Kürbisses ein Verfahren eröffnet ...

      Einigen wir uns einfach auf "It's bad, mkay?"

      Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit dürfen der- oder diejenigen dabei von ihrem Handeln abgehalten werden, notfalls auch mit körperlicher Gewalt.
      Bei uns wie euch muss Notwehr und Nothilfe nicht verhältnismäßig sein, nur "notwendig". Aber das würde hier deutlich zu weit führen.
      Zuletzt geändert von ingmar; 29.09.2009, 18:06.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

      Kommentar


      • #48
        AW: Steinschlag Aufregung

        Danke für die juristische Aufklärung!

        Dann machen sich wohl die Steine- und Holzklotzschmeißer auf den Autobahnbrücken auch nur der "Gefährdung körperlicher Sicherheit" schuldig?
        (-> "wird schon nix passieren" und bei 9 von 10 Steinen passiert wahrscheinlich auch wirklich nichts...)

        Das macht wieder einmal um ein paar Illusionen ärmer und bestätigt nur mein Bild von der verkehrten Welt...
        Wie auch immer - ich wär sofort eingeschritten, ob im Recht oder nicht. Im Gegensatz zu vielen anderen bin ich jemand, der nicht mehr in den Spiegel schauen könnt, wenn er wüßte, dass vor seinen Augen jemand verunglückt ist und man nichtmal den Versuch unternommen hat, dies zu verhindern. Ich find´s selbstverständlich, aber wahrscheinlich würde man sich damit sogar noch größere Probleme einhandeln... unglaublich und irgendwie auch paradox, wenn man die aktuellen Propagandareden zum Thema "Zivilcourage" verfolgt!
        Zuletzt geändert von MagicBus; 29.09.2009, 18:00.

        Kommentar


        • #49
          AW: Steinschlag Aufregung

          Hallo ingmar!
          Wie wäre es,wenn Du Deine geliebten Paragraphen mal in die Tonne haust und mal den gesunden Menschenverstand walten läßt,dann wirst Du vielleicht auch die Ansicht von MagicBus verstehen,denn Deine lieben Paragraphen helfen Dir in so einer Situation überhaupt nicht!!!!!

          LG.Thei.

          Kommentar


          • #50
            AW: Steinschlag Aufregung

            Also, ich find die Rechtslage dazu sehr interessant. Deshalb bin ich für jede Ausführung dazu recht dankbar.
            Ob man in dieser oder ähnlichen Situationen auch genau danach handeln würde und könnte - das sei mal dahingestellt... Vermutlich wird es selbst dem eingefleischtesten Juristen in manchen Fällen schwer fallen, streng sachlich-nüchtern zu bleiben.
            Zuletzt geändert von MagicBus; 29.09.2009, 18:05.

            Kommentar


            • #51
              AW: Steinschlag Aufregung

              Zitat von Thei Beitrag anzeigen
              Hallo ingmar!
              Wie wäre es,wenn Du Deine geliebten Paragraphen mal in die Tonne haust und mal den gesunden Menschenverstand walten läßt,dann wirst Du vielleicht auch die Ansicht von MagicBus verstehen,denn Deine lieben Paragraphen helfen Dir in so einer Situation überhaupt nicht!!!!!

              LG.Thei.
              naja, aber vielleicht ersparen sie einem die nähere bekanntschaft mit staatsanwaltschaft und strafrichter. eine gefährliche drohung, eine nötigung oder eine körperverletzung wird so manchesmal schneller ausgesprochen, als einem lieb ist. der nothilfeschmäh zieht nicht immer, hier ganz sicher nicht, wenn einer dem lehrer eine prackt und auch nicht wenn man die gschrappen abfotzt.

              obwohl sie es verdient hätten.
              obwohl es die sicherste methode ist, die unten kletternden zu schützen.

              und - ich hätts auch gemacht: dem lehrer eine geschossen, die kinder zsammgschissen und wenn das nix nutzt, watschen austeilt.

              die frage ist mit welchen folgen.

              man trenne also stets recht und gerechtigkeit, gesetz und moral, rechtssprechung und selbstjustiz. auch wenns manchmal schwer fällt.

              luftanhalten hilft.
              echt.
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

              Kommentar


              • #52
                AW: Steinschlag Aufregung

                Zitat von MagicBus Beitrag anzeigen
                Dann machen sich wohl die Steine- und Holzklotzschmeißer auf den Autobahnbrücken auch nur der "Gefährdung körperlicher Sicherheit" schuldig? (-> "wird schon nix passieren" und bei 9 von 10 Steinen passiert wahrscheinlich auch wirklich nichts...)
                Also, ich kann hier nur zur österreichischen Rechtlage einigermaßen fundiert was sagen, die deutsche kenne ich nur im Überblick bzw Vergleich. Unser "Auffangtatbestand" für Tötungsdelikte ist eben der Mord, § 75 öStGB. Es gibt, wie im Strafrecht immer, zwei Begehungsform, fahrlässig und vorsätzlich. Fahrlässige Begehung ist nur dann strafbar wenn dies ausdrücklich geregelt ist, das ist bei der Körperverletzung und auch der Tötung so.

