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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

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neue Beiträge

  • #31
    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

    Naja, mit der neuen Verbindung dürfte das Jagdgebiet geradezu wertlos werden. Für ein paar verbleibende Murmel zahlt doch niemand unnötig Pacht.

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    • #32
      AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

      Liebe Freunde!

      Ich habe hier diverse Off-Topic-Postings gelöscht und ersuche Euch, halbwegs beim Thema zu bleiben.

      Danke!
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

      Kommentar


      • #33
        AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

        Nun gut, dann eben anders.

        Hanspeter Mair (M.), Geschäftsbereichsleiter Hütten, Naturschutz, Raumordnung des Deutschen Alpenvereins e.V., ließ mir bezüglich des hier behandelten Wegebaus folgende Informationen zukommen, die so dicht am Thema sind, daß sie für eine sinnvolle Diskussion unverzichtbar sind:

        M. dankte für meine Ausführungen und dem Hinweis auf das Leitbild und das Grundsatzprogramm. Der DAv stehe dazu und werde diese Grundsätze weder über Bord werfen noch nur zum Ohrenkitzeln verwenden. Auch im Verbandsratsbeschluss 18.VR/16 vom Juli 2009 sei das nochmals bestätigt worden. In dem Beschluss sei aber auch vermerkt, dass es natürlich möglich sein muss, dort wo es die ökologischen Rahmenbedingungen zulassen, Anpassungen vorzunehmen. Herr Dr. Weber, der neue 1. Vorsitzende der Se. Essen, hätte nun eine Idee bei den Nachbarn der Essener-Rostocker-Hütte vorgebracht, um eine weitere Wegmöglichkeit zu schaffen, und hätte auch den DAV davon unterrichtet. Dieser hätte aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Idee erst vom Verbandsrat des DAV genehmigt werden müsse. Hierfür seien natürlich zuvor die Zustimmungen der Grundbesitzer und insbesondere des Nationalparks Hohe Tauern notwendig. Der DAV habe Herrn Dr. Weber auch gebeten, die Ankündigung auf der Homepage zu entfernen, weil die ganze Sache derzeit nicht spruchreif sei und nur zu Irritationen führe.

        Die Ankündigung ist mittlerweile tatsächlich verschwunden, der Termin steht aber offenbar weiter (19.6. bis 3.7. und 19.9. bis 2.10.). Demnach hatte die Sektion Essen also wie vermutet wirklich vor, diesen Weg vorbei an allen zu befragenden Stellen einfach rotzfrech anzulegen!

        Kommentar


        • #34
          AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

          Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
          .... und hätte auch den DAV davon unterrichtet. Dieser hätte aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Idee erst vom Verbandsrat des DAV genehmigt werden müsse. Hierfür seien natürlich zuvor die Zustimmungen der Grundbesitzer und insbesondere des Nationalparks Hohe Tauern notwendig.


          Demnach hatte die Sektion Essen also wie vermutet wirklich vor, diesen Weg vorbei an allen zu befragenden Stellen einfach rotzfrech anzulegen!
          versteh ich jetzt nicht - einerseits unterrichtet , andererseits klammheimlich ?
          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
          ein Mensch (E. Kästner)

          Kommentar


          • #35
            AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

            Zitat von Olli W.
            Demnach hatte die Sektion Essen also wie vermutet wirklich vor,
            diesen Weg vorbei an allen zu befragenden Stellen einfach rotzfrech anzulegen!

            Demnach hatte die Sektion Essen also wie vermutet wirklich vor,
            diesen Weg vorbei an allen zu befragenden Stellen einfach rotzfrech anzulegen!




            Denn wenn man den Weg der österreichischen Bürokratie wählt,
            dann geht überhaupt nix weiter,
            weil immer irgendwo noch einer sitzt, der einen weiteren Einwand vorzubringen hat.
            TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

            Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

            Kommentar


            • #36
              AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

              Zitat von lado Beitrag anzeigen
              versteh ich jetzt nicht - einerseits unterrichtet , andererseits klammheimlich ?
              Ganz einfach. Der DAV wurde zwar unterrichtet, aber in der Zwischenzeit bis der große behäbige Verein sich bewegt, werden erstmal Fakten geschaffen.

              Und Willy, es ist keine österreichische Bürokratie, sondern es geht hier um Inhalte, die den Alpenverein ausmachen. Mit mehr als deinem Tourengehen hast Du Dich vielleicht nicht beschäftigt, aber hinter jedem Verein steht ein theoretisches Konstrukt, daß einem sicher hier und da unpraktisch erscheinen mag. Nur ist das Gelände dort oben nicht im besitzfreien Raum, denn wenigstens die Eigentümer dürfte es schon interessieren, was bei ihnen abgeht. Und sicher sind da dann auch noch die Jagdpächter und der Nationalpark. Damit Du aber noch einmal den Weg "gewollt" gehen kannst, alles für Deine Egobefriedigung über den Haufen zu werfen, finde ich peinlich.
              Den Alpenkönigweg in "legal" fände ich ja auch nicht schlecht. Aber das Ganze sollte sich schon auf einer gescheiten Basis bewegen.

              Kommentar


              • #37
                AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                Zitat von Olli W.

                Den Alpenkönigweg in "legal" fände ich ja auch nicht schlecht.
                Aber das Ganze sollte sich schon auf einer gescheiten Basis bewegen.

                Also gut ( liebe Essener ) !

                Dann diskutiert noch Jahrzehnte weiter !

                Wichtig ist nur,
                dass dieser Abschnitt vom Virgentaler Höhenweg vel Adler Weg vel "Essener Weg" hier vorbeiführt :
                http://www.gipfeltreffen.at/showpost...&postcount=165

                PS :

                Und : Bleib ganz gelassen, Olli ! Dir braucht vorläufig (wirklich) noch nix peinlich zu sein !
                Zuletzt geändert von Willy; 05.04.2010, 16:15. Grund: Off Topic Teil entfernt
                TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                Kommentar


                • #38
                  AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                  Man, ich bin schon ganz rot.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                    Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
                    Bestandteil dieses Konzeptes war u.a. die "Legalisierung" des Alpenkönigweges.
                    Die von Teilen der Mitglieder als fachkundig angesehenen Hüttenwarte, Eckhard Held und Norbert Brauksiepe, taten diese Idee letzten Endes als völlig hirnrissig ab(vermutlich weil ihnen nicht das Naheliegende einfiel). Der Weg müsse im jetzigen Zustand bleiben, damit die örtlichen Bergführer weiterhin hier eine Einnahmensquelle haben, hieß es von diesen Verhinderern.
                    Dieses Argument kann ich mir gut vorstellen - sah ich doch vor einigen Jahren beim Klettersteig "Wilde Wasser" eine Tafel mit dem Hinweis dass das Betreten nur mir einem befugten Berführer aus Villgraten erlaubt sei ...

                    Erik

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                    • #40
                      AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                      Nach der Internetseite der Bergführer ist dort für die Benutzung ein Obulus zu zahlen. Wer veranstaltet werden muß, zahlt eben. Das Material des Steigs ist deren Eigentum, und wird zu jeder Saison auf- und am Ende wieder abgebaut.

                      Nur was soll überhaupt ein neuer Weg, wenn es in Osttirol dann mit der Vermarktung nicht klappen wird? Die ERos-Hütte und die Johanneshütte sind nicht mehr bei den Virgentaler Hütten vertreten. Wenn das Schule macht, dann gute Nacht.

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                      • #41
                        AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                        Zitat von Olli W. Beitrag anzeigen
                        Nur was soll überhaupt ein neuer Weg, wenn es in Osttirol dann mit der Vermarktung nicht klappen wird? Die ERos-Hütte und die Johanneshütte sind nicht mehr bei den Virgentaler Hütten vertreten. Wenn das Schule macht, dann gute Nacht.
                        Es ist zwar schade, wenn das gut aufgezogene Projekt der Virgentaler Hütten (vermutlich aufgrund irgendwelcher Eifersüchteleien) nicht mehr vollständig ist. Aber über einen neuen Weg würde sicher in den einschlägigen Medien (evtl. auch kritisch) breit berichtet (DAV-Panorama, Alpin, Bergsteiger, etc., ganz abgesehen von Online-Medien). Da sollte man die Breitenwirkung dieser Hüttenwebseite auch nicht überschätzen. Die Höhenwege gibt's als solche ja auch schon viel länger.

                        Übrigens: Es heißt Johannis-Hütte. weil sie nicht nach irgendeinem Johannes, sondern nach Erzherzog Johann benannt ist.
                        Zuletzt geändert von Mathias; 11.04.2010, 20:39.
                        Gruß, Mathias

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                        • #42
                          AW: Gültigkeit des AV-Leitbildes – Wegebau in Osttirol

                          Zitat von Mathias Beitrag anzeigen
                          vermutlich aufgrund irgendwelcher Eifersüchteleien
                          Naja, die Südtiroler interessiert das Ganze vielleicht gar nicht. Bei der Johannishütte zeigt sich sich, daß es nach der Bürgermeisterwahl mit dem Gemeinschaftssinn schnell vorbei ist, wenn das komplette Dorf nicht im eigenen Sinn handelt.
                          Aufmerksamkeit dürfte mit einem neuen Weg sicher erzielt werden. Aber es kommt besser rüber, wenn bei der Vermarktung alle an einem Strang ziehen. Es würde mich nicht wundern, wenn ein beliebiger Wirt von dem Weg zur Hütte X abraten würde. Das Kombinieren der Höhenwege, wozu der Weg nun benötigt wird, würde einem Gast, der davon unweigerlich etwas mitbekommt, wohl den Nerv rauben.

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