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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hubschrauberbergung auf der Rax

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  • Hubschrauberbergung auf der Rax

    Am Sonntag konnte ich auf der Rax eine Seilbergung mit Hubschrauber beobachten. Muss östlich der Preinerwand gewesen sein, den genauen Einsatzort haben wir nicht gesehen.
    eiß jemand was Genaueres?
    Ich war im Langen Mann-Graben - übrigens Traumverhältnisse, nur die Querung zum Waxriegelhaus sollte man finden, und nicht irgendwelchen Spuren nachfahren, die in den Latschen verschwinden.

    Erik
    Angehängte Dateien

  • #2
    AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

    Ich bin zu diesem Zeitpunkt in der Gloggnitzer Hütte gesessen und habe die Funksprüche der Bergrettung mitbekommen. Im Preinerwandsteig hat sich ein Bergsteiger am Bein verletzt. Er wurde von der Bergrettungsleuten auf das Plateau hinaufgetragen und dort vom Hubschrauber geborgen.
    Zuletzt geändert von Hamue; 05.04.2005, 19:30.
    Liebe Grüße
    Hans

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    • #3
      AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

      Presseaussendung der Sicherheitsdirektion Niederösterreich

      Alpinunfall mit Verletzung [03.04.2005 21:15 Uhr]
      Bezirk Neunkirchen
      Ein 35-jähriger tschechische Staatsbürger unternahm am 03.04.2005 mit drei Landsleuten eine Bergtour auf die Rax. Die Gruppe startete am Vormittag im Gemeindegebiet von Reichenau/Rax, von der Griesleiten in Richtung Rax Hochplateau aufsteigend. Als Aufstiegsroute wurde der Preinerwandsteig gewählt. Es handelt sich hiebei um einen markierten Klettersteig im Schwierigkeitsgrad A. Eine Stelle weist den Schwierigkeitsgrad B auf. Der Klettersteig ist an den Schlüsselstellen durch Stahlseile und Trittstifte gesichert. Etwa 200 m unterhalb der Hochfläche der Rax verlor der Tscheche auf einem Schneefeld den Halt und stürzte aus eigenem Verschulden mehrere Meter ab, wobei er sich Verletzungen im Gesicht und am Knöchel zuzog.

      Von einer nicht näher bekannten weiblichen Person wurde mittels Mobiltelefon die Bergrettung verständigt. Die Ortsstelle Reichenau/Rax, von der sich eine Gruppe von 10 Mann im Bereich der Rax aufhielt, begab sich in Richtung Unfallort und verständigte den NAH Christophorus 15, der gegen 13.30 Uhr an der Unfallstelle eintraf. Der Verletzte wurde mittels Bergetau durch einen Flugretter geborgen und nach Erstversorgung in das Krankenhaus geflogen, wo folgende Verletzungen festgestellt wurden:
      Offener Nasenbeinbruch, knöchener Bänderausriss im linken Knöchel, sowie Platzwunde an der Stirn. Der Verletzte wurde laut Information des KH stationär zur Behandlung
      aufgenommen und sofort operiert.
      Liebe Grüße
      Hans

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      • #4
        AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

        Was mich interessieren würde , wer zahlt die Bergungskosten bei ausländischen Staatsbürgern wie in dem geschilderten Fall??

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        • #5
          AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

          Zitat von mountainbiker
          Was mich interessieren würde , wer zahlt die Bergungskosten bei ausländischen Staatsbürgern wie in dem geschilderten Fall??
          Ich hoffe doch, daß es da keinen Unterschied zu Österreichern gibt. Soll bedeuten: Entweder seine Versicherung (falls der tschechische AV eine solche anbietet,oder er eine abgeschlossen hat), oder er bekommt die Rechnung präsentiert.

          Oder nicht ???


          Günter
          Meine Touren in Europa

          Nicht was wir erleben, sondern wie wir es empfinden, macht unser Schicksal aus.
          (Marie von Ebner-Eschenbach)

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          • #6
            AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

            Vielleicht wird hier ein bericht veröffentlicht http://bergrettung-stmk.at/muerzzuschlag/

            -Dobro
            https://www.facebook.com/AlpinesNotfallmanagement

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            • #7
              AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

              normalerweise geht es bei ausländern umgekehrt, also zuerst muß er bezahlen und dann kann er sich das geld, falls er versichert ist zurückholen.

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              • #8
                AW: Hubschrauberbergung auf der Rax

                Also der Verletzte(ausländische Staatsbürger) wird ins Spital eingeliefert zahlt nach seiner Genesung bar oder wie und darf dann das Spital verlassen??

                Kommentar

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