                Wenn jemand von einer Brücke einen Stein herunterwirft wird es wahrscheinlich schwer sein, das Gericht davon zu überzeugen, dass man den Eintritt eines Schaden nicht zumindest für "ernstlich möglich" gehalten hat. Wer das aber tut und sich damit abfindet ("wenn was passiert, auch wurscht") handelt mit Eventualvorsatz (dolus eventualis) und das reicht schon aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Auch der Versuch ist strafbar.

                Demgegenüber halte ich es bei Kindern, die Steine eine Wiese hinunterkollern lassen, schon eher für möglich, dass sie sich der Gefährlichkeit ihres Tuns nicht bewusst sind. Wenn hier etwas passiert, war es wohl Fahlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung). Aber wie immer, die Erforschung der subjektiven Tatseite ist ein Problem, dass die Gerichte stets haben.

                Wie auch immer - ich wär sofort eingeschritten, ob im Recht oder nicht.
                Ich glaube durchaus, dass man das Recht (die Pflicht?) hat, in einem solchen Fall einzuschreiten. Es geht nur darum, welche Mittel man wählt.

                Zitat von Thei Beitrag anzeigen
                Wie wäre es,wenn Du Deine geliebten Paragraphen mal in die Tonne haust und mal den gesunden Menschenverstand walten läßt ...
                Ah, der gesunde Menschenverstand als Kategorie juristischen Handelns Na im Ernst, natürlich braucht man nicht immer und überall juristische Beckmesserei betreiben, aber das hier ist schließlich ein Diskussionsforum; von und für Bergsteiger, ich weiß, aber trotzdem ist es halt nicht leicht juristisches Denken aus den div. Lebenssachverhalten auszublenden.

                Mein Tipp: Lies es einfach nicht, wenn's dich nicht interessiert, ich bin sicher das machen andere auch so. Hoffe ich halt.
                Zuletzt geändert von ingmar; 29.09.2009, 21:03.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #53
                  AW: Steinschlag Aufregung

                  hallo leuts,

                  leider würd ich in der ersten aufregung vermutlich genauso reagieren und diesem lehrer alle nur vorstellberan grobheiten an den kopf werfen. viel sinnvoller wäre es vermutlich den hirnlosen knaben in ein freundliches gespräch zu verwickeln, dabei rauszufinden welche schule da gerade unterwegs ist und zum einen anzeige wegen gefährdung der öffentlichen sicherheit zu machen und überdies eine entsprechende geharnischte beschwerde an den zuständigen landes-/oder bezirksschulinspektor zu schreiben.

                  bliebe noch die frage zu klären ob so ein verrückter überhaupt berechtigt ist mit schülern einen wandertag im alpinen gelände durchzuführen - da gibts ziemlich genaue regelungen.

                  lg

                  ossi - der nur verständnislos den kopf schütteln kann ob soviel dummheit

                  Kommentar


                  • #54
                    AW: Steinschlag Aufregung

                    Zitat von Ossi Beitrag anzeigen
                    leider würd ich in der ersten aufregung vermutlich genauso reagieren und diesem lehrer alle nur vorstellberan grobheiten an den kopf werfen.
                    Die (straffreie) "Entrüstungsbeleidigung" haben wir ja schon thematisiert

                    Man müsste sich freilich noch überlegen, ob es sich hier nicht um eine "Gemeingefahr" handelt, in dem Fall träfe nämlich jedermann sogar die Pflicht "die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten", § 95 StGB. Gemeingefahr setzt ua voraus, dass ein "größerer Personenkreis", Richtwert 10 Personen, gefährdet ist.

                    beschwerde an den zuständigen landes-/oder bezirksschulinspektor zu schreiben.
                    Das ist sicher auch keine schlechte Idee.
                    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Steinschlag Aufregung

                      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                      Also, ich kann hier nur zur österreichischen Rechtlage einigermaßen fundiert was sagen, die deutsche kenne ich nur im Überblick bzw Vergleich. Unser "Auffangtatbestand" für Tötungsdelikte ist eben der Mord, § 75 öStGB. Es gibt, wie im Strafrecht immer, zwei Begehungsform, fahrlässig und vorsätzlich. Fahrlässige Begehung ist nur dann strafbar wenn dies ausdrücklich geregelt ist, das ist bei der Körperverletzung und auch der Tötung so.

                      Wenn jemand von einer Brücke einen Stein herunterwirft wird es wahrscheinlich schwer sein, das Gericht davon zu überzeugen, dass man den Eintritt eines Schaden nicht zumindest für "ernstlich möglich" gehalten hat. Wer das aber tut und sich damit abfindet ("wenn was passiert, auch wurscht") handelt mit Eventualvorsatz (dolus eventualis) und das reicht schon aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Auch der Versuch ist strafbar.

