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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Reservierungsgebühren auf Hütten??

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  • Reservierungsgebühren auf Hütten??

    Habe folgendes auf www.matrashaus.at gefunden:


    Besitzer des Matrashauses:
    Österreichischer Touristenklub
    Hüttenwirt:
    Roman Kurz
    Telefon Hütte:
    0043 - (0)6467 - 7566
    Telefon Tal:
    0049 - (0)8652 - 61430
    Bewirtschaftungszeitraum:
    im Sommer in der Regel ab Juni bis Mitte/ Ende Oktober
    Schlafplätze:
    99 Lager - 12 Zimmerlager
    Winterraum:
    im Winter offen zugänglich 8 Lager. Keine Heiz- oder Kochmöglichkeit
    Übernachtungspreise: (unverbindlich)
    Lager für Mitglieder 9,20 EUR
    Lager für Nichtmitglieder 13,50 EUR
    Zimmerlager für Mitglieder 13,50 EUR
    Zimmerlager für Nichtmitglieder 19,20 EUR
    Jugend Mitglieder 4,70 EUR
    Jugend Nichtmitglieder 9,20 EUR
    Leider hat sich in den letzten Jahren immer häufiger gezeigt, dass Reservierungen ohne Absage nicht wahrgenommen werden. Aus diesem Grund ist nun für eine verbindliche Reservierungsbestätigung eine Vorrauszahlung nötig. Sollten Sie den Aufwand für eine Reservierung scheuen, kommen Sie einfach aufs Matrashaus, wir vergeben die Lager dann gleich nach dem Eintreffen auf der Hütte.

    Pro Gruppe überweisen Sie bitte eine Vorauszahlung von 50 Euro unter Angabe von Name, Datum und Personenzahl auf ......


    Was haltet ihr davon??


    MFG HANNES
    Was soll ich sagen in diesen Bergen voll Frieden und Schönheit?Ich kann nur andächtig Schweigen und Staunen.
    Dort wo Tirol an Salzburg grenzt....

  • #2
    AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

    naja, wenn Einzelpersonen nicht kommen, ist das wahrsch. nicht so schlimm. Wenn aber eine ganze Gruppe Zimmer bestellt und dann nicht kommt, hat der Wirt ein Problem. Da seh ich das schon ein.
    LG, Eli

    Kommentar


    • #3
      AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

      Seh ich auch so. Ist sicher mit Verdienstentgang verbunden, wenn er Leute wegschicken muß, weil aufgrund der Reservierung keine Plätze mehr frei sind und die Reservierung aber dann gar nicht beansprucht wird.

      Wobei im Matrashaus ja eh einige Schlafplätze vorhanden sind. Ist halt dann abhängig davon wieviel grad los ist.
      Zuletzt geändert von martin; 15.06.2005, 15:51.
      AUSPOteam.at

      Ausdauersport im Salzkammergut

      Kommentar


      • #4
        AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

        îrgwie schon verständlich, wenn es anders nicht geht. bei zügen, flügen, hotels... ist das ja schon lange üblich, warum sollte es also auf hütten anders sein?
        bei einzelpersonen würd ich es aber nicht ganz einsehen...

        Kommentar


        • #5
          AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

          Verstehe ich bei Gruppen unbedingt. Ich habe einen Hüttenwirt jammern gehört, der voll eingekauft und vorbereitet hat für 20 Personen die dann ohne Meldung einfach nicht kamen.
          Wir waren damals die einzigen Gäste, war auch für uns zu viel.
          Ist sicher etwas mühsam für die Organisatoren, die dann selbst eventuell Geld eintreiben müssen von Leuten, die nicht mitkamen.
          Wenns allerdings auch für Kleingruppen von 4-5 Leuten auch so wird ...

          Erik

          Kommentar


          • #6
            AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

            Zum Thema "Leute wegschicken":

            Beim ÖAV müssen Mitglieder aufgenommen werden, wenn Sie bis 18 Uhr die Hütte erreichen - oder so ähnlich. Wenn ein Gruppe reserviert, hat sie zwar das Vorrecht, aber es wird dennoch niemand abgewiesen (unter obigen Voraussetzungen). Was sagen die ÖTK-Statuten dazu?

            Ansonsten finde ich Reservierungsgebühren als Vorauszahlung in Ordnung, wenn man schlechte Erfahrungen als Hüttenwirt gemacht hat. Wobei diese Gebühr der Nächtigungsgebühr angerechnet werden sollte, wenn man tatsächlich übernachtet. Wenn nicht, dann verfällt die Gebühr. Der Hüttenwirt des Matrashaus hat daher meine volle Zustimmung.

            LG
            Schelli
            "Muss man sich denn auch alles von sich gefallen lassen?" Viktor Frankl

            "Nicht, weil die Dinge unerreichbar sind, wagen wir sie nicht. Weil wir sie nicht wagen, bleiben sie für uns unerreichbar." Lucius Annaeus Seneca - 65 n. Chr.

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            • #7
              AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

              also dann bedanke ich mich im namen aller geplagten hüttenwirt(e(innen)) für das verständnis.
              lg

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              • #8
                AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                Das ist ja alles recht verständlich, und es spricht auch nichts dagegen, eine Vorauszahlung zu leisten, doch was ist, wenn ich z. B. auf Grund von Schlechtwetter die Tour absage und meine Reservierung storniere. Krieg ich da mein Geld wieder? 50 Euro sind ja schließlich kein Pappenstiel.
                lg
                Woifal


                Und wenn du noch so oft an ihre Türen klopfst, die Natur wird nie erschöpfend Auskunft geben.
                (Iwan S. Turgenjew)

                Kommentar


                • #9
                  AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                  Ich finde Reservierungsgebühren oder Anzahlungen durchaus legitim. Hab selbst schon erlebt, dass die Hütte laut tel. Vorreservierung voll war (zu Silvester), die Wirtsleute haben massenhaft eingekauft - dann kam das Schlechtwetter, und einige Leute haben es nicht einmal der Mühe Wert gefunden, tel. abzusagen - eine Frechheit, in meinen Augen!!!
                  Die Höhe der Gebühr hängt sicher von der Gruppengröße ab; habe schon mal als Anzahlung (ebenfalls für Silvester) einfach die Übernachtung im voraus bezahlen müssen; das war überhaupt kein Problem (und für mich ein netter und willkommener Anlass, die Hütter vor Silvester auch noch zu besuchen).
                  Lg,
                  Doris
                  "Stärke wächst nicht aus körperlicher Kraft - vielmehr aus unbeugsamen Willen" ( Mahatma Gandhi )

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                    (stoppelgeld?) na ja, wenn man in urlaub fährt, oder fliegt, dann ist es wahrscheinlich auch recht schwierig, sein angezahltes zurückzuverlangen, nur weil das wetter schlecht ist, oder man bei der anfahrt zum flughafen in einen schneesturm geraten ist. ausserdem gibt es eine gesetzliche regelung (auch wenns noch so scheusslich klingt), welchen betrag ein beherbergungsbetrieb einfordern kann, wenn eine bestellte leistung nicht in anspruch genommen wird. das kann man sicher via inder_nett irgendwo nachlesen. (§ 5 der österreichischen hotelvertragsbedingungen aus 81)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                      Das mit dem Urlaub ist kein guter Vergleich, einen Urlaub werde ich wegen Schlechtwetter nicht absagen. Wenn ich aber auf den Hochkönig gehe, dann kann Schlechtwetter Lebensgefahr bedeuten. Außerdem kommt für unsereiner eine lange Anreise dazu. Als Wanderführer überlegt man sich das dann zweimal, 50 Euro kann ich sicher sinnvoller ausgeben. Eigentlich schade, ich wollte im nächsten Jahr den Hochkönig mit der Gruppe machen, werde mir ein anderes Ziel suchen.
                      lg
                      Woifal


                      Und wenn du noch so oft an ihre Türen klopfst, die Natur wird nie erschöpfend Auskunft geben.
                      (Iwan S. Turgenjew)

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                      • #12
                        AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                        aber warum muß dann der hüttenwirt die kosten tragen? er kauft zb ein weil er eine gruppe erwartet, schleppt unter umständen das zeug rauf und organisiert evtl zusätzliches personal und dann sagt der kunde am abend zuvor ab.
                        der urlaub ist da sehrwohl ein legitimer vergleich, wenn ich badeurlaub machen möchte und die prognose für die woche schlecht ist sitz ich auch nur im hotel, so sitz ich in der hütte, also ich kann keinen unterschied erkennen.
                        wenn das überall toleriert wird, warum ist es dann bei diesen nicht gerade reichen "dienstleistern" ein solches problem?
                        50€ kostet es für eine gruppe, wieviele personen steht nicht dabei, für zehn personen wäre es ja nicht so extrem teuer.
                        ich bezahle auch nicht gerne für nicht´s aber wenn es anders nicht geht versteh ich das schon.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                          Zitat von Woifal
                          Das mit dem Urlaub ist kein guter Vergleich, einen Urlaub werde ich wegen Schlechtwetter nicht absagen. Wenn ich aber auf den Hochkönig gehe, dann kann Schlechtwetter Lebensgefahr bedeuten. Außerdem kommt für unsereiner eine lange Anreise dazu. Als Wanderführer überlegt man sich das dann zweimal, 50 Euro kann ich sicher sinnvoller ausgeben. Eigentlich schade, ich wollte im nächsten Jahr den Hochkönig mit der Gruppe machen, werde mir ein anderes Ziel suchen.


                          ist eigentlich schlimm, wenn man sich das nicht mit dem hüttenwirt selber ausmachen kann. zumal er ja eine tel.nr. angegeben hat. na ja er wirds überleben, der wirt. sicher sogar.

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                          • #14
                            AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                            Als ich 1997 meine Pyrenäen-Trekkingtour(15 Tage) organisierte im Rahmen des ÖAV´s haben wir den frz. Schutzhütten den gesammten Übernachtungspreis sofort im Voraus bezahlen müssen, also gut 5 Monate im Voraus, sprich der ÖGV hat das bezahlt - ich fand das durchaus legitim.

                            Auch bei österr. Schutzhütten finde ich eine Anzahlung absolut o.k., gerade wo heute das vielfache An- & Abmelden bei Führungstouren bei einigen Teilnehmern scheinbar Hobby geworden ist. So eine Anzahlung, die letztlich auch ein(e) FührungsteilnehmerIn bei der Anmeldung zu zahlen hat birgt in sich auch ein wenig Verpflichtung.
                            LGr. Pablito

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                            • #15
                              AW: Reservierungsgebühren auf Hütten??

                              [QUOTE=Schelli]Zum Thema "Leute wegschicken":

                              Beim ÖAV müssen Mitglieder aufgenommen werden, wenn Sie bis 18 Uhr die Hütte erreichen - oder so ähnlich. Wenn ein Gruppe reserviert, hat sie zwar das Vorrecht, aber es wird dennoch niemand abgewiesen (unter obigen Voraussetzungen). Was sagen die ÖTK-Statuten dazu?

                              Hallo!
                              Und was ist, wenn ich um 20 Uhr *als Mitglied ohne Anmeldung alleine* erst die Hütte erreiche, darf ich da dann vor der Tür schlafen oder gar einen Abstand von der Hütte bei meiner Nächtigung halten?
                              Bei Gruppen habe ich nichts gegen vorauszahlen, als Zahlungsmodalität am besten ein Pfand daheim bei der Sektion. Die Unart des nicht Abbestellens und wenn dann im letzten Moment ist ein Wahnsinn für jeden Wirt.
                              lg Rainbow

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