Im alpinistischen Sinne steht der Begriff des Biwaks entweder für eine behelfsmäßige oder spartanisch ausgestattete, durchaus auch überdachte Unterkunft im Hochgebirge oder für die Handlung des Übernachtens unter freiem Himmel. Nur Letzteres gilt als Biwakieren im eigentlichen Sinne, also als Nacht ohne Dach über dem Kopf. Freiwillige Biwaks im Gebirge werden um eines besonders intensiven Naturerlebnisses willen durchgeführt, unfreiwillige oft aufgrund eines alpinistischen Notfalls oder der misslichen Lage, dass man vom Einbruch der Nacht oder einem Wetterumschwung überrascht und aufgrund der Schwierigkeit des Geländes oder seiner Erschöpfung zu einem spontanen Biwak gezwungen wird (Notbiwak) - (Quelle: Wikipedia).
Dieses Thema ist in meinem privaten und beruflichen Umfeld, speziell bei Trekkingtouren, ein oft diskutiertes und manchmal emotionsgeladenes Thema. Die Naturmädeln und -burschen schätzen die Selbstversorgung und Wahl des Übernachtungsplatzes mit Sonnenunter- und -aufgang sehr. Dies sind die bleibenden Momente im Inneren nebst dem Erreichen des Gipfels oder der Gemeinsamkeit der Unternehmung mit Familie und/oder Freunden. Meist privat organisiert oder gelegentlich kommerziell von diversen, richtig bezeichnet, "juristischen Personen".
Auf der anderen Seite stehen Besitzrechte von Grundeigentümern, Schutz der Natur (Flora & Fauna), Jagdrechte und -pflichten, verschiedene (Landes-und Bundes-)Gesetze und viele kleine subjektive Argumente Einzelner.
Aber kann man nicht die Wünsche, Rechte und Argumente aller unter einen Hut bringen? Zum Beispiel durch ausgewiesene Biwakplätze an bestimmten Stellen (Biwakschachteln bei Hochtouren gib´s ja auch, wenn auch die Voraussetzungen andere sind!). Am Pinzgauer Spaziergang (Salzburg) gibt es auf Grund seiner Länge auch zwei kleine Unterstandshütten beim Klinglertörl und in der Klammscharte die den Biwakschachteln gleichzusetzen sind. Warum also nicht gleich ausgewiesenen Biwakplätze schaffen?
Rechtslage WildCampen in Österreich
Dazu gibt es im BERGAUF 3/2009 einen guten Artikel von Josef Essl dazu, gleichzeitig eine Übersicht vom ÖAV von Dipl.-Geogr. Willi Seifert zum Thema "Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen – eine Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen" (siehe Beilagen).
Mich persönlich würde interessieren was ihr dazu zu sagen habt?
Welcher Weg sollte eingeschlagen werden?
Dieses Thema ist in meinem privaten und beruflichen Umfeld, speziell bei Trekkingtouren, ein oft diskutiertes und manchmal emotionsgeladenes Thema. Die Naturmädeln und -burschen schätzen die Selbstversorgung und Wahl des Übernachtungsplatzes mit Sonnenunter- und -aufgang sehr. Dies sind die bleibenden Momente im Inneren nebst dem Erreichen des Gipfels oder der Gemeinsamkeit der Unternehmung mit Familie und/oder Freunden. Meist privat organisiert oder gelegentlich kommerziell von diversen, richtig bezeichnet, "juristischen Personen".
Auf der anderen Seite stehen Besitzrechte von Grundeigentümern, Schutz der Natur (Flora & Fauna), Jagdrechte und -pflichten, verschiedene (Landes-und Bundes-)Gesetze und viele kleine subjektive Argumente Einzelner.
Aber kann man nicht die Wünsche, Rechte und Argumente aller unter einen Hut bringen? Zum Beispiel durch ausgewiesene Biwakplätze an bestimmten Stellen (Biwakschachteln bei Hochtouren gib´s ja auch, wenn auch die Voraussetzungen andere sind!). Am Pinzgauer Spaziergang (Salzburg) gibt es auf Grund seiner Länge auch zwei kleine Unterstandshütten beim Klinglertörl und in der Klammscharte die den Biwakschachteln gleichzusetzen sind. Warum also nicht gleich ausgewiesenen Biwakplätze schaffen?
Rechtslage WildCampen in Österreich
Dazu gibt es im BERGAUF 3/2009 einen guten Artikel von Josef Essl dazu, gleichzeitig eine Übersicht vom ÖAV von Dipl.-Geogr. Willi Seifert zum Thema "Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen – eine Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen" (siehe Beilagen).
Mich persönlich würde interessieren was ihr dazu zu sagen habt?
Welcher Weg sollte eingeschlagen werden?
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