Heute war im Standard ein Artikel über mögliche Gesetzgebung, der von einem Verbot des Touren- und Variantenskilaufes ab Warnstufe 3 ausgeht.
http://derstandard.at/1263707108817/...e-Alpinpolizei
Ich habe an den Autor folgende Zeilen gerichtet:
"Sehr geehrter Herr Professor!
Ich beziehe mich auf Ihren Artikel im heutigen Standard, den ich mit Interesse gelesen habe. Sicherlich sind die verwaltungs- und offensichtlich auch verfassungsrechtlichen Implikationen bedeutsam.
Allerdings finde ich Ihren völlig undifferenzierten Ansatz zum eigentlichen Regelungsgegenstand unglaublich: Das Gesetz soll bestimmten Skilauf ab Lawinenwarnstufe 3 einfach verbieten.
Zum einen konterkariert dies die gesamte Lawinenforschung, die zwar ausgehend von Beurteilungen und Einstufungen im Lawinenlagebericht in der jeweiligen Stufe ein gewisses und steigendes Gefahrenpotential erkennt, anderseits aber auch moderne Risikovermeidungs- und einschränkungsmethoden zur Verfügung stellt. Es gibt überhaupt keinen Grund, bei Warnstufe 3 (und letztlich auch 4) nicht auf Tour zu gehen. Vielmehr sind nur verstärkte Vermeidungsstrategien anzuwenden. Außerdem stellt auch Warnstufe 2 (und auch 1) keinen Persilschein aus; zu beurteilen ist auch immer die konkrete Situation und nicht die abstrakte Warnstufe. In der Schweiz sind bspw bei Stufe 2 (jedenfalls vor einigen Jahren) die meisten Unglücke passiert.
Alpine Vereinigungen haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen zur Aufklärung und Schulung unternommen.
Weiters scheint es auch aus grundrechtlicher Sicht bedenklich, will man die Rechte des Einzelnen bei bloß potentiellen Gefährdungen einschränken (noch dazu ist die Fremdgefährdung relativ gering).
Soll etwa neben einer Helmpflicht auf Pisten auch beim Spazierengehen auf verschneiten Wegen ein Helm getragen werden müssen? Oder verbietet man hier ganz?
Wird das Verlassen des Hauses bei niedrigen Außentemperaturen verboten, weil dann immer wieder Personen erfrieren? Oder gilt hier nur striktes Alkoholverbot, da oftmals betrunkene Personen erfrieren?
Verantwortungsloses Verhalten von Personen wird wohl üblicherweise sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich anders sanktioniert als allen Personen Tätigkeiten zu verbieten (man könnte Autofahren wegen des generellen Gefahrenpotentials ganz verbieten -- ein reizvoller Gedanke)
Auch frage ich mich, aus welchen Quellen Sie die dramatische Situation iBa die korrekte volkswirtschaftliche Kostenberechnung ableiten. Sind hier auch die Kosten eingerechnet, die im Gesundheitswesen zur Minderung der Aufwendungen beitragen, da Personen gesunden Sport betreiben (nur zum Vergleich: wir reden von durchschnittlich rund 25 Lawinentoten p.a. im Vergleich zu rund 600.000 bis 800.000 Personen, die Skitouren machen; relativ ist die Zahl der Lawinentoten dramatisch gesunken)? Haben Sie auch die Erträge der Tourismusindustrie und des Sportartikelhandels mit einkalkuliert? Ich habe jedenfalls keine, und schon gar keine korrekten Daten zur Kostenberechnung.
Im Ergebnis scheinen mir also völlig undifferenzierte und noch dazu falsche Prämissen wenig zweckdienlich. Ihre Ausführungen zur Rechtssituation hätten Sie wohl auch abstrakt darstellen können."
Was sagt Ihr zu solchen Vorstößen?
http://derstandard.at/1263707108817/...e-Alpinpolizei
Ich habe an den Autor folgende Zeilen gerichtet:
"Sehr geehrter Herr Professor!
Ich beziehe mich auf Ihren Artikel im heutigen Standard, den ich mit Interesse gelesen habe. Sicherlich sind die verwaltungs- und offensichtlich auch verfassungsrechtlichen Implikationen bedeutsam.
Allerdings finde ich Ihren völlig undifferenzierten Ansatz zum eigentlichen Regelungsgegenstand unglaublich: Das Gesetz soll bestimmten Skilauf ab Lawinenwarnstufe 3 einfach verbieten.
Zum einen konterkariert dies die gesamte Lawinenforschung, die zwar ausgehend von Beurteilungen und Einstufungen im Lawinenlagebericht in der jeweiligen Stufe ein gewisses und steigendes Gefahrenpotential erkennt, anderseits aber auch moderne Risikovermeidungs- und einschränkungsmethoden zur Verfügung stellt. Es gibt überhaupt keinen Grund, bei Warnstufe 3 (und letztlich auch 4) nicht auf Tour zu gehen. Vielmehr sind nur verstärkte Vermeidungsstrategien anzuwenden. Außerdem stellt auch Warnstufe 2 (und auch 1) keinen Persilschein aus; zu beurteilen ist auch immer die konkrete Situation und nicht die abstrakte Warnstufe. In der Schweiz sind bspw bei Stufe 2 (jedenfalls vor einigen Jahren) die meisten Unglücke passiert.
Alpine Vereinigungen haben in den letzten Jahren enorme Anstrengungen zur Aufklärung und Schulung unternommen.
Weiters scheint es auch aus grundrechtlicher Sicht bedenklich, will man die Rechte des Einzelnen bei bloß potentiellen Gefährdungen einschränken (noch dazu ist die Fremdgefährdung relativ gering).
Soll etwa neben einer Helmpflicht auf Pisten auch beim Spazierengehen auf verschneiten Wegen ein Helm getragen werden müssen? Oder verbietet man hier ganz?
Wird das Verlassen des Hauses bei niedrigen Außentemperaturen verboten, weil dann immer wieder Personen erfrieren? Oder gilt hier nur striktes Alkoholverbot, da oftmals betrunkene Personen erfrieren?
Verantwortungsloses Verhalten von Personen wird wohl üblicherweise sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich anders sanktioniert als allen Personen Tätigkeiten zu verbieten (man könnte Autofahren wegen des generellen Gefahrenpotentials ganz verbieten -- ein reizvoller Gedanke)
Auch frage ich mich, aus welchen Quellen Sie die dramatische Situation iBa die korrekte volkswirtschaftliche Kostenberechnung ableiten. Sind hier auch die Kosten eingerechnet, die im Gesundheitswesen zur Minderung der Aufwendungen beitragen, da Personen gesunden Sport betreiben (nur zum Vergleich: wir reden von durchschnittlich rund 25 Lawinentoten p.a. im Vergleich zu rund 600.000 bis 800.000 Personen, die Skitouren machen; relativ ist die Zahl der Lawinentoten dramatisch gesunken)? Haben Sie auch die Erträge der Tourismusindustrie und des Sportartikelhandels mit einkalkuliert? Ich habe jedenfalls keine, und schon gar keine korrekten Daten zur Kostenberechnung.
Im Ergebnis scheinen mir also völlig undifferenzierte und noch dazu falsche Prämissen wenig zweckdienlich. Ihre Ausführungen zur Rechtssituation hätten Sie wohl auch abstrakt darstellen können."
Was sagt Ihr zu solchen Vorstößen?
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