                      Demgegenüber halte ich es bei Kindern, die Steine eine Wiese hinunterkollern lassen, schon eher für möglich, dass sie sich der Gefährlichkeit ihres Tuns nicht bewusst sind. Wenn hier etwas passiert, war es wohl Fahlässigkeit (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung). Aber wie immer, die Erforschung der subjektiven Tatseite ist ein Problem, dass die Gerichte stets haben.
                      Entspicht im Wesentlichen der deutschen Auslegung und Anwendung
                      www.kfc-online.de

                      Kommentar


                      • #56
                        AW: Steinschlag Aufregung

                        @alpenglöckchen, Inntranetz, moerf, nordmann, pivo, Steinbock, tch

                        Danke für eure konstruktiven Beiträge.

                        Ab jetzt auch "stammhirn gesteuert" agierend!
                        Geh langsam, aber konstant, und du erfährst eine neue Qualität der Zeit.

                        Kommentar


                        • #57
                          AW: Steinschlag Aufregung

                          Zitat von rosi57 Beitrag anzeigen
                          Ab jetzt auch "stammhirn gesteuert" agierend!
                          Da passt dein neues Reptilien-Avatar direkt gut dazu.

                          LG Petra

                          Kommentar


                          • #58
                            AW: Steinschlag Aufregung

                            Zitat von Joa Beitrag anzeigen
                            Also ich halte diese Geschichte für erfunden oder zumindest für stark manipuliert um hier die Emotionen ein wenig aufzuschaukeln was ja auch gelungen ist und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Lehrer nahe am Abbruch seine Klasse Steine über die Wand runterschmeißen läßt und dies dann auch noch so kommentiert
                            Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
                            (Ich hab auch das Gefühl, dass die G´schichte ein bissel ein G´schichtel ist, aber bitte!)
                            Ein bisserl dick aufgetragen kommt mir das Ganze nach nochmaligem Lesen des Eingangspostings jetzt auch vor.
                            Ich will ja nicht unterstellen, dass die Geschichte erfunden ist, aber etwas übertrieben ist sie sicher:

                            Zitat von birdsick Beitrag anzeigen
                            Nach einer Besteigung des Haidsteiges befand sich eine Schulklasse im Ausstiegsbereich der Preinerwand und sämtliche Kinder haben große Steine die Wand hinuntergerollt, wo sich einige Kletterer und Klettersteiggeher befanden.
                            Das hieße ja eigentlich: Die Schulklasse geht den Haidsteig; am Ausstieg beginnen die Kinder, die gerade erst selber potentieller Steinschlaggefahr ausgesetzt waren, große Steine (und nicht etwa Kieselsteine) hinunterzuwerfen, im Wissen, dass sich unterhalb andere Kletterer befinden. Und zwar alle Kinder, d.h. vielleicht 20 oder mehr.

                            Das kann ich einfach nicht glauben. Das wäre ja nicht einmal mit Ahnungs- oder Gedankenlosigkeit zu erklären. Das wäre ja wirklich schon fast versuchter Mord.

                            Aber auch wenn nur die Hälfte davon stimmt (Schulklasse ging nicht den Haidsteig, sondern war nur auf der Hochfläche unterwegs; ein paar Kinder warfen Steine hinunter und waren sich dabei nicht bewusst, dass sie damit jemanden gefährden), ist die Sache natürlich schlimm genug. Ob sie so brachiale Reaktionen erfordert wie von manchen vorgeschlagen, ist allerdings eine andere Frage. Eines ist aber sicher: Bei Gefahr im Verzug ist sofortiges - angemessenes - Einschreiten notwendig.

                            Kommentar


                            • #59
                              AW: Steinschlag Aufregung

                              Zitat von petz Beitrag anzeigen
                              Da passt dein neues Reptilien-Avatar direkt gut dazu.
                              jetzt wird's wirklich interessant...

                              Kommentar


                              • #60
                                AW: Steinschlag Aufregung

                                Ich kann die ganze Geschichte nicht beurteilen, war ja nicht dabei.

                                Aber ich bin ganz ganz ganz Stolz auf mich wenn es stimmen sollte.

                                Warum??
                                als ich mit den Kindern den Wasserleitungsweg und dann auf den Jakobskogel gegangen bin, haben die beiden Jungs Steine in die Schwarza geschmissen. Angekommen bei der Bergstation der Rax-Seilbahn, habe ich Ihnen nur gesagt, dass man vom Berg keine Steine wirft, und kein einziger Stein flog richtung Payerbach

                                Werde mir ein Stamperl genehmigen, wenn diese Geschichte stimmen sollte.

                                LG Othmar


                                a a bledsinn, warum sollt i woarten, i trink moi ans, vielleicht schmeckts.......
                                Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                                make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X