Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Biwakieren und wildes campen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: Biwakieren und wildes campen

    Zitat von Nicolas Wallner Beitrag anzeigen
    Hochalpin dürfte sich da sowieso niemand dran stören. Zumindest hab ich da schon Zeltstädte vor Hütten gesehen die offenbar nicht einmal den Hüttenwirt gestört haben
    Solange die zumindest die Getränke konsumiseren, wirds wohl die meisten Hüttenwirte nicht stören..

    Kommentar


    • #17
      AW: Biwakieren und wildes campen

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      Für diese Gleichsetzung gibt es in den Gesetzen keinen Anhaltspunkt. In Tirol zB heißt es, dass "... das Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes ... im hochalpinen Gelände (Biwakieren)" erlaubt ist. Selbstverständlich fallen darunter auch geplante Biwaks, selbstverständlich auch mit Zelt. Auch in Kärten ist das "alpine Biwakieren" zulässig.
      Eine interessante Information! Danke!


      Gruß

      Kommentar


      • #18
        AW: Biwakieren und wildes campen

        Hallo,
        interessante Umfrage, bin gespannt wie es ausgeht. Ich selbst würde nur im echten Notfall biwakieren, ist mir viel zu hart und zu unbequem. Ich will nicht soviel Kram mit rumschleppen, da wählen wir lieber Hütten, die so schön weit weg sind, dass sie selten überlaufen sind. Mit Oropax ist eh Ruhe.
        In diesem Jahr ist mir zum ersten Mal die Massen-Biwakerei trotz hervorragender Schweizer Hütten auf den Nerv gegangen: Das Breithornplateau ist zu einer Art Campingsplatz verkommen, auf dem sich die sparsamen Zelter nicht mal die Mühe machen, ihre Verdauungsrückstände zu vergraben. Vor dem letzten Teil der Ost-West-Überschreitung unterhalb des Grats scheint der Abort zu sein. Mein Mann machte dort den Fehler, seinen Rucksack abzustellen. In der Folge schmierte er sich beim Aufschultern jede Menge Zeug über die Klamotten, das aussah wie Schokolade, aber keine war...
        Ähnliches habe ich auch rund um die Turiner Hütte schon gesehen und gerochen. Gegen diese Form der Umweltverschmutzung habe ich was. Leider nutzen immer mehr Sparfüchse ohne Manieren und Klappspaten oder Lawinenschaufel das Biwak als billige Alternative zur Hütte.
        Liebe Grüße
        Bergzicke

        Kommentar


        • #19
          AW: Biwakieren und wildes campen

          Nullo actore, nullus iudex

          Kommentar


          • #20
            AW: Biwakieren und wildes campen

            in diversen stark frequentierten amerikanischen nationalparks muss man sich für die overnight permits einen von der parkverwaltung ausgegebenen behälter für verdauungsendprodukte mitnehmen. für stark überlaufene hochtourengebiete die in der regel auch naturschutzgebiete(in der einen oder anderen form halt) sind könnte ich mir vorstellen dass sowas sinn machen könnte - wenn die realität gezeigt hat dass es notwendig ist irgendwie einzugreifen.
            abseits derartiger brennpunkte wie zb dem berner oberland(und ja ich würde dort auch nur mit dem zelt hingehen, und geh auch erst hin wenn ich mir konditionell die nollenroute mit gepäck zutrau, weil mir die bahn zu teuer ist...) finde ich dass es zeit wäre für ein jedermannsrecht im alpinen ödland. selbstverständlich liesse sich das verbinden mit schärferen strafen für das zurücklassen von müll(was dann auch massen von seilbahnwanderern betreffen würde...)

            wir brauchen definitiv mehr alpinisten/schitourengeher/mountainbiker in der regierung. der töchterle wär ja schonmal ein guter anfang(für diese belange), aber halt falsches resort :P

            vielen dank übrigens für die klarstellung im bezug auf den artikel.

            Kommentar


            • #21
              AW: Biwakieren und wildes campen

              Gegen das "irgendwo Schlafen" hat sicher niemand was. Aber wenn man dann in der Früh aufwacht muss man was machen und das stört vieleicht den Nächsten.

