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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

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  • #16
    AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

    das mit dem schutzbrief hat mich jetzt auch interessiert: http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1020544%2C%2C

    "Hubschrauber-Rettung in Österreich.
    Nach Freizeit-Alpinunfällen: Vergütungsrahmen bis EUR 10.000,- pro geschützte Person.
    [...]
    Hubschrauber-Rettung und -Bergung im Ausland.
    Nach Unfall oder Krankheit bis EUR 10.000,- pro geschützte Person."

    lg
    NixTun gibt's ned!

    Kommentar


    • #17
      AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

      @ willi:
      naja stimmt nit ...
      wann dich bei einem alpinunfall der christopherus holt und du bist besitzer eines Schutzbriefes (dieser beinhaltet bergekosten) so brauchst nur eine email mit deiner kartennr. an den öamtc senden und die sache ist erledigt...so eine art betriebsausflug ))
      bei allen anderen rot;blau etc. mußt du die sache bezahlen und dann beim öamtc(schutzbrief)oder öav einreichen.
      da das oben genannte kein medizinischer Notfall war-bekommst in der regel auch nix...außer du warst unterkühlt und erschöpft (das wär die zauberformel)

      und der öamtc - hubi(christopherus) hat sehr wohl was mit der Bergrettung zu tun
      http://www.christophorus1.at/koopera...rettung-tirol/

      und wer viel in die berg unterwegs ist hat sicher schon mal scheiße gebaut...ist halt so
      Zuletzt geändert von alpinebande; 25.08.2012, 11:02.

      Kommentar


      • #18
        AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

        Zitat von alpinebande
        @ willi:

        naja stimmt nit ...

        wann dich bei einem Alpinunfall der Christopherus holt und Du bist Besitzer eines Schutzbriefes
        Jedes Jahr schreibt mich der ÖAMTC deswegen vergeblich an.

        Denn als Alpenvereinsmitglied,
        und als Besitzer einer MasterCard
        kann ich mit zwei Hubschraubern sogar gleichzeitig herum fliegen.

        Außerdem besitze ich schon seit Jahrzehnten eine Raiffeisen-Spezial-Versicherung. ( Sogar inklusive Pflege-Versicherung. )
        Die hat mir meine um mich damals noch besorgte Frau aufgebrummt.
        Na,ja. Hab` ich`s halt akzeptiert. Man will ja möglichst seinen häuslichen Seelenfrieden.

        Und ich bin der Meinung : Wehe, ich stelle aber die Zahlung ein, dann passiert mir sicher etwas (Schlimmes).

        Übrigens - obwohl uninteressant :

        Da blechte ich jahrelang brav eine Wildschaden-, Steinschlag-, usw.-Versicherung für mein Auto.
        Doch nie war was.
        Dann wurde es mir echt zu blöd, mein Geld unnütz `rauszuschmeissen. Ich stornierte diese Aktion bzw. stellte sie ein.
        Was passierte ?
        Innerhalb kurzer Zeit war zwei mal "meine" Windschutzscheibe kaputt. Das waren 2 x 7.000.- Schilling.
        ( Ich fuhr im Winter meist zu knapp hinter LKWs. )

        UM AUF DES PUDELS KERN - also zur Hubschrauber-Bergung - ZURÜCKZUKOMMEN :

        Ich wollte doch nur wieder einmal dafür Werbung machen :

        Ein ÖAV-Mitglied sein und Gratis-Flüge damit buchen !

        Zitat von alpinebande

        und wer viel in die berg unterwegs ist hat sicher schon mal scheiße gebaut...ist halt so
        Wem sagst Du das ?

        Bin gestern in ein beachtliches Gewitter gekommen
        und hatte meinen Regenschutz im anderen Rucksack. Doch der lag im Kofferraum.
        Zuletzt geändert von Willy; 25.08.2012, 16:42.
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #19
          AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

          Bitte sind wir doch froh diese technische Möglichkeit zu haben, kann doch jedem einmal etwas passieren und besser früh genug ausfliegen lassen bevor es vielleicht schon zu spät ist!
          .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

          Kommentar


          • #20
            AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

            Habe eine Unfallversicherung die eine Hubschrauberbergung aus den Bergen bzw. Wasser selbst auch dann zahlt wenn ich grob gesagt einfach keine Lust mehr habe weiter zu gehen. Außerdem macht es gleich mehr Sinn nicht nur die Rettung bezahlt zu bekommen sondern auch alles danach folgende (Behanldung, Reha, Kosmetik Op's usw.)

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            • #21
              AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

              Zitat von Gobi86 Beitrag anzeigen
              Kosmetik Op's usw.)


              des macht mich aber nachdenklich

              Kommentar

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