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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

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  • Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

    Das Forstgesetz soll Variantenfahrer vor Fahrten in den Wald abschrecken. Nachdem andere Maßnahmen angeblich nichts gebracht haben, sollen Strafen die Variantenfahrer abschrecken.

    Wald neben der Piste tabu

    Das Forstgesetz besagt, dass das Befahren des Waldes im Bereich von 500 Metern neben Liften oder Pisten verboten ist.

    Für Walter Schimpfössl von der Alpingendarmerie Reutte war die Anwendung des Forstgesetzes die letzte Maßnahme, Snowboarder oder Skifahrer davon abzuhalten, ins ungesicherte Gebiet zu fahren.

    Bisher habe man Absperrungen und Hinweistafeln aufgestellt, dies habe aber nichts gefruchtet, so der Gendarm. Das Forstgesetz soll durch die Androhung empfindlicher Strafen abschrecken. Ein Verstoß gegen das Forstgesetz kann bis zu 3.000 Euro kosten.

    Quelle: orf.at
    Mein Lieblingssong - [B]Lied 16 [/B]...

  • #2
    AW: Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

    oh mein gott, was soll das denn nur noch werden, mit all dieser variantenstreiterei. wenn das wirklich stimmt, wie ist das dann wenn einem beim variantenfahren etwas passiert? steigt dann die versicherung aus? irgendwo muß man doch auch bei lawinengefahr tiefschneefahren können, und d ist einfach ein gesprengter hang in einem skigebiet am besten. aber jetzt noch eine detailfrage, bezieht sich das verbot nur auf den wald, oder auch auf rinnen und freie hänge abseits der pisten?

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    • #3
      scheinheilige aktion

      Es wäre besser die Werbefilme der Fremdenverkehrswirtschaft zu verbieten! Dort werden ausschließlich Fahrten auf unverspurten Hängen abseits der Pisten gezeigt. Was soll dann das scheinheilige Gejeiere, wenn dann die Touris genau das tun was ihnen gezeigt wird? Werbefilme von überfüllten Pisten habe ich noch nie gesehen.
      Der größte Schwachsinn ist allerdings das Forstgesetz zu bemühen.

      Kommentar


      • #4
        AW: Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

        das forstgesetz mit dieser bestimmung gilt schon ewig!
        es ist bisher noch nicht geahndet worden.
        interessant wirds wenn ein zb. ein ziehweg zu einer hüte führt, 100 schifahrerer dorthin fahren, und eigentlich damit im 500 m streife lt. forstgesetz unterwegs sind.
        auch gibts pisten, die als wald gewidmet sind. also alle strafen!?

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        • #5
          AW: Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

          der ziehweg müßte eigentlich eine ausnahme bilden. hier müßte eigentlich das gewohnheits, bzw. wegerecht gültig sein. ähnliches gilt sicher auch im wald in pistennähe, wenn dort ein weg nach oben führt der schon seit ewigkeiten genutzt wird kann man nicht gestraft werden.
          außerdem gilt hier wo kein kläger da kein richter, bzw. wenn das gesetz noch nie exekutiert wurde wo kein richter kann der kläger auch nichts machen
          Zuletzt geändert von duffman; 10.03.2005, 17:00.

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          • #6
            AW: Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

            Zitat von mitleser
            Das Forstgesetz besagt, dass das Befahren des Waldes im Bereich von 500 Metern neben Liften oder Pisten verboten ist.

            Ein Verstoß gegen das Forstgesetz kann bis zu 3.000 Euro kosten.

            Quelle: orf.at

            Im Forstgesetz steht nix von 500m, nur "im Bereich"
            Dürfte also Auslegungssache des Anwaltes sein.

            Das mit den 3000.- Euro halte ich für ein Gerücht.
            Im Gesetz steht bei speziell diesem vergehen (im Bereich von Aufstieghilfen fahren) eine Höchsstrafe von 730 Euro. Erstmalig is es sicher nicht so hoch.
            Ausserdem steht hier im Gesetz nur was von "Abfahren mit schiern" nichts vom Aufstieg (§33)

            Was allerdings ein anderer Fall ist: z.b beim Befahren von Verjüngungs/Aussorstungsflächen bzw. "bei der Beschädigung solcher..."
            kann mit einer Geldstrafe von bis zu 3630.- bestraft werden


            da orf.at war noch nie a genaue quelle
            lg

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            • #7
              AW: Achtung bei Touren in Nähe von Skigebieten

              Zitat von helm
              auch gibts pisten, die als wald gewidmet sind. also alle strafen!?
              an sich gelten ALLE schipisten als RECHTLICH Wald, auch wenn keine Bäume draufstehen.

              rechtlich Wald = Wald im Sinne des Forstgesetztes

              lg

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