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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

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  • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

    Als erster gilt mein Mitgefühl der ganzen Familie und den Kindern !

    Jedoch warum zieht man über jemanden her ? Kein einziger von euch war vor Ort und
    kann beurteilen was geschehen ist. Medien schreiben sowieso wie Sie wollen, denn nur
    schlechte Nachrichten sind gute !

    Warum diskutiert man nicht die Schuld der Beteiligten ? An dem Tag herrschte Lws 3
    der Gipfelhang hatte 35 Grad Neigung was bedeutet dies..... ?

    Solange es Schnee und Sturm und Neigung gibt wird es Lawinen geben und eben leider
    auch Opfer !

    Würde man die Warnungen ernster nehmen und nicht alles auf die leichte Schulter
    würde eben weniger passieren, ganz einfach !

    Warum starb gestern ein Tourengeher in der Schrankogelgruppe im Sellrain, weil sie
    rücksichtslose Vollidioten sind die bei Lws 4 unbedingt hinauf müssen !

    Mann sollte Sie alle liegen lassen bis die Stufe für niemanden mehr gefährlich ist und
    niemand der zur Hilfe eilt gefährdet wird !

    Ich hatte ein einschneidendes Erlebniss, diese Bilder bekam ich Monate nicht aus dem
    Kopf obwohl ich 16 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet habe !

    Warum denk niemand an seine Hinterblieben, was er denen antut !

    Lg, Oli

    Kommentar


    • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

      Zitat von 3333 Beitrag anzeigen
      Als erster gilt mein Mitgefühl der ganzen Familie und den Kindern !

      Jedoch warum zieht man über jemanden her ? Kein einziger von euch war vor Ort und
      kann beurteilen was geschehen ist. Medien schreiben sowieso wie Sie wollen, denn nur
      schlechte Nachrichten sind gute !

      Warum diskutiert man nicht die Schuld der Beteiligten ? An dem Tag herrschte Lws 3
      der Gipfelhang hatte 35 Grad Neigung was bedeutet dies..... ?

      Solange es Schnee und Sturm und Neigung gibt wird es Lawinen geben und eben leider
      auch Opfer !

      Würde man die Warnungen ernster nehmen und nicht alles auf die leichte Schulter
      würde eben weniger passieren, ganz einfach !

      Warum starb gestern ein Tourengeher in der Schrankogelgruppe im Sellrain, weil sie
      rücksichtslose Vollidioten sind die bei Lws 4 unbedingt hinauf müssen !

      Mann sollte Sie alle liegen lassen bis die Stufe für niemanden mehr gefährlich ist und
      niemand der zur Hilfe eilt gefährdet wird !

      Ich hatte ein einschneidendes Erlebniss, diese Bilder bekam ich Monate nicht aus dem
      Kopf obwohl ich 16 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet habe !

      Warum denk niemand an seine Hinterblieben, was er denen antut !

      Lg, Oli
      Saufst Du noch immer?

      tch

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      • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

        Zitat von 3333 Beitrag anzeigen
        Als erster gilt mein Mitgefühl der ganzen Familie und den Kindern !

        Jedoch warum zieht man über jemanden her ? Kein einziger von euch war vor Ort und
        kann beurteilen was geschehen ist. Medien schreiben sowieso wie Sie wollen, denn nur
        schlechte Nachrichten sind gute !

        Warum diskutiert man nicht die Schuld der Beteiligten ? An dem Tag herrschte Lws 3
        der Gipfelhang hatte 35 Grad Neigung was bedeutet dies..... ?

        Solange es Schnee und Sturm und Neigung gibt wird es Lawinen geben und eben leider
        auch Opfer !

        Würde man die Warnungen ernster nehmen und nicht alles auf die leichte Schulter
        würde eben weniger passieren, ganz einfach !

        Warum starb gestern ein Tourengeher in der Schrankogelgruppe im Sellrain, weil sie
        rücksichtslose Vollidioten sind die bei Lws 4 unbedingt hinauf müssen !

        Mann sollte Sie alle liegen lassen bis die Stufe für niemanden mehr gefährlich ist und
        niemand der zur Hilfe eilt gefährdet wird !

        Ich hatte ein einschneidendes Erlebniss, diese Bilder bekam ich Monate nicht aus dem
        Kopf obwohl ich 16 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet habe !

        Warum denk niemand an seine Hinterblieben, was er denen antut !

        Lg, Oli


        Dieser Beitrag ist ein Lichtblick...........

        lg Leonardo

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        • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

          Saufst Du noch immer?

          tch

          Nein !

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          • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

            Zitat von 3333 Beitrag anzeigen
            Warum diskutiert man nicht die Schuld der Beteiligten ?
            Eigentlich sollte das keinen Unterschied machen. Der Autofahrer vor Dir, der die Kurve mit überhöhter Geschwindigkeit nimmt, vielleicht noch alkoholisiert, und einen Unfall baut: hat er weniger Anspruch darauf, dass Du als Nachkommender hilfst? Entweder Hilfe ist notwendig, oder nicht -- wie es zu dem Unfall gekommen ist, spielt dabei wirklich keine Rolle.
            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

            Kommentar


            • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
              Eigentlich sollte das keinen Unterschied machen. Der Autofahrer vor Dir, der die Kurve mit überhöhter Geschwindigkeit nimmt, vielleicht noch alkoholisiert, und einen Unfall baut: hat er weniger Anspruch darauf, dass Du als Nachkommender hilfst? Entweder Hilfe ist notwendig, oder nicht -- wie es zu dem Unfall gekommen ist, spielt dabei wirklich keine Rolle.
              Ich glaube 3333 wollte )auch) auf das Risiko der Retter hinweisen; niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen, um anderen zu helfen. Und ein gewisser Ärger über den Leichtsinn derjenigen, die bei solchen Bedingungen in Gefahrenzonen unterwegs sind, ist nicht ganz unberechtigt.

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              • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                Hallo Schnucki

                Wenn es Dich mal erwischt, Du einen Stein auf die Birne bekommst, dann warst Du eindeutig in einer Risikozone unterwegs.
                In der Halle könnte es ein Griff sein der runterkommt.

                Bist Du leichtsinnig?

                tch

                Kommentar


                • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                  ... Kein einziger von euch war vor Ort und kann beurteilen was geschehen ist....
                  Warum starb gestern ein Tourengeher in der Schrankogelgruppe im Sellrain, weil sie
                  rücksichtslose Vollidioten sind die bei Lws 4 unbedingt hinauf müssen !
                  Aber da mußt du gestern auch vor ort gewesen sein.....also ferndiagnose aus dem Flachland und selbst wieder keine ahnung wie es vor ort war

                  Mann sollte Sie alle liegen lassen bis die Stufe für niemanden mehr gefährlich ist und
                  niemand der zur Hilfe eilt gefährdet wird !
                  jeder kann schlißlich denken wie er will aber sojemanden
                  ... obwohl ich 16 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet habe !
                  kann ich nicht ganz verstehen.

                  Auch ich war nicht vor ort und weiß nicht wie die umstände tatsächlich waren, dennoch habe ich mich hinreissen lassen und etwas hergeschrieben.
                  Mag auch ein großer fehler gewesen sein, ich hab mal angenommen dass es sich mit dem 'interessiert mich nicht' genauso abgespielt hat, und bin auf genau diese situation eingegangen. Sorry nochmal ingmar wenn es falsch angekommen ist, denn ich kann einfach nicht verstehen dass es jemanden 'nicht interessiert' dass vielleicht gerade neben ihm jemand stirbt

                  ... Leichtsinn derjenigen, die bei solchen Bedingungen in Gefahrenzonen unterwegs sind, ist nicht ganz unberechtigt.
                  Es ist mindestens genau so gefährlich bei rot über die strasse zu laufen
                  Zuletzt geändert von harry2501; 06.01.2013, 15:50.

                  Kommentar


                  • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                    Zitat von harry2501 Beitrag anzeigen
                    Aber da mußt du gestern auch vor ort gewesen sein.....also ferndiagnose aus dem Flachland und selbst wieder keine ahnung wie es vor ort war

                    Antwort: Nein ich war ich nicht vor Ort, genau dafür gibt es den Lws, dieser ist vor Ort und hat wohl genug Kompetenz um eine Lws abzugeben !

                    Aber es gibt eben Leute denen es völlig wurscht ist, wie der LWD wahrnt und im nachhinein regen sie sich auf.....das doch etwas passiert ist !

                    Stellt euch mal ehrlich die Frage wie ihr in einer Notsituation umgehen würdet, ihr könnt nur mutmassen den um eine Entscheidung zu treffen müsst ihr einmal selber Totesangst erlebt haben !

                    Die Arbeit beim Rettungsdienst ( hauptberuflich ) macht dich eben noch vorsichtiger, auch wenn gerade einer um sein Leben kämpft, denn schließlich möchte ich nicht der nächste sein der durch seine Heldentat stirbt !

                    Lg Oli

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                    • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                      Zitat von 3333 Beitrag anzeigen
                      Warum diskutiert man nicht die Schuld der Beteiligten ? An dem Tag herrschte Lws 3
                      der Gipfelhang hatte 35 Grad Neigung was bedeutet dies..... ?
                      Laut Lawine Tirol hatte der Hang 36 Grad Neigung (die durchschnittliche Neigung ist bei Betrachtung des Höhenprofils geringer, was aber bei der Beurteilung keine Rolle spielt). Bei Lawinenwarnstufe 3 wird empfohlen nur Hänge unter 35 Grad zu befahren/betreten. Insgesamt waren beim Unfallzeitpunkt 7 Personen (aufsteigend und abfahrend) im Lawinenhang.
                      Solange man nicht weiß wo sich die Aufstiegsspur befand (eventuell im flacheren Gelände) und wo die abfahrenden Skitourengeher (und in welchen Sicherheitsabständen) in den Hang einfuhren (eventuell im Steilbereich) ist es sinnlos über die Schuld der Beteiligten zu diskutieren.

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                      • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                        Aus aktuellem Anlass verweist ein Artikel in der Tiroler Tageszeitung auf das Buch "Lawine und Recht":

                        Von Matthias Christler
                        Innsbruck – Das Lawinenunglück im Sellrain hat die Emotionen hochgehen lassen. Die Trauer. Über den Tod eines 38-jährigen Steirers, der am Zischgeles unter den Schneemassen begraben worden war. Die Wut. Auf einen Skitourengeher, dem angelastet wurde, bei der Suche nach dem Verschütteten nicht geholfen zu haben. Um die Gefühle zu verarbeiten, wird nach Unfällen wie diesem dieselbe Fragen gestellt. Hätte es verhindert werden können? Und immer öfter auch: Gibt es einen Schuldigen?

                        Die Alpinpolizei ermittelt sofort, die Staatsanwaltschaft untersucht weiter und, wenn nötig, muss das Gericht entscheiden. Für denjenigen, der – in welcher Form auch immer – mit einer Lawine in Berührung kommt, kann das Unglück rechtliche Konsequenzen haben. Zwei Tiroler Juristen haben den Ratgeber „Lawine und Recht“ geschrieben, damit Bergsportführer, Mitglieder der Lawinenkommission und ganz bewusst auch die juristischen Laien unter den Skitourengehern und Free*ridern das erkennen. Der Telfer Norbert Hofer ist Strafrichter am Innsbrucker Landesgericht, wo er die Abteilung Alpinunfälle leitet. Er ist außerdem Mitglied der Bergrettung und leitet die Ortsstelle Telfs. Die Staatsanwältin Maria Auckenthaler arbeitet als stellvertretende Leiterin des Alpinreferats bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Nach „Klettern und Recht“ ist „Lawine und Recht“ ihr zweiter gemeinsamer Ratgeber. Wieder haben sie die juristischen Schwierigkeiten, Grenzbereiche und interessante Fallbeispiele verständlich erklärt.
                        Die zwei Juristen betonen außerdem deutlich, in welchen Bereichen rechtlich nachjustiert werden sollte – etwa bei der Haftung für Bergsportführer oder dem Einstimmigkeitsprinzip bei Lawinenkommissionen.

                        1 Eigenverantwortung: Einen zentralen Punkt formulieren die beiden im Buch so: „Eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung scheint wünschenswert, um einer Kriminalisierung des Bergsports entgegenzuwirken.“ Dennoch – und das zeigen vor allem die 13 Fallbeispiele vom Piz Buin über den Arlberg bis zur Seegrube – ist der Berg kein rechtsfreier Raum. „Wir wollen mit dem Buch das Bewusstsein schaffen, dass es gesetzliche Regeln gibt“, sagt Nobert Hofer im Gespräch mit der TT. Die Gesetzestexte müssen auch vermehrt herangezogen werden. „Einfach weil man klagsfreudiger geworden ist. Heutzutage gibt es so eine enge Rettungskette, dass nach einer Alarmierung oft der Hubschrauber sofort kommt und dadurch hohe Kosten entstehen. Diese sollen dann eingeklagt werden“, erklärt der Richter. Trotzdem werde im Verhältnis zu den Unfällen im alpinen Bereich schlussendlich wenig angeklagt, ergänzt Staatsanwältin Auckenthhaler. „Wir wollten auch eines aufzeigen: Am Berg kann immer etwas passieren, da muss es nicht immer einen Schuldigen geben.“

                        2 Haftung bei Freunden: Das Gesetz bietet bei der einen oder anderen Entscheidung viel Spielraum. Insbesondere, wenn sich die Skitouren-Teilnehmer persönlich kennen. Der in diesem Zusammenhang oft erwähnte Begriff „Führer aus Gefälligkeit“ hat seit dem Piz-Buin-Urteil (siehe Leiste links) für viel Verunsicherung gesorgt. Im Buch wird klar gestellt: „Bloßes Vorangehen oder ein höherer Ausbildungsstand bzw. größere alpine Erfahrung reichen für sich allein nicht aus, um als faktischer Führer zu gelten.“

                        Eine Einschätzung, die erst kürzlich bei einem international beachteten Verfahren, jenem um den Begleiter des verunglückten niederländischen Prinzen Friso, geteilt wurde. Der Prinz, der seit dem Unfall immer noch im Koma liegt, war im vergangenen Februar gemeinsam mit einem 42-jährigen Hotelier zu einer Skitour in Lech aufgebrochen und durch eine Lawine verschüttet worden. Beiden sei die Gefahr bewusst gewesen, begründete die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Verfahrenseinstellung zu Gunsten des Hoteliers.

                        Beim „Führer aus Gefälligkeit“ sei der entscheidende Punkt, „ob der Begleiter die Gefahr autonom beurteilen kann. Man muss den Begleiter auf den gleichen Wissensstand bringen“, sagt Hofer dazu. Passiert dann etwas, muss der unerfahrene Begleiter beweisen, dass der Erfahrenere ihn über die Gefahren im Unklaren gelassen hat.

                        3 Haftung Bergführer: Wenn jedoch ein Bergsportführer die Tour anführt, tritt eine Umkehr der Beweislast ein. „Weil ein Vertragsverhältnis vorliegt, muss der Bergführer darlegen, dass er sehr wohl alle möglichen Vorkehrungen getroffen hat“, sagt Auckenthaler. Er muss zum Beispiel vor einer Tour den Lawinenlagebericht angeschaut haben, aber auch jeden einzelnen Hang neu beurteilen. Bei der Routenwahl einer geführten Tour kann der Bergführer jedoch immer in rechtliche Schwierigkeiten kommen. „Auch wenn sich die Gruppenmitglieder selbst für die gefährliche Variante entscheiden, bliebe nach derzeitiger Rechtsprechung eine Haftung des Bergsportführers grundsätzlich möglich. Dies ist letztlich nicht nachvollziehbar“, heißt es im Ratgeber. Man dürfe die Sorgfaltspflichten von Bergführern nicht überspannen, sagen Hofer und Auckenthaler dazu.

                        4 Lawinenkommission: Ähnlich unter Druck wie Bergführer stehen oft die Mitglieder der Tiroler Lawinenkommissionen. In diesem Bereich haben die beiden Juristen ebenso Verbesserungsbedarf geortet. „Im Moment ist es in vielen Kommissionen so, dass bei der Sperre oder Öffnung einer Straße eine Einstimmigkeit verlangt wird. Aus haftungsrechtlicher Sicht kann das für denjenigen, der eigentlich anders gestimmt hätte, ein Problem werden“, sagt Auckenthaler. So seien die Kommissionsmitglieder dem zusätzlichen Druck ausgesetzt, gegen ihre eigene Meinung zu stimmen. Die Idealvorstellung der Juristen: Wenn es um die Sperre geht, reicht eine einfache Mehrheit für die Entscheidung. Die Aufhebung der Sperre muss allerdings einstimmig erfolgen.

                        Der Ratgeber zeigt deutlich: Nahezu jeder geht am Berg und dort vor allem im freien Gelände eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung ein. Das soll jedem bewusst sein, das ist das Ziel der Autoren, die selbst aber ganz deutlich betonen: „Der Ratgeber soll keineswegs davon abhalten, in die Berge zu gehen – zu begeistert sind wir selber davon.“

                        Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom So, 06.01.2013
                        Servus!
                        baru

                        http://www.sagen.at

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                        • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                          Zitat von 3333 Beitrag anzeigen
                          Warum starb gestern ein Tourengeher in der Schrankogelgruppe im Sellrain, weil sie
                          rücksichtslose Vollidioten sind die bei Lws 4 unbedingt hinauf müssen !
                          Es herrschte in diesem Gebiet LWS 3 (Quelle: LWD Tirol), sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag. Angeblich ist der Vorausfahrende durch schlechte Sichtverhältnisse in einen Lawinenhang gekommen.
                          Zuletzt geändert von babyshamble; 06.01.2013, 22:01.

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                          • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                            Zitat von Schitouren-Sepp Beitrag anzeigen

                            Wenn man das beachtet, ist die Hemmschwelle - etwas falsch zu machen - sicher geringer.

                            Lg Sepp
                            die hemmschwelle ist glaube ich das größte problem - und diverse "horrorgeschichten". als ersthelfer sollte man sich immer vor augen halten, dass man eigentlich nichts falsch machen kann
                            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                            ein Mensch (E. Kästner)

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                            • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                              Zitat von Kletterschnuckis Beitrag anzeigen
                              niemand ist verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen, um anderen zu helfen.
                              Das stimmt schon, gilt aber noch viel mehr für den zufällig Vorbeikommenden, der, anders als der Bergretter, weder freiwillig ist noch über dessen Ausbildung verfügt...
                              Zuletzt geändert von ingmar; 06.01.2013, 19:07.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                              • AW: Tourengeher verweigern Hilfeleistung ...

                                Zitat von harry2501 Beitrag anzeigen

                                Es ist mindestens genau so gefährlich bei rot über die strasse zu laufen
                                in diesem fall wären die retter wohl nicht gezwungen, die rettung auch bei rot durchzuführen.

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