              LGE
              take only pictures
              leave only tracks

              Kommentar


              • #22
                AW: Biwakieren und wildes campen

                Zitat von gaugarim Beitrag anzeigen
                ... finde ich dass es zeit wäre für ein jedermannsrecht im alpinen ödland. selbstverständlich liesse sich das verbinden mit schärferen strafen für das zurücklassen von müll(was dann auch massen von seilbahnwanderern betreffen würde...)
                Das Problem ist halt, dass es a) zuwenige betrifft, das Problembewusstsein daher nicht wirklich ausgeprägt ist, und b) geradezu klassisch in die Kompetenz der Länder fällt, dh jeder kocht sein eigenes Süppchen. In manchen Ländern ist das "alpine Biwakieren" eh erlaubt (Tirol, zB, dafür darfst Du mit dem Wohnmobil nicht einmal auf einem öffentlichen Parkplatz übernachten, oder auch nur einen Wohnwagen im eigenen Garten aufstellen), in anderen ist es ungeregelt, verboten (Wien, aber wen kümmert's) oder sehr kompliziert (Salzburg. Campieren außerhalb des Waldes ist prinzipiell nicht verboten, es kann aber der Bürgermeister durch Verordnung verbieten).

                Ich glaube nicht, dass sich mittelfristig hier viel ändern wird.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                Kommentar


                • #23
                  AW: Biwakieren und wildes campen

                  ich war noch nie ein sonderlich großer freund des föderalismus...aber daran wird sich ja noch viel weniger ändern als an den naturschutz, forst und campinggesetzen...

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Biwakieren und wildes campen

                    Für Interessierte:

                    Die Information des DAV zum Campen/Biwakieren in den Bergen sowie ein Merkblatt des SAC.
                    Angehängte Dateien
                    Hermann von Lingg (1820-1905)

                    Abend auf den Bergen
                    Fern hinunter in die Flut
                    Taucht das Licht, sich nochmals wendend
                    Zu den Bergen, eine Glut
                    Ihren Alpenblumen sendend.

                    Da schon Dunkel liegt im Tal,
                    Flattern hier noch Schmetterlinge,
                    Und der Sonne letzter Strahl
                    Leuchtet hell auf ihrer Schwinge.

                    Horch, vom Wald ein Amselschlag!
                    Wie so seltsam und verklungen
                    Hallt es in den hohen Tag
                    Aus den tiefen Dämmerungen.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Biwakieren und wildes campen

                      Ah, ich dachte es geht um die österreichische Rechtslage ...
                      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Biwakieren und wildes campen

                        lies doch die PDFs?! dann erübrigt sich der Kommentar.

                        Kommentar


                        • #27
                          AW: Biwakieren und wildes campen

                          Stimmt, im DAV-File wird Österreich wird einem Nebensatz erwähnt ("... in Österreich und einigen Kantonen in der Schweiz erlaubt.")
                          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Biwakieren und wildes campen

                            Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                            Ah, ich dachte es geht um die österreichische Rechtslage ...
                            Na ja, ist ja auch nicht uninteressant was sich in den Nachbarländern tut. Man wird ja auch mal eine Beinchen zu den bayrischen Gleichgesinnten setzen, oder zu unseren "Grüazi in da Schwyz"-Freunden.

                            Plötzlich ist man dort und wünschte man wüßte mehr.

                            Spasserl!

                            Ist nur zu Info, wen´s halt interessiert.
                            Hermann von Lingg (1820-1905)

                            Abend auf den Bergen
                            Fern hinunter in die Flut
                            Taucht das Licht, sich nochmals wendend
                            Zu den Bergen, eine Glut
                            Ihren Alpenblumen sendend.

                            Da schon Dunkel liegt im Tal,
                            Flattern hier noch Schmetterlinge,
                            Und der Sonne letzter Strahl
                            Leuchtet hell auf ihrer Schwinge.

                            Horch, vom Wald ein Amselschlag!
                            Wie so seltsam und verklungen
                            Hallt es in den hohen Tag
                            Aus den tiefen Dämmerungen.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X