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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

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  • Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

    Hallo Forumianer

    Das entgeltliche Führen von Bergfahrten ist grundsätzlich Bergführen vorbehalten. Dies wird durch Landesgesetze geregelt. Für Sbg, Tir, Stmk, Vbg gibt es ein Bergführergesetz. Im Nö-Sportgesetz wird das ebenso geregelt.

    Wie sieht es mit OÖ, Wien und Burgenland aus? Gibt es da eine Beschränkung? Wenn ja, weiß wer eine gesetzliche Grundlage?

    Wie sieht es mit Kletterlehrern aus? Da gibt es ja die Übungsleiter, Instruktoren etc. Soweit ich weiß darf jeder Bergführer Unterricht im Sportklettern geben.

    Wer darf Kletterunterricht geben? Wo ist das geregelt? Ich finde keine gesetzliche Regelung, weder Bundesgesetz noch Landesgesetz.

    Ohne Einschränkung dürfte ja eigentlich jeder Kletterunterricht geben, sofern es keine Bergfahrt ist, also künstliche Wände bzw Klettergärten ohne alpinen Zustieg.

    Bin echt verzweifelt, weil i einfach nix find. AV Seite und Naturfreunde Seite geben auch nichts her.

    Danke schonmal und lG

  • #2
    AW: Kletterlehrer?

    hab mal dumm gesucht, ohne die ergbnisse genauer zu sondieren:

    RIS-RECHTSINFORMATIONSSYSTEM

    und hier diese datei (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/L...NI_2010013.pdf), ist da was dabei?
    Hat den Zusammenhang!
    ___________________________________
    Lg, hcb

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    • #3
      AW: Kletterlehrer?

      Da besagt nur § 27, dass eben Bergführer entgeltliche Bergfahrten anbieten können.

      Aber Kletterlehrer (Instruktor oder wie auch immer) ommen nicht vor. Kann das sein, dass das ein freies Gewerbe ist? Laut BmWFJ ist eine Freizeitagentur, eine Vermittlung von Freizeitaktivitäten wie Klettern ein freies Gewerbe.

      Aber was ist bitte Vermittlen von Freizeitaktivitäten?

      Nach meinem Gefühl nach müsste es doch eine Regelung geben, wer eine Risikosportart wie das Klettern lehren darf. Aber so kann ich das nicht in meine Diplomarbeit schreiben....

      Kommentar


      • #4
        AW: Kletterlehrer?

        http://www.gipfeltreffen.at/showthre...ght=instruktor

        mach ne erstbegehung und taufe diese "diplomarbeit"

        Kommentar


        • #5
          AW: Kletterlehrer?

          hab den fred schon gelesen, aber der gibt nichts her.

          I brauch was handfestes, nichts so vom hörensagen.
          Nach § 1 iVm § 2 Tir Bergführergesetz dürfen in Tirol nur Bergführer entgeltlich Kurse anbieten.

          Das mit der Erstbegehung hört si gut an

          Edit

          Sind vielleicht Übungsleiter oder Instruktoren hier, die etwas wissen?? wär mir echt eine riesenhilfe
          Zuletzt geändert von sebastian1986; 31.03.2011, 16:23.

          Kommentar


          • #6
            AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

            hmmm ... warum interessiert dich das eigentlich, willst nach Wien auswandern?


            Vereinfacht gesagt darf ein "Sportlehrer" (Lehrwart, Instruktor u. dgl.) für jemanden der eine Konzession (Bergführer, Trainer u. dgl.) hat unterstützend tätig sein.

            Und glaub ma, die Verantwortung des Konzessionsinhabers willst nicht haben - Risiko am Berg und Ertrag stehen in keiner Relation ...

            PS, Leute gibts ... http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/V...010321X00.html

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            • #7
              AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

              Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter http://www.salzburg.gv.at/lpi-meldung?nachrid=17491
              Hier nochmals die entsprechende Entscheidung des OGH: OGH 29. 4. 2003, 4 Ob 82/03t, über die RDB abrufbar. Bezüglich Haftungsfragen ist folgendes Buch zu empfehlen:
              Auckenthaler/Hofer, Klettern und Recht, 2009.

              Liebe Grüsse
              Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 01.04.2011, 13:22. Grund: link korrigiert, er war zunächst tot

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              • #8
                AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                @pingus:

                Also ich will ned Unterricht selbst geben. Mich interessiert nur, wie es grundsätzlich aussieht.

                @miwe:

                Und vor allem brauch ich Regelungen...Auckenthaler/Hofer gibt leider nicht viel her, wurde in einem keinen Büchlein halt alles reingebracht



                danke für den Link, das war sehr hilfreich! Also darf wirklich jeder (solange es keine Regelung gibt) Sportkletterunterricht geben, solange es keine Bergfahrt im Sinne der Bergführergesetze der Länder darstellen.

                Wird auch durch dein zitiertes OGH Urteil bestätigt (4 Ob 82/03t).. Ehrlich gesagt, überrascht mich das schon einigermaßen, dass wirklich jeder Sportkletterunterricht geben darf. Es ist auch wenn es "nur" in der Halle oder im Klettergarten ist, doch noch eine Risikosportart.

                Haftungsrechtlich wird man meiner Meinung nach aber wohl trotzdem zumindest für den Ausbildungsstand eines Übungsleiters geradestehen müssen.

                Die alpinen Vereine stellen aber nur Personen an die zumindest den Übungsleiter haben oder?
                Zuletzt geändert von sebastian1986; 01.04.2011, 14:26.

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                • #9
                  AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                  Lieber Sebastian,

                  Pauschalierungen hinsichtlich des Haftungsumfangs sind meiner persönlichen Meinung nach unzulässig, ich müsste mich in die Thematik zuvor vertiefend einlesen um dies genau beurteilen zu können. Auch mit Begriffen wie Risikosportart wäre ich vorsichtig.

                  Auch die Frage wie hoch die Anforderungen der alpinen Vereine sind, könnte ich dir nur spekulativ beantworten. Es wird hier sehr wohl eine Unterschied machen, ob es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter handelt oder um Angestellte. So weit ich mich entsinnen kann betreibt der ÖAV auch eine eigene Bergsteigerschule.

                  Da es sich bei deiner DA um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, würde/wird dir das genau so wenig weiterhelfen wie die vorangegangenen postings!
                  Ich würde mich an deiner Stelle direkt an die Geschäftsstelle des Alpenvereins in Innsbruck wenden. Dort gibt man in der Regel gerne Auskunft und ich bin mir sicher, dass Dir deren Juristen bei deiner Arbeit auch gerne beratend zur Seite stehen. Zu allgemeinen Haftungsfragen steht Dir mit Sicherheit auch dein DA-Betreuer zur Verfügung.

                  Ich wünsche Dir noch gutes Gelingen für dein Vorhaben und würde mich freuen deine DA bald lesen zu können.

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                  • #10
                    AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                    @miwe:

                    PN

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                    • #11
                      AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                      Mich würde das Ergebnis der DA auch sehr interessieren

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                        Grundsätzlich dürfen Instruktoren bzw. Übungsleiter für Vereine oder Schulen Tätigkeiten übernehmen.
                        Ein Seriöser Verein wird auch nur geschultes Personal einsetzen.

                        Im prinzip is des alles solang wurscht solang nix passiert.
                        Wenn aber einem Klettersteig-Übungsleiter (jo sowos gibt´s) bei einer alpinen Klettertour einer runterfällt möcht ich ned in dem seiner haut stecken. Auch wenn er das fachliche wissen hat...

                        Gewerblich darf das im Prinzip nur ein Bergführer machen! (also mit eigenem Gewerbeschein)
                        Beim Sportklettern ists da a bissl anders, das hängt aber vom Bundesland usw. ab. Da blick ich selber nicht ganz durch.

                        Es is aber so dass dich z.b. ein hallenbetreiber anstellen kann als Lehrwart (Instuktor) oder Übungsleiter...dann bist halt angestellter mit haftpflicht und allem was dazugehört....
                        in dem fall weiss ich ned ob ned die entscheidung rein beim betreiber liegt welche ausbildung er voraussetzt....

                        ob das zb bei einem alpinlehrwart auch möglich wär weiss ich nicht....also obst für eine bergsteigerschule führen dürftest...

                        beim sportklettern gehts über einen dritten...selber hängts eben vom bundesland ab....

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                        • #13
                          AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                          Zitat von tottly Beitrag anzeigen

                          ob das zb bei einem alpinlehrwart auch möglich wär weiss ich nicht....also obst für eine bergsteigerschule führen dürftest...
                          Nein, darf man entgeltlich nicht.

                          Ein Bergführer darf auch nur andere Bergführer oder Bergführeranwärter zur Unterstützung anstellen.

                          Ein Übungsleiter der Alpinen Vereine wäre eigentlich auch nur als Unterstützung eines Instruktor vorgesehn und sollte nicht eigenverantwortlich Kurse geben.
                          Das dies nicht immer möglich ist zeigt die Praxis.

                          Da diese ganze Lehrtätigkeit in Landesgesetzen geregelt ist, besser und schlechter und gar nicht, gibt es keine einheitliche Regelung.

                          Anfrage bei der Ausbildungsverantwortlichen Stelle, AV, BSPA könnte weiterhelfen

                          grüße
                          There is no way to happiness
                          happiness is the way
                          (Dalai Lama)

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                          • #14
                            AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                            Erstmal danke für eure Hilfe

                            Also mein Wissenstand ist so, dass "alpine Fahrten" gewerblich (in Tirol z.B. auch wenn nur Spesen ersetzt werden, in anderen Bundesländern gar nicht geregelt) nur Bergführer ausüben dürfen.

                            Unter alpine Fahrten würd ich jetzt mal alles interpretieren, was einen alpinen Touch hat. Also Klettereien mit Standplatzbau, sprich Mehrseillängen, egal ob Plaisir oder nicht, Klettersteige und "Bergsteigen".

                            Nicht dazuzählen würde ich Sportklettern. Dazu bedarf es zwar einer umfassenden Ausbildung aber nicht einer speziellen Ausbildung, wie sie ein Bergführer hat (damit meine ich Spaltenbergung, Standplatzbau, mobile Sicherungsmittel, Wetterkunde, Schifahrerisches Können, Lawinenkunde etc). Ein Sportkletterlehrer muss "nur" die Sicherungstechnik beherrschen und (meiner Meinung nach) auch eine erste Hilfe Ausbildung haben.

                            LG

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                            • #15
                              AW: Kletterlehrer / Wer darf Kletterunterricht geben

                              Servus,

                              alpine Unternehmungen darf gewerblich in jedem Bundesland nur ein Bergführer ausführen.
                              Dazu ja auch die entsprechenden Landesgesetze.

                              Sportklettern Halle sowieso, aber auch Sportklettern Fels ist hier schon komplizierter.
                              Da gibt es, außer in Tirol, kaum Regelungen. Prinzipiell, da keine Ausbildung oder Abschluss vorgeschrieben wird könnte jeder Kletterkurse anbieten, was ja auch praktiziert wird. Wenn ich denke das Yoga-trainer mit Übungsleiter Kletterkurse abieten, oder Physiotherapeuten, oder sonst wer, solange nix passiert ...
                              Die Qualität der Kurse sieht dann ja auch dementsprechend aus
                              Den Begriff Kletterlehrer gibt es übrigens nicht.

                              Da der Klettersport aus der alpinen Kultur gewachsen ist, gibt es hier keine gesetzlichen Regelungen, an diesen wird aber gearbeitet, und nach den ersten schweren Unfällen wird sicher was kommen.

                              Ausbildungsstufen:
                              Übungsleiter
                              Instruktor (Sportklettern Breitensport, Spiztensport, Alpin, Schitouren, MTB, Billard, ...)
                              unendgeltliche Tourenführer für Alpine Vereine

                              Trainer (Sportklettern 2 Semester) die Ausbildungsstufe die eigentlich erstmalig entgeltlich Kurse im Sportklettern anbieten dürfte
                              Bergführer (hat Sportkletterteil ähnlich dem Instruktor)

                              Bringt hoffentlich einen kleinen Lichtschein ins Dämmern
                              There is no way to happiness
                              happiness is the way
                              (Dalai Lama)

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