Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Nächtigung im Freien

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Nächtigung im Freien

    hab mal ne frage an die auskenner. darf ich (vorzugsweise im gebiet schneeberg/rax/wechsel) einfach in meinem schlafsack unter freiem himmel nächtigen (ich denke da an eine 1-2 tages tour bei perfektem wetter)? ist das erlaubt?

  • #2
    AW: Nächtigung im Freien

    ...wenn du dich nicht zu nahe an mich ranpickst, sicher. War nur Spaß, mit Gesetzen habe ich nichts am Hut.
    lg Rainbow

    Kommentar


    • #3
      AW: Nächtigung im Freien

      Zitat von 2fast4u
      hab mal ne frage an die auskenner. darf ich (vorzugsweise im gebiet schneeberg/rax/wechsel) einfach in meinem schlafsack unter freiem himmel nächtigen (ich denke da an eine 1-2 tages tour bei perfektem wetter)? ist das erlaubt?
      Wieso, wer läßt denn fragen ?
      Als derzeitiger Stubenhocker, aber ehemaliger und zukünftiger Gebirgsanarchist bin ich der Meinung: Wer viel fragt, kriegt viel verboten.
      Ich bin der Meinung, wenn man keinerlei Unrat hinterläßt und sich irgendwo unsichtbar in die Latschen schmeißt mit dem Biwaksack, sollte das kein Problem sein. Aber ich nehme an, Deine Frage hatte einen offiziellen rechtlichen Bezugspunkt, und der ist mir nicht wirklich bekannt.
      Aber das kann sicher jemand beantworten, der der Jurisprudenz kundig ist.
      Zuletzt geändert von blackpanther; 25.04.2005, 13:42.
      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

      Kommentar


      • #4
        AW: Nächtigung im Freien

        hallo, dazu gibt es einen sehr interessanten und umfangreichen thread.
        http://www.gipfeltreffen.at/showthread.php?t=2704
        hier geht es zwar primär um´s zelten aber es sind auch gesetztesauszüge zitiert worden. demnach ist das zelten zwar verboten, aber das notbiwakieren nicht. meine interpretation ist daher, wenn du nur mit schlafsack und biwak ünernachtest kann dir eigentlich nichts passieren (rechtlich), weil du ja behaupten kannst den weg verloren zu haben,.... das gegenteil wird schwer zu beweisen sein.

        Kommentar


        • #5
          AW: Nächtigung im Freien

          Einfach zum Nachdenken:
          Wenn du zu zweit übereinander in einem Biwaksack liegst, sind die Ausmaße die eines Bergzeltes. Lediglich die Stange macht den Unterschied zum Zelt.
          Don't worry, be happy
          Rainbow

          Kommentar


          • #6
            AW: Nächtigung im Freien

            in anlehnung an blackpanther: bei uns dsagt man:" wer vü frogt, geht long irr". glaub das trifft vor allem bei diesem problem zu.

            Kommentar


            • #7
              AW: Nächtigung im Freien

              § 69 ÖBRD-Gesetz:
              Also am Schneeberg und Rax nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Bergrettung und Bezahlung einer Latschen-Benützungs-Biwakgebühr. Diese Gebühr ist in Bar in der nächsten Diensthütte zu hinterlegen. Ersatzweise kann diese Gebühr auch in der nächstgelegenen Schutzhütte in flüssiger Form (am besten in Form von isotonischen Getränken - hergestellt aus roten Weintrauben) zugunsten der Dienstmannschaft des ÖBRD deponiert werden.

              Bei Nichtentrichtung dieser Gebühr wirst du gnadenlos gerettet - und dann gehts dir wirklich schlecht.

              Kommentar


              • #8
                AW: Nächtigung im Freien

                Wie die rechtliche Situation ausschaut kann ich Dir leider nicht sagen, aber ich selbst war schon öfters unterwegs, vor allem am Schneeberg, und habe dort auf einer Matte im Schlafsack geschlafen (ohne Zelt) und noch nie Probleme gehabt. Selbstverständlichkeiten wie nicht direkt neben einer Hütte (gefällt dem Wirten dann wahrscheinlich nicht), sämtlichen Miist wieder mitnehmen, kein offenes Feuer.... beachten und dann sollte es keine Probleme geben.
                LG
                Thomas

                Kommentar


                • #9
                  AW: Nächtigung im Freien

                  nur weil man nicht erwischt wurde heißt das nicht das es erlaubt ist. bin auch schon oft 160 auf der autobahn gefahren und hatte noch nie probleme mit der polizei....
                  aber wie gesagt ist es allgemein nicht erlaubt, außer der besitzer erlaubt es dir. aber finde den besitzer einmal heraus,...
                  das problem ist vor allem die entsorgung der fäkalien, glaub nicht das die wer mitnimmt.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Nächtigung im Freien

                    Vorsicht um nicht mit jagbarem Wild verwechselt zu werden!!

                    Im ernst: Wenn jemand vorbeikommt und etwas dagegen hat so sind das oft Jagd- oder Forstinteressen (als unbeteiligter am Hochschwab erlebt).

                    stefan

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Nächtigung im Freien

                      ja aber solange ich nur dasitze oder wandere darf ich mich im wald aufhalten. wenn ich dann den biwaksackhinlege und mich schlafen lege dann darf ich das nur im notfall, also wenn ein jäger mitten in der nacht kommt, behaupte ich halt hier ein notbiwak gemacht zu haben, weil ich die strecke falsch eingeschötzt habe, dann ist alles in ordnung.....
                      muß jeder so machen wie er es für richtig befindet.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Nächtigung im Freien

                        Am Wechsel bei der Vorauer Schwaig gibt es einen Zeltplatz,
                        der aber nur selten benützt wird.
                        Sigerl

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Nächtigung im Freien

                          ...nachdem es mir beim freien Nächtigen am Berg nicht ums Geld geht, würde ich eine kleine Maut akzeptieren, solange es nicht zum Raubrittertum ausartet. Gerade Hüttenwirte und Bergrettung sind finanziell eh nicht gerade so gut gestellt, und sagen wir einmal bis zu einem 5er pro Nacht ist angemessen. Könnte man sogar auf Förster ausweiten. Der Rest wäre Ehrensache.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Nächtigung im Freien

                            Zitat von Rainbow
                            ..., würde ich eine kleine Maut akzeptieren, ...
                            Ich nicht. Ich sehe keinen Grund, warum hier irgendjemand was einheben dürfen sollte, für Leistung null.
                            Es tut keinem was, wenn ich irgendwo im Gelände lieg und schlaf.
                            [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Nächtigung im Freien

                              ... akzeptiere ich natürlich.
                              Ich denke aber, auch wenn man noch so UNSICHTBAR liegt, ein echter Bergfuchs sieht einen fast immer, und die Bergwacht ist sicher auch manchmal aus Sorge angespannt, wenn sie weiß, daß da einer herumliegt, wo manchmal die Blitze einschlagen. Das ist schon eine Entschädigung wert und es wäre dann wirklich was in der Hütten-Büchse. Auch der Hüttenwirt oder Jäger hat sicher mehr Bezug und somit Sorge zu manchem Gebiet oben, als ein Bergsteiger, der vorüberzieht